Foto: Bildschirmfoto YouTube

Vize­prä­si­dentin der Psy­cho­the­ra­peuten-Kammer legt Ämter nieder — Ihr Trans­gender-Akti­vismus brachte sie zu Fall

Die Psy­cho­the­ra­peutin Sabine Maur ist von ihren Ämtern als Vize­prä­si­dentin der Bun­des­psy­cho­the­ra­peu­ten­kammer und als Prä­si­dentin der Lan­des­psy­cho­the­ra­peu­ten­kammer Rheinland-Pfalz zurück­ge­treten. Der Rück­tritt erfolgte unmit­telbar, nachdem ein Video­mit­schnitt aus einer ihrer Fort­bil­dungen öffentlich geworden war.

 

Der Mit­schnitt aus einer Online-Fort­bildung im Herbst 2025 zeigt Maur, wie sie Kol­legen nahelegt, mit welchem Trick sie die strengen Kri­terien der Kran­ken­kassen für die Kos­ten­über­nahme geschlechts­an­glei­chender Maß­nahmen umgehen können. Konkret ging es um Per­sonen, die sich als nicht-binär iden­ti­fi­zieren. Diese Gruppe erhält in der Regel keine Erstattung für solche Ein­griffe. Maur riet daher, die nicht-binäre Selbst­iden­ti­fi­kation in den für die Kasse bestimmten Indi­ka­ti­ons­schreiben bewusst wegzulassen.

Maur: Erschleichen von Kos­ten­er­stattung ist “Zaun­pfahl”

Ein juris­ti­scher Versuch Maurs, die weitere Ver­breitung des Videos zu stoppen, schei­terte weit­gehend. Das Land­ge­richt Berlin wies einen Großteil des Antrags auf einst­weilige Ver­fügung ab. Es erkannte ein erheb­liches öffent­liches Interesse an der Auf­klärung an und stellte fest, dass Maur selbst zuge­geben hatte, diesen Hinweis auf die Nicht-Bina­rität zu unter­lassen – obwohl ihr die Aus­schluss­re­gelung der Kassen bekannt war.

Maur hatte ihre Emp­fehlung im Video als „Zaun­pfahl“ bezeichnet und argu­men­tiert, es handle sich nicht um eine Falsch­angabe, da auch bei binär iden­ti­fi­zierten Per­sonen die genaue Selbst­iden­ti­fi­kation oft nicht explizit erwähnt werde.

Der Rück­tritt wirft Fragen zur Glaub­wür­digkeit affir­ma­tiver Ansätze auf

Maur vertrat eine affir­mative Haltung in der Begleitung von Kindern und Jugend­lichen mit Geschlechts­dys­phorie. Dabei wird die selbst geäu­ßerte Geschlechts­iden­tität akzep­tiert und unter­stützt, statt primär auf eine Anpassung an das bio­lo­gische Geschlecht hin­zu­wirken. Sie war Mit­au­torin der aktu­ellen Leit­linie zu Geschlecht­sin­kon­gruenz und Geschlechts­dys­phorie im Kindes- und Jugendalter.

Diese Leit­linie emp­fiehlt unter anderem Puber­täts­blocker, Hor­mon­be­hand­lungen und in bestimmten Fällen ope­rative Ein­griffe wie Brust­ent­fer­nungen bereits bei Min­der­jäh­rigen. Sie stuft Jugend­liche grund­sätzlich als fähig ein, weit­rei­chende Ent­schei­dungen selbst zu treffen – trotz ein­ge­räumter Schwächen in der Studienlage.

Kran­ken­kassen und Leit­linien klaffen auseinander

Während die Leit­linie nicht-binäre Iden­ti­täten aus­drücklich ein­be­zieht und geschlechts­an­glei­chende Maß­nahmen befür­wortet, schließen die Rege­lungen der Kran­ken­kassen eine Kos­ten­über­nahme für diese Gruppe derzeit aus. Genau an dieser Stelle setzte der umstrittene Rat an: Durch gezieltes Weg­lassen bestimmter Infor­ma­tionen im Schrift­verkehr mit der Kasse sollte eine Ablehnung ver­mieden werden.

Rückzug einer zen­tralen Figur des medi­zi­ni­schen Trans-Aktivismus

Mit dem Aus­scheiden Maurs ver­liert der affir­mative Ansatz in der Kinder- und Jugend­the­rapie eine ein­fluss­reiche Ver­tre­terin in füh­renden berufs­po­li­ti­schen Posi­tionen. Der Vorfall ver­deut­licht Span­nungen zwi­schen the­ra­peu­ti­scher Haltung, recht­lichen Vor­gaben der Kos­ten­träger und öffent­licher Transparenz.

Der Artikel erschien zuerst bei freiewelt.net.

  • Top Artikel

  • Service-Hotline:
    0179-6695802

  • Servicezeiten:
    Mo. und Do.: 10:00 - 12:00 Uhr
    Mi.: 15:00 - 18:00 Uhr