Foto: Bundesarchiv, Bild 101I-464-0383I-26 / Kleiner / CC-BY-SA 3.0 Nemmersdorf (Ostpreußen), ermordete Deutsche (Oktober 1944)

ZWEITER WELT­KRIEG: »Pan­op­tikum der Grau­samkeit« – Der ver­drängte Terror der Roten Armee (1)


Die bar­ba­ri­schen Ver­brechen der Nazis sind unbe­stritten. Doch auch die andere Seite hin­terließ eine blutige Spur, über die bis heute nur selten gesprochen wird. So peitschte die sowje­tische Pro­pa­ganda mit bei­spiel­loser Hetze den Hass auf alles Deutsche hoch ganz gleich ob Mili­tär­an­ge­hörige oder Zivi­listen. Die Folgen waren grausam: Rot­ar­misten erschossen Gefangene, fol­terten Ver­wundete, ver­ge­wal­tigten Mil­lionen Frauen und hin­ter­ließen ein Pan­op­tikum des Schre­ckens, das bis heute kaum offen benannt wird. Nur wenige renom­mierte His­to­riker und Zeit­zeugen wagten es, den von Moskau geschürten Hass und die bes­tia­li­schen Taten der Roten Armee gegen Deutsche beim Namen zu nennen – ein Tabu­bruch, der bis heute nachwirkt.


»Deutsche sind keine Men­schen. Deutsche sind zwei­beinige Tiere, abscheu­liche Geschöpfe, Bestien.«

Ilja Ehrenburg (rus­si­scher. Schrift­steller und Jour­nalist)[i]

Bereits 1997 doku­men­tierte der Münchner His­to­riker Franz W. Seidler in seinem Buch Ver­brechen an der Wehr­macht die Gräuel der Roten Armee an deut­schen Sol­daten. Ein abso­luter Tabubruch!

So ver­öf­fent­lichte er bei­spiels­weise den Befehl des poli­ti­schen Kom­missars des Schüt­zen­re­gi­ments 406 der Roten Armee vom 17. Januar 1942, in dem es hieß: »Es werden keine Gefan­genen gemacht, alle Deut­schen werden erschlagen. Keiner darf am Leben bleiben.« Diese Anordnung war nicht etwa ein Ein­zelfall, sondern »Aus­druck des Hasses, mit dem Stalins Truppen im Zweiten Welt­krieg kämpften«.

His­to­riker Seidler zu seinem Buch: »Ich habe lange gezögert, dieses gräu­liche Buch her­aus­zu­geben. Das Material der Wehr­macht-Unter­su­chungs­stelle, von dem die Aus­ar­beitung nicht einmal ein Hun­dertstel erfasst, ist ein Pan­op­tikum mensch­licher Grausamkeit.«

Dazu führte Seidler auf, dass Rot­ar­misten deutsche Sol­daten in selbst­ge­schau­felten Gräbern erschossen, Ver­wun­deten die Augen aus­stachen, Kriegs­ge­fan­genen im Verhör Fin­ger­nägel und Zunge her­aus­rissen, Hände ver­brühten, töd­liche Bajo­nett­stiche in die Rücken gefan­gener und gefes­selter Wehr­machts­sol­daten ver­passten. Sogar Fälle von Kan­ni­ba­lismus wurden aufgezeigt.

Seidler weiter: »Es ist die Aufgabe des His­to­rikers, auf der Suche nach der Wahrheit ohne Rück­sicht auf Oppor­tu­ni­täts­er­wä­gungen ver­schüt­tetes und unter­drücktes Beweis­ma­terial vor­zu­legen, das für das Geschichtsbild der nächsten Gene­ration wichtig sein könnte.«

Dabei stützte der His­to­riker seine dies­be­züg­lichen Recherchen auf Ori­gi­nal­akten der Ber­liner Wehr­macht-Unter­su­chungs­stelle für Ver­let­zungen des Völ­ker­rechts (WUSt).

Das Nach­rich­ten­ma­gazin Focus erklärte dazu: »Dort arbei­teten bis 1945 erfahrene Straf­richter, Gerichts­me­di­ziner und Gut­achter. Amts­ge­richte waren vom Reichs­jus­tiz­mi­nis­terium zur Mit­arbeit ver­pflichtet. Alle Pro­to­kolle unter­schrieben ver­neh­mende Richter, Pro­to­koll­führer und ver­ei­digte Zeugen. Das lässt Ver­fäl­schungen, text­lichen Irre­füh­rungen oder will­kür­lichen Behaup­tungen keinen Raum. Orts- und Zeit­an­gaben stimmen.«

Und weiter: »Die Bilder schossen nicht irgend­welche Hob­by­fo­to­grafen, sondern kommen aus amt­lichen Archiven. Die Schrift­stücke prä­sen­tiert der Autor ohne Aus­las­sungen und Kür­zungen. Sämt­liche Unter­lagen können im Frei­burger Mili­tär­archiv ein­ge­sehen werden, ebenso die Namen von Zeugen, Unter­su­chungs­richtern und Gut­achtern.«[ii]

Auch der Völ­ker­rechts­pro­fessor, His­to­riker und Chi­cagoer Harvard-Absolvent Alfred-Maurice de Zayas erklärte zu den Doku­menten: »Das Material ist absolut zuver­lässig, dafür kann ich bürgen.«

Mehr noch: De Zayas hatte in Gesprächen mit ehe­ma­ligen Wehr­machts­richtern und Zeugen die Authen­ti­zität der Unter­lagen geprüft und klagte an: »Es ist mir unbe­greiflich, was sich heute in Deutschland abspielt – dass man nur eine Seite beleuchtet und zeigt und die andere Seite geradezu aus­blendet. Schon von daher ist diese Doku­men­tation not­wendig und zu begrüßen.«

Richtig ist, dass das Völ­ker­recht wie es etwa in der Haager Land­kriegs­ordnung oder der Genfer Kon­vention ver­ankert ist, von beiden Seiten gebrochen wurde. Denn auch Hitlers soge­nannter »Kom­mis­sar­befehl« vom 6. Juni 1941 schrieb vor, poli­tische Leiter der Roten Armee nach ihrer Gefan­gen­nahme »grund­sätzlich sofort mit der Waffe zu erle­digen.« Das ist hin­rei­chend in den hie­sigen Geschichts­bü­chern nachzulesen.

Die andere Seite jedoch nicht.


Quellen: [i] Franz W. Seidler: Ver­brechen an der Wehr­macht – Kriegs­greuel  der Roten Armee, Selent 2015, S. 40;[ii] https://www.focus.de/politik/deutschland/kriegsverbrechen-toete-die-deutschen_aid_167773.html


Der Artikel erschien zuerst hier: GuidoGrandt.de

  • Top Artikel

  • Service-Hotline:
    0179-6695802

  • Servicezeiten:
    Mo. und Do.: 10:00 - 12:00 Uhr
    Mi.: 15:00 - 18:00 Uhr