Thema „Abtrei­bungs­werbung“ — Es geht um Leben!

Der neue Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Spahn pocht darauf, das soge­nannte Wer­be­verbot für Schwan­ger­schafts­ab­brüche bei­zu­be­halten. Das hat erwar­tungs­gemäß für lautes Auf­heulen und Schluchzen der linken Szene unseres Landes gesorgt. (Die linken Grup­pen­re­flexe funk­tio­nieren halt immer noch.) Deren Vorwurf, hier ginge es um den Verlust von Freiheit, ist absurd: Es gibt keine Freiheit zum Töten! Also auch keine Lizenz zum Abschlachten unge­bo­rener Kinder!
(Von Peter Helmes)
Aus­löser der aktu­ellen Debatte war ein Urteil des Amts­ge­richts Gießen, das eine Gie­ßener Ärztin wegen uner­laubter Werbung für Abtreibung zu einer Geld­strafe ver­ur­teilt hatte – ent­spre­chend des Wer­be­verbots gemäß § 219a StGB.
Klar, daß die Gut­men­schen, auch die „christ­lichen“, dies nicht klaglos hin­nehmen wollten. Die poli­tisch kor­rekte Empö­rungs­welle schwappte über. Die Dis­kussion um das „Wer­be­verbot für Abtrei­bungen“ hat inzwi­schen jedoch Formen ange­nommen, die dem Ernst des Themas nicht gerecht werden.Eben weil es um Leben geht, sollte das Thema, wie manche fordern, nicht etwa tiefer, sondern müßte ent­schieden höher gehängt werden.
Der Schutz des Lebens hat Vorrang vor dem Schutz des per­sön­lichen Frei­raums! Der Schutz des Lebens ist nicht ver­han­delbare und keine Ware, die man beliebig kaufen und ver­kaufen kann. „Werbung“ für Abtreibung ist mora­lisch mehr als frag­würdig, sie ist ein Ver­gehen gegen unsere Kultur.
Es darf keinen Ant­ago­nismus zwi­schen Schutz des Lebens und „Freiheit“ zur Abtreibung geben. (Dazu gibt es nur wenige, seltene Aus­nah­me­fälle.) Abtreibung ist Tötung im Mut­terleib! Hier werden nicht „mühsam errungene Frei­heits­rechte“ in Frage gestellt, wie uns Abtrei­bungs­be­für­worter ein­reden wollen. Nein, und nochmals nein, hier werden einmal mehr ein Wer­te­verlust und eine Gering­schätzung des Rechts auf Leben in allen seinen Phasen deutlich.
Dazu darf die Politik nicht schweigen. Ich wünschte mir deshalb ein klares Wort der Bun­des­kanz­lerin dazu – und auch ein deut­liches Wort der SPD; die Uni­ons­par­teien haben wenigstens in dieser Frage zu ihrem ethi­schen Fun­dament zurückgefunden.
Daß aus­ge­rechnet die neue SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zende (und Mutter!), Andrea Nahles, als Erstes ihren Namen unter einen Antrag für die Auf­hebung des Wer­be­verbots gesetzt hatte, stimmt bedenklich. Ob öffent­licher Druck oder innere Ein­sicht dazu geführt haben, daß die SPD inzwi­schen den Antrag zurück­ge­zogen hat, wird sich in der wei­teren Debatte noch zeigen. (Wie die evan­ge­lische Nach­rich­ten­agentur IDEA meldete, habe die FDP der Union ange­boten, die von SPD, Grünen und Linken gefor­derte ersatzlose Strei­chung des § 219a Straf­ge­setzbuch noch zu stoppen.)
Das hin­derte die Stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende der SPD-Bun­des­tags­fraktion, Eva Högl, jedoch nicht daran, die „Lebens­rechtler“ zu ver­höhnen. Sie sprach von „wider­lichen Lebens­schützern“, Kanz­lerin Merkel inbe­griffen (siehe: https://conservo.wordpress.com/2018/03/16/von-menschen-underdogs-und-widerlichen-lebensschuetzern/). Högl hat damit über­deutlich gezeigt, was sie wirklich von Men­schen denkt, die sich für den Schutz des unge­bo­renen Lebens einsetzen.
Bit­terer Wer­muts­tropfen aus der katho­li­schen Kirche
Höchst bedenklich stimmte aber auch die „Werbung“ für die „Abtrei­bungs­werbung“ im Bistum Limburg! Das mußte jeden Christen alar­mieren! Dem­entspre­chend brandete nach Bekannt­werden der bischöf­lichen Initiative der Wider­spruch auf: Tau­sende Lebens­schützer hatten sich beim Lim­burger Bischof Bätzing beschwert – was ein schon fast uner­war­tetes Ergebnis erbrachte:
Das Bistum Limburg zog seine Unter­stützung zurück, die Abtrei­bungs­werbung wurde aus der Bis­tums­web­seite ent­fernt – ein wich­tiger Schritt für den Schutz des (unge­bo­renen) Lebens und für Ehe und Familie.
Eines ist auch klar: Jede Frau hat die freie Ent­scheidung darüber, ob und wann sie Kinder haben will, welche Partner sie hat, welche Ver­hü­tungs­mittel sie anwendet und wie sie beruf­liche und fami­liäre Ziele ver­ein­baren will. Ist ein Kind gezeugt, geht es aber nicht mehr nur um sie selbst, sondern auch um das Lebens­recht des Ungeborenen.
Die gesetz­lichen Rege­lungen, ob und unter welchen Umständen ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch straffrei ist, fußen auf einem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­urteil. Dieses stellt fest, daß das „sich im Mut­terleib ent­wi­ckelnde Leben als selb­stän­diges Rechtsgut unter dem Schutz der Ver­fassung“ steht. Das Straf­ge­setzbuch setzt dieses Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­urteil um.
Leben zu schützen, ist nicht „widerlich“, sondern muß oberstes Ziel aller Demo­kraten sein – auch in der SPD!