Das Verfassungsgericht setzt die Ergreifung von Migranten in ihrer Wohnung mit illegaler Hausdurchsuchung gleich — ein Schlag ins Gesicht für die Sicherheitsbehörden. Abschiebungen werden dadurch zu einem Ding der Unmöglichkeit.
Das Bundesverfassungsgericht setzt damit das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung absolut und verhindert damit faktisch den Auftrag der Sicherheitsbehörden, illegale Migranten zur Abschiebung festzusetzen.
In einem kürzlichen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht damit der Beschwerde eines Mannes gegen die Vorgehensweise der Behörden bei seiner geplanten Abschiebung stattgegeben. Die Festnahme des Betroffenen in seinem Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft wurde als Durchsuchung eingestuft, die zwingend eine richterliche Anordnung erfordert. Da ein solcher Beschluss fehlte, sah das Gericht eine Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Eine fatale Entscheidung, die Abschiebungseinsätze der Polizei faktisch verunmöglicht.
Gerichte bauen undurchdringliche juristische Schutzwälle für illegale Migranten

Verfassungsgericht verdreht rechtliche Ausnahmeregelungen des Asylrechts
Nach dem Aufenthaltsgesetz dürfen Polizisten ein Zimmer ohne richterlichen Beschluss betreten, wenn konkrete Hinweise darauf hindeuten, dass die gesuchte Person dort ist – speziell zum Zweck einer Abschiebung. Im Streitfall urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zunächst, dass keine Durchsuchung vorlag, da keine aktive Suchhandlung stattfand. Das Bundesverfassungsgericht hingegen wertete den Eingriff anders: Solange vor dem Zugriff nicht absolut sicher ist, wo sich der Betroffene genau aufhält, handelt es sich um eine Durchsuchung. Diese Neudefinition unterläuft den klaren Wortlaut des Gesetzes und schafft eine Hürde, die in der Praxis kaum zu überwinden ist – ein Schlag ins Gesicht für die Sicherheitskräfte, deren Ermittlungstätigkeit damit ad absurdum geführt wird.
Ein Urteil, das die Sicherheit der deutschen Bevölkerung für die Asyl-Ideologie opfert
Die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und verwies den Fall zurück (Az. 2 BvR 460/25). Damit wird nicht nur der konkrete Abschiebungsversuch torpediert, sondern ein Präzedenzfall geschaffen, der die Prioritäten verrückt: Statt das kollektive Interesse der deutschen Bevölkerung an Ordnung, Schutz und Sicherheit zu wahren, werden Rechte von Illegalen, die sich der Rechtsordnung entziehen, absolut gesetzt. In Zeiten steigender Migrationszahlen und Sicherheitsrisiken wirkt diese Entscheidung wie eine nachträgliche Verhöhnung der tausenden unschuldigen Bürger, die seit 2015 der Migrantenkriminalität zum Opfer gefallen sind.
Der Artikel erschien zuerst hier: freiewelt.net

























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