Eine Ärztin im Knast — weil sie ihre Pati­enten schützte — „Die Justiz macht ihren Job nicht mehr” (Video)

Eine Ärztin. 40 Jahre im Dienst ihrer Pati­enten. Heute sitzt sie im Gefängnis. Ihr Haus ist weg. Ihre Praxis ist weg. Ihr Hund ist während ihrer Haft gestorben. Ihr Ver­brechen: Sie hat ihre Pati­enten geschützt.

Das Genfer Gelöbnis, das noch vor der Prä­ambel der ärzt­lichen Berufs­ordnung steht, sagt: „Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medi­zi­ni­sches Wissen nicht zur Ver­letzung von Men­schen­rechten und bür­ger­lichen Frei­heiten anwenden.”

Genau das hat Dr. med. Bianca Witz­schel getan. Dafür ver­folgt sie der deutsche Staat.

Rechts­anwalt Wil­fried Schmitz ver­teidigt sie seit dem 23. März 2026. Im fol­genden Interview spricht er über die Hin­ter­gründe des Falls, das Ver­sagen der deut­schen Justiz — und darüber, warum dieser Fall jeden von uns angeht.


Herr Schmitz, Frau Dr. Witz­schel hat ihr Leben dem Schutz ihrer Pati­enten gewidmet — und sitzt dafür im Gefängnis. Sie ver­treten sie erst seit dem 23. März 2026. Nahezu alle frü­heren Ver­tei­diger haben das Mandat beendet — aus welchen Gründen? Und was hat Sie per­sönlich bewogen, dieses Mandat zu übernehmen?

Wil­fried Schmitz: Direkt nach der Man­dats­über­nahme habe ich auf­trags­gemäß die anderen drei Wahl­ver­tei­diger-Mandate gekündigt und beendet, damit die Ver­tei­digung ganz neu auf­gebaut werden kann. Der Pflicht­ver­tei­diger bleibt. Es ist also gerade nicht so, dass alle frü­heren Ver­tei­diger ihr jewei­liges Mandat von sich aus beendet haben.

Natürlich hat Frau Dr. Witz­schel auch mir sofort von Herzen leid getan, als die Berichte über ihre Ver­folgung los­gingen. Ich hatte sie von Anfang an als groß­ar­tigen Men­schen wahr­ge­nommen, der wegen seiner Inte­grität alles ver­loren hat.

Das Mandat habe ich über­nommen, weil ich als Ver­tei­diger auf­grund meiner Vor­er­fah­rungen und meines Vor­wissens genau das Wissen ein­bringen kann, das es hier zur Ent­lastung von Frau Dr. med. Witz­schel braucht. Letztlich kann nur ein Anwalt, der sich schon seit län­gerer Zeit kri­tisch und ver­tieft mit den hier rele­vanten Sach­fragen befasst hat — ins­be­sondere feh­lende Evidenz von Masken- und Test­pflicht und der Nutz­lo­sigkeit und Gefähr­lichkeit der modRNA-Injek­tionen —, Tat­vor­würfe wie die hier in Rede ste­henden nach­drücklich entkräften.

Meine bis­he­rigen prak­ti­schen Erfah­rungen, zu denen gerade auch die Ver­tei­digung des Arztes Heinrich Habig gehört, und die Bücher, die ich hierzu ver­öf­fent­licht habe, belegen, dass ich das Vor­wissen habe, auf das es hier ankommt.


Wie kam es über­haupt zu dieser Anklage — wer hat die Ermitt­lungen aus­gelöst, und wann hat Frau Dr. Witz­schel erfahren, dass der deutsche Staat sie ins Visier genommen hat?

Wil­fried Schmitz: Die Säch­sische Lan­des­ärz­te­kammer (SLÄK) hat bereits ab April 2021 Druck auf sie aus­geübt, nachdem sie für ein Kind einer Grund­schule ein Masken-Befrei­ungs­attest aus­ge­stellt hatte. Nach meh­reren Schreiben erhielt sie schließlich wegen ihrer Nicht­äu­ßerung zu diesem Befrei­ungs­attest einen auf den 13.10.2021 datierten Rüge­be­scheid. Die Lan­des­di­rektion Sachsen hat dann mit Bescheid vom 1.2.2022 das Ruhen der ärzt­lichen Appro­bation ange­ordnet, nachdem sie von der SLÄK zwi­schen Juni und November 2021 mehrere Schreiben zu 15 berufs­recht­lichen Vor­gängen und Beschwerden erhalten hatte, in denen es im Wesent­lichen um ärzt­liche Atteste zur Mas­ken­be­freiung und zum Vor­liegen einer medi­zi­ni­schen Kon­tra­in­di­kation bezüglich soge­nannter Imp­fungen gegangen war. Damit kam der Stein ins Rollen.


Frau Dr. Witz­schel ist Phar­ma­ko­login — die Expertin schlechthin. Was hat sie gesehen, was die Politik nicht sehen wollte — und warum hat das Gericht dieses Fach­wissen im Urteil einfach ignoriert?

Wil­fried Schmitz: Jeder kann sich pro­blemlos im Netz darüber infor­mieren, was zur Aus­bildung und Qua­li­fi­kation einer Fach­ärztin für Phar­ma­ko­logie und Toxi­ko­logie gehört, wobei meine Man­dantin mich darauf hin­ge­wiesen hat, dass diese Fach­arzt­aus­bildung zu DDR-Zeiten noch wesentlich umfang­reicher und besser war. Sie hat mit diesem Fach­wissen schon auf­grund zahl­reicher Fakten und Warn­si­gnale erkennen können, dass die Zulas­sungs­studien der Phar­ma­her­steller zu diesen modRNA-Injek­tionen in jeder Hin­sicht unzu­rei­chend waren und eine bedingte Zulassung niemals hätte erteilt werden dürfen.

Vor Gericht wird dann im Detail dar­zu­stellen sein, wie dieses Son­der­wissen beschaffen war und welche kon­kreten Erkennt­nisse meine Man­dantin davon über­zeugen mussten, dass die bedingte Zulassung dieser modRNA-Injek­tionen ein in jeder Hin­sicht unver­ant­wort­liches Expe­riment mit dem Leben und der Gesundheit von unzäh­ligen Men­schen war.

Da ich im ersten Straf­prozess noch nicht man­da­tiert war, kann ich die Frage, warum das Land­ge­richt Dresden dieses Fach­wissen meiner Man­dantin fak­tisch igno­riert hat, nicht abschließend beant­worten. In jedem Falle hätte das Land­ge­richt es nicht bei der bloßen Fest­stellung belassen dürfen, dass sie eine Fach­ärztin für Phar­ma­ko­logie und Toxi­ko­logie ist. Um diese Facharzt-Qua­li­fi­kation wissend, hätte das Land­ge­richt schon im Rahmen seiner Amts­auf­klä­rungs­pflicht fest­stellen müssen, was diese Qua­li­fi­kation genau beinhaltet. Denn zu dieser Qua­li­fi­kation gehört eben auch ein fun­diertes Wissen über den regu­lären Ablauf einer Zulas­sungs­studie und eines Zulassungsverfahrens.

War das nur eine grobe Fahr­läs­sigkeit dieses Land­ge­richts? Oder wollte man lieber gar nicht erst hören, in welchen Punkten die bedingte Zulassung der modRNA-Injek­tionen gegen gel­tende Sicher­heits­stan­dards und ein­schlägige Regu­larien ver­stoßen hatte? Denn das hätten die Richter dann ja auch ins Urteil schreiben müssen — und das hätte meine Man­dantin auf jeden Fall schon einmal zumindest hin­sichtlich der Befrei­ungs­at­teste zu den modRNA-Injek­tionen ein­deutig ganz erheblich ent­lastet. Ihre Atteste waren eben nicht „unrichtig”, auch nicht hierzu.


Das Gericht hat ihr Motiv — Pati­en­ten­schutz — sogar aner­kannt. Und trotzdem sitzt sie im Gefängnis. Wie erklären Sie einem nor­malen Men­schen, wie das möglich ist?

Wil­fried Schmitz: Das können Sie keinem red­lichen Men­schen mehr erklären, denn der liebe Gott hat — so meine Glau­bens­ge­wissheit — jedem Men­schen in sein Herz und seinen Geist geschrieben, was Recht und Unrecht ist.

Die Urteils­gründe zeigen, dass das Land­ge­richt nicht einmal reflek­tiert hat, ob sich aus diesem Motiv nicht zugleich auch mehrere Recht­fer­ti­gungs- und Ent­schul­di­gungs­gründe ergeben, mit denen man sich konkret befassen muss.

In meinem Buch „Eine Revision für Heinrich” habe ich mich mit allen wesent­lichen Gründen befasst, auf die sich ein Arzt in einem solchen Kontext — mas­siver Druck auf die gesamte Bevöl­kerung, sich den soge­nannten Anti-Corona-Maß­nahmen zu beugen und ein hoch­ge­fähr­liches Expe­riment mit unge­wissem Ausgang mit voll­kommen neu­ar­tigen gen­tech­ni­schen modRNA-Injek­tionen zu unter­werfen — zur Ver­tei­digung berufen kann, wenn er Befrei­ungs­at­teste aus­stellt, in denen er im Grunde bloß offen­kundig wahre Aus­sagen gemacht hat: eben dass es generell — unab­hängig vom Gesund­heits­zu­stand eines Men­schen — kon­tra­in­di­ziert ist, einen Men­schen zu Maß­nahmen und Injek­tionen zu nötigen, die nach­weislich mit keinem Nutzen, aber stets mit sehr großen gesund­heit­lichen Risiken ver­bunden sind.


Das System erwartet Reue — Schuld­ein­ge­ständnis, Distan­zierung von den eigenen Hand­lungen. Frau Dr. Witz­schel weigert sich. Warum — und was kostet sie das?

Wil­fried Schmitz: Meine Man­dantin steht zu dem, was sie getan hat. Insofern ver­weigert sie sich gerade nicht der Realität.

Aber man kann sie doch nicht dazu nötigen, sich von ihrem Motiv zu distan­zieren — dass sie den Men­schen in einer Zeit, als mög­lichst alle Men­schen in unver­ant­wort­licher und nicht nur rechts­wid­riger, sondern auf eine geradezu kri­mi­nelle Art und Weise mit von vorn­herein untaug­lichen Maß­nahmen in ein hoch­ge­fähr­liches Expe­riment mit gen­tech­ni­schen Injek­tionen genötigt werden sollten, bei­stehen wollte.

Sehen Sie sich doch nur einmal die Berufs­ordnung der Säch­si­schen Lan­des­ärz­te­kammer an. Dort ist noch vor der Prä­ambel das Gelöbnis abge­druckt, wo es unter anderem heißt: „Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medi­zi­ni­sches Wissen nicht zur Ver­letzung von Men­schen­rechten und bür­ger­lichen Frei­heiten anwenden.” — „Unter Bedrohung” bedeutet eben auch: selbst wenn berufs­recht­liche und straf­recht­liche Nach­teile drohen könnten, weil man an wis­sen­schaft­lichen Stan­dards und der Wahrheit festhält und unver­ant­wort­liche Expe­ri­mente mit dem Leben und der Gesundheit ablehnt.

Oder schauen Sie sich § 2 Absatz 1 dieser Berufs­ordnung an, wo es heißt: „Der Arzt übt seinen Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärzt­lichen Ethik und der Mensch­lichkeit aus. Er darf keine Grund­sätze aner­kennen und keine Vor­schriften oder Anwei­sungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht ver­einbar sind oder deren Befolgung er nicht ver­ant­worten kann.”

War es denn — vor dem Maßstab des hip­po­kra­ti­schen Eids — „ethisch”, „menschlich” und vor dem eigenen „Gewissen” ver­tretbar, Men­schen eine bedingt zuge­lassene gen­tech­nische Injektion zu ver­ab­reichen, über deren Risiken ein Arzt schon mangels vor­lie­gender hin­rei­chender prä­kli­ni­scher Studien und Lang­zeit­studien gar nicht korrekt auf­klären konnte?

War es ins­be­sondere menschlich, gegenüber der Bevöl­kerung von neben­wir­kungs­freien Injek­tionen zu sprechen, wenn — nur ein Bei­spiel — selbst Pfizer in seinem Bericht vom 28.2.2021 bereits 1.223 Todes­ver­dachts­fälle ein­räumen musste?

War es menschlich, gerade auch die Schwächsten der Gesell­schaft — Kranke, Kinder und Senioren — von vorn­herein untaug­lichen Masken- und Test­pflichten auf­zu­nö­tigen, um ihren Wider­stand gegenüber diesen modRNA-Injek­tionen zu brechen?


In Öster­reich wurden Ärzte für die­selben Atteste frei­ge­sprochen. In der Schweiz gab es bedingte Strafen. In Deutschland sitzt Frau Dr. Witz­schel im Gefängnis. Was ist in der deut­schen Justiz los?

Wil­fried Schmitz: Die Justiz macht ihren Job nicht mehr, und über die Gründe muss die gesamte Gesell­schaft nach­denken. Schließlich geht es alle an, wenn nicht nur Ein­zelnen, sondern ganzen Bevöl­ke­rungs­gruppen der Zugang zum Recht ver­weigert wird.

Die Corona-Recht­spre­chung hat schon in 2020 und seitdem unver­ändert ein­deutig erkennen lassen, dass die Gewal­ten­teilung nicht mehr funk­tio­niert, wenn eine poli­tische Agenda durch­ge­setzt werden soll.

Die deut­schen Gerichte haben sich seit 2020 — von einer Handvoll Aus­nahmen abge­sehen — flä­chen­de­ckend geweigert, die Berech­tigung der soge­nannten Anti-Corona-Maß­nahmen kri­tisch und mit ange­mes­senen Beweis­auf­nahmen auf­zu­ar­beiten. Zudem hat die Justiz bislang soweit bekannt aus­nahmslos alle Zivil­klagen von Covid-19-Injek­ti­ons­ge­schä­digten auf Zahlung von Schmer­zensgeld und Scha­den­ersatz abge­wiesen. Die jüngere Recht­spre­chung hat jetzt zwar bestätigt, dass die Her­steller der Covid-19-Injek­tionen den Geschä­digten gemäß § 84a AMG Aus­kunft zu allen ihnen bekannten Neben­wir­kungen geben müssen. Aber ob die Zivil­ge­richte dann auf der Basis dieser Aus­künfte nun endlich auch das Nutzen-Risiko-Ver­hältnis dieser Injek­tionen negativ beur­teilen und tat­sächlich Zah­lungs­an­sprüche zuer­kennen werden — das ist eine ganz andere Frage.

Dass die Staats­an­walt­schaften letztlich der Wei­sungs­be­fugnis und Kon­trolle eines Poli­tikers, eben des Jus­tiz­mi­nisters, unter­stehen, der auch über die weitere Kar­riere zu ent­scheiden hat, weiß längst jeder.

Aber die bittere Erkenntnis seit 2020 lautet: Die Unab­hän­gigkeit der Gerichte steht nur noch auf dem Papier, wenn die Gerichte die Ent­schei­dungen der anderen Gewalten nicht mehr hin­ter­fragen und den Anschein erwecken, als würden sie nur noch sofort den Gebets­teppich aus­rollen dürfen, um auf die angeblich uner­schüt­ter­liche Weisheit und Inte­grität von Behörden wie dem PEI, dem RKI und der EMA den Lob­preis zu singen.

Nach meiner Kenntnis ist es auch in der Schweiz zu äußerst unver­hält­nis­mä­ßigen Sank­tionen gegenüber kri­ti­schen Ärz­tinnen und Ärzten gekommen. Und ob es in Öster­reich wirklich besser war oder ob wir aktuell lediglich noch nicht über das Ausmaß der dor­tigen Ver­folgung von Ärz­tinnen und Ärzten infor­miert sind, das muss ich hier offen lassen.


Hoch­rech­nungen ergeben bun­desweit bis zu 5.000 Ermitt­lungs­ver­fahren gegen Ärzte — überall das­selbe Muster, in allen Bun­des­ländern. Kann das noch Zufall sein — oder steckt dahinter eine koor­di­nierte Ent­scheidung, kri­tische Ärzte zum Schweigen zu bringen?

Wil­fried Schmitz: Das kann unmöglich Zufall sein. Davon darf niemand mehr ausgehen.

Es kann auch kein Zufall sein, dass solche Straf­ver­fahren gegen Ärz­tinnen und Ärzte immer wieder mit absolut absurden Sicher­heits­vor­keh­rungen — Sicher­heits­schleusen vor dem Ver­hand­lungsraum, starke Präsenz von Sicher­heits­kräften, Ver­langen nach und Kopieren von Aus­weis­do­ku­menten — insze­niert worden sind, gerade so, als würde gegen Schwerst­kri­mi­nelle aus dem Spektrum der orga­ni­sierten Kri­mi­na­lität ver­handelt. Es ist offen­sichtlich, dass dieser gro­teske Sicher­heits­aufwand nur der Ein­schüch­terung der ange­klagten Ärzte und der inter­es­sierten Öffent­lichkeit dient.

Zudem hat die Politik offenbar Angst, dass sich in solchen Ver­hand­lungen unbe­queme Wahr­heiten über die offen­kundige Unmensch­lichkeit und Rechts­wid­rigkeit der gesamten Phar­ma­lobby-Arbeit unter dem Deck­mantel einer soge­nannten Anti-Corona-Politik offen­baren könnten.

Es ist offen­sichtlich, dass die ganze Art und Weise, wie solche Straf­pro­zesse gegen Ärz­tinnen und Ärzte bun­desweit insze­niert werden, auf der Ebene der Jus­tiz­mi­nis­terien koor­di­niert worden sein muss.


Die AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete Dr. Christina Baum hat sich öffentlich für Frau Dr. Witz­schel ein­ge­setzt. Außer ihr schweigt die gesamte deutsche Politik zu diesem Fall. Wie erklären Sie sich dieses Schweigen?

Wil­fried Schmitz: Da müssen Sie die Poli­tiker fragen, ob sie nun einfach nur gleich­gültig, schlicht unin­for­miert, par­tei­hörig-oppor­tu­nis­tisch, korrupt oder von Natur aus feige sind — oder aus anderen Gründen total unqua­li­fi­ziert, ein poli­ti­sches Amt ver­ant­wor­tungsvoll auszufüllen.

Denn wenn auf diese Art und Weise bun­desweit alle mutigen Ärz­tinnen und Ärzte ein­ge­schüchtert und kri­mi­na­li­siert und exis­ten­ziell bedroht und zer­stört werden, dann ist das eine Ange­le­genheit aller red­lichen Men­schen und müsste deshalb ins­be­sondere auch für Poli­tiker, die sich doch von morgens bis abends nur um unser Wohl sorgen, höchste Prio­rität haben.

Das müsste also auch jeden red­lichen Poli­tiker angehen, dem nicht voll­kommen gleich­gültig ist, ob auch er selbst und seine Fami­li­en­mit­glieder bald nur noch von Medi­zinern behandelt werden, die so ange­passt sind, dass sie einfach alles unkri­tisch ver­spritzen, was die Phar­ma­in­dustrie und kor­rupte Poli­tiker als Uni­ver­sal­heil­mittel verkünden.

Ein Poli­tiker, der zu diesen Themen schweigt, sollte meiner Meinung nach umgehend sein Mandat nie­der­legen und nie mehr ein poli­ti­sches Amt übernehmen.

Es war übrigens auch noch ein Abge­ord­neter der Partei BSW aus dem Säch­si­schen Landtag bei ihr in der JVA. Ob auch noch andere Abge­ordnete bei ihr waren, ist mir aktuell nicht bekannt.


Frau Dr. Witz­schel wurde als rechts­ra­dikale Reichs­bür­gerin dar­ge­stellt — die einzige soge­nannte Waffe bei ihr war eine laut Gut­achten defekte Taschen­lampe. Diese Dar­stellung zog sich durch die gesamte Ver­handlung. Wie bewerten Sie das — und welche Rolle spielte sie im Urteil?

Wil­fried Schmitz: Meine Man­dantin war nie rechts­ra­dikal — der Vorwurf ist einfach nur lächerlich. Aber dieses Etikett wird allem Anschein nach längst jedem ange­klebt, der nicht links ist.

Eine kleine, oft steu­er­fi­nan­zierte linke bzw. links­ra­di­ka­li­sierte Min­derheit lebt in dem Wahn, sie könne die weit über­wie­gende Bevöl­kerung, die nach ihrem Selbst­ver­ständnis nicht links­ra­dikal ist, mit solchen Dif­fa­mie­rungen ein­schüchtern. An dieser Dis­kussion müssen und können wir uns hier aber nicht betei­ligen, das führt zu weit vom Thema weg.

Der nie ein­deutig defi­nierte bzw. höchst schwammige Begriff „Reichs­bürger” wird nach meiner Wahr­nehmung eben­falls infla­tionär benutzt. Sehen Sie sich nur die im Netz auf­find­baren Bemü­hungen der Ver­fas­sungs­schutz­ämter und der Gerichte an, diesen Begriff konkret zu fassen — alle scheitern dabei.

Die Iden­ti­fi­zierung eines Bürgers als „Reichs­bürger” gleicht in der Praxis aber dennoch einem Stempel, den die Betrof­fenen fak­tisch nicht mehr abwa­schen können. Und dies kann durchaus mit erheb­lichen Nach­teilen ver­bunden sein — etwa wenn man einen kleinen Waf­fen­schein hat, im öffent­lichen Dienst arbeitet, oder wenn jemand vor Gericht als „Reichs­bürger” dar­ge­stellt wird, um ihm damit implizit eine rechts­feind­liche Gesinnung zu unterstellen.

Meine Man­dantin hat aber stets betont, dass sie sich in ihrem Leben stets an die Gesetze der Bun­des­re­publik Deutschland gehalten hat.

In einem Straf­ver­fahren, in dem die Tat­vor­würfe nichts mit einer „Reichs­bür­ger­szene” zu tun haben, hat ein solcher Vorhalt ohnehin nichts zu suchen — vor allem wenn man sich die Frage stellt, welche Behörden und Poli­tiker sich denn seit 2020 — ohne jede Furcht vor straf­recht­licher Ver­folgung — selbst nicht an die Gesetze gehalten haben.


Das Gericht hat die Bio­re­sonanz-Dia­gnostik Ihrer Man­dantin getestet — indem es das Gerät an einem Stück Käse, einem Putz­lappen und einem Toten ange­wendet hat, um es lächerlich zu machen. Ist das seriöse Beweis­führung — oder gezielte Dis­kre­di­tierung einer aner­kannten alter­na­tiven Diagnosemethode?

Wil­fried Schmitz: Dieses absolut unse­riöse und geradezu lächer­liche Design zur Unter­su­chung dieses Quanten-Resonanz-Ana­ly­sators kann meiner Ein­schätzung nach ganz offen­sichtlich nur der Dis­kre­di­tierung meiner Man­dantin gedient haben. Denn die Frage, was dieses Gerät leisten kann, ist für die Auf­klärung des ent­schei­dungs­er­heb­lichen Sach­ver­halts und für die Beur­teilung der Schuld­frage von vorn­herein voll­kommen irrelevant. Die Frage, ob ein unrich­tiges Attest aus­ge­stellt wurde, hat nichts mit der Frage zu tun, was ein solches Gerät leisten kann.

Wenn sich die Straf­ver­fol­gungs­be­hörden unbe­dingt ein Späßchen gönnen wollten: Warum haben sie dann nicht auch Gut­achter prüfen lassen, ob man sich mit Masken vor Viren schützen kann, ob durch RT-qPCR- und Antigen-Schnell­tests über­haupt eine Infektion oder Infek­tio­sität fest­ge­stellt werden kann, oder ob mit modRNA-Injek­tionen ohne rele­vante Wirk­samkeit und fak­tisch ohne Nutzen eine soge­nannte Pan­demie auf­ge­halten werden kann — und ob man sie, aus­gehend von ihrem Neben­wir­kungs­profil, über­haupt ver­ant­worten darf?

Hätte man diese Fragen, auf die es in diesem Straf­ver­fahren wirklich ankam, endlich einmal wis­sen­schaftlich seriös auf­ge­klärt, dann hätte man darüber aus wis­sen­schaft­licher Sicht sicherlich herzhaft über gewisse Wis­sen­schaftler lachen können, die diese Maß­nahmen ver­treten haben — wenn das Ver­brechen, das mit diesen Maß­nahmen ver­wirk­licht wurde, und das durch sie bewirkte Leid nicht so uner­messlich groß gewesen wäre.

Warum haben die Staats­an­wälte und Richter also nicht über diesen Maß­nahmen-Wahnsinn lachen wollen? Das wäre auch auf der Basis seriöser Wis­sen­schaft und eines seriösen Gut­ach­ten­de­signs möglich gewesen.


Die bei den Pra­xis­durch­su­chungen beschlag­nahmten Pati­en­ten­akten werden jetzt gegen Tau­sende ehe­ma­liger Pati­enten ver­wendet. Die ärzt­liche Schwei­ge­pflicht ist ein fun­da­men­tales Grund­recht. Hat der Staat diese Schwei­ge­pflicht gebrochen — und wenn ja, steht dann der Staat selbst vor Gericht?

Wil­fried Schmitz: Der Pati­en­ten­schutz ist leider leicht aus­zu­hebeln, wenn Ärzte wegen des Vor­wurfs ver­folgt werden, sie hätten ein unrich­tiges Attest aus­ge­stellt und Pati­enten vor­ge­worfen wird, sie hätten ihren Arzt zur Aus­stellung eines solchen Attests ver­an­lasst. Denn dann werden im Rahmen der Durch­su­chung der Pra­xis­räume regel­mäßig gleich die voll­stän­digen Pati­en­ten­akten als Beweis­mittel sichergestellt.

Natürlich dürfen keine Pati­en­ten­akten bzw. auf elek­tro­ni­schen Spei­cher­medien abge­legte Daten von Pati­enten sicher­ge­stellt werden, auf die sich der kon­krete Tat­ver­dacht gegen den Arzt gar nicht bezieht. Aber das dürfte graue Theorie sein, wenn die Polizei erst einmal alle PCs und sons­tigen Daten­träger aus der Arzt­praxis mitnimmt.

Fazit: Man sollte seinem behan­delnden Arzt besser nie zu viel sagen, wenn man nicht möchte, dass die Daten irgendwann in die Hände der Polizei oder gar von Bekannten fallen, die dort arbeiten. Denn in der Praxis kann die Denun­zierung eines Arztes fak­tisch schon aus­reichen, den Daten- und Pati­en­ten­schutz auszuhebeln.


Frau Dr. Witz­schel hat Pati­enten bescheinigt, einen Spucktest statt eines Nasen­ab­strichs durch­führen zu dürfen — um sie zu schützen. Nasen­ab­striche können Ver­let­zungen, chro­nische Schmerzen und in belegten Fällen sogar Hirn­haut­ent­zündung ver­ur­sachen. Eine Ärztin schützt ihre Pati­enten — und wird dafür ver­ur­teilt. Ist das Ihrer Meinung nach noch verhältnismäßig?

Wil­fried Schmitz: Das ist meiner Meinung nach schon unge­setzlich und nicht nur unver­hält­nis­mäßig — denn wenn ein Attest richtig ist, weil es von zutref­fenden medi­zi­ni­schen Erwä­gungen ausgeht, dann ist schon kein unrich­tiges Attest vor­handen und somit auch kein Straf­tat­be­stand erfüllt, der eine Ver­ur­teilung tragen könnte.

Dann ist bereits Schluss mit der Prüfung der Straf­barkeit, und die Frage, ob auch Recht­fer­ti­gungs- und Ent­schul­di­gungs­gründe gegeben wären, kommt es gar nicht mehr an.

Experten wie Prof. Dr. Werner Bergholz und auch Hals-Nasen-Ohren-Ärzte haben immer wieder darauf hin­ge­wiesen, welche Gefahren mit solchen Nasen­ab­strichen grund­sätzlich und ins­be­sondere auch dann ver­bunden sind, wenn sie nicht fach­män­nisch — also nicht von einem HNO-Arzt — aus­ge­führt werden.

 


Frau Dr. Witz­schel wird ver­folgt — aber was ist mit denen, die die Maß­nahmen ange­ordnet haben? Hat der Staat selbst gegen Gesetze ver­stoßen — Grund­gesetz, Nürn­berger Kodex, Völ­ker­recht? Was sehen Sie als Anwalt?

Wil­fried Schmitz: Ja, die Ver­ant­wort­lichen in den Regie­rungen, Ver­wal­tungen und auch in der Justiz haben seit 2020 in viel­fäl­tiger Hin­sicht total versagt und in vielen Fällen auch — in straf­barer Weise — gegen das Völ­ker­straf­recht, das Grund­gesetz und zahl­reiche Straf­ge­setze ver­stoßen, ins­be­sondere auch Straf­tat­be­stände des StGB und des Arzneimittelgesetzes.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat 2006 in einem Grund­satz­urteil, das die Ermäch­tigung zum Abschuss ent­führter Pas­sa­gier­flug­zeuge bzw. die Flug­si­cherheit betraf, ent­schieden, dass das Recht auf Leben und die Men­schen­würde ver­letzt wird, wenn der Staat über das Leben unschul­diger Men­schen verfügt, um andere Men­schen zu schützen. Also kann niemand genötigt werden, sich für andere zu opfern. Sein Leben hat den gleichen Wert.

Das muss freilich ins­be­sondere dann gelten, wenn der Mensch zu einer Maß­nahme genötigt werden soll, die von vorn­herein untauglich ist, andere Men­schen zu schützen — womit ich alle untaug­lichen soge­nannten Anti-Corona-Maß­nahmen und ins­be­sondere die nutz­losen und schäd­lichen modRNA-Injek­tionen meine.

Zudem sagt Art. 7 des Inter­na­tio­nalen Pakts über bür­ger­liche und poli­tische Rechte aus­drücklich: „Niemand darf der Folter oder grau­samer, unmensch­licher oder ernied­ri­gender Behandlung oder Strafe unter­worfen werden. Ins­be­sondere darf niemand ohne seine frei­willige Zustimmung medi­zi­ni­schen oder wis­sen­schaft­lichen Ver­suchen unter­worfen werden.”

Bitte beachten Sie, dass der zweite Satz im Kern dem ent­spricht, was der Nürn­berger Kodex besagt.

Es würde den Rahmen dieses Inter­views bei Weitem sprengen, wenn ich das hier auch nur andeu­tungs­weise weiter ver­tiefen würde, welches straf­recht­liche Unrecht in diesem Kontext seit 2020 ver­wirk­licht wurde.

Aber seit 2020 habe ich meine Aufgabe als Anwalt ins­be­sondere darin gesehen, die men­schen­ver­ach­tende Willkür und das Unrecht der Corona-Jahre für alle Zeiten fak­ten­ba­siert zu doku­men­tieren, ohne jede Rela­ti­vierung und Beschö­nigung — auch für die Zeit, in der eine Auf­ar­beitung mit allen juris­ti­schen Kon­se­quenzen für die Ver­ant­wort­lichen statt­finden wird.

Aus diesem Bemühen ist mein 514-sei­tiges Buch (DIN-A4-Format) „Die Ent­schleierung der Machen­schaften der Phar­ma­in­dustrie” her­vor­ge­gangen. Alles Rele­vante, der ganze Lug und Betrug in einem Buch.

Die Zeit der Auf­ar­beitung wird — so meine Glau­bens­ge­wissheit — irgendwann defi­nitiv kommen, und wenn Gott selbst kommen müsste. Aber die Gerech­tigkeit wird kommen. Wie schön, dass niemand an Gott vor­bei­kommt, auch kein Pharmalobbyist.


Nach dem Erst­urteil: eine zweite Anklage in 350 wei­teren Fällen. Schwerste Straf­täter werden vor­zeitig ent­lassen — eine Ärztin, die Men­schen geholfen hat, bleibt hinter Gittern. Wann hört diese Ver­fol­gungs­welle auf?

Wil­fried Schmitz: Ich könnte sagen: Das weiß nur der liebe Gott, wann das aufhört.

Aber kon­kreter kann ich sagen: Diese Ver­folgung wird in dem Moment auf­hören, wo die, die für die Corona-Poli­tiken seit 2020 ver­ant­wortlich sind, ihre Ämter ver­loren haben und die Völker endlich eine öffent­liche Auf­ar­beitung erzwingen können.

Mit anderen Worten: Solange die Täter noch die Schalt­hebel der Macht bedienen und über die Medien die Öffent­lichkeit mani­pu­lieren können, wird sich nichts ändern. Aber wenn die Men­schen — hier­zu­lande und auch sonst überall — schließlich auf­wachen und erfassen werden, was man ihnen eigentlich seit 2020 angetan hat, dann ist es vorbei.

Nichts ist mäch­tiger als das Volk. Man kann nicht gegen das eigene Volk Krieg führen — jeden­falls dann nicht, wenn die Mani­pu­lation der Bevöl­kerung nicht mehr wirkt, weil jeder die Wahrheit erfasst hat.

 


Eine echte Corona-Auf­ar­beitung würde bedeuten: Die Maß­nahmen waren falsch, die Ärzte hatten recht, die Urteile waren Unrecht. Aber der Täter klagt sich nicht selbst an. Glauben Sie, dass Frau Dr. Witz­schel jemals reha­bi­li­tiert und ent­schädigt wird?

Wil­fried Schmitz: Ja, das wird sie früher oder später mit Gewissheit, weil sich die Gerech­tigkeit früher oder später durch­setzen wird — diesmal hof­fentlich nicht erst 50 Jahre nach dem natür­lichen Ableben der letzten Täter, die bis dahin wie die Maden im Speck gelebt haben.

Bei allen gut infor­mierten und red­lichen Men­schen musste sie sicherlich nie reha­bi­li­tiert werden. Die wussten immer, dass sie genau solche Ärzte wollen, die auch unter Druck standhaft bleiben.

Aber sie muss natürlich offi­ziell reha­bi­li­tiert und ent­schädigt werden, weil sie bloß Men­schen vor dem Wahnsinn und der Unmensch­lichkeit der soge­nannten Anti-Corona-Maß­nahmen schützen wollte und dabei keinem Men­schen Schaden zugefügt hat. Im Gegenteil: Sie ist ein leuch­tendes Bei­spiel für alle künf­tigen Ärzte, denen es zuerst und zuletzt um die Men­schen geht und die ihre Seele nicht an die Phar­ma­in­dustrie oder die Politik ver­kaufen wollen.


Ärzte wie Frau Dr. Witz­schel werden ver­folgt und ver­nichtet. Ärzte, die brav Phar­ma­pro­dukte ver­ordnen, bleiben unbe­helligt. Wer schreibt eigentlich die Gesund­heits­po­litik in Deutschland — der Staat im Interesse der Pati­enten, oder die Phar­ma­in­dustrie im Interesse des Profits?

Wil­fried Schmitz: Ich glaube, diese Frage kann sich mitt­ler­weile jeder selbst beant­worten. So hat ja auch Horst See­hofer 2008 in einem Interview ein­ge­standen, wie mächtig die Lobby der Phar­ma­in­dustrie und Ärzte ist.

Zu diesem Thema sind mitt­ler­weile unzählige Bei­träge im Netz, aber auch viele lesens­werte Sach­bücher ver­öf­fent­licht worden.

In meinem vor­ge­nannten Buch findet sich eine Liste mit Refe­renz­li­te­ratur, auch zu diesem Thema. Peter C. Got­sches Buch „Töd­liche Medizin und orga­ni­sierte Kri­mi­na­lität” möchte ich hierbei hervorheben.


Frau Dr. Witz­schel hat ein Leben lang gear­beitet und in die Ren­ten­kasse ein­ge­zahlt. Die Ärz­te­kammer sorgte dafür, dass sie nicht mehr prak­ti­zieren darf — und damit bekam sie von Juni 2024 bis Februar 2026 keinen ein­zigen Euro Rente. Hat diese Frau jemals etwas anderes getan als Men­schen zu helfen — und wird sie dafür auf ganzer Linie bestraft?

Wil­fried Schmitz: Den Anschein hat es in der Tat. Sie hat in ihr Ver­sor­gungswerk ein­ge­zahlt — also stehen ihr auch die Ver­sor­gungs­leis­tungen zu. Im Moment hat sie ja ganz andere Sorgen. Aber das Thema ist besprochen. Und ich kann keinen Grund erkennen, warum ihr diese Ver­sor­gungs­leis­tungen — ihre Rente — nicht zustehen sollten.

Sollte ihr Ver­sor­gungswerk Pro­bleme machen, dann wird das vor Gericht wei­ter­ver­folgt werden.


Wie lange wird Frau Dr. Witz­schel noch in der JVA Chemnitz sitzen? Gibt es die Mög­lichkeit einer vor­zei­tigen Ent­lassung — und könnten Sie unseren Zuschauern erklären, was eine Zwei-Drittel-Ent­lassung bedeutet und welche Chancen sie hat?

Wil­fried Schmitz: Ich hoffe maximal bis zum 26.7.2026, denn dann werden zwei Drittel ihrer Haft­strafe gemäß dem Urteil des Land­ge­richts Dresden vom 17.6.2024 verbüßt sein.

In der für diesen Rest­stra­fen­erlass maß­ge­benden Norm § 57 Absatz 1 StGB heißt es: „Das Gericht setzt die Voll­stre­ckung des Restes einer zei­tigen Frei­heits­strafe zur Bewährung aus, wenn erstens zwei Drittel der ver­hängten Strafe, min­destens jedoch zwei Monate, verbüßt sind, zweitens dies unter Berück­sich­tigung des Sicher­heits­in­ter­esses der All­ge­meinheit ver­ant­wortet werden kann, und drittens die ver­ur­teilte Person ein­willigt. Bei der Ent­scheidung sind ins­be­sondere die Per­sön­lichkeit der ver­ur­teilten Person, ihr Vor­leben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Ver­halten der ver­ur­teilten Person im Vollzug, ihre Lebens­ver­hält­nisse und die Wir­kungen zu berück­sich­tigen, die von der Aus­setzung für sie zu erwarten sind.”

Es ist offen­sichtlich, dass die Frei­lassung meiner Man­dantin unter keinem Gesichts­punkt irgendwie das Sicher­heits­in­teresse der All­ge­meinheit beein­träch­tigen könnte. Da sie bis auf Wei­teres nicht mehr als Ärztin prak­ti­zieren darf, ist von vorn­herein auch kein Rückfall — in Form des Aus­stellens von Attesten — möglich, der irgend­welche Rechts­güter bedrohen könnte. Ihr Ver­halten im Vollzug ist vorbildlich.

Aus ihrem Vor­leben und ihrer Per­sön­lichkeit ergeben sich eben­falls keine Ver­sa­gungs­gründe, und die Umstände der Tat — also ins­be­sondere auch ihr Vor­wissen und ihre Motive — müssen endlich auch zu ihren Gunsten berück­sichtigt werden.

Ich kann somit nichts erkennen, was hier dem Erlass des letzten Drittels der Strafe ent­ge­gen­stehen könnte. Ganz im Gegenteil: ihr Leben ist durch die erlittene Straf­ver­folgung in Trümmer gelegt worden. Es wäre unmenschlich, wenn man sie jetzt auch noch über den 26.7.2026 hinaus daran hindern wollte, nun doch zumindest ihren Lebens­abend in Würde — gemeinsam mit ihrer geliebten Katze Mutzel und ihren Freunden — ver­bringen zu können.


Frau Dr. Witz­schel ist in der DDR auf­ge­wachsen und hat ein Unrechts­regime ken­nen­ge­lernt. In ihrem Brief schreibt sie: „Es schmerzt mich unendlich, dass ich mich fühle, als würde Deutschland den­selben Weg gehen wie die DDR.” Teilen Sie diese Einschätzung?

Wil­fried Schmitz: Zu solchen Fragen kann ich nicht in wenigen Sätzen Stellung beziehen. Ich war auch nie zu DDR-Zeiten in der DDR, weiß somit alles nur aus Erfah­rungs­be­richten von ehe­ma­ligen DDR-Bürgern und Men­schen aus West­deutschland, die Ver­wandte in der DDR hatten.

So ein kom­mu­nis­ti­sches System will ja sicherlich keiner mehr, auch wenn viele DDR-Bürger mit einigen unmensch­lichen Aus­prä­gungen des Kapi­ta­lismus west­deut­scher Prägung äußerst bittere Erfah­rungen gemacht haben. Wem ist denn nach 1989 fast das ganze Ver­mögen der vor­ma­ligen DDR über­tragen worden?

Aber soweit ich weiß, hatte der Arbeiter in der DDR noch einen gewissen Status. Er durfte sich nur nicht mit der Führung anlegen — dann wurde er fertig gemacht. Welchen Status hat denn heute noch der Arbeiter? Kann er sich heute noch mit seiner Hände Arbeit einen Wohl­stand auf­bauen, so wie das bis in die 80er Jahre hinein noch möglich war?

Und welchen Status hat heute ein Arzt, wenn er mitt­ler­weile schon fast Panik­at­tacken bekommen muss, nur weil er ein Befrei­ungs­attest aus­stellt? Wer attes­tiert denn heute noch eine medi­zi­nische Kon­tra­in­di­kation zum Bei­spiel bei Masern-Impfungen?

Die Über­wa­chungs­tech­no­logien, die es heute gibt, über­treffen bei Weitem die tech­ni­schen Mittel, über die die Staats­si­cherheit der DDR ver­fügen konnte — und es wäre naiv zu glauben, dass das, was tech­nisch möglich ist, nicht auch tat­sächlich ein­ge­setzt wird.

Die DDR-Medien haben Pro­pa­ganda gemacht? Wie ist es denn mit den Medien in West­deutschland und der ganzen west­lichen Welt? Jeder den­kende Geist kann sich selbst die Frage beant­worten, ob die öffentlich-recht­lichen Medien ihren gesetz­lichen Auftrag erfüllen.

Wer fühlt sich denn noch frei und sicher in einem Land, in dem die Corona-Justiz seit 2020 fak­tisch die gesamte Bevöl­kerung rechtlos gestellt hat und sich Frauen und Mädchen nicht mehr sicher fühlen können und ständig irgendwo Men­schen grundlos mit Messern ange­griffen werden? Einem Land, in dem allen Warn­si­gnalen zum Trotz überall 5G-Anlagen mit hoher EMF-Belastung und Wind­kraft­an­lagen mit all ihren Nach­teilen für Mensch und Natur weiter aus­gebaut werden? Und tausend Bei­spiele mehr.

Lauter Pro­bleme, die nur unter­drückt und nie öffentlich sachlich dis­ku­tiert und gelöst werden. Im Gegenteil: Wer Pro­bleme offen ansprechen möchte, wird einfach in irgendeine poli­tische Schublade gestellt und diskreditiert.

Übrigens: Hat es denn in der DDR je so ein Mas­sen­ex­pe­riment mit bedingt zuge­las­senen gen­tech­ni­schen modRNA-Injek­tionen gegeben?

Ich würde nicht in der DDR gelebt haben wollen — aber was die Politik den Men­schen hier­zu­lande so alles schon zuge­mutet hat, ins­be­sondere seit 2020, ist wirklich ungeheuerlich.

Da kommt man mit Ver­gleichen mit den Zuständen in der DDR nicht weiter. Solche Ver­gleiche helfen nie. Was offen­kundig Unrecht ist, das muss — unab­hängig von dem jewei­ligen poli­ti­schen System, in dem es prak­ti­ziert worden ist — auf­ge­ar­beitet werden.


Frau Dr. Witz­schel hat während ihrer Haft ihren Hund ver­loren — er ist gestorben, während sie im Gefängnis saß. Ein Tier, das nicht ver­steht, warum sie nicht bei ihm war. Ein Tier, das bedin­gungslos liebt, ohne zu urteilen. Was sagt das über ein System aus, das ihr nicht einmal diesen Abschied ließ? Hatte sie noch weitere Haustiere?

Wil­fried Schmitz: Ja, das ist sehr grausam und nicht zu recht­fer­tigen. Der Hund ist förmlich ver­endet, weil er sein geliebtes Frauchen ver­loren hatte. Erfahrene Hun­de­halter wird eine solche Reaktion eines treuen Hundes bei einem solchen Verlust nicht überraschen.

Sie hat noch eine Katze, Mutzel, die sie sehr liebt und an die sie regel­mäßig ihre Mut­zel­briefe schreibt, die auch ver­öf­fent­licht werden.

Kann man denn nicht einfach eine Frau in Ruhe lassen, die von ihrem Leben eigentlich nur noch erhofft, dass man sie endlich wieder mit ihrer Katze und ein paar Freunden wei­ter­leben lässt?


Frau Dr. Witz­schel hat alles ver­loren — Haus, Praxis, Appro­bation, ihren Ruf. Ein Teil der Öffent­lichkeit sagt: es geschieht ihr recht. Was sagen Sie diesen Men­schen — und wie geht Frau Dr. Witz­schel damit um, für ihre ärzt­liche Pflicht ver­ur­teilt zu werden?

Wil­fried Schmitz: Ich möchte daran erinnern, dass es nie­mandem zusteht, über andere Men­schen zu urteilen. So auch die Bot­schaft Jesu und des Neuen Testaments.

Und davon abge­sehen: Kann es wirklich Recht sein, einen Men­schen zu ver­folgen, zu ver­ur­teilen und beruflich und wirt­schaftlich zu zer­stören, weil er kraft seiner Qua­li­fi­kation sehen konnte, was der offenbar immer noch blinde und taube Teil der Öffent­lichkeit nie sehen und hören konnte — trotz der im Netz für jeden zugäng­lichen Informationen?

Wer die Eigen­ver­ant­wortung voll­ständig und ohne jede Acht­samkeit an Dritte abgibt, der gefährdet sich selbst am meisten — und dann darf er von anderen Men­schen nicht fordern, sich seiner Ignoranz anzuschließen.

Wer einem Men­schen — ins­be­sondere einem Arzt — vor­wirft, dass er kri­tisch bzw. impf­kri­tisch sei, wirft ihm im Grunde die Fähigkeit zu kri­ti­schem Denken und damit seine Intel­ligenz vor. Und da wird es dann end­gültig absurd, weil er damit die Herr­schaft der Dummheit fordert.

Wer darf sich also anmaßen, meine Man­dantin zu ver­ur­teilen? Die, die das tun, sollten sich fragen, was sie denn selbst schon in ihrem Leben und ins­be­sondere ab 2020 unter­nommen haben, um sich selbst und ihre Mit­men­schen vor Unrecht und Willkür zu schützen.

Die sollten sich fragen, wo die Welt heute stünde, wenn es nie mutige Men­schen gegeben hätte, die eine andere und neue Sicht auf die Welt hatten und neue Wege gehen wollten.

In Wahrheit ist es also so, dass die Schlaf­schafe, die Nicht-Infor­mierten, die feigen Oppor­tu­nisten über­haupt kein Recht haben, über Frau Dr. Witz­schel den Stab zu brechen. Viel­leicht tun die das nur, um sich selbst vor der Erkenntnis zu schützen, dass sie selbst nicht den Mut hatten, um ihre eigene Familie zu schützen, als es darauf ankam. Da ist es doch viel leichter, andere zu ver­ur­teilen, die nicht in das Bild einer selbst gestrickten Lüge passen.

Letztlich kommt es eh nur auf den einen Ver­stän­digen im Publikum an — und das ist immer Gott. Sein Urteil ist maßgebend.

Wie meine Man­dantin damit umgeht? Sie muss die Rea­lität, die sie aus eigener Kraft nicht ändern kann, aner­kennen — und im Übrigen auf die Soli­da­rität ihrer Freunde und Unter­stützer hoffen.


476 Tage Unter­su­chungshaft, der Verlust von allem — und jetzt erneut Haft. Was gibt ihr die Kraft, nicht aufzugeben?

Wil­fried Schmitz: Ich glaube, ihre starke Per­sön­lichkeit und ihr festes Ver­trauen darauf, dass der Wille, Men­schen­leben zu schützen, vor Gott und den Men­schen niemals Unrecht sein kann.

Wenn Urteile im Namen des Volkes gesprochen werden, dann muss dem Willen des Volkes gerade auch vor Gericht Rechnung getragen werden. Und das Volk will sicherlich nicht, dass aus­ge­rechnet die Ärzte ver­folgt und bestraft werden, nur weil sie sich bewährt haben, als so viele versagt haben.

Meine Man­dantin glaubt auch an Gott, der ein Gott der Nächs­ten­liebe ist und mit Gewissheit nur die Wahrheit gelten lässt — und am Jüngsten Tag, wenn jeder seinen gerechten Lohn erhalten wird, gerecht sein wird. Das wird ihr sicherlich eben­falls Kraft und Zuver­sicht geben, der Zukunft entgegenzusehen.


Viele Men­schen sind erschüttert und wollen helfen. Darf man Frau Dr. Witz­schel besuchen oder ihr schreiben? Wie kann man die Ver­tei­digung unter­stützen — und was können Men­schen konkret tun, um ihr zu zeigen: Sie ist nicht allein?

Wil­fried Schmitz: Ja, natürlich freut sie sich über Briefe und Karten — bittet aber um Ver­ständnis, wenn sie nicht alle Briefe, sondern gege­be­nen­falls nur einen Bruchteil davon beant­worten kann.

Auf meiner Web­seite www.anwalt-schmitz.eu finden Sie lauter Anre­gungen dazu, wie man sie und auch ihre Ver­tei­digung unter­stützen kann. Darauf möchte ich an dieser Stelle verweisen.


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Der Artikel erschien zuerst bei wissensgeist.tv.

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