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Das wahre Mys­terium der Masern-Impfung, Teil 3

Im Teil 1 dieser Arti­kel­serie haben wir uns mit der Frage beschäftigt, warum die Masern­impfung 1963 in den USA ein­führt wurde, obwohl doch die Ster­berate auch ohne Imp­fungen bereits um wenigstens 98 % gefallen war.
Im Teil 2 bin ich auf Rück­mel­dungen ein­ge­gangen, die ver­sucht haben, die völlige Igno­rierung des phä­no­me­nalen Rück­gangs durch die zustän­digen Behörden zu recht­fer­tigen. In diesem dritten Teil schauen wir uns nun die deutsche Masern-Ster­be­sta­tistik näher an. 

Die Deutsche Masern-Sta­tistik ver­stärkt das Rätsel

(HT, 16.1.26) Als erstes fällt auf, dass für viele Jahre die Daten fehlen, nämlich für die Jahre 1903–1923 und 1939–1949. Jene Daten, die uns vor­liegen, stammen aus US-ame­ri­ka­ni­schen Quellen (1900–1902) und offi­zi­ellen deut­schen Mel­de­daten (Plön & Rasch 1993). Andere Daten haben wir derzeit leider nicht zur Verfügung.

Der Verlauf der Ster­be­raten in den USA und Deutschland ist ver­gleichbar. Zwi­schen 1900 und 1962 haben wir einen Rückgang der Ster­berate um sagen­hafte 99 % — und das gänzlich ohne Impfung. Nehmen wir statt 1900 das Aus­nah­mejahr 1901 als Grundlage, ist es sogar ein Rückgang von 99,99 %.

Wie ist das möglich? Bin ich hier der Einzige, der sich das fragt?

Wenn sich also heute manche Impf­ex­perten ange­sichts der offi­zi­ellen Ster­berate von nahe Null lobend selbst auf die Schulter klopfen, dann kann dies bes­ten­falls zu einem Prozent der Impfung zuge­schrieben werden. Bes­ten­falls. Über die Gründe dafür scheint es keine Erklärung, ja noch nicht einmal Unter­su­chungen, zu geben.

1962: „Eine Mas­sen­pro­phylaxe ist daher nicht gerechtfertigt“

Der phä­no­menale Rückgang der Ster­berate von bis zu 99,99 % — ganz ohne Imp­fungen — war sicherlich auch der Hin­ter­grund nach­fol­gender öffent­lichen Fest­stellung von Prof. Georg Hen­neberg im Bun­des­ge­sund­heits­blatt (Nr. 4/1962, S. 55–58):

„Eine Impfung gegen Masern ist zur Zeit auch aus dem Grunde nicht ratsam, weil die Masern nur in sel­tenen Fällen, die the­ra­peu­tisch behandelt werden können, gefährlich werden. Eine Mas­sen­pro­phylaxe ist daher nicht gerechtfertigt.“

Hen­neberg war damals Vize­prä­sident des Bun­des­ge­sund­heits­amtes und Prä­sident des Robert-Koch-Insti­tutes, also einer der rang­höchsten bun­des­deut­schen Gesundheitsbeamten.

Weder ein Prof. Hen­neberg noch ein anderer Ver­ant­wort­licher jener Zeit machte sich öffentlich Gedanken um die Ursachen für den phä­no­me­nalen Rückgang der Masern­s­terb­lichkeit zwi­schen 1900 und 1962. Ich finde das merk­würdig. Oder habe ich etwas Wich­tiges über­sehen? Warum wurden die Ursachen für die immer sel­tener wer­denden schweren Krank­heits­ver­läufe nicht näher erforscht? Warum wurde bei der Vor­sorge allein auf medi­zi­nische Ein­griffe wie die Passiv-Impfung und ab 1963 die Aktiv-Impfung gesetzt? Aber ich wie­derhole mich…

1963: Zulassung der Totimpfstoffe 

Am 21. März 1963 wurden in den USA gleich­zeitig der Lebend-Impf­stoff „Rubeovax“ von Merck & Co. und der Tot-Impf­stoff „Pfizer-Vax Measles‑K“ zuge­lassen. Der Pfizer-Impf­stoff wurde aller­dings nach vier Jahren wegen „schwer­wie­genden aty­pische Masern­in­fek­tionen“ wieder vom Markt genommen.[1]

Dass die Masern-Impfung in der Lage war, in vielen Fällen mehr Schaden anzu­richten als zu nutzen, war somit spä­testens im Laufe der 1960er Jahre bekannt. Ein Grund mehr, die Ursachen des phä­no­me­nalen Rück­gangs der Ster­berate zu unter­suchen und daraus öffent­liche Gesund­heits­emp­feh­lungen abzu­leiten. Statt dessen:

„In Deutschland wurden im klei­neren Maße Masern­imp­fungen ab 1963 in Studien durch­ge­führt. Zu diesem Zeit­punkt waren aber in Deutschland noch keine Masern­impf­stoffe staatlich lizen­ziert.“[2]

Auch in Deutschland waren die erwähnten Studien offen­sichtlich nur unzu­rei­chend auf­ge­setzt und deshalb nicht in der Lage, das Problem der „schwer­wie­genden aty­pi­schen Masern­in­fektion“ recht­zeitig, also vor der Zulassung, zu erfassen.

Wobei sich mir die Frage stellt, ob es sich bei den genannten Kom­pli­ka­tionen wirklich um die Masern und nicht vielmehr um reine Neben­wir­kungen gehandelt haben könnte.

1966: Weitere Impf­stoff-Expe­ri­mente am Menschen 

„1966 konnten dann auch Tes­tungen mit dem Schwarz-Impf­stoff, der von Schwarz zur Ver­fügung gestellt wurde, mit bes­seren Erfolgen durch­ge­führt werden. Ab 1966 standen die inak­ti­vierten Masern­spalt­impf­stoffe und ab 1967 der Schwarz-Lebend­impf­stoff zur Ver­fügung.“[3]

Worin diese „bessere Erfolge“ bestanden haben sollen, würde mich inter­es­sieren. Um die Sterb­lich­keitsrate kann es nicht gegangen sein, denn die war bereits um über 99 % gefallen und innerhalb der kleinen Studien kaum erfassbar, zumal damals auch keine Placebo-Kon­troll­gruppen durch­ge­führt wurden, die einen Ver­gleich der Neben­wir­kungen hätten zulassen können.

1968: Das Bun­des­ge­sund­heitsamt gibt Entwarnung

Mit Stand vom Oktober 1968 gab das damalige Bun­des­ge­sund­heitsamt unter ihrem Prä­si­denten Hen­neberg eine öffent­liche Stel­lung­nahme zum Masern­ge­schehen ab. Da heißt es z. B. wörtlich:

„Die Masern sind in den Ländern der gemä­ßigten Zone, so auch in Deutschland, eine meist mild ver­lau­fende Kin­der­krankheit.“[4]

Weiter heißt es, dass Gehirn­ent­zün­dungen nur bei etwa 2 bis 20 unter 10.000 Erkrankten auf­traten – und in der Regel abheilten. Die Häu­figkeit von Dau­er­schäden wird nicht ange­geben, nur, dass 20 bis 30 % unter den Dau­er­schäden tödlich seien. Ich erwähne das deshalb, weil heut­zutage vor allem das behauptete Risiko von Gehirn­ent­zün­dungen als Recht­fer­tigung für die erzwungene Masern-Impfung dient. Damals wie heute machen sich leider weder For­schungs­in­stitute noch die Behörden Gedanken darum, welche Fak­toren zu diesen sel­tenen schweren und schwersten Ver­läufen führen.

Hin­weise, dass man die Art der Medi­kation, vor allem das sys­te­ma­tische Senken von Fieber, in die Über­le­gungen mit ein­be­zogen hat, fand ich keine. Ich finde es irri­tierend, dass erst ein Robert F. Kennedy Jr. Gesund­heits­mi­nister der USA werden muss, um das Problem der pau­scha­lierten Fie­ber­senkung beim Namen zu nennen. Gehirn­ent­zün­dungen gehören übrigens laut Fach­in­for­ma­tionen zu den mög­lichen Neben­wir­kungen von Par­acetamol und Ibuprofen!

In dem gleichen Gut­achten wird ein­ge­räumt, dass die tat­säch­liche Häu­figkeit von Masern­er­kran­kungen gar nicht bekannt sei. Es gebe nur Schät­zungen. Der Grund: Da die Masern als „meist mild ver­lau­fende Kin­der­krankheit“ ange­sehen wurden, war im Bun­des­seu­chen­gesetz nur die Meldung von Todes­fällen ver­pflichtend, nicht aber die Erkrankung. Weiter heißt es:

„Die Leta­lität der Masern ist in Deutschland gering; sie ist im letzten Jahr­zehnt stark abge­sunken, (…) kann aber unter ungüns­tigen Umwelt­be­din­gungen jederzeit ansteigen. Bedeutsame Fak­toren dieser Art sind auch kon­sti­tu­tio­nelle und dis­po­si­tio­nelle Ein­flüsse, vor allem Begleitinfektionen.“

Woraus genau diese „ungüns­tigen Umwelt­be­din­gungen“ bestanden haben, welche „kon­sti­tu­tio­nellen und dis­po­si­tio­nellen Ein­flüsse“ genau gemeint sind, wird — wie auch im Rest der dama­ligen und heu­tigen Fach­li­te­ratur — nicht erwähnt. Offenbar hat man trotz der Ver­füg­barkeit von Anti­biotika seit den 1940er Jahren auch die „Begleit­in­fek­tionen“ kei­neswegs im Griff.

„Das Über­stehen der Masern hin­ter­lässt in der Regel eine lebens­läng­liche Immu­nität; Zweit­er­kran­kungen sind extrem selten.“

Ich finde, dies ist ein starkes Argument dafür, eine natür­liche Infektion – unter Berück­sich­tigung der noch zu erfor­schenden Risi­ko­fak­toren – und eine natür­liche Durch­seu­chung der Bevöl­kerung einem medi­zi­ni­schen Ein­griff vor­zu­ziehen. Die natür­lichen Masern macht man nur einmal durch, die Impfung muss ggf. wie­derholt werden – mit nicht vor­aus­seh­barem Ergebnis. Das Fazit des BGA ist eindeutig:

„Mas­sen­imp­fungen gegen Masern sind in der Bun­des­re­publik Deutschland z. B. nicht erforderlich.“

Das Paradoxe dabei ist: Für soge­nannte Risi­ko­gruppen hält man die Impfung dagegen für emp­feh­lenswert – ohne dabei zu berück­sich­tigen, dass gerade Men­schen mit gesund­heit­lichen Vor­be­las­tungen mög­li­cher­weise besonders emp­fänglich für Impf­ne­ben­wir­kungen sein können.

1970: Nicht­staat­liche Impf­pläne werden diskutiert

Die relative Zurück­haltung des BGA hatte nicht nur Befür­worter. So dis­ku­tierten  die „Deutsche Gesell­schaft für Sozi­al­päd­iatrie“ (DGSP) und das „Deutsche Grüne Kreuz“ (DGK) über eigene Impf­emp­feh­lungen in einem Impfplan. Der Impfplan wurde schließlich 1973 veröffentlicht.[5] Das BGA und Hen­neberg kamen also zunehmen unter Druck. Auf DGK und DGSP werden wir nochmal zu sprechen kommen.

1972: Rah­men­be­din­gungen zum Zeit­punkt der STIKO-Etablierung

Im Jahr 1972 starben knapp eine Million Men­schen in der BRD, dar­unter etwa 30.000 im Zusam­menhang mit Infek­ti­ons­krank­heiten, also etwa 3 %. Aller­dings machten allein die Krebs­neu­bil­dungen und Kreis­lauf­ver­sagen das Viel­fache davon aus. Unter den Todes­fällen durch Infek­ti­ons­krank­heiten kamen die Masern erst an 11. Stelle.[6]

Dass das BGA eine Vor­sor­ge­kom­mission für Infek­ti­ons­krank­heiten ein­richtete, mag ange­sichts von ca. 30.000 Todes­fällen ange­bracht erscheinen. Warum aber sich von vorn­herein auf Imp­fungen als die einzige zu beach­tende Vor­sor­ge­maß­nahme fest­legen? Ich ver­stehe das nicht. Was habe ich übersehen?

1972: Die STIKO und das Schweigen des Prof. Henneberg

Am 20. April 1972 fand unter der Leitung von Prof. Georg Hen­neberg, inzwi­schen Prä­sident des BGA, die kon­sti­tu­ie­rende Sitzung der „Stän­digen Impf­kom­mission des Bun­des­ge­sund­heits­amtes“ (STIKO) statt. Warum die Masern­impfung mit zu den ersten dis­ku­tierten Impf­stoffen gehörten, schien mir zunächst ange­sichts ihrer nach­ran­gigen Bedeutung für die Volks­ge­sundheit unklar. Warum gehörten die Masern neben der Pocken- und der Toll­wut­impfung (beide in 1972 ohne Todes­fälle!) zu den drei erklärten Prio­ri­täten der Kommission?[7]

Man hätte nun von Hen­neberg einen Wider­spruch oder doch zumindest eine kri­tische Anmerkung zur Not­wen­digkeit einer all­ge­meinen Impf­emp­fehlung gegen die Masern erwarten können. Er hatte sich ja bereits intensiv mit der Masern­the­matik aus­ein­an­der­ge­setzt und hielt von einer all­ge­meinen Masern-Impf­emp­fehlung gar nichts. Aller­dings ist weder im Pro­tokoll dieser ersten noch in den nach­fol­genden Sit­zungen der­gleichen fest­ge­halten. Das war für mich anfangs ein Rätsel, doch dafür habe ich im Rahmen meiner Recherchen eine mög­liche Auf­lösung gefunden:

Pharma-Lob­byist und Tausendsassa

Der Ball bezüglich der Masern­impfung wurde am 28. März 1972 vom „Aus­schuss Seu­chen­hy­giene der Arbeits­ge­mein­schaft der Lei­tenden Medi­zi­nal­be­amten der Länder“ (AHSGH) ange­stoßen. Dieser richtete an das BGA und die „Deutsche Ver­ei­nigung zur Bekämpfung der Kin­der­lähmung und anderer Virus­krank­heiten“ (DVBK) eine Anfrage zur Masernimpfung.[8]

Der Aus­schuss hatte aus­drücklich darum gebeten, dass sich BGA und der DVBK mit­ein­ander abstimmen, „damit dessen offi­zielle Stel­lung­nahme von einer mög­lichst breiten Mehrheit getragen wird.“

Die zen­trale Figur an dieser Stelle scheint STIKO-Mit­glied Prof. Dr. med. Rudolf Haas gespielt zu haben. Dieser hatte sich schon im Studium auf Impf­the­ma­tiken spe­zia­li­siert. Seine aka­de­mische Laufbahn begann er 1954 als wis­sen­schaft­licher Assistent am Institut für Hygiene und Mikro­bio­logie an der Uni Marburg, wo er ab 1963 Pro­fessor und ab 1965 Direktor war.

Dieses Institut und damit auch Haas arbei­teten sowohl mit den Mar­burger Beh­ring­werken als auch mit dem Deut­schen Grünen Kreuz (DGK) sehr eng zusammen. Das DGK wurde sowohl vom BGA als auch den Beh­ring­werken finan­ziert und warb öffentlich für Imp­fungen. Des wei­teren gab es eine sehr enge Zusam­men­arbeit mit der DGSP.

Es ist also mög­li­cher­weise kein Zufall, dass aus­ge­rechnet DGSP und DGK 1970 eigene Impf­pläne ins Gespräch brachten und damit das BGA mit ihrem Prä­si­denten Hen­neberg unter Zug­zwang setzten.

Gleich­zeitig war Haas auch ein enger Berater des AHSGH, das den Ball ins Rollen gebracht hatte. Wie es der Zufall will, war Rudolf Haas gleich­zeitig Prä­sident des DVBK sowie Mit­glied der dor­tigen Masern­kom­mission! Will man also nach einem aus­ge­machten Impf­stoff-Lob­by­isten in der BRD der 1960er und 1970er Jahre suchen, so könnte dieser durchaus Rudolf Haas heißen.

Ein Kon­flikt in der STIKO zwi­schen dem zöger­lichen Hen­neberg und dem Lob­by­isten Haas war somit eigentlich vor­pro­gram­miert. Mehrere Sekun­där­quellen (Bonah & Gradmann 2012; Kranig 2015) weisen auf die Frei­burger Dis­ser­tation von Chris­tiane Müller (2008) hin, wonach Ori­gi­nal­do­ku­mente tat­sächlich auf starke Span­nungen zwi­schen dem Hen­neberg und Haas hin­deuten. Hen­neberg hatte Haas demnach offen Inter­es­sen­kon­flikte und “allzu offensive Impf­werbung” vorgeworfen.[9]

Dass Haas über­haupt in die STIKO berufen wurde, wird wohl nicht die erste Wahl Hen­ne­bergs gewesen sein und könnte auf­grund von poli­ti­schem Druck geschehen sein. Haas war eben sehr gut ver­netzt, offenbar besser als Henneberg.

Dass die AHSGH sich an die DVBK und das BGA bezüglich der Masern­si­tuation gewendet hat, ist durchaus nach­voll­ziehbar, denn es gab ja 1972 immer noch 39 masern­be­zogene Todes­fälle. Warum aber fragte der Aus­schuss nicht nach den Ursachen für den imp­fun­ab­hän­gigen Rückgang der Todes­fälle und auch nicht nach der Mög­lichkeit bes­serer Behand­lungs­me­thoden? Warum diese Fixierung auf Impf­stoffe? Ich ver­stehe das nicht. Oder sollte hier ein Herr Rudolf Haas von vorn­herein die Hand im Spiel gehabt haben?

Die Anfrage des AHSGH (beraten von Haas) führte zu einem 26seitigen Gut­achten des DVBK (mit dessen Prä­si­denten Haas). Die STIKO (mit dem Mit­glied Haas) ver­ein­barte mit dem BGA, zunächst das DVBK-Gut­achten (Mit­autor Haas) vor einer eigenen Stel­lung­nahme (mit Haas als STIKO-Mit­glied) abzuwarten.

Es war absehbar, dass man sich am DVBK-Gut­achten ori­en­tieren würde. Man könnte durchaus sagen, dass die Ange­le­genheit von Anfang bis Ende in einer Hand blieb.

Ach ja: Es war laut STIKO-Sit­zungs­pro­tokoll vom 20. April 1972 auch Haas, der die Masern­impfung über­haupt als Thema ein­ge­bracht hatte.

Die Kehrt­wendung nimmt Gestalt an

Am 30. Juni 1972 beschließt die Masern­kom­mission des DVBK, vom „Gut­achten des BGA über die Masern­schutz­impfung nach dem Stand von Oktober 1968“ aus­zu­gehen. Man bezieht sich auf die Schluss­fol­ge­rungen des Gut­achtens und will sich auf die „inzwi­schen vor­lie­genden welt­weiten Erfah­rungen mit der Lebend­impfung beschränken“. 

Aller­dings sammelt das Gut­achten auf seinen 26 Seiten aus­schließlich Argu­mente, die für eine öffent­liche Impf­emp­fehlung durch die STIKO sprechen. Bedenken und Gegen­ar­gu­mente kommen nicht zur Sprache. Zitat am Ende:

„Zusam­men­fassend sei fest­ge­stellt, dass das Gut­achten der Masern­kom­mission unserer Gesell­schaft ein­stimmig ver­ab­schiedet wurde. Es wird geraten, die Masern-Lebend­impfung in den Kreis der öffentlich emp­foh­lenen Schutz­imp­fungen auf­zu­nehmen und damit mög­lichst umfang­reiche Kol­lek­tiv­imp­fungen durchzuführen.“

„Ein­stimmig ver­ab­schiedet“ könnte zwei­erlei bedeuten: Erstens, dass die Fakten so ein­deutig waren, dass ein anderes Fazit gar nicht erst in Frage kam oder zweitens, dass sich niemand getraut hatte, gegen die von Haas vor­ge­gebene Richtung zu intervenieren.

1973: Die Durch­imp­fungsrate wird auf 23 % geschätzt

„Bis 1970 wurden nur 1,7 Mil­lionen Spalt­impf­stoff­dosen und 170.000 Dosen Schwarz-Impf­stoff ver­wendet. Den Durch­imp­fungsgrad in Deutschland fest­zu­stellen gestaltete sich sehr schwierig, da es kein Impf­re­gister gab. Anhand von Schät­zungen nach Ver­kaufs­zahlen der Industrie, ana­mnes­ti­schen Angaben und der Aus­wertung von  Impf­zeug­nissen errechnete man für 1973 eine Impf­quote von 23% für die Masern‑, die Masern­/­Mumps- sowie die Masern­/­Mumps/Röteln-Impfung.“[10]

Ich erwähne dieses Zitat deshalb, weil die Durch­imp­fungs­quote bei einem wirk­samen Impf­stoff Aus­wir­kungen auf die Erkran­kungs- und Ster­be­sta­tistik haben sollte.

1973: Die Masern­impfung als erste öffent­liche Emp­fehlung der STIKO

Beschlossen wurde die Emp­fehlung 1973, in Kraft getreten ist sie schließlich 1974.

Mein Fazit

Ich ver­zichte an dieser Stelle auf ein Fazit. Möge sich jeder Leser selber seinem Reim aus den geschicht­lichen Fakten machen.

Damit beende ich vorerst diese Arti­kel­serie. Ich werde sie in der kom­menden impf-report-Ausgabe, die im Februar erscheinen wird, ergänzen und abschließen.


[1] Jana Claudia Jeuck: “Die Ein­führung der Masern­impfung in der BRD 1960–1980 im Spiegel medi­zi­ni­scher Fach­journale und der Lai­en­presse”, Dis­ser­tation Uni Köln, 2017, S. 67

[2] Dis­ser­tation Jeuck

[3] Dis­ser­tation Jeuck, S. 71f

[4] Georg Hen­neberg (Hrsg.): “Masern­schutz­impfung. Gut­achten des Bun­des­ge­sund­heits­amtes nach dem Stand vom Oktober 1968.“ aus der Reihe „Abhand­lungen aus dem Bun­des­ge­sund­heitsamt Nr. 8“, Springer Verlag 1969, S. 72f

[5] Dis­ser­tation Jeuck, S. 72

[6] Pöhn & Rasch, 1993 + Sta­tis­ti­sches Bundesamt

[7] STIKO-Pro­tokoll vom 20. April 1972, siehe www.agbug.de/stiko-protokolle

[8] Deutsche Ver­ei­nigung zur Bekämpfung der Kin­der­lähmung und anderer Virus­krank­heiten e. V. (DVBK): „Gut­achten über die Masern-Schutz­impfung“,

[9] Chris­tiane Müller: „Von der Kin­der­lähmung zur Masern­pro­phylaxe. Die Insti­tu­tio­na­li­sierung der Impf­po­litik in der Bun­des­re­publik Deutschland 1949–1975“. Dis­ser­tation Uni­ver­sität Freiburg, 2008. Die Dis­ser­tation selbst war bislang in keinem Online-Katalog auf­findbar; eine Anfrage bei der Uni­ver­si­täts­bi­bliothek Freiburg läuft. (Stand: 16.1.26)

[10] Dis­ser­tation Jeuck, S. 71f


Zuerst erschienen bei impfkritik.de.

Abb. 

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