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Wohin mit dem Fiatgeld, wenn die Zen­tralbank schließt? — Die Auf­lösung einer Zen­tralbank im reinen Papier­geld­system, Teil 5

17. Juli 2026 – von Stephan Ring

Javier Milei hat im Wahl­kampf 2023 immer wieder ange­kündigt, die Zen­tralbank schließen zu wollen. Es gibt ein Video, in dem er im Fern­sehen an seinem Geburtstag einem argen­ti­ni­schen Kin­der­ge­burts­tags­brauch folgend mit ver­bun­denen Augen mit einem Besenstil auf ein auf­ge­hängtes Sty­ro­por­modell der Zen­tralbank ein­schlägt, bis diese kom­plett zer­stört am Boden liegt.

Noch gibt es die argen­ti­nische Zen­tralbank; Milei hat sie aber bereits wesent­licher Funk­tionen bzw. Pri­vi­legien „beraubt“. So gibt es kein Wäh­rungs­mo­nopol in Argen­tinien mehr. Das Äqui­valent des Zen­tral­bank­zinses wird nicht wie sonst als Markt­steue­rungs­in­strument von der Zen­tralbank fest­gelegt, sondern in einem Markt­me­cha­nismus bestimmt. Die Konten, die die Banken bei der Zen­tralbank unter­halten müssen, werden nicht mit neu zu dru­ckendem Geld ver­zinst und die für die Fähigkeit zur Kre­dit­geld­schöpfung so wichtige Min­dest­re­serve erreicht über 40%. Zum Ver­gleich: Im Euro sind es 1% und beim USD 0%.

Dennoch sind die Kri­tiker aus dem liber­tären Lager nicht zufrieden. Es geht ihnen nicht schnell genug. Von der Theorie her ist die Ent­täu­schung zu ver­stehen. Aller­dings sind auch die von der Praxis gemachten Ein­wände nicht ohne Sub­stanz. In der fol­genden Bei­trags­serie soll nun nicht auf diese Debatte ein­ge­gangen werden, zu der Sie hier eine Dis­kussion in vier Teilen zwi­schen den Pro­fes­soren Jörg Guido Hülsmann und Philipp Bagus lesen können. Vielmehr ist es das Ziel dieser Arti­kel­serie, dem Leser die Pro­bleme zu ver­mitteln, die die Auf­lösung eines Papier­geld­systems mög­li­cher­weise mit sich bringen kann.

Gleich­zeitig wird ver­sucht, einen mög­lichst sozi­al­ver­träg­lichen Weg aus dem Papiergeld auf­zu­zeigen, wobei „sozi­al­ver­träglich“ hier meint „ohne ver­meidbare Ver­wer­fungen und vor allem ohne Ver­mö­gens­ver­schie­bungen“, die will­kürlich Gewinner und Ver­lierer bei einer Been­digung des Systems erzeugen. Eine der Vor­aus­set­zungen für Milei ist, dass ein solcher Schritt nicht – wie so oft – die Ärmsten und Schwächsten der Gesell­schaft trifft und die Ver­mö­genden nahezu unbe­helligt lässt, weil diese die Gele­genheit und Mög­lichkeit hatten, in Sach­werte zu inves­tieren und sie nur einen geringen Teil ihrer Net­to­er­spar­nisse in der Lan­des­währung halten.

Dies ist der 5. Teil dieser Beitragsserie.

Den 4. Teil finden Sie hier.

Ein­führung

Im letzten Teil dieser Arti­kel­serie wurde dar­gelegt, dass die Rück­führung eines Fiat-Papier­geld­systems zu einem Voll­geld­system eine kom­plexe, risi­ko­be­haftete und vor allem lang­wierige Lösung wäre. Es stellt sich daher die Frage, ob man das Kre­dit­geld­systems nicht auch anders abwi­ckeln kann. Wenn die Zen­tralbank ein­ge­stellt wird und der Staat das Aus­laufen des „Alt­geldes“ beschließt, den Banken also untersagt, weiter Alt­geld­kredite zu ver­geben, muss jeder Kre­dit­nehmer zum Zwecke der Abwicklung seines Kredits von den Ein­la­gen­kunden deren Alt­geld­gut­haben erwerben. Ent­weder, indem er eine Leistung erbringt und diese gegen Altgeld abrechnet, oder indem er Altgeld mit anderem Geld erwirbt. Der Wert schnell ver­füg­barer Ein­lagen wäre mög­li­cher­weise auf einmal höher als der Wert länger lau­fender Fest­gelder. Das muss aber nicht so bleiben. Dieses Sze­nario wird im Fol­genden unter­sucht werden.

Abwicklung der Altgeld-Guthaben

Es würde sich ein Markt für Altgeld-Gut­haben ent­wi­ckeln, der mit jeder Tilgung eines Dar­lehens immer kleiner werden würde. Theo­re­tisch kann das funk­tio­nieren. Dies würde es erfor­derlich machen, dass der Markt keine unge­wöhn­lichen Ver­hal­tens­weisen zeigt, sondern das Altgeld bis zum Ende als Zah­lungs­mittel verwendet.

Man könnte hier ein­wenden, dass der Staat den Altgeld-Kredit ja nicht ver­bieten muss. Dem ist zu ent­gegnen, dass mit dem Wegfall der Zen­tralbank wohl auch das Ver­trauen in das Altgeld fällt. Niemand kann mit Sicherheit sagen, wie ein Markt auf eine solche Nach­richt reagieren wird. Das Altgeld ist ja keine ori­ginär am Markt ent­standene Währung. Daher wird hier die Meinung ver­treten, dass nur eine kon­trol­lierte Abwicklung des alten Geldes rea­lis­tisch kon­trol­lierbar ist. Befür­wortern der Bei­be­haltung bleibt es ja unbe­nommen, sofort eine neue, freie Währung gleichen Namens anzu­bieten. Sollte sich ein solcher am Markt durch­setzen, ohne den „Start­vorteil“ des Alt­geldes zu benö­tigen, wäre dagegen nichts einzuwenden.

Eine Pro­ble­matik bei der Abwicklung des Alt­geldes ist die stetige Ver­engung des Marktes, gegen dessen Ende sich immer mehr aus­ge­fallene Dar­le­hens­be­träge kumu­lieren werden, so dass die Nach­frage nach Gut­haben zu deren Tilgung zurück­gehen wird. Nor­ma­ler­weise hätte der Ein­la­gen­kunde kein Problem, solange die Bank genug Eigen­ka­pital hat, um den Verlust abzu­decken. Aber er hat ja nur einen Anspruch auf Altgeld, das keiner mehr braucht. Was ist dessen Wert? Kann die Bank einfach wertlose alte Alt­geld­scheine aushändigen?

Weil dieses Problem von Anfang an erkennbar ist, wird es schon von Beginn an ein Über­an­gebot an Alt­geld­gut­haben geben, was den Preis drücken würde. Die Kunden erleiden mit der Schließung der Zen­tralbank daher unter Umständen einen Wert­verlust, den sie auch nicht ver­hindern können, ohne die Währung bereits vor der Schließung der Zen­tralbank durch Abverkauf ihrer Gut­haben gegen Sach­werte oder Fremd­währung zu liquidieren.

Ein Gerücht, dass die Zen­tralbank einfach geschlossen wird, würde daher zu einer erhöhten Flucht aus der Währung führen, was durch das dadurch aus­ge­löste Über­an­gebot einen Preis­verfall ver­ur­sacht und beschleunigt. Auf der Käu­fer­seite des Alt­geldes wären die Kre­dit­schuldner der Banken, die – je nach Rest­laufzeit ihrer Schuld – einen Abschlag vor­nehmen würden, um die Beschaf­fungs­kosten für das gegen das Alt­geld­gut­haben ein­ge­tauschte Gut (z. B. Gold oder Fremd­währung) zu finanzieren.

Fristen-Inkon­gruenz

Da im Teil­re­ser­ve­bank­system die feh­lende Fris­ten­kon­gruenz immer zu Lasten der Ein­leger geht, also durch die Ausgabe von länger lau­fenden Kre­diten kurz­fristig zur Ver­fügung ste­hende Gut­haben ent­stehen, sind es in Summe wahr­scheinlich die Ein­leger, welche die Schließung der Zen­tralbank bezahlen. Sie sind gefangen. Eine „Rück­zahlung“ der Gut­haben in Geld­scheinen ist wertlos. Die Geld­funktion ist zumindest stark beein­trächtigt, weil zu erwarten ist, dass Dritte, die keine Gelder zur Tilgung benö­tigen, die ster­bende Währung nicht oder nur mit Abschlag annehmen werden. Die ein­zigen, die noch Bedarf haben, Kre­dit­schuldner und Banken für noch offene Zins­zah­lungen, zwingen so ihre his­to­risch selbst ver­ant­wortete Fristen-Inkon­gruenz den Eigen­tümern der Gut­haben auf.

Ein wei­teres Problem könnte sein, dass jemand seine Gut­haben unter keinen Umständen oder nur gegen einen total über­höhten Preis freigibt. Das würde einen „Squeeze“ der letzten Schuldner bedeuten. Eine Bank könnte auf die Idee kommen, ihren Kunden die Ein­lagen gegen Fremd­währung abzu­kaufen und dann damit eine künst­liche Knappheit auslösen.

Aber auch das Gegenteil ist nicht aus­ge­schlossen, also dass Gut­haben zwar nicht aktiv zurück­ge­halten werden, aber trotzdem nicht mehr zur Kre­dit­tilgung zur Ver­fügung stehen. So könnte die „per­sön­liche Fris­tigkeit“ der Sparer die Fris­tigkeit der Dar­le­hens­nehmer über­steigen. Damit ist gemeint, dass Sparer das Altgeld länger halten als die Rest­lauf­zeiten der noch zu til­genden Kredite. Das ist im Ein­zelfall gar nicht so unwahr­scheinlich, wenn man die Laufzeit von einigen Spar­bü­chern bedenkt, die erst nach Jahr­zehnten im Nachlass der Groß­mutter gefunden werden. Auch wird es Gut­haben geben, deren Eigen­tümer nur schwer oder gar nicht mehr auf­zu­finden sind und die mög­li­cher­weise von ihrem Gut­haben kei­nerlei Kenntnis mehr haben oder die das Sparbuch nicht mehr finden. Und auch das bedeutet, dass die Hypo­the­ken­schuldner kein Altgeld mehr bekommen, um ihre Schuld zurück­zu­zahlen. Die Preise für Rest­gut­haben steigen umso mehr, je weniger Fiat-Kre­ditgeld noch existiert.

Wie die genannten, teil­weise gegen­läu­figen Pro­bleme sich letztlich umsetzen, kann niemand vor­her­sagen. Zudem können sich weitere Pro­blem­be­reiche ergeben, deren Relevanz in der Vor­aus­schau unter­schätzt wurde.

Man könnte diese Pro­bleme nun schlicht igno­rieren. Das ist zumindest am Beginn der Phase eine valide Ansicht, sofern das Altgeld selbst ohne Zen­tralbank seine Funktion als all­ge­meines Zah­lungs­mittel behält. Die Leute benutzen es als eines von meh­reren Geldern weiter und es läuft mit der Zeit aus. In einer ratio­nalen Betrachtung kann das auch so sein. Das Altgeld behält ja seinen Wert, weil es der Schuldner zur Tilgung seiner Ver­pflichtung bei der Bank noch braucht. Sofern also der Gesetz­geber bei Auf­lösung der Zen­tralbank dem Schuldner nicht die Mög­lichkeit ein­räumt, in anderer Weise zu tilgen, bleibt ein Wert des Gut­habens erhalten.

Dieser Wert, und darin liegt das Problem, ist aber zunehmend nicht mehr vom Wert einer Geld­funktion bestimmt, sondern wird immer mehr zum reinen Spe­ku­la­ti­ons­objekt. Die Nach­frage der Alt­kredit-Schuldner zur Tilgung ist jetzt der ent­schei­dende wert­bil­dende Faktor – und nicht mehr die Ver­wendung als all­ge­meines Tausch­mittel. Hinzu kommt, dass schon mit der Abschaffung des Wäh­rungs­fort­be­standes, die in der Auf­lösung der Zen­tralbank mit­ge­dacht werden muss, eine Wert­ver­schiebung statt­findet. Es kommt also auch hier zu Gewinnern und Ver­lierern ohne per­sön­liche Verantwortung.

Wenn der Staat für die Dauer der Abwicklung die abge­schaffte Währung als Zah­lungs­mittel für Steuern bei­behält, und zwar zu einem festen Umtausch­ver­hältnis an eine andere im Land ver­wendete Währung, könnte er den Wert­verfall auf­halten, selbst am Handel mit den noch aus­ste­henden Alt­geld­gut­haben teil­nehmen und so ein sta­biles Aus­laufen ermöglichen.

Der Staat wäre dabei nicht gezwungen, eine andere Währung per Gesetz als neue Währung fest­legen. Er müsste nur ein festes Umtausch­ver­hältnis zwi­schen dem Altgeld und min­destens einer wei­teren Währung fest­legen und könnte grund­sätzlich wei­terhin jede neue Währung für Steu­er­zah­lungen akzep­tieren. Der Staat würde damit wei­test­gehend ver­meiden, einem anderen Zah­lungs­mittel einen wert­bil­denden Faktor zukommen zu lassen, das damit unwei­gerlich eine höhere Nach­frage erfahren müsste, sodass all die­je­nigen, die diesen Wert schon bisher gehalten haben, bevorzugt würden. Aller­dings wäre auch dieser Vorteil zeitlich begrenzt und würde mit dem Aus­laufen des Alt-Kre­dit­geldes enden.

Gleich­zeitig könnten die Banken gesetzlich gezwungen werden, die rest­lichen Gut­haben, die von den aus­ge­fal­lenen Kre­dit­schuldnern nicht nach­ge­fragt werden, zu einem fest­ge­legten Tausch­ver­hältnis in einer anderen Währung zu begleichen bezie­hungs­weise Altgeld-Gut­haben zur Ver­kürzung ihrer Bilanz zu erwerben. For­de­rungs­ab­schreibung wäre dann nur gegen Ver­rechnung mit ent­spre­chendem Alt­geld­gut­haben möglich. Dies ist nicht „unge­recht“, da die Banken ja sonst das von ihnen ein­ge­gangene Risiko schlicht auf die Ein­la­gen­kunden abwälzen würden. Zudem hätten die Banken dann selbst ein Interesse – über ihre reine Zins­zah­lungs­ver­pflichtung hinaus –, am Altgeld-Gut­ha­ben­markt teil­zu­nehmen. Größter Nutz­nießer wäre wahr­scheinlich der Staat selbst, bei dem sonst das Rest­risiko über die ver­min­derten Steu­er­ein­nahmen hängen bleiben würde.

Errichtung einer Abwicklungsgesellschaft

Wenig sinnvoll wäre eine zen­trale Buchungs­stelle, auf die die Banken alle Kredite und Gut­haben zur tech­ni­schen Ver­waltung über­tragen, auch wenn dies einfach klingt. Denn die tech­nische Umsetzung würde ein ufer­loses Unter­fangen werden. Was aber sinnvoll sein könnte, wäre, wenn der Staat seine gesamten Altgeld-Gut­haben und alle spä­teren Steu­er­zah­lungen in Altgeld in einer spe­zi­ellen Einheit („Abwick­lungs­ge­sell­schaft“) sammelt, die dann die Abwicklung not­lei­dender Kredite mit den Banken über­nimmt. Fällt ein Kredit aus, tilgt ihn der Staat und erhält von der Bank den ent­spre­chenden Ersatz (z. B. Hypothek) oder er ver­kauft der Bank das für die For­de­rungs­ab­schreibung erfor­der­liche Altgeld-Gut­haben. Man könnte sogar so weit gehen, dass dies schon dann geschieht, wenn der Kredit erstmals not­leidend wird, um die oft länger dau­ernde Abwicklung für die Bank zu erleichtern. Per Gesetz kann dann fest­gelegt werden, dass der Kredit nach Mahnung und Anhörung von der Abwick­lungs­ge­sell­schaft per Ver­wal­tungsakt in die Alter­na­tiv­währung umge­stellt wird und so von der Bank in eigener Ver­ant­wortung ohne die Pro­ble­matik der dop­pelten Währung abge­wi­ckelt werden kann. Mitleid mit dem Kre­dit­nehmer ist nicht ange­bracht. Er erfüllt ja seine Ver­pflichtung nicht.

Um die Gut­haben han­delbar zu machen, müsste ein ent­spre­chendes Bör­sen­segment eröffnet werden und die – sinn­vol­ler­weise nur elek­tro­nische – Ver­briefung geregelt werden. Der Kunde könnte dann sein Gut­haben nach seiner Wahl handeln. Sinnvoll wäre es, bestimmte Fäl­lig­keits­stichtage fest­zu­legen. Quartale haben sich in vielen anderen Fällen als sinnvoll erwiesen. Ob nur bestimmten Zins­be­träge, etwa in 0,25%-Schritten zum Handel zuge­lassen werden, müsste man sehen. In einem kon­trol­lierten Abwick­lungs­sze­nario ist ohnehin nicht mit großen Preis­schwan­kungen zu rechnen. Vielmehr werden die Gut­haben – wie etwa  von der jewei­ligen Bank begebene Bonds – regel­mäßig nur mit Abschlag ent­spre­chend der Risi­ko­ein­stufung der Bank gehandelt werden. Sehr groß dürfte der Abschlag nicht werden, da es sich schon bei geringen Abwei­chungen für jeden Steu­er­zahler lohnt, den Umweg über die Gut­ha­ben­börse zu gehen.

Die sozial schwä­cheren Bevöl­ke­rungs­teile werden ihre Gut­haben am Anfang relativ schnell ver­wendet haben. Bargeld müsste von den Banken 1:1 in die Alter­na­tiv­währung umge­tauscht und vom Staat gegen das Ver­mögen (Aktiva) der Zen­tralbank ein­ge­zogen werden.

In einem solchen System ist zu erwarten, dass das schlechte, alte Geld zunächst aus­ge­geben, also bei­spiels­weise für Steu­er­zah­lungen ver­wendet wird. Insoweit ist zu ver­muten, dass der Staat immer über aus­rei­chend Mittel verfügt, um einem Schuldner den Ankauf der Alt­währung zur Tilgung zu ermöglichen.

Der Staat selber kann die benö­tigte Menge an Altgeld über einen Pro­zentsatz regeln, zu dem er Altgeld für Steu­er­zah­lungen ermög­licht oder ver­langt. Über­schüssige Gut­haben kann er durch Zahlung seiner Gehälter wieder in den Kreislauf zurückführen.

Der umge­kehrte Fall einer Über­nach­frage nach Altgeld ist eigentlich aus­ge­schlossen, da wegen des Ungleich­ge­wichts in der Fris­ten­kon­gruenz immer mehr Gut­haben zur Ver­fügung stehen müssten. Aller­dings könnten Spe­ku­lanten auf den Plan treten um den Markt zu „squeezen“. Um dies von vorn­herein aus­zu­schließen, könnte die Abwick­lungs­ge­sell­schaft anbieten, die staat­lichen Alt­wäh­rungs­be­stände mit geringem Auf­schlag in Til­gungs­fällen zur Ver­fügung zu stellen. Gerade so, dass es den Markt nicht sinnlos macht, aber doch nicht genug Profit ermög­licht, um Spe­ku­lanten anzulocken.

Fazit

Als Fazit kann man fest­halten, dass die Aus­la­gerung der reinen Abwicklung des Kre­dit­geldes auf eine staat­liche Gesell­schaft, die aus­schließlich die staat­lichen Altgeld-Ver­mögen ver­waltet und zur Kre­dit­tilgung zur Ver­fügung stellt, eine sinn­volle Lösung dar­stellt. Vor­aus­setzung wäre, dass der Staat Steu­er­zah­lungen nach wie vor in der Alt­währung ent­ge­gen­nimmt. Dafür müsste ein festes Umtausch­ver­hältnis zu einer Alter­na­tiv­währung fest­gelegt werden.

Zur Steuerung des Pro­zesses könnte der Staat seine Altgeld-Bestände nur gegen einen Zuschlag für die Kre­dit­tilgung zur Ver­fügung stellen, um eine mög­lichst schnelle Berei­nigung des Marktes zu erreichen. Die Gut­haben hätten dann einen gering­fügig höheren Wert, der den Prozess des Ver­kaufs oder die Ver­wendung für Steu­er­zah­lungen anregen würde. Eine Neu­kre­dit­vergabe in Altgeld müsste untersagt werden. In einem solchen Sze­nario sollte eine extrem schnelle, geordnete Abwicklung der Geld­menge möglich sein und nach wenigen Jahren nur noch wenige lang­lau­fende Hypo­the­ken­dar­lehen zur Abwicklung anstehen.

Man könnte zur Beschleu­nigung der Umstellung von lang­lau­fenden Kre­dit­ver­trägen nach einer gewissen Zeit – bei­spiels­weise 2 bis 3 Jahre – darüber nach­denken, die Abwick­lungs­kosten der Währung den Ver­trags­par­teien je zur Hälfte zu belasten, um eine frei­willige, ein­ver­nehm­liche Umstellung der Kredite auf eine Alter­na­tiv­währung zu beschleu­nigen. Tech­nisch wäre die Umstellung eine Tilgung mit Neu­auf­nahme, so dass auch hier altes Kre­ditgeld ver­nichtet wird. 2 bis 3 Jahre sollten aus­reichen, um den Markt­teil­nehmern die anfäng­liche Unsi­cherheit bei die Auswahl einer neuen Währung für lang­lau­fende Ver­pflich­tungen zu nehmen.

Selbst­ver­ständlich würde man in einem solchen Prozess auch anbieten, die Staats­schulden auf die gewählte Alter­na­tiv­währung umzu­stellen. Wenn die Gläu­biger trotzdem an der Alt­währung fest­halten wollen, bleibt ihnen das unbe­nommen. Diese ist ja gerade beim Staat nach wie vor vor­handen. Das Angebot der Umstellung ver­hindert ein chao­ti­sches Absinken des Wertes. Sollte der Markt dennoch einen Bewer­tungs­ab­schlag vor­nehmen, könnte der Staat seine Schulden über den Markt sogar güns­tiger zurück erwerben.

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Im nächsten Teil (Teil 6) dieser Arti­kel­serie „Die Auf­lösung einer Zen­tralbank im reinen Papier­geld­system“ wird erörtert werden, wie die Umstellung pri­vater Ver­träge erfolgen kann.

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