Die Psychotherapeutin Sabine Maur ist von ihren Ämtern als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer und als Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz zurückgetreten. Der Rücktritt erfolgte unmittelbar, nachdem ein Videomitschnitt aus einer ihrer Fortbildungen öffentlich geworden war.
Der Mitschnitt aus einer Online-Fortbildung im Herbst 2025 zeigt Maur, wie sie Kollegen nahelegt, mit welchem Trick sie die strengen Kriterien der Krankenkassen für die Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen umgehen können. Konkret ging es um Personen, die sich als nicht-binär identifizieren. Diese Gruppe erhält in der Regel keine Erstattung für solche Eingriffe. Maur riet daher, die nicht-binäre Selbstidentifikation in den für die Kasse bestimmten Indikationsschreiben bewusst wegzulassen.
Maur: Erschleichen von Kostenerstattung ist “Zaunpfahl”
Ein juristischer Versuch Maurs, die weitere Verbreitung des Videos zu stoppen, scheiterte weitgehend. Das Landgericht Berlin wies einen Großteil des Antrags auf einstweilige Verfügung ab. Es erkannte ein erhebliches öffentliches Interesse an der Aufklärung an und stellte fest, dass Maur selbst zugegeben hatte, diesen Hinweis auf die Nicht-Binarität zu unterlassen – obwohl ihr die Ausschlussregelung der Kassen bekannt war.
Maur hatte ihre Empfehlung im Video als „Zaunpfahl“ bezeichnet und argumentiert, es handle sich nicht um eine Falschangabe, da auch bei binär identifizierten Personen die genaue Selbstidentifikation oft nicht explizit erwähnt werde.
Der Rücktritt wirft Fragen zur Glaubwürdigkeit affirmativer Ansätze auf
Maur vertrat eine affirmative Haltung in der Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie. Dabei wird die selbst geäußerte Geschlechtsidentität akzeptiert und unterstützt, statt primär auf eine Anpassung an das biologische Geschlecht hinzuwirken. Sie war Mitautorin der aktuellen Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter.
Diese Leitlinie empfiehlt unter anderem Pubertätsblocker, Hormonbehandlungen und in bestimmten Fällen operative Eingriffe wie Brustentfernungen bereits bei Minderjährigen. Sie stuft Jugendliche grundsätzlich als fähig ein, weitreichende Entscheidungen selbst zu treffen – trotz eingeräumter Schwächen in der Studienlage.
Krankenkassen und Leitlinien klaffen auseinander
Während die Leitlinie nicht-binäre Identitäten ausdrücklich einbezieht und geschlechtsangleichende Maßnahmen befürwortet, schließen die Regelungen der Krankenkassen eine Kostenübernahme für diese Gruppe derzeit aus. Genau an dieser Stelle setzte der umstrittene Rat an: Durch gezieltes Weglassen bestimmter Informationen im Schriftverkehr mit der Kasse sollte eine Ablehnung vermieden werden.
Rückzug einer zentralen Figur des medizinischen Trans-Aktivismus
Mit dem Ausscheiden Maurs verliert der affirmative Ansatz in der Kinder- und Jugendtherapie eine einflussreiche Vertreterin in führenden berufspolitischen Positionen. Der Vorfall verdeutlicht Spannungen zwischen therapeutischer Haltung, rechtlichen Vorgaben der Kostenträger und öffentlicher Transparenz.
Der Artikel erschien zuerst bei freiewelt.net.

























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