Bild: Ditib-Moschee in Köln, Wikimedia Commons, Raimond Spekking, Bildlizenz: CC BY-SA 4.

Bun­des­tags­gut­achten: Bun­des­re­gierung hat keinen Über­blick über Moscheen und ihre Finanzierung

Ein aktu­elles Gut­achten des Wis­sen­schaft­lichen Dienstes des Deut­schen Bun­des­tages zeichnet ein erschre­ckendes Bild über den Umgang der Bun­des­re­gierung mit dem poli­ti­schen Islam und der aus­län­di­schen Finan­zierung isla­mi­scher Struk­turen in Deutschland. Aus­ge­rechnet dort, wo seit Jahren über Radi­ka­li­sierung, aus­län­dische Ein­fluss­nahme und innere Sicherheit dis­ku­tiert wird, fehlt dem Staat offenbar bis heute ein grund­le­gender Überblick.

Nach dem Sach­stand WD 1 – 3000 – 013/26, der sich mit den Struk­turen, der Finan­zierung und den Sicher­heits­ri­siken von Moschee­ge­meinden befasst, exis­tiert nicht einmal eine ver­läss­liche amt­liche Erfassung der Moscheen in Deutschland. Statt offi­zi­eller Zahlen ist die Bun­des­re­gierung auf Schät­zungen pri­vater Institute ange­wiesen. Diese gehen von etwa 2.500 bis 2.800 Moschee­ge­meinden aus.

Noch gra­vie­render fällt das Urteil des Gut­achtens zur Finan­zierung aus. Wörtlich heißt es, die „Datenlage zur aus­län­di­schen Finan­zierung deut­scher Moschee­ge­meinden nach wie vor unzu­rei­chend ist, da ver­läss­liche Zahlen nicht vor­lägen“. Damit bestätigt der Wis­sen­schaft­liche Dienst, dass staat­liche Stellen bis heute nicht nach­voll­ziehen können, in welchem Umfang Gelder aus dem Ausland in deutsche Moschee­struk­turen fließen.

Besonders im Fokus stehen dabei Finanz­ströme aus Staaten wie der Türkei oder Katar. Weder das Aus­wärtige Amt noch das beim Bun­des­zen­tralamt für Steuern ein­ge­richtete Zuwen­dungs­emp­fän­ger­re­gister seien nach den im Gut­achten aus­ge­wer­teten Erkennt­nissen derzeit in der Lage, ent­spre­chende Geld­flüsse umfassend zu erfassen oder wirksam zu kontrollieren.

Voll­ständige Offen­legung der Finan­zierung isla­mi­scher Orga­ni­sa­tionen dringend nötig

Der innen­po­li­tische Sprecher der AfD-Bun­des­tags­fraktion, Gott­fried Curio, sieht darin eine Bestä­tigung lang­jäh­riger Kritik seiner Fraktion. Während Bürger, Unter­nehmen und Vereine in Deutschland einer eng­ma­schigen steu­er­lichen Kon­trolle unter­lägen, fehle es aus­ge­rechnet bei der Finan­zierung isla­mi­scher Orga­ni­sa­tionen an einer ver­gleich­baren Transparenz.

Zugleich ver­weist Curio auf die Zusam­men­arbeit Deutsch­lands mit der Türkei. Das vielfach als Erfolg prä­sen­tierte Abkommen des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­riums zur Ver­rin­gerung der Zahl tür­ki­scher Imame habe nach seiner Ein­schätzung kaum prak­tische Aus­wir­kungen gezeigt. Nach den im Gut­achten ange­führten Zahlen wurden allein im Jahr 2024 wei­terhin mehr als 1.000 staat­liche tür­kische Imame nach Deutschland ent­sandt, die in unmit­tel­barer dienst­recht­licher und finan­zi­eller Abhän­gigkeit der tür­ki­schen Reli­gi­ons­be­hörde Diyanet bezie­hungs­weise des tür­ki­schen Staates stehen.

Die AfD fordert deshalb eine voll­ständige Offen­legung der Finan­zierung isla­mi­scher Orga­ni­sa­tionen sowie eine umfas­sende Erfassung aus­län­di­scher Ein­fluss­nahmen auf mus­li­mische Gemeinden in Deutschland.

Im Wider­spruch zur christlich-abend­län­di­schen Prägung Deutschlands

Auch die kir­chen­po­li­tische Spre­cherin der AfD-Bun­des­tags­fraktion, Nicole Höchst, bewertet die Ergeb­nisse des Gut­achtens als sicher­heits- und gesell­schafts­po­li­tisch alar­mierend. Nach ihrer Auf­fassung nutzten auto­kra­tische Staaten wie die Türkei sowie ver­schiedene Golf­staaten Moschee­bauten und finan­zielle Zuwen­dungen gezielt, um poli­ti­schen und reli­giösen Ein­fluss in Deutschland aus­zuüben. Dadurch würden Wer­te­vor­stel­lungen impor­tiert, die teil­weise im Wider­spruch zur frei­heitlich-demo­kra­ti­schen Grund­ordnung und zur christlich-abend­län­di­schen Prägung Deutsch­lands stünden.

Höchst fordert deshalb, Reli­gi­ons­freiheit dürfe nicht dazu führen, dass sich der poli­tische Islam unter dem Schutz des Grund­ge­setzes unge­hindert aus­breiten könne. Die finan­zi­ellen Ver­bin­dungen nach Ankara, Doha oder Riad müssten kon­se­quent unter­bunden werden, sofern sie der ideo­lo­gi­schen Beein­flussung oder Radi­ka­li­sierung dienten.

Das Gut­achten selbst trifft keine poli­ti­schen For­de­rungen. Es doku­men­tiert jedoch erheb­liche Infor­ma­ti­ons­de­fizite staat­licher Stellen bei der Erfassung isla­mi­scher Orga­ni­sa­ti­ons­struk­turen und ihrer Finan­zierung. Ange­sichts der seit Jahren geführten Debatten über Extre­mis­mus­prä­vention und aus­län­dische Ein­fluss­nahme müsste dies den poli­ti­schen Druck auf die Bun­des­re­gierung weiter erhöhen. Die zen­trale Frage bleibt daneben wei­terhin, weshalb der Staat in einem sicher­heits­po­li­tisch sen­siblen Bereich bis heute über keine belast­baren Daten verfügt.

 

Quelle: https://philosophia-perennis.com/2026/07/12/bundestagsgutachten-bundesregierung-hat-keinen-ueberblick-ueber-moscheen-und-ihre-finanzierung/

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