Eine Ärztin. 40 Jahre im Dienst ihrer Patienten. Heute sitzt sie im Gefängnis. Ihr Haus ist weg. Ihre Praxis ist weg. Ihr Hund ist während ihrer Haft gestorben. Ihr Verbrechen: Sie hat ihre Patienten geschützt.
Das Genfer Gelöbnis, das noch vor der Präambel der ärztlichen Berufsordnung steht, sagt: „Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.”
Genau das hat Dr. med. Bianca Witzschel getan. Dafür verfolgt sie der deutsche Staat.
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz verteidigt sie seit dem 23. März 2026. Im folgenden Interview spricht er über die Hintergründe des Falls, das Versagen der deutschen Justiz — und darüber, warum dieser Fall jeden von uns angeht.
Herr Schmitz, Frau Dr. Witzschel hat ihr Leben dem Schutz ihrer Patienten gewidmet — und sitzt dafür im Gefängnis. Sie vertreten sie erst seit dem 23. März 2026. Nahezu alle früheren Verteidiger haben das Mandat beendet — aus welchen Gründen? Und was hat Sie persönlich bewogen, dieses Mandat zu übernehmen?
Wilfried Schmitz: Direkt nach der Mandatsübernahme habe ich auftragsgemäß die anderen drei Wahlverteidiger-Mandate gekündigt und beendet, damit die Verteidigung ganz neu aufgebaut werden kann. Der Pflichtverteidiger bleibt. Es ist also gerade nicht so, dass alle früheren Verteidiger ihr jeweiliges Mandat von sich aus beendet haben.

Das Mandat habe ich übernommen, weil ich als Verteidiger aufgrund meiner Vorerfahrungen und meines Vorwissens genau das Wissen einbringen kann, das es hier zur Entlastung von Frau Dr. med. Witzschel braucht. Letztlich kann nur ein Anwalt, der sich schon seit längerer Zeit kritisch und vertieft mit den hier relevanten Sachfragen befasst hat — insbesondere fehlende Evidenz von Masken- und Testpflicht und der Nutzlosigkeit und Gefährlichkeit der modRNA-Injektionen —, Tatvorwürfe wie die hier in Rede stehenden nachdrücklich entkräften.
Meine bisherigen praktischen Erfahrungen, zu denen gerade auch die Verteidigung des Arztes Heinrich Habig gehört, und die Bücher, die ich hierzu veröffentlicht habe, belegen, dass ich das Vorwissen habe, auf das es hier ankommt.
Wie kam es überhaupt zu dieser Anklage — wer hat die Ermittlungen ausgelöst, und wann hat Frau Dr. Witzschel erfahren, dass der deutsche Staat sie ins Visier genommen hat?
Wilfried Schmitz: Die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) hat bereits ab April 2021 Druck auf sie ausgeübt, nachdem sie für ein Kind einer Grundschule ein Masken-Befreiungsattest ausgestellt hatte. Nach mehreren Schreiben erhielt sie schließlich wegen ihrer Nichtäußerung zu diesem Befreiungsattest einen auf den 13.10.2021 datierten Rügebescheid. Die Landesdirektion Sachsen hat dann mit Bescheid vom 1.2.2022 das Ruhen der ärztlichen Approbation angeordnet, nachdem sie von der SLÄK zwischen Juni und November 2021 mehrere Schreiben zu 15 berufsrechtlichen Vorgängen und Beschwerden erhalten hatte, in denen es im Wesentlichen um ärztliche Atteste zur Maskenbefreiung und zum Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation bezüglich sogenannter Impfungen gegangen war. Damit kam der Stein ins Rollen.
Frau Dr. Witzschel ist Pharmakologin — die Expertin schlechthin. Was hat sie gesehen, was die Politik nicht sehen wollte — und warum hat das Gericht dieses Fachwissen im Urteil einfach ignoriert?
Wilfried Schmitz: Jeder kann sich problemlos im Netz darüber informieren, was zur Ausbildung und Qualifikation einer Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie gehört, wobei meine Mandantin mich darauf hingewiesen hat, dass diese Facharztausbildung zu DDR-Zeiten noch wesentlich umfangreicher und besser war. Sie hat mit diesem Fachwissen schon aufgrund zahlreicher Fakten und Warnsignale erkennen können, dass die Zulassungsstudien der Pharmahersteller zu diesen modRNA-Injektionen in jeder Hinsicht unzureichend waren und eine bedingte Zulassung niemals hätte erteilt werden dürfen.
Vor Gericht wird dann im Detail darzustellen sein, wie dieses Sonderwissen beschaffen war und welche konkreten Erkenntnisse meine Mandantin davon überzeugen mussten, dass die bedingte Zulassung dieser modRNA-Injektionen ein in jeder Hinsicht unverantwortliches Experiment mit dem Leben und der Gesundheit von unzähligen Menschen war.
Da ich im ersten Strafprozess noch nicht mandatiert war, kann ich die Frage, warum das Landgericht Dresden dieses Fachwissen meiner Mandantin faktisch ignoriert hat, nicht abschließend beantworten. In jedem Falle hätte das Landgericht es nicht bei der bloßen Feststellung belassen dürfen, dass sie eine Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie ist. Um diese Facharzt-Qualifikation wissend, hätte das Landgericht schon im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht feststellen müssen, was diese Qualifikation genau beinhaltet. Denn zu dieser Qualifikation gehört eben auch ein fundiertes Wissen über den regulären Ablauf einer Zulassungsstudie und eines Zulassungsverfahrens.
War das nur eine grobe Fahrlässigkeit dieses Landgerichts? Oder wollte man lieber gar nicht erst hören, in welchen Punkten die bedingte Zulassung der modRNA-Injektionen gegen geltende Sicherheitsstandards und einschlägige Regularien verstoßen hatte? Denn das hätten die Richter dann ja auch ins Urteil schreiben müssen — und das hätte meine Mandantin auf jeden Fall schon einmal zumindest hinsichtlich der Befreiungsatteste zu den modRNA-Injektionen eindeutig ganz erheblich entlastet. Ihre Atteste waren eben nicht „unrichtig”, auch nicht hierzu.
Das Gericht hat ihr Motiv — Patientenschutz — sogar anerkannt. Und trotzdem sitzt sie im Gefängnis. Wie erklären Sie einem normalen Menschen, wie das möglich ist?
Wilfried Schmitz: Das können Sie keinem redlichen Menschen mehr erklären, denn der liebe Gott hat — so meine Glaubensgewissheit — jedem Menschen in sein Herz und seinen Geist geschrieben, was Recht und Unrecht ist.
Die Urteilsgründe zeigen, dass das Landgericht nicht einmal reflektiert hat, ob sich aus diesem Motiv nicht zugleich auch mehrere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe ergeben, mit denen man sich konkret befassen muss.
In meinem Buch „Eine Revision für Heinrich” habe ich mich mit allen wesentlichen Gründen befasst, auf die sich ein Arzt in einem solchen Kontext — massiver Druck auf die gesamte Bevölkerung, sich den sogenannten Anti-Corona-Maßnahmen zu beugen und ein hochgefährliches Experiment mit ungewissem Ausgang mit vollkommen neuartigen gentechnischen modRNA-Injektionen zu unterwerfen — zur Verteidigung berufen kann, wenn er Befreiungsatteste ausstellt, in denen er im Grunde bloß offenkundig wahre Aussagen gemacht hat: eben dass es generell — unabhängig vom Gesundheitszustand eines Menschen — kontraindiziert ist, einen Menschen zu Maßnahmen und Injektionen zu nötigen, die nachweislich mit keinem Nutzen, aber stets mit sehr großen gesundheitlichen Risiken verbunden sind.
Das System erwartet Reue — Schuldeingeständnis, Distanzierung von den eigenen Handlungen. Frau Dr. Witzschel weigert sich. Warum — und was kostet sie das?
Wilfried Schmitz: Meine Mandantin steht zu dem, was sie getan hat. Insofern verweigert sie sich gerade nicht der Realität.
Aber man kann sie doch nicht dazu nötigen, sich von ihrem Motiv zu distanzieren — dass sie den Menschen in einer Zeit, als möglichst alle Menschen in unverantwortlicher und nicht nur rechtswidriger, sondern auf eine geradezu kriminelle Art und Weise mit von vornherein untauglichen Maßnahmen in ein hochgefährliches Experiment mit gentechnischen Injektionen genötigt werden sollten, beistehen wollte.
Sehen Sie sich doch nur einmal die Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer an. Dort ist noch vor der Präambel das Gelöbnis abgedruckt, wo es unter anderem heißt: „Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.” — „Unter Bedrohung” bedeutet eben auch: selbst wenn berufsrechtliche und strafrechtliche Nachteile drohen könnten, weil man an wissenschaftlichen Standards und der Wahrheit festhält und unverantwortliche Experimente mit dem Leben und der Gesundheit ablehnt.
Oder schauen Sie sich § 2 Absatz 1 dieser Berufsordnung an, wo es heißt: „Der Arzt übt seinen Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann.”
War es denn — vor dem Maßstab des hippokratischen Eids — „ethisch”, „menschlich” und vor dem eigenen „Gewissen” vertretbar, Menschen eine bedingt zugelassene gentechnische Injektion zu verabreichen, über deren Risiken ein Arzt schon mangels vorliegender hinreichender präklinischer Studien und Langzeitstudien gar nicht korrekt aufklären konnte?
War es insbesondere menschlich, gegenüber der Bevölkerung von nebenwirkungsfreien Injektionen zu sprechen, wenn — nur ein Beispiel — selbst Pfizer in seinem Bericht vom 28.2.2021 bereits 1.223 Todesverdachtsfälle einräumen musste?
War es menschlich, gerade auch die Schwächsten der Gesellschaft — Kranke, Kinder und Senioren — von vornherein untauglichen Masken- und Testpflichten aufzunötigen, um ihren Widerstand gegenüber diesen modRNA-Injektionen zu brechen?
In Österreich wurden Ärzte für dieselben Atteste freigesprochen. In der Schweiz gab es bedingte Strafen. In Deutschland sitzt Frau Dr. Witzschel im Gefängnis. Was ist in der deutschen Justiz los?
Wilfried Schmitz: Die Justiz macht ihren Job nicht mehr, und über die Gründe muss die gesamte Gesellschaft nachdenken. Schließlich geht es alle an, wenn nicht nur Einzelnen, sondern ganzen Bevölkerungsgruppen der Zugang zum Recht verweigert wird.
Die Corona-Rechtsprechung hat schon in 2020 und seitdem unverändert eindeutig erkennen lassen, dass die Gewaltenteilung nicht mehr funktioniert, wenn eine politische Agenda durchgesetzt werden soll.
Die deutschen Gerichte haben sich seit 2020 — von einer Handvoll Ausnahmen abgesehen — flächendeckend geweigert, die Berechtigung der sogenannten Anti-Corona-Maßnahmen kritisch und mit angemessenen Beweisaufnahmen aufzuarbeiten. Zudem hat die Justiz bislang soweit bekannt ausnahmslos alle Zivilklagen von Covid-19-Injektionsgeschädigten auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz abgewiesen. Die jüngere Rechtsprechung hat jetzt zwar bestätigt, dass die Hersteller der Covid-19-Injektionen den Geschädigten gemäß § 84a AMG Auskunft zu allen ihnen bekannten Nebenwirkungen geben müssen. Aber ob die Zivilgerichte dann auf der Basis dieser Auskünfte nun endlich auch das Nutzen-Risiko-Verhältnis dieser Injektionen negativ beurteilen und tatsächlich Zahlungsansprüche zuerkennen werden — das ist eine ganz andere Frage.
Dass die Staatsanwaltschaften letztlich der Weisungsbefugnis und Kontrolle eines Politikers, eben des Justizministers, unterstehen, der auch über die weitere Karriere zu entscheiden hat, weiß längst jeder.
Aber die bittere Erkenntnis seit 2020 lautet: Die Unabhängigkeit der Gerichte steht nur noch auf dem Papier, wenn die Gerichte die Entscheidungen der anderen Gewalten nicht mehr hinterfragen und den Anschein erwecken, als würden sie nur noch sofort den Gebetsteppich ausrollen dürfen, um auf die angeblich unerschütterliche Weisheit und Integrität von Behörden wie dem PEI, dem RKI und der EMA den Lobpreis zu singen.
Nach meiner Kenntnis ist es auch in der Schweiz zu äußerst unverhältnismäßigen Sanktionen gegenüber kritischen Ärztinnen und Ärzten gekommen. Und ob es in Österreich wirklich besser war oder ob wir aktuell lediglich noch nicht über das Ausmaß der dortigen Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten informiert sind, das muss ich hier offen lassen.

Wilfried Schmitz: Das kann unmöglich Zufall sein. Davon darf niemand mehr ausgehen.
Es kann auch kein Zufall sein, dass solche Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte immer wieder mit absolut absurden Sicherheitsvorkehrungen — Sicherheitsschleusen vor dem Verhandlungsraum, starke Präsenz von Sicherheitskräften, Verlangen nach und Kopieren von Ausweisdokumenten — inszeniert worden sind, gerade so, als würde gegen Schwerstkriminelle aus dem Spektrum der organisierten Kriminalität verhandelt. Es ist offensichtlich, dass dieser groteske Sicherheitsaufwand nur der Einschüchterung der angeklagten Ärzte und der interessierten Öffentlichkeit dient.
Zudem hat die Politik offenbar Angst, dass sich in solchen Verhandlungen unbequeme Wahrheiten über die offenkundige Unmenschlichkeit und Rechtswidrigkeit der gesamten Pharmalobby-Arbeit unter dem Deckmantel einer sogenannten Anti-Corona-Politik offenbaren könnten.
Es ist offensichtlich, dass die ganze Art und Weise, wie solche Strafprozesse gegen Ärztinnen und Ärzte bundesweit inszeniert werden, auf der Ebene der Justizministerien koordiniert worden sein muss.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Christina Baum hat sich öffentlich für Frau Dr. Witzschel eingesetzt. Außer ihr schweigt die gesamte deutsche Politik zu diesem Fall. Wie erklären Sie sich dieses Schweigen?
Wilfried Schmitz: Da müssen Sie die Politiker fragen, ob sie nun einfach nur gleichgültig, schlicht uninformiert, parteihörig-opportunistisch, korrupt oder von Natur aus feige sind — oder aus anderen Gründen total unqualifiziert, ein politisches Amt verantwortungsvoll auszufüllen.
Denn wenn auf diese Art und Weise bundesweit alle mutigen Ärztinnen und Ärzte eingeschüchtert und kriminalisiert und existenziell bedroht und zerstört werden, dann ist das eine Angelegenheit aller redlichen Menschen und müsste deshalb insbesondere auch für Politiker, die sich doch von morgens bis abends nur um unser Wohl sorgen, höchste Priorität haben.
Das müsste also auch jeden redlichen Politiker angehen, dem nicht vollkommen gleichgültig ist, ob auch er selbst und seine Familienmitglieder bald nur noch von Medizinern behandelt werden, die so angepasst sind, dass sie einfach alles unkritisch verspritzen, was die Pharmaindustrie und korrupte Politiker als Universalheilmittel verkünden.
Ein Politiker, der zu diesen Themen schweigt, sollte meiner Meinung nach umgehend sein Mandat niederlegen und nie mehr ein politisches Amt übernehmen.
Es war übrigens auch noch ein Abgeordneter der Partei BSW aus dem Sächsischen Landtag bei ihr in der JVA. Ob auch noch andere Abgeordnete bei ihr waren, ist mir aktuell nicht bekannt.
Frau Dr. Witzschel wurde als rechtsradikale Reichsbürgerin dargestellt — die einzige sogenannte Waffe bei ihr war eine laut Gutachten defekte Taschenlampe. Diese Darstellung zog sich durch die gesamte Verhandlung. Wie bewerten Sie das — und welche Rolle spielte sie im Urteil?
Wilfried Schmitz: Meine Mandantin war nie rechtsradikal — der Vorwurf ist einfach nur lächerlich. Aber dieses Etikett wird allem Anschein nach längst jedem angeklebt, der nicht links ist.

Der nie eindeutig definierte bzw. höchst schwammige Begriff „Reichsbürger” wird nach meiner Wahrnehmung ebenfalls inflationär benutzt. Sehen Sie sich nur die im Netz auffindbaren Bemühungen der Verfassungsschutzämter und der Gerichte an, diesen Begriff konkret zu fassen — alle scheitern dabei.
Die Identifizierung eines Bürgers als „Reichsbürger” gleicht in der Praxis aber dennoch einem Stempel, den die Betroffenen faktisch nicht mehr abwaschen können. Und dies kann durchaus mit erheblichen Nachteilen verbunden sein — etwa wenn man einen kleinen Waffenschein hat, im öffentlichen Dienst arbeitet, oder wenn jemand vor Gericht als „Reichsbürger” dargestellt wird, um ihm damit implizit eine rechtsfeindliche Gesinnung zu unterstellen.
Meine Mandantin hat aber stets betont, dass sie sich in ihrem Leben stets an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gehalten hat.
In einem Strafverfahren, in dem die Tatvorwürfe nichts mit einer „Reichsbürgerszene” zu tun haben, hat ein solcher Vorhalt ohnehin nichts zu suchen — vor allem wenn man sich die Frage stellt, welche Behörden und Politiker sich denn seit 2020 — ohne jede Furcht vor strafrechtlicher Verfolgung — selbst nicht an die Gesetze gehalten haben.
Das Gericht hat die Bioresonanz-Diagnostik Ihrer Mandantin getestet — indem es das Gerät an einem Stück Käse, einem Putzlappen und einem Toten angewendet hat, um es lächerlich zu machen. Ist das seriöse Beweisführung — oder gezielte Diskreditierung einer anerkannten alternativen Diagnosemethode?
Wilfried Schmitz: Dieses absolut unseriöse und geradezu lächerliche Design zur Untersuchung dieses Quanten-Resonanz-Analysators kann meiner Einschätzung nach ganz offensichtlich nur der Diskreditierung meiner Mandantin gedient haben. Denn die Frage, was dieses Gerät leisten kann, ist für die Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und für die Beurteilung der Schuldfrage von vornherein vollkommen irrelevant. Die Frage, ob ein unrichtiges Attest ausgestellt wurde, hat nichts mit der Frage zu tun, was ein solches Gerät leisten kann.
Wenn sich die Strafverfolgungsbehörden unbedingt ein Späßchen gönnen wollten: Warum haben sie dann nicht auch Gutachter prüfen lassen, ob man sich mit Masken vor Viren schützen kann, ob durch RT-qPCR- und Antigen-Schnelltests überhaupt eine Infektion oder Infektiosität festgestellt werden kann, oder ob mit modRNA-Injektionen ohne relevante Wirksamkeit und faktisch ohne Nutzen eine sogenannte Pandemie aufgehalten werden kann — und ob man sie, ausgehend von ihrem Nebenwirkungsprofil, überhaupt verantworten darf?
Hätte man diese Fragen, auf die es in diesem Strafverfahren wirklich ankam, endlich einmal wissenschaftlich seriös aufgeklärt, dann hätte man darüber aus wissenschaftlicher Sicht sicherlich herzhaft über gewisse Wissenschaftler lachen können, die diese Maßnahmen vertreten haben — wenn das Verbrechen, das mit diesen Maßnahmen verwirklicht wurde, und das durch sie bewirkte Leid nicht so unermesslich groß gewesen wäre.
Warum haben die Staatsanwälte und Richter also nicht über diesen Maßnahmen-Wahnsinn lachen wollen? Das wäre auch auf der Basis seriöser Wissenschaft und eines seriösen Gutachtendesigns möglich gewesen.
Die bei den Praxisdurchsuchungen beschlagnahmten Patientenakten werden jetzt gegen Tausende ehemaliger Patienten verwendet. Die ärztliche Schweigepflicht ist ein fundamentales Grundrecht. Hat der Staat diese Schweigepflicht gebrochen — und wenn ja, steht dann der Staat selbst vor Gericht?
Wilfried Schmitz: Der Patientenschutz ist leider leicht auszuhebeln, wenn Ärzte wegen des Vorwurfs verfolgt werden, sie hätten ein unrichtiges Attest ausgestellt und Patienten vorgeworfen wird, sie hätten ihren Arzt zur Ausstellung eines solchen Attests veranlasst. Denn dann werden im Rahmen der Durchsuchung der Praxisräume regelmäßig gleich die vollständigen Patientenakten als Beweismittel sichergestellt.
Natürlich dürfen keine Patientenakten bzw. auf elektronischen Speichermedien abgelegte Daten von Patienten sichergestellt werden, auf die sich der konkrete Tatverdacht gegen den Arzt gar nicht bezieht. Aber das dürfte graue Theorie sein, wenn die Polizei erst einmal alle PCs und sonstigen Datenträger aus der Arztpraxis mitnimmt.
Fazit: Man sollte seinem behandelnden Arzt besser nie zu viel sagen, wenn man nicht möchte, dass die Daten irgendwann in die Hände der Polizei oder gar von Bekannten fallen, die dort arbeiten. Denn in der Praxis kann die Denunzierung eines Arztes faktisch schon ausreichen, den Daten- und Patientenschutz auszuhebeln.

Wilfried Schmitz: Das ist meiner Meinung nach schon ungesetzlich und nicht nur unverhältnismäßig — denn wenn ein Attest richtig ist, weil es von zutreffenden medizinischen Erwägungen ausgeht, dann ist schon kein unrichtiges Attest vorhanden und somit auch kein Straftatbestand erfüllt, der eine Verurteilung tragen könnte.
Dann ist bereits Schluss mit der Prüfung der Strafbarkeit, und die Frage, ob auch Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe gegeben wären, kommt es gar nicht mehr an.
Experten wie Prof. Dr. Werner Bergholz und auch Hals-Nasen-Ohren-Ärzte haben immer wieder darauf hingewiesen, welche Gefahren mit solchen Nasenabstrichen grundsätzlich und insbesondere auch dann verbunden sind, wenn sie nicht fachmännisch — also nicht von einem HNO-Arzt — ausgeführt werden.
Frau Dr. Witzschel wird verfolgt — aber was ist mit denen, die die Maßnahmen angeordnet haben? Hat der Staat selbst gegen Gesetze verstoßen — Grundgesetz, Nürnberger Kodex, Völkerrecht? Was sehen Sie als Anwalt?
Wilfried Schmitz: Ja, die Verantwortlichen in den Regierungen, Verwaltungen und auch in der Justiz haben seit 2020 in vielfältiger Hinsicht total versagt und in vielen Fällen auch — in strafbarer Weise — gegen das Völkerstrafrecht, das Grundgesetz und zahlreiche Strafgesetze verstoßen, insbesondere auch Straftatbestände des StGB und des Arzneimittelgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 in einem Grundsatzurteil, das die Ermächtigung zum Abschuss entführter Passagierflugzeuge bzw. die Flugsicherheit betraf, entschieden, dass das Recht auf Leben und die Menschenwürde verletzt wird, wenn der Staat über das Leben unschuldiger Menschen verfügt, um andere Menschen zu schützen. Also kann niemand genötigt werden, sich für andere zu opfern. Sein Leben hat den gleichen Wert.
Das muss freilich insbesondere dann gelten, wenn der Mensch zu einer Maßnahme genötigt werden soll, die von vornherein untauglich ist, andere Menschen zu schützen — womit ich alle untauglichen sogenannten Anti-Corona-Maßnahmen und insbesondere die nutzlosen und schädlichen modRNA-Injektionen meine.
Zudem sagt Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ausdrücklich: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.”
Bitte beachten Sie, dass der zweite Satz im Kern dem entspricht, was der Nürnberger Kodex besagt.
Es würde den Rahmen dieses Interviews bei Weitem sprengen, wenn ich das hier auch nur andeutungsweise weiter vertiefen würde, welches strafrechtliche Unrecht in diesem Kontext seit 2020 verwirklicht wurde.
Aber seit 2020 habe ich meine Aufgabe als Anwalt insbesondere darin gesehen, die menschenverachtende Willkür und das Unrecht der Corona-Jahre für alle Zeiten faktenbasiert zu dokumentieren, ohne jede Relativierung und Beschönigung — auch für die Zeit, in der eine Aufarbeitung mit allen juristischen Konsequenzen für die Verantwortlichen stattfinden wird.
Aus diesem Bemühen ist mein 514-seitiges Buch (DIN-A4-Format) „Die Entschleierung der Machenschaften der Pharmaindustrie” hervorgegangen. Alles Relevante, der ganze Lug und Betrug in einem Buch.
Die Zeit der Aufarbeitung wird — so meine Glaubensgewissheit — irgendwann definitiv kommen, und wenn Gott selbst kommen müsste. Aber die Gerechtigkeit wird kommen. Wie schön, dass niemand an Gott vorbeikommt, auch kein Pharmalobbyist.

Wilfried Schmitz: Ich könnte sagen: Das weiß nur der liebe Gott, wann das aufhört.
Aber konkreter kann ich sagen: Diese Verfolgung wird in dem Moment aufhören, wo die, die für die Corona-Politiken seit 2020 verantwortlich sind, ihre Ämter verloren haben und die Völker endlich eine öffentliche Aufarbeitung erzwingen können.
Mit anderen Worten: Solange die Täter noch die Schalthebel der Macht bedienen und über die Medien die Öffentlichkeit manipulieren können, wird sich nichts ändern. Aber wenn die Menschen — hierzulande und auch sonst überall — schließlich aufwachen und erfassen werden, was man ihnen eigentlich seit 2020 angetan hat, dann ist es vorbei.
Nichts ist mächtiger als das Volk. Man kann nicht gegen das eigene Volk Krieg führen — jedenfalls dann nicht, wenn die Manipulation der Bevölkerung nicht mehr wirkt, weil jeder die Wahrheit erfasst hat.
Eine echte Corona-Aufarbeitung würde bedeuten: Die Maßnahmen waren falsch, die Ärzte hatten recht, die Urteile waren Unrecht. Aber der Täter klagt sich nicht selbst an. Glauben Sie, dass Frau Dr. Witzschel jemals rehabilitiert und entschädigt wird?
Wilfried Schmitz: Ja, das wird sie früher oder später mit Gewissheit, weil sich die Gerechtigkeit früher oder später durchsetzen wird — diesmal hoffentlich nicht erst 50 Jahre nach dem natürlichen Ableben der letzten Täter, die bis dahin wie die Maden im Speck gelebt haben.
Bei allen gut informierten und redlichen Menschen musste sie sicherlich nie rehabilitiert werden. Die wussten immer, dass sie genau solche Ärzte wollen, die auch unter Druck standhaft bleiben.
Aber sie muss natürlich offiziell rehabilitiert und entschädigt werden, weil sie bloß Menschen vor dem Wahnsinn und der Unmenschlichkeit der sogenannten Anti-Corona-Maßnahmen schützen wollte und dabei keinem Menschen Schaden zugefügt hat. Im Gegenteil: Sie ist ein leuchtendes Beispiel für alle künftigen Ärzte, denen es zuerst und zuletzt um die Menschen geht und die ihre Seele nicht an die Pharmaindustrie oder die Politik verkaufen wollen.
Ärzte wie Frau Dr. Witzschel werden verfolgt und vernichtet. Ärzte, die brav Pharmaprodukte verordnen, bleiben unbehelligt. Wer schreibt eigentlich die Gesundheitspolitik in Deutschland — der Staat im Interesse der Patienten, oder die Pharmaindustrie im Interesse des Profits?

Zu diesem Thema sind mittlerweile unzählige Beiträge im Netz, aber auch viele lesenswerte Sachbücher veröffentlicht worden.
In meinem vorgenannten Buch findet sich eine Liste mit Referenzliteratur, auch zu diesem Thema. Peter C. Gotsches Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität” möchte ich hierbei hervorheben.
Frau Dr. Witzschel hat ein Leben lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt. Die Ärztekammer sorgte dafür, dass sie nicht mehr praktizieren darf — und damit bekam sie von Juni 2024 bis Februar 2026 keinen einzigen Euro Rente. Hat diese Frau jemals etwas anderes getan als Menschen zu helfen — und wird sie dafür auf ganzer Linie bestraft?
Wilfried Schmitz: Den Anschein hat es in der Tat. Sie hat in ihr Versorgungswerk eingezahlt — also stehen ihr auch die Versorgungsleistungen zu. Im Moment hat sie ja ganz andere Sorgen. Aber das Thema ist besprochen. Und ich kann keinen Grund erkennen, warum ihr diese Versorgungsleistungen — ihre Rente — nicht zustehen sollten.
Sollte ihr Versorgungswerk Probleme machen, dann wird das vor Gericht weiterverfolgt werden.
Wie lange wird Frau Dr. Witzschel noch in der JVA Chemnitz sitzen? Gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung — und könnten Sie unseren Zuschauern erklären, was eine Zwei-Drittel-Entlassung bedeutet und welche Chancen sie hat?
Wilfried Schmitz: Ich hoffe maximal bis zum 26.7.2026, denn dann werden zwei Drittel ihrer Haftstrafe gemäß dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 17.6.2024 verbüßt sein.
In der für diesen Reststrafenerlass maßgebenden Norm § 57 Absatz 1 StGB heißt es: „Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn erstens zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind, zweitens dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und drittens die verurteilte Person einwilligt. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind.”
Es ist offensichtlich, dass die Freilassung meiner Mandantin unter keinem Gesichtspunkt irgendwie das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit beeinträchtigen könnte. Da sie bis auf Weiteres nicht mehr als Ärztin praktizieren darf, ist von vornherein auch kein Rückfall — in Form des Ausstellens von Attesten — möglich, der irgendwelche Rechtsgüter bedrohen könnte. Ihr Verhalten im Vollzug ist vorbildlich.
Aus ihrem Vorleben und ihrer Persönlichkeit ergeben sich ebenfalls keine Versagungsgründe, und die Umstände der Tat — also insbesondere auch ihr Vorwissen und ihre Motive — müssen endlich auch zu ihren Gunsten berücksichtigt werden.
Ich kann somit nichts erkennen, was hier dem Erlass des letzten Drittels der Strafe entgegenstehen könnte. Ganz im Gegenteil: ihr Leben ist durch die erlittene Strafverfolgung in Trümmer gelegt worden. Es wäre unmenschlich, wenn man sie jetzt auch noch über den 26.7.2026 hinaus daran hindern wollte, nun doch zumindest ihren Lebensabend in Würde — gemeinsam mit ihrer geliebten Katze Mutzel und ihren Freunden — verbringen zu können.

Wilfried Schmitz: Zu solchen Fragen kann ich nicht in wenigen Sätzen Stellung beziehen. Ich war auch nie zu DDR-Zeiten in der DDR, weiß somit alles nur aus Erfahrungsberichten von ehemaligen DDR-Bürgern und Menschen aus Westdeutschland, die Verwandte in der DDR hatten.
So ein kommunistisches System will ja sicherlich keiner mehr, auch wenn viele DDR-Bürger mit einigen unmenschlichen Ausprägungen des Kapitalismus westdeutscher Prägung äußerst bittere Erfahrungen gemacht haben. Wem ist denn nach 1989 fast das ganze Vermögen der vormaligen DDR übertragen worden?
Aber soweit ich weiß, hatte der Arbeiter in der DDR noch einen gewissen Status. Er durfte sich nur nicht mit der Führung anlegen — dann wurde er fertig gemacht. Welchen Status hat denn heute noch der Arbeiter? Kann er sich heute noch mit seiner Hände Arbeit einen Wohlstand aufbauen, so wie das bis in die 80er Jahre hinein noch möglich war?
Und welchen Status hat heute ein Arzt, wenn er mittlerweile schon fast Panikattacken bekommen muss, nur weil er ein Befreiungsattest ausstellt? Wer attestiert denn heute noch eine medizinische Kontraindikation zum Beispiel bei Masern-Impfungen?
Die Überwachungstechnologien, die es heute gibt, übertreffen bei Weitem die technischen Mittel, über die die Staatssicherheit der DDR verfügen konnte — und es wäre naiv zu glauben, dass das, was technisch möglich ist, nicht auch tatsächlich eingesetzt wird.
Die DDR-Medien haben Propaganda gemacht? Wie ist es denn mit den Medien in Westdeutschland und der ganzen westlichen Welt? Jeder denkende Geist kann sich selbst die Frage beantworten, ob die öffentlich-rechtlichen Medien ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen.
Wer fühlt sich denn noch frei und sicher in einem Land, in dem die Corona-Justiz seit 2020 faktisch die gesamte Bevölkerung rechtlos gestellt hat und sich Frauen und Mädchen nicht mehr sicher fühlen können und ständig irgendwo Menschen grundlos mit Messern angegriffen werden? Einem Land, in dem allen Warnsignalen zum Trotz überall 5G-Anlagen mit hoher EMF-Belastung und Windkraftanlagen mit all ihren Nachteilen für Mensch und Natur weiter ausgebaut werden? Und tausend Beispiele mehr.
Lauter Probleme, die nur unterdrückt und nie öffentlich sachlich diskutiert und gelöst werden. Im Gegenteil: Wer Probleme offen ansprechen möchte, wird einfach in irgendeine politische Schublade gestellt und diskreditiert.
Übrigens: Hat es denn in der DDR je so ein Massenexperiment mit bedingt zugelassenen gentechnischen modRNA-Injektionen gegeben?
Ich würde nicht in der DDR gelebt haben wollen — aber was die Politik den Menschen hierzulande so alles schon zugemutet hat, insbesondere seit 2020, ist wirklich ungeheuerlich.
Da kommt man mit Vergleichen mit den Zuständen in der DDR nicht weiter. Solche Vergleiche helfen nie. Was offenkundig Unrecht ist, das muss — unabhängig von dem jeweiligen politischen System, in dem es praktiziert worden ist — aufgearbeitet werden.
Frau Dr. Witzschel hat während ihrer Haft ihren Hund verloren — er ist gestorben, während sie im Gefängnis saß. Ein Tier, das nicht versteht, warum sie nicht bei ihm war. Ein Tier, das bedingungslos liebt, ohne zu urteilen. Was sagt das über ein System aus, das ihr nicht einmal diesen Abschied ließ? Hatte sie noch weitere Haustiere?
Wilfried Schmitz: Ja, das ist sehr grausam und nicht zu rechtfertigen. Der Hund ist förmlich verendet, weil er sein geliebtes Frauchen verloren hatte. Erfahrene Hundehalter wird eine solche Reaktion eines treuen Hundes bei einem solchen Verlust nicht überraschen.
Sie hat noch eine Katze, Mutzel, die sie sehr liebt und an die sie regelmäßig ihre Mutzelbriefe schreibt, die auch veröffentlicht werden.
Kann man denn nicht einfach eine Frau in Ruhe lassen, die von ihrem Leben eigentlich nur noch erhofft, dass man sie endlich wieder mit ihrer Katze und ein paar Freunden weiterleben lässt?
Frau Dr. Witzschel hat alles verloren — Haus, Praxis, Approbation, ihren Ruf. Ein Teil der Öffentlichkeit sagt: es geschieht ihr recht. Was sagen Sie diesen Menschen — und wie geht Frau Dr. Witzschel damit um, für ihre ärztliche Pflicht verurteilt zu werden?

Und davon abgesehen: Kann es wirklich Recht sein, einen Menschen zu verfolgen, zu verurteilen und beruflich und wirtschaftlich zu zerstören, weil er kraft seiner Qualifikation sehen konnte, was der offenbar immer noch blinde und taube Teil der Öffentlichkeit nie sehen und hören konnte — trotz der im Netz für jeden zugänglichen Informationen?
Wer die Eigenverantwortung vollständig und ohne jede Achtsamkeit an Dritte abgibt, der gefährdet sich selbst am meisten — und dann darf er von anderen Menschen nicht fordern, sich seiner Ignoranz anzuschließen.
Wer einem Menschen — insbesondere einem Arzt — vorwirft, dass er kritisch bzw. impfkritisch sei, wirft ihm im Grunde die Fähigkeit zu kritischem Denken und damit seine Intelligenz vor. Und da wird es dann endgültig absurd, weil er damit die Herrschaft der Dummheit fordert.
Wer darf sich also anmaßen, meine Mandantin zu verurteilen? Die, die das tun, sollten sich fragen, was sie denn selbst schon in ihrem Leben und insbesondere ab 2020 unternommen haben, um sich selbst und ihre Mitmenschen vor Unrecht und Willkür zu schützen.
Die sollten sich fragen, wo die Welt heute stünde, wenn es nie mutige Menschen gegeben hätte, die eine andere und neue Sicht auf die Welt hatten und neue Wege gehen wollten.
In Wahrheit ist es also so, dass die Schlafschafe, die Nicht-Informierten, die feigen Opportunisten überhaupt kein Recht haben, über Frau Dr. Witzschel den Stab zu brechen. Vielleicht tun die das nur, um sich selbst vor der Erkenntnis zu schützen, dass sie selbst nicht den Mut hatten, um ihre eigene Familie zu schützen, als es darauf ankam. Da ist es doch viel leichter, andere zu verurteilen, die nicht in das Bild einer selbst gestrickten Lüge passen.
Letztlich kommt es eh nur auf den einen Verständigen im Publikum an — und das ist immer Gott. Sein Urteil ist maßgebend.
Wie meine Mandantin damit umgeht? Sie muss die Realität, die sie aus eigener Kraft nicht ändern kann, anerkennen — und im Übrigen auf die Solidarität ihrer Freunde und Unterstützer hoffen.
476 Tage Untersuchungshaft, der Verlust von allem — und jetzt erneut Haft. Was gibt ihr die Kraft, nicht aufzugeben?
Wilfried Schmitz: Ich glaube, ihre starke Persönlichkeit und ihr festes Vertrauen darauf, dass der Wille, Menschenleben zu schützen, vor Gott und den Menschen niemals Unrecht sein kann.
Wenn Urteile im Namen des Volkes gesprochen werden, dann muss dem Willen des Volkes gerade auch vor Gericht Rechnung getragen werden. Und das Volk will sicherlich nicht, dass ausgerechnet die Ärzte verfolgt und bestraft werden, nur weil sie sich bewährt haben, als so viele versagt haben.
Meine Mandantin glaubt auch an Gott, der ein Gott der Nächstenliebe ist und mit Gewissheit nur die Wahrheit gelten lässt — und am Jüngsten Tag, wenn jeder seinen gerechten Lohn erhalten wird, gerecht sein wird. Das wird ihr sicherlich ebenfalls Kraft und Zuversicht geben, der Zukunft entgegenzusehen.
Viele Menschen sind erschüttert und wollen helfen. Darf man Frau Dr. Witzschel besuchen oder ihr schreiben? Wie kann man die Verteidigung unterstützen — und was können Menschen konkret tun, um ihr zu zeigen: Sie ist nicht allein?
Wilfried Schmitz: Ja, natürlich freut sie sich über Briefe und Karten — bittet aber um Verständnis, wenn sie nicht alle Briefe, sondern gegebenenfalls nur einen Bruchteil davon beantworten kann.
Auf meiner Webseite www.anwalt-schmitz.eu finden Sie lauter Anregungen dazu, wie man sie und auch ihre Verteidigung unterstützen kann. Darauf möchte ich an dieser Stelle verweisen.
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Der Artikel erschien zuerst bei wissensgeist.tv.

























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