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Haus­durch­su­chung als Waffe

Der Fall Norbert Bolz ist kein Aus­rut­scher. Er zeigt vielmehr, wie kri­tisch der Zustand von Freiheit und Demo­kratie in Deutschland bereits ist. Wenn nicht jetzt eine Rückkehr zur Ver­hält­nis­mä­ßigkeit, zur Freiheit der Äußerung und zur Klarheit im Straf­recht erfolgt, werden bald ganz andere Tona­li­täten Alltag. Ein Gast­beitrag von Kristin Brinker.

„Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demo­kratie lebe“. Dieser Satz stammt vom dama­ligen bri­ti­schen Pre­mier­mi­nister Winston Chur­chill. Obwohl es in Deutschland keine Milch­männer mehr gibt, klopft es hier­zu­lande in letzter Zeit oft am frühen Morgen an Türen. Was sagt das über den Zustand unseres Landes aus?

Am Morgen des 23. Oktober zum Bei­spiel klopfte die Polizei an die Tür des renom­mierten Publi­zisten und „Welt“-Kolumnisten Norbert Bolz. Grund: Eine Haus­durch­su­chung auf Anordnung der Ber­liner Staats­an­walt­schaft. Aus­löser war ein Online-Beitrag vom Januar 2024 auf der Plattform X, in dem Bolz den Satz „Gute Über­setzung von ‚woke‘: Deutschland erwache!“ schrieb. Der Satz basiert auf dem Titel eines Artikels der „taz“ („AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“) sowie auf der deut­schen Über­setzung von „woke“, nämlich “erwacht“, und er war ganz offen­sichtlich iro­nisch gemeint. Dennoch wirft ihm die Ber­liner Staats­an­walt­schaft vor, mit der Parole „Deutschland erwache!“ eine NS-Losung ver­wendet zu haben, und leitete Ermitt­lungen wegen der Ver­wendung von Kenn­zeichen ver­fas­sungs­wid­riger Orga­ni­sa­tionen ein.

Der 72-Jährige Norbert Bolz, eme­ri­tierter Pro­fessor für Medi­en­wis­sen­schaft und Autor zahl­reicher Bücher, ist kein Unbe­kannter in der deut­schen Debatte und ein scharf­sin­niger Kri­tiker gesell­schaft­licher Trends. Diese honorige Per­sön­lichkeit wurde mit einer Razzia kon­fron­tiert, die nicht nur seine Pri­vat­sphäre ver­letzte, sondern auch ein wei­teres alar­mie­rendes Signal für die Mei­nungs­freiheit in Deutschland sendet. Denn dieser Vorfall ist kein Ein­zelfall, sondern Teil eines besorg­nis­er­re­genden Trends: Die Ein­schränkung der freien Mei­nungs­äu­ßerung durch offen­sichtlich über­zogene Justizmaßnahmen.

Die Staats­an­walt­schaft Berlin sah in seinem Tweet einen Verstoß gegen § 86a des Straf­ge­setz­buches, der das Ver­wenden von Sym­bolen ver­bo­tener Orga­ni­sa­tionen unter Strafe stellt. Doch Bolz‘ Äußerung war ein­deutig sati­risch gemeint; ein Wort­spiel, das die Absur­dität aktu­eller Debatten betonen sollte. Dennoch: 21 Monate nach dem Post rückten Poli­zisten an, durch­suchten Räume und hätten wahr­scheinlich auch Handys und Com­puter beschlag­nahmt, wenn Bolz nicht sofort zuge­geben und nach­ge­wiesen hätte, dass der Tweet von ihm stammt.

Bolz selbst kom­men­tierte den Vorfall gelassen, aber kri­tisch: „Es geht um Ein­schüch­terung.“ Und genau hier liegt das Problem. Haus­durch­su­chungen sind invasive Maß­nahmen, die nor­ma­ler­weise schweren Ver­brechen vor­be­halten sein sollten, nicht iro­ni­schen Tweets. Viele Nutzer in den sozialen Medien kri­ti­sierten die Maß­nahme denn auch, bezeich­neten sie als weitere „Eska­la­ti­ons­stufe im Krieg gegen die Mei­nungs­freiheit“ und warnten, „Es kann jeden treffen, der sich kri­tisch mit dem linken-woken Wahnsinn auseinandersetzt.“

Auch aus Politik und Medien kam gehar­nischte Kritik. Der FDP-Poli­tiker Wolfgang Kubicki schrieb, „Das ist nur durch kom­plette Inkom­petenz oder Bös­wil­ligkeit erklärbar“, „NIUS“-Chef Julian Rei­chelt erin­nerte, „Klopfen an der Haustür im Mor­gen­rauen, das war das Erken­nungs­zeichen in gleich zwei deutsche Dik­ta­turen. (…) Eigentlich waren wir uns einig, das nie wieder zu wollen in Deutschland. Doch das Klopfen ist zurück.“ Der Rechts­wis­sen­schaftler Volker Boehme-Nessler befürchtet „Wir sind auf der abschüs­sigen Bahn von einem Rechts­staat hin zum Ein­schüch­te­rungs­staat.“ Und der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­rater Klaus Kocks stellt fest: „Eine Zensur findet statt“.

Bolz‘ „Welt“-Kollege Deniz Yücel schrieb, „Die Ber­liner Staats­an­wälte, die die Razzia bei Norbert Bolz ange­ordnet haben, sind nicht bescheuert. Sie sind gefährlich.“ Und Jochen Bittner von der „Zeit“ kom­men­tierte Yücels Posting mit den Worten „Richtig, und nicht nur das. Sowohl der Staats­anwalt, der diesen Antrag gestellt hat, wie der Richter, der ihm zuge­stimmt hat, gehören wegen Rechts­beugung vor Gericht.“

Selbst von linker Seite gab es heftige Kritik:“: Die ehe­malige Grünen-Vor­sit­zende Ricarda Lang schrieb, „Solche Razzien sind absurd. Und die so weit­ge­hende Inter­pre­tation des Straf­rechts bei Mei­nungs­de­likten unter­gräbt das Ver­trauen in den Rechts­staat.“ Der ehe­malige Bür­ger­meister von Bremen, Ralf Fücks (eben­falls von den Grünen), schrieb, „Ihr habt sie nicht mehr alle. Das ist Miss­brauch der Justiz gegen die Mei­nungs­freiheit.“ Und sogar die „taz“ „wundert sich über das Vor­gehen der Staats­an­walt­schaft, hält eine Haus­durch­su­chung wegen eines solchen Tweets für unver­hält­nis­mäßig und fragt sich, warum die Staats­an­walt­schaft nicht schon 1998 bei der taz geklingelt hat, als wir titelten „Deutschland, erwache!““

(Anmerkung am Rande: Während der Fall Bolz quer durch die Medi­en­land­schaft breit dis­ku­tiert wird, haben Zuschauer von ARD und ZDF bis zum Zeit­punkt der Nie­der­schrift dieses Rund­briefs nichts, kein Wort davon erfahren. Weder „Tages­schau“ und „Tages­themen“ noch „heute“ und “heute journal“ hielten diesen Angriff auf die Mei­nungs­freiheit bislang für berich­tenswert. Die Anstalten, die nicht „Staatsfunk“ genannt werden wollen, haben es mitt­ler­weile kom­plett auf­ge­geben, Kritik am Staat und an staat­lichem Handeln zu üben oder wenigstens über solche Kritik zu berichten. Aber allein das wäre ein Thema für einen wei­teren Rundbrief…)

Tat­sächlich scheint die Justiz hier nicht dem Schutz der Demo­kratie zu dienen, wie es ihre Aufgabe wäre, vielmehr fun­giert sie als Instrument der Abschre­ckung. Dieser Vorfall ist sym­pto­ma­tisch für eine breitere Ent­wicklung. In den letzten Jahren häufen sich Fälle, in denen Äuße­rungen im Netz zu dra­ko­ni­schen Reak­tionen führen. Die Mei­nungs­freiheit, geschützt durch Artikel 5 des Grund­ge­setzes, wird unter dem Deck­mantel des Schutzes vor „Hass“ oder „Hetze“ zunehmend rela­ti­viert. Doch was als Schutz beginnt, endet oft als Zensur.

Schauen wir uns zwei weitere pro­mi­nente Bei­spiele von Razzien und Haus­durch­su­chungen wegen Äuße­rungs­de­likten an, die die Pro­ble­matik unter­streichen. Der „Schwachkopf“-Fall drehte sich um einen 64-jäh­rigen Rentner aus Unter­franken, der Wirt­schafts­mi­nister Robert Habeck (Grüne) auf X als „Schwachkopf Pro­fes­sional“ bezeichnete – eine Anspielung auf eine Shampoo-Marke. Der Post führte im November 2024 zu einer Haus­durch­su­chung, offenbar initiiert durch einen Straf­antrag Habecks. Die Staats­an­walt­schaft Bamberg begründete die Razzia mit Ver­dacht auf Belei­digung und Volksverhetzung.

Kri­tiker warfen Habeck vor, dünn­häutig zu sein. Er selbst räumte später ein: „Schwachkopf ist nicht die schlimmste Belei­digung.“ Der Fall zeigt, wie harmlose Kritik an Poli­tikern eine über­eifrige (oder gar akti­vis­tische?) Justiz zu inva­siven Maß­nahmen eska­lieren lässt.

Ähnlich auch die Ham­burger „Pimmel-Affäre“: 2021 nannte ein Nutzer den Ham­burger Innen­se­nator Andy Grote (SPD) auf Twitter „Du bist so 1 Pimmel“; eine Reaktion auf Grotes Corona-Politik. Grote stellte Straf­antrag wegen Belei­digung, was zu einer Haus­durch­su­chung führte. Die Aktion sorgte für Auf­sehen: Hamburg wurde mit Penis-Graffiti übersät und der Fall ging als „Pim­melgate“ viral. Später urteilte das Gericht: Die Razzia war rechts­widrig. Dennoch stand der Betroffene mona­telang unter Druck – Handy und Laptop waren beschlag­nahmt, die Pri­vat­sphäre ver­letzt, ein Straf­ver­fahren hing wie ein Damo­kles­schwert über ihm.

Diese Fälle illus­trieren: Was als „Belei­digung“ beginnt, endet oft in über­pro­por­tio­naler Bestrafung. Die Justiz scheint hier nicht nur zu reagieren, sondern aktiv ein­zu­schüchtern. Hinter diesen Vor­fällen stehen Staats­an­wälte und Richter, die zunehmend und anscheinend beden­kenlos Haus­durch­su­chungen wegen Äuße­rungs­de­likten vor­nehmen lassen. In Deutschland werden jährlich Tau­sende solcher Maß­nahmen ange­ordnet, viele wegen Online-Posts.

Besonders deutlich wurde das in einer CBS-Doku­men­tation aus dem Februar dieses Jahres: Die US-Sendung „60 Minutes“ begleitete Staats­an­wälte der „Zen­tral­stelle Hass­kri­mi­na­lität“ in Göt­tingen bei ihrer Arbeit. Die Reporter filmten Haus­durch­su­chungen wegen „Hass und Hetze im Netz“. Ein Staats­anwalt lachte im Interview offen: „Allein die Beschlag­nahme des Handys ist schon eine Strafe – die Leute flippen aus.“ Und seine Kol­legin ergänzte amü­siert: „Sie sind ohne ihr Smart­phone ver­loren.“ Die Doku schlug hohe Wellen bis ins Weiße Haus: US-Vize­prä­sident J.D. Vance reagierte scharf: „Das ist Zensur, die die USA schockiert.“

Die Doku zeigte: Für diese Beamten dient eine Haus­durch­su­chung nicht nur der Ermittlung, sondern als bewusste Sanktion, als Strafe ohne Gerichts­ver­fahren und ohne Urteil. Darf man solche Staats­an­wälte als „furchtbare Juristen“ bezeichnen…?

Doch viele Richter bremsen den Bestra­fungs­drang der Ankläger nicht etwa, sondern geneh­migen solche Anträge rou­ti­ne­mäßig, ohne aus­rei­chende Prüfung. Im Bolz-Fall etwa igno­rierte man kom­plett den sati­ri­schen Kontext. Als Motto scheinen sich diese Richter den Mao-Aus­spruch „Bestrafe einen, erziehe Hun­derte“ gesetzt zu haben.

Und es wirkt: Bürger zögern zunehmend, Kritik zu äußern, aus Angst vor Razzien. Nicht einmal mehr die Hälfte der Deut­schen (46 %) glaubt noch, dass man seine Meinung hier­zu­lande frei äußern kann – ein Alarm­signal für jeden Demo­kraten. So wird die Justiz, die die Freiheit schützen sollte, zum Werkzeug der Unter­drü­ckung. Besonders in Nie­der­sachsen, wo die Göt­tinger Zen­tral­stelle sitzt, häufen sich Fälle: Handys und Laptops werden kon­fis­ziert, oft wegen banaler Posts. Das ist nicht Rechts­staat, sondern Willkür.

Was die Ber­liner Jus­tiz­be­hörden und den Fall Bolz betrifft, fällt einem unwill­kürlich die Aussage des dama­ligen rechts­po­li­ti­schen Spre­chers der Grünen im Abge­ord­ne­tenhaus, Benedikt Lux, ein: „Wir haben die gesamte Führung fast aller Ber­liner Sicher­heits­be­hörden aus­ge­tauscht und dort ziemlich gute Leute rein­ge­bracht. Bei der Feu­erwehr, der Polizei, der Gene­ral­staats­an­walt­schaft und auch beim Ver­fas­sungs­schutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“ Man kann nur sagen: Mission erfüllt.

Eine gefähr­liche Rolle in diesem The­men­komplex spielen die staat­lichen oder halb­staat­lichen Mel­de­stellen, die in letzter Zeit wie Pilze aus dem Boden schießen. Ganz vor­neweg ist dabei die „Amadeu-Antonio-Stiftung“, die aus­ge­rechnet von einer ehe­ma­ligen Stasi-IM geleitet und mit Mil­lionen EUR gefördert wird. Aber auch Bund und Länder setzen zunehmend auf Stellen, bei denen Denun­zi­anten alles und Jeden ver­petzen können, das oder der ihnen nicht in den poli­ti­schen Kram passt. Selbst in uni­ons­re­gierten Ländern wie Nord­rhein-West­falen oder Bayern gibt es solche staat­lichen Mel­de­stellen. Es ist kein Zufall, dass der Fall Bolz eben­falls durch eine solche staat­liche Insti­tution, nämlich „Hessen gegen Hetze“, in Gang gesetzt wurde, die Bolz‘ Posting an die „Zen­trale Mel­de­stelle für strafbare Inhalte im Internet“ beim Bun­des­kri­mi­nalamt weiterleitete.

Bei Poli­ti­ker­be­lei­di­gungen ist ein Kern­problem der § 188 des Straf­ge­setz­buches, der „gegen Per­sonen des poli­ti­schen Lebens gerichtete Belei­digung“ höher bestraft als Belei­di­gungen gegen Nor­mal­bürger. Der Paragraf sieht bis zu fünf Jahre Haft (!) vor, wenn die Äußerung die poli­tische Tätigkeit behindert – und falls Sie sich fragen, wie jemand durch eine Belei­digung an seiner poli­ti­schen Tätigkeit gehindert werden kann: Ich habe keine Idee.
Das angeb­liche Ziel des Para­graphen: Poli­tiker vor „Ehr­ab­schneidung“ zu schützen. Doch warum sollten Poli­tiker schutz­be­dürf­tiger sein als Super­markt­kas­sie­re­rinnen oder Bank­be­rater? Poli­tiker sind öffent­liche Figuren, die Kritik aus­halten müssen, das ist essen­ziell für die Demo­kratie. Und gerade wir von der AfD können davon ein Lied singen.

Der § 188 schafft Ungleichheit: Ein „Schwachkopf“-Post gegen Habeck führt zur Razzia, gegen einen Pri­vatmann viel­leicht nur zu einer Ver­warnung. Kri­tiker fordern denn auch die Abschaffung, um die Mei­nungs­freiheit zu stärken und Gleichheit vor dem Gesetz zu schaffen. In einer freien Gesell­schaft sollten Poli­tiker robust sein, nicht durch Son­der­ge­setze gepampert.

Grund­sätzlich sollte die Straf­barkeit von Äuße­rungen aus­schließlich nach dem kon­kreten Schaden beur­teilt werden und nicht nach einer bloßen Belei­di­gungs­emp­findung. Es ist ein großer Unter­schied, ob jemand öffentlich eine falsche Tat­sa­chen­be­hauptung („XY hat Straf­taten begangen“) ver­breitet oder ob er eine belei­di­gende Äußerung von sich gibt. Der erste Fall kann tat­säch­lichen Schaden ver­ur­sachen, er kann Repu­tation zer­stören und wirt­schafts- oder gar exis­tenz­ge­fährdend sein. Der zweite ist primär Aus­druck einer Bewertung, Satire, Protest oder Spott und gehört damit zum Kern­be­reich der Mei­nungs­freiheit. Wo kein Schaden ent­steht, sollte auch keine Strafe folgen.

Mei­nungs­freiheit ist kein abs­traktes Luxusgut. Sie ist die Grund­vor­aus­setzung für eine lebendige demo­kra­tische Gesell­schaft, in der Kritik, Satire, Spott und Protest Platz haben dürfen und müssen. Wird sie unter dem Vorwand von Ehr­schutz, Schutz der poli­ti­schen Klasse oder „Kampf gegen Hass“ immer weiter ein­ge­schränkt, dann geht der demo­kra­tische Diskurs ver­loren, und mit ihm das Ver­trauen in Staat, Justiz und Öffent­lichkeit. Deshalb gehören auch sämt­liche staat­lichen Mel­de­stellen „gegen Hass und Hetze“ abge­schafft, ebenso die För­derung von pri­vaten Ein­rich­tungen dieser Art und die Straf­barkeit von Äuße­rungs­de­likten „gegen die Ehre“.

Der Fall Norbert Bolz ist kein Aus­rut­scher. Er zeigt vielmehr, wie kri­tisch der Zustand von Freiheit und Demo­kratie in Deutschland bereits ist. Wenn nicht jetzt eine Rückkehr zur Ver­hält­nis­mä­ßigkeit, zur Freiheit der Äußerung und zur Klarheit im Straf­recht erfolgt, werden bald ganz andere Tona­li­täten Alltag. Das darf nicht unser Weg sein. Politik und Justiz müssen umdenken: Schluss mit der Ein­schüch­terung der Bürger, Schluss mit tota­li­tären Tendenzen.

Der Bolz-Fall ist ein Weckruf: Deutschland muss die Freiheit ver­tei­digen, bevor es zu spät ist!

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Dr. Kristin Brinker (Foto l., zusammen mit PP-Macher David Berger) ist die AfD-Frak­ti­ons­vor­sit­zende der AfD im Ber­liner Abge­ord­ne­tenhaus. Der Text wurde gestern als „Brinkers Brief“ ver­schickt. Sie möchten den Brief regel­mäßig erhalten? Er kann hier kos­tenlos bestellt werden: presse@afd-fraktion.berlin

Der Artikel erschien zuerst bei philosophia-perennis.com.

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