Leidgezeugtes Denken führt zu Resultaten, die die Wiederholung der Ursache der Leiden in Zukunft verhindern soll. Das alles bisherige Maßstäbe überbietende Leid, das der 2. Weltkrieg mit der Folge von ca. 50 Millionen Toten verursacht hatte, führte zur Schaffung der Staatengemeinschaft der UNO, deren Zwecke und Ziele in der UN-Charta vom 26. Juni 1945 niedergelegt sind.
Ausweislich der Präambel der UN-Charta sind alle Völker der Erde fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren und Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können und für diese Zwecke Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben, ihre Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und die Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird.
Die Vereinten Nationen haben sich deshalb ausweislich Artikel 1 der UN-Charta in erster Linie folgende Ziele gesetzt:
„1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen,
2. freundliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen.“
Die UNO und die in ihr zusammengeschlossenen Völker dieser Erde haben sich ausweislich Artikel 2 der UN-Charta auf der Basis der souveränen Gleichheit aller Mitglieder verpflichtet, ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel beizulegen, sodass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. Sie haben sich alle verpflichtet, jede Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen.
Die Weltgeschichte seit Gründung der UNO im Jahre 1945 hat jedoch bewiesen, dass diese Form der Selbstverpflichtung, die bisherigen Möglichkeiten und das Instrumentarium der UNO offenbar leider nicht ausreichen, um Kriege zu verhindern und das gesteckte Ziel zu erreichen. Die wirksame Abschaffung des Krieges auf dem Planeten Erde ist jedoch ohne Alternative notwendig, wenn die Vernichtung großer Teile der Menschheit durch neue Kriege, wenn nicht gar Weltkriege verhindert werden soll. Die Ohnmacht der UNO lag und liegt darin, dass ihre Generalversammlung, auch hinsichtlich der entscheidenden Frage der Wahrung des Weltfriedens aufgrund der bisherigen Artikel 10 ff. der UN-Charta nur Empfehlungen abgeben konnte und kann. Das gilt weitgehend auch für den Sicherheitsrat der UNO, der im Auftrage der Völker der Erde die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens trägt, aber der ihm zugewiesenen Aufgabe der Friedenswahrung nicht gerecht werden konnte. Die gemachten negativen Erfahrungen seit Unterzeichnung der UN-Charta und Gründung der Vereinten Nationen und die Tatsache, dass inzwischen nahezu alle Völker und Staaten dieser Erde Mitglied der Vereinten Nationen geworden sind, machen deshalb eine Änderung der UN-Charta im Interesse der Realisierung der Ziele und Zwecke der UNO notwendig.
Die Bestimmungen der UN-Charta erlauben, sie mit 2/3‑Mehrheit zu ändern. Ihre Änderung empfiehlt sich in folgenden Punkten:
- Kein Mitglied der UNO wird in Zukunft aus der UNO entlassen, weder durch Austritt noch durch Ausschluß. Nichtmitglieder – soweit überhaupt noch vorhanden – werden zum Beitritt aufgefordert.
- In allen Fragen, die die Erhaltung und Sicherung des Weltfriedens betreffen, den Oberbefehl über alle Streitkräfte der Mitgliedstaaten und deren Auf- und Abrüstung sind die Generalversammlung und der Sicherheitsrat der UNO ermächtigt und befugt, wirksame Beschlüsse zu fassen, die alle Mitglieder und ihre Organe unmittelbar wie geltendes Recht binden und verpflichten.
Danach beschließt die Generalversammlung der UNO zur wirksamen Sicherung des Weltfriedens z.B.:
- a) dass der Oberbefehl über alle Streitkräfte aller Staaten und ihrer eventuellen Zusammenschlüsse der Generalversammlung der UNO bzw. dem Sicherheitsrat der UNO übertragen wird, die Vereidigung aller Streitkraftangehörigen allein auf die UN erfolgt;
- b) dass 90 % aller Streitkräfte weltweit abgerüstet werden und die restlichen 10 % aller Streitkräfte dem Oberbefehl der UNO bzw. des Sicherheitsrates unterstellt bleiben als eine Art „Weltfeuerwehr“ oder „Weltpolizei“. Die Abrüstung erfolgt so, dass verhindert wird, dass durch sie Menschen, nämlich Soldaten, Offiziere, Arbeiter, Ingenieure, usw. in wirtschaftliche Not oder Bedrängnis geraten. Organe des Sicherheitsrates der UNO überwachen nach einem genau festzulegenden Plan diese weltweite Abrüstung, in deren Rahmen im Maß der Abrüstung 90 % allen Kriegsgerätes und 90 % aller Waffen vernichtet werden.
- c) Alle Atomwaffen, bakterielle Waffen und chemische Waffen, sowie alle Minen zu Lande und zu Wasser werden vernichtet. Der UNO werden Kontrollrechte weltweit ermöglicht. Verstöße gegen alles Vorstehende werden mit Höchststrafen geahndet.
Alle durch diese weltweite Abrüstung der Streitkräfte und Kriegsindustrie frei werdenden Kräfte und Mittel werden eingesetzt zum Erreichen des verbleibenden Zieles der Vereinten Nationen, nämlich die internationale Zusammenarbeit in jeglicher Weise zu intensivieren, um internationale Probleme humanitärer, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Art weltweit zu lösen und die Menschenrechte sowie ihre Einhaltung als Weltrechtsordnung weltweit durchzusetzen.
Gedacht werden könnte daran, frei werdende Kräfte und Mittel weltweit zu integrieren in einen Weltfriedensdienst, in welchem junge Menschen auf der Welt anstelle früheren Militärdienstes einen friedlichen Gemeinschaftsdient ableisten könnten. Zur Bekämpfung des Hungers in der Welt könnten Wüsten bewässert und urbar gemacht, Steppen aufgeforstet werden, zur Bekämpfung von Krankheiten und Seuchen Sümpfe trocken gelegt, könnten zur Bekämpfung des Analphabetentums und der Unwissenheit Schulen gebaut, akute Notsituationen infolge von Naturkatastrophen und dergleichen bekämpft werden. Die frei werdenden Mittel der Rüstungsindustrie könnten genutzt werden, um neue umweltfreundliche Kraftwerke bisher unbekannter Leistungsstärke zu errichten, in denen die Kraft der Sonne, die Kraft des Windes, die Kraft des Gezeitenhubes und die Erdwärme umgesetzt werden in nutzbare Energie.
Voraussetzung der Realisierung dieses Vorhabens ist es, dass die Völker und Staaten des Planeten Erde bereit sind, ihre Souveränität bezüglich der Wehrhoheit zum Zwecke endgültiger Sicherung des Weltfriedens aufzugeben und darauf zu vertrauen, dass der Internationale Gerichtshof und neu einzurichtende UN-Schiedsgerichte geeignetere Instrumente zur Lösung zwischenstaatlicher Konflikte und Probleme sind als wie der Krieg. Das sollte jedoch keine Schwierigkeiten bereiten angesichts der Überlegung einerseits, wohin das weitere Wettrüsten führt und andererseits, dass die einzelnen Menschen ihre „persönliche Wehrhoheit“ zwecks Sicherung ihrer eigenen physischen Existenz seit langem abgegeben haben an die zuständigen Innenminister und sonstigen staatlichen Behörden, ohne dadurch an Würde oder Freiheit Einbußen erlitten zu haben. Das Gegenteil war der Fall: Der einzelne Mensch hat durch diesen Verzicht an Würde und Freiheit gewonnen! Was dem einzelnen Menschen möglich war, was Ländern innerhalb nationaler Staaten möglich war, muß nunmehr zur Sicherung des Weltfriedens und der wirksamen Realisierung aller Ziele und Zwecke der UNO auch den Staaten des Planeten Erde insgesamt möglich sein. Auch sie werden dadurch in Wahrheit größere Freiheit und Kraft erlangen.
Diese Entwicklung liegt im Zuge natürlicher Evolution, die die Staaten des Planeten Erde im Rahmen der UN-Charta von der bisherigen Außenpolitik zur notwendigen Weltinnenpolitik führt. Kooperation, nicht Konfrontation zwischen Menschen, ihren Ländern und Staaten ist für die Zukunft im Interesse der Wahrung des Weltfriedens angesagt. Das Böse in der Welt ist dagegen, das Gute in der Welt dafür! Wofür treten sie ein? Das sollte sich jedes Mitglied der UNO-Generalversammlung und jeder Politiker auf der Welt fragen.
Gegen meinen Vorschlag sind alle Waffenfabrikanten, Händler, Anwender und hohe Berufsmilitärs, sowie alle Politiker, die sich in der Geiselhaft der Vorgenannten befinden. Das sind leider fast alle! Die Realisierung meines Vorschlages, kann nur durch die Erhebung der Völker weltweit und deren Druck auf die Regierenden erfolgen. Es gibt kein einziges Volk, welches für den Krieg ist. Jedes Volk ist an der Abschaffung aller Kriege interessiert. Unter den Völkern sind in dieser Sache Protagonisten wiederum die Menschen mit einem höheren Bewußtsein, die in Harmonie und Frieden mit Gott und Seiner kosmischen Ordnung leben. Dies auch mit den Tieren, die sie weder töten noch verzehren. Wie erkannte schon Leo Tolstoi zu recht: „Solange es Schlachthäuser gibt, wird es auch Schlachtfelder geben!“
Diesen Vorschlag brachte ich am 31. März 1976 als damals ehrenamtlicher Vorsitzender der World Activity für Human Rights – WAHR – Weltbewegung für Menschenrechte, inspiriert von guten Geistern erstmalig zu Papier. In den seitdem vergangenen mehr als 40 Jahren habe ich nie von einem besseren Vorschlag gehört oder gelesen. Mir selbst ist bei allem Nachdenken darüber kein besserer Weg eingefallen.
Wäre dieser meiner Empfehlung des Weges zum Weltfrieden gefolgt worden, hätten sich in den letzten 40 Jahren in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg über 50 Millionen Kriegstote weltweit vermeiden lassen! Sind Produktion, der Verkauf und Besitz von Waffen, sowie die Unterhaltung riesiger Streitkräfte weltweit wertvoller als Menschenleben? Gott gab uns das Gesetz der Liebe und Nächstenliebe und hat uns u.a. dazu geschaffen, dass wir über Kooperation und Nächstenliebe anstatt Konfrontation und Feindschaft Frieden untereinander halten.
Wer den Weltfrieden wünscht, sollte deshalb mithelfen, diesen Vorschlag unter den Völkern der Welt zu verbreiten – das gilt auch für alle Medien, soweit in ihnen Menschen mit einem höheren Bewußtsein zu entscheiden haben.
Autor: Dr. jur. Georg Meinecke, geb. 31.01.1926
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