Skandal: Das här­teste Poli­zei­gesetz seit 1945 ver­ab­schiedet (Video)

Derzeit werden in Deutschland die Frei­heits­rechte immer weiter ein­ge­schränkt. So will zum Bei­spiel der zukünftige Innen­mi­nister Horst See­hofer die Über­wa­chung in Deutschland aus­bauen, um für mehr „Sicherheit“ zu sorgen. Sein Vorbild dafür: Bayern.
Mehr Hin­ter­grund­in­for­ma­tionen im neuen Video SchrangTV:
https://youtu.be/X2DPyDO1n8g
 
Dort wurde als Folge zuneh­mender Kri­mi­na­lität, wie Mes­ser­at­tacken und Über­griffe gegen Frauen, das här­teste Poli­zei­gesetz seit 1945 durch die CSU ver­ab­schiedet. Dieses wird in noch nicht mal fünf Monaten in Kraft treten. Ver­schwiegen wird dabei, dass die gleichen Poli­tiker mittels der ille­galen Mas­sen­ein­wan­derung die aktuelle Gefähr­dungslage in Deutschland erst geschaffen haben. Somit sind die­je­nigen, die jetzt nach mehr „Sicherheit“ rufen, mit für die Kri­mi­na­lität ver­ant­wortlich. Auf der einen Seite sind sie auf­grund der ver­dop­pelten Rüs­tungs­exporte in den Nahen Osten, sowie der ille­galen Grenz­öffnung Brand­stifter und Feu­er­wehrmann in einem.
Ein Schelm, wer hinter diesem Vor­gehen eine plan­volle Absicht erblickt (ordo ab chao).
Hier die wesent­lichen Punkte aus dem neuen Poli­zei­gesetz in Bayern:

  • Die Polizei in Bayern kann ab August 2018 fak­tisch unend­liche Dau­er­haft­strafen ver­hängen. Soge­nannte „Gefährder“ können, ohne dass sie etwas getan haben, nur auf Ver­dacht hin zuerst für drei Monate, mit wei­terer rich­ter­licher Geneh­migung dann für eine unbe­grenzte Zeit in Vor­beu­ge­ge­wahrsam genommen werden. Der Betroffene wird zwar vom Richter angehört, es gibt aber keinen Pflicht­ver­tei­diger. Um frei­ge­lassen zu werden, muss er aus der Haft heraus „beweisen“, dass er keine Gefahr (mehr) ist.
  • Die Polizei kann den Bürger zwingen, seinen Wohnort zu wechseln oder nicht zu ver­lassen. Ein Rich­ter­vor­behalt hier­gegen ist nicht gegeben. Der Betroffene muss erst gegen das ihm auf­er­legte Auf­ent­halts­gebot- oder Verbot klagen.
  • Zukünftig darf die Polizei bei Ver­samm­lungen und Demons­tra­tionen eine auto­ma­tische Online-Gesichts­er­kennung einsetzen
  • Post darf beschlag­nahmt und geöffnet werden.
  • Ermittler unter fal­schem Namen dürfen auch in Woh­nungen ein­ge­setzt werden, ebenso im Internet in den sozialen Medien. Ein Richter wird nur ein­ge­schaltet, wenn sich der Einsatz gegen eine bestimmte Person richtet.
  • Die Polizei darf im Internet Daten löschen oder verändern.
  • Es dürfen Drohnen ein­ge­setzt werden, die offen oder ver­deckt filmen und lauschen.

Das neue Gesetz führt im Übrigen auch die Fuß­fessel für Per­sonen ein, von denen eine angeb­liche Gefahr aus­gehen soll. Man sollte die Fessel am besten auch den Abge­ord­neten anlegen, die für so ein Gesetz gestimmt haben.
Erkennen – erwachen – verändern
Euer Heiko Schrang
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Quellen:
https://dieunbestechlichen.com/2018/02/das-neue-bayerische-polizeiaufgabengesetz-machtbefugnisse-wie-es-sie-seit-1945-nicht-gegeben-hat/
https://www.macht-steuert-wissen.de/3033/skandal-das-haerteste-polizeigesetz-seit-1945-verabschiedet-video/
https://de.sputniknews.com/politik/20180310319874289-polizei-gesetz-minister-seehofer-cdu-csu/
http://www.anonymousnews.ru/2018/03/10/altparteien-kartell-geschockt-der-syrien-besuch-der-afd-zerstoert-das-fluechtlingsmaerchen/
http://www.sueddeutsche.de/bayern/gefaehrder-gesetz-bayern-fuehrt-die-unendlichkeitshaft-ein‑1.3594307
http://www.sueddeutsche.de/politik/innenpolitik-seehofer-kuendigt-null-toleranz-gegenueber-straftaetern-an‑1.3900772
http://www.nordbayern.de/region/geheimdienstmethoden-wirbel-um-polizeigesetz-in-bayern‑1.7245358