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Der Mantel des Schweigens über Merkels Stasi-Akten

Manchmal liefert ein Gerichts­urteil mehr Erkennt­nisse über den Zustand unseres poli­ti­schen Systems als über den kon­kreten Streitfall, über den es eigentlich ent­scheiden sollte. Gast­beitrag von Martin E. Renner.

Das jüngste Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin gehört zwei­fellos in diese Kategorie.
Die Richter ent­schieden, dass mög­liche Stasi-Unter­lagen über Angela Merkel weder her­aus­ge­geben werden müssen – noch über­haupt bestätigt werden muss, ob solche Unter­lagen existieren.

Mit anderen Worten: Die Öffent­lichkeit hat nicht einmal das Recht zu erfahren, ob es etwas gibt, das sie nicht sehen darf.

Ein bemer­kens­wertes Ver­ständnis von Trans­parenz in einem Land, das seit Jahr­zehnten mit mora­li­schem Tremolo die Auf­ar­beitung der DDR-Ver­gan­genheit beschwört.
Doch offenbar gilt dieser Anspruch nicht für alle gleichermaßen.

Merkel ist nicht irgendeine Privatperson

Geklagt hatte der frühere Ber­liner Lan­des­po­li­tiker Marcel Luthe. Sein Anliegen war denkbar schlicht: Ein­sicht in mög­liche Unter­lagen über Angela Merkels Rolle innerhalb der Struk­turen der DDR – ins­be­sondere über ihre Tätigkeit als FDJ-Sekre­tärin für „Agi­tation und Pro­pa­ganda“, über ihre Kon­takte in der Wen­dezeit sowie über eine bemer­kens­werte Episode an der pol­ni­schen Grenze im Jahr 1981.

Ein Vorfall, der für sich genommen bereits Fragen auf­wirft. In Merkels Gepäck fanden DDR-Grenz­beamte Soli­darność-Material – Zeit­schriften, Abzeichen und Fotos eines Denkmals der pol­ni­schen Oppo­si­ti­ons­be­wegung. In einem Staat, der poli­tische Abwei­chung mit para­noider Kon­se­quenz ver­folgte, hätte ein solcher Fund nor­ma­ler­weise dras­tische Kon­se­quenzen gehabt.

Doch nichts geschah.

Keine Ver­nehmung. Keine Sanktion. Keine Akte – jeden­falls keine, die öffentlich exis­tieren dürfte.

Man könnte meinen, dass gerade dieser Umstand ein legi­times Interesse an his­to­ri­scher Auf­klärung begründet. Schließlich handelt es sich nicht um irgendeine Pri­vat­person, sondern um die ehe­malige Bun­des­kanz­lerin, die über 16 Jahre hinweg die Geschicke der Bun­des­re­publik gelenkt hat.

Doch genau dieses öffent­liche Interesse erklärte das Gericht kur­zerhand für nachrangig.
Die Begründung wirkt beinahe surreal: Selbst wenn Merkel tat­sächlich FDJ-Sekre­tärin für Agi­tation und Pro­pa­ganda gewesen sein sollte – was sie bestreitet – wäre diese Position angeblich nicht bedeutend genug gewesen, um sie damals zu einer „Person der Zeit­ge­schichte“ zu machen.

Eine erstaun­liche Argumentation.

Denn die­selbe poli­tische Klasse erklärt uns seit Jahren mit mis­sio­na­ri­schem Eifer, dass die DDR ein all­um­fas­sender Über­wa­chungs­staat gewesen sei, in dem selbst kleinste Funk­tionen Teil eines gigan­ti­schen Herr­schafts­ap­pa­rates waren.
Doch sobald die Bio­graphie einer spä­teren Kanz­lerin berührt wird, schrumpft dieser Apparat plötzlich zur admi­nis­tra­tiven Nebensache.

Nicht alle Akten sind für die Wahrheit bestimmt

So ent­steht ein merk­wür­diger Zustand: Mil­lionen DDR-Bürger mussten nach der Wie­der­ver­ei­nigung akzep­tieren, dass ihre Lebens­läufe, ihre Gespräche, ihre pri­vaten Kon­takte in den Stasi-Archiven offenliegen.
Ihre Ver­gan­genheit wurde akri­bisch durch­leuchtet – häufig bis ins kleinste Detail.
Doch wenn es um die Bio­graphie einer der mäch­tigsten Poli­ti­ke­rinnen der Bun­des­re­publik geht, gilt plötzlich ein anderes Prinzip.

Nicht Auf­klärung.
Nicht Transparenz.
Sondern Schweigen.

Der Bürger darf nicht einmal wissen, ob es über­haupt etwas zu wissen gäbe.
Die Republik, die sich gern als Welt­meister der Ver­gan­gen­heits­auf­ar­beitung insze­niert, hält in der Causa Merkel den Deckel drauf.

Die Wahrheit soll nicht ans Licht – sie soll offenbar im Halb­dunkel der Archive verschwinden.

Und so bleibt am Ende weniger eine juris­tische Ent­scheidung als ein poli­ti­scher Ein­druck zurück: In der Bun­des­re­publik gilt der Grundsatz der his­to­ri­schen Auf­ar­beitung offenbar nach einem sehr ein­fachen Schema.

Manche Akten sind für die Wahrheit bestimmt. Andere offenbar für die Ewigkeit im Tresor.

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Der Artikel erschien zuerst hier: philosophia-perennis.com

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