Der Weg zum Welt­frieden — Ein Vor­schlag zur Dis­kussion von Dr. Georg Meinecke

Leid­ge­zeugtes Denken führt zu Resul­taten, die die Wie­der­holung der Ursache der Leiden in Zukunft ver­hindern soll. Das alles bis­herige Maß­stäbe über­bie­tende Leid, das der 2. Welt­krieg mit der Folge von ca. 50 Mil­lionen Toten ver­ur­sacht hatte, führte zur Schaffung der Staa­ten­ge­mein­schaft der UNO, deren Zwecke und Ziele in der UN-Charta vom 26. Juni 1945 nie­der­gelegt sind.
Aus­weislich der Prä­ambel der UN-Charta sind alle Völker der Erde fest ent­schlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren und Bedin­gungen zu schaffen, unter denen Gerech­tigkeit und die Achtung vor den Ver­pflich­tungen aus Ver­trägen und anderen Quellen des Völ­ker­rechts gewahrt werden können und für diese Zwecke Duld­samkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden mit­ein­ander zu leben, ihre Kräfte zu ver­einen, um den Welt­frieden und die inter­na­tionale Sicherheit zu wahren und die Grund­sätze anzu­nehmen und Ver­fahren ein­zu­führen, die gewähr­leisten, dass Waf­fen­gewalt nur noch im gemein­samen Interesse ange­wendet wird.
Die Ver­einten Nationen haben sich deshalb aus­weislich Artikel 1 der UN-Charta in erster Linie fol­gende Ziele gesetzt:
„1. den Welt­frieden und die inter­na­tionale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kol­lek­tiv­maß­nahmen zu treffen, um Bedro­hungen des Friedens zu ver­hüten und zu besei­tigen, Angriffs­hand­lungen und andere Frie­dens­brüche zu unter­drücken und inter­na­tionale Strei­tig­keiten oder Situa­tionen, die zu einem Frie­dens­bruch führen könnten, durch fried­liche Mittel nach den Grund­sätzen der Gerech­tigkeit und des Völ­ker­rechts zu berei­nigen oder beizulegen,
2. freund­liche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleich­be­rech­tigung und Selbst­be­stimmung der Völker beru­hende Bezie­hungen zwi­schen den Nationen zu ent­wi­ckeln und andere geeignete Maß­nahmen zur Fes­tigung des Welt­friedens zu treffen.“
Die UNO und die in ihr zusam­men­ge­schlos­senen Völker dieser Erde haben sich aus­weislich Artikel 2 der UN-Charta auf der Basis der sou­ve­ränen Gleichheit aller Mit­glieder ver­pflichtet, ihre inter­na­tio­nalen Strei­tig­keiten durch fried­liche Mittel bei­zu­legen, sodass der Welt­friede, die inter­na­tionale Sicherheit und Gerech­tigkeit nicht gefährdet werden. Sie haben sich alle ver­pflichtet, jede Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen.
Die Welt­ge­schichte seit Gründung der UNO im Jahre 1945 hat jedoch bewiesen, dass diese Form der Selbst­ver­pflichtung, die bis­he­rigen Mög­lich­keiten und das Instru­men­tarium der UNO offenbar leider nicht aus­reichen, um Kriege zu ver­hindern und das gesteckte Ziel zu erreichen. Die wirksame Abschaffung des Krieges auf dem Pla­neten Erde ist jedoch ohne Alter­native not­wendig, wenn die Ver­nichtung großer Teile der Menschheit durch neue Kriege, wenn nicht gar Welt­kriege ver­hindert werden soll. Die Ohn­macht der UNO lag und liegt darin, dass ihre Gene­ral­ver­sammlung, auch hin­sichtlich der ent­schei­denden Frage der Wahrung des Welt­friedens auf­grund der bis­he­rigen Artikel 10 ff. der UN-Charta nur Emp­feh­lungen abgeben konnte und kann. Das gilt weit­gehend auch für den Sicher­heitsrat der UNO, der im Auf­trage der Völker der Erde die Haupt­ver­ant­wortung für die Wahrung des Welt­friedens trägt, aber der ihm zuge­wie­senen Aufgabe der Frie­dens­wahrung nicht gerecht werden konnte. Die gemachten nega­tiven Erfah­rungen seit Unter­zeichnung der UN-Charta und Gründung der Ver­einten Nationen und die Tat­sache, dass inzwi­schen nahezu alle Völker und Staaten dieser Erde Mit­glied der Ver­einten Nationen geworden sind, machen deshalb eine Änderung der UN-Charta im Interesse der Rea­li­sierung der Ziele und Zwecke der UNO notwendig.
Die Bestim­mungen der UN-Charta erlauben, sie mit 2/3‑Mehrheit zu ändern. Ihre Änderung emp­fiehlt sich in fol­genden Punkten:

  • Kein Mit­glied der UNO wird in Zukunft aus der UNO ent­lassen, weder durch Aus­tritt noch durch Aus­schluß. Nicht­mit­glieder – soweit über­haupt noch vor­handen – werden zum Bei­tritt aufgefordert.
  • In allen Fragen, die die Erhaltung und Sicherung des Welt­friedens betreffen, den Ober­befehl über alle Streit­kräfte der Mit­glied­staaten und deren Auf- und Abrüstung sind die Gene­ral­ver­sammlung und der Sicher­heitsrat der UNO ermächtigt und befugt, wirksame Beschlüsse zu fassen, die alle Mit­glieder und ihre Organe unmit­telbar wie gel­tendes Recht binden und verpflichten.

Danach beschließt die Gene­ral­ver­sammlung der UNO zur wirk­samen Sicherung des Welt­friedens z.B.:

  1. a) dass der Ober­befehl über alle Streit­kräfte aller Staaten und ihrer even­tu­ellen Zusam­men­schlüsse der Gene­ral­ver­sammlung der UNO bzw. dem Sicher­heitsrat der UNO über­tragen wird, die Ver­ei­digung aller Streit­kraft­an­ge­hö­rigen allein auf die UN erfolgt;
  2. b) dass 90 % aller Streit­kräfte weltweit abge­rüstet werden und die rest­lichen 10 % aller Streit­kräfte dem Ober­befehl der UNO bzw. des Sicher­heits­rates unter­stellt bleiben als eine Art „Welt­feu­erwehr“ oder „Welt­po­lizei“. Die Abrüstung erfolgt so, dass ver­hindert wird, dass durch sie Men­schen, nämlich Sol­daten, Offi­ziere, Arbeiter, Inge­nieure, usw. in wirt­schaft­liche Not oder Bedrängnis geraten. Organe des Sicher­heits­rates der UNO über­wachen nach einem genau fest­zu­le­genden Plan diese welt­weite Abrüstung, in deren Rahmen im Maß der Abrüstung 90 % allen Kriegs­ge­rätes und 90 % aller Waffen ver­nichtet werden.
  3. c) Alle Atom­waffen, bak­te­rielle Waffen und che­mische Waffen, sowie alle Minen zu Lande und zu Wasser werden ver­nichtet. Der UNO werden Kon­troll­rechte weltweit ermög­licht. Ver­stöße gegen alles Vor­ste­hende werden mit Höchst­strafen geahndet.

Alle durch diese welt­weite Abrüstung der Streit­kräfte und Kriegs­in­dustrie frei wer­denden Kräfte und Mittel werden ein­ge­setzt zum Erreichen des ver­blei­benden Zieles der Ver­einten Nationen, nämlich die inter­na­tionale Zusam­men­arbeit in jeg­licher Weise zu inten­si­vieren, um inter­na­tionale Pro­bleme huma­ni­tärer, kul­tu­reller, sozialer und wirt­schaft­licher Art weltweit zu lösen und die Men­schen­rechte sowie ihre Ein­haltung als Welt­rechts­ordnung weltweit durchzusetzen.
Gedacht werden könnte daran, frei wer­dende Kräfte und Mittel weltweit zu inte­grieren in einen Welt­frie­dens­dienst, in welchem junge Men­schen auf der Welt anstelle frü­heren Mili­tär­dienstes einen fried­lichen Gemein­schafts­dient ableisten könnten. Zur Bekämpfung des Hungers in der Welt könnten Wüsten bewässert und urbar gemacht, Steppen auf­ge­forstet werden, zur Bekämpfung von Krank­heiten und Seuchen Sümpfe trocken gelegt, könnten zur Bekämpfung des Analpha­be­tentums und der Unwis­senheit Schulen gebaut, akute Not­si­tua­tionen infolge von Natur­ka­ta­strophen und der­gleichen bekämpft werden. Die frei wer­denden Mittel der Rüs­tungs­in­dustrie könnten genutzt werden, um neue umwelt­freund­liche Kraft­werke bisher unbe­kannter Leis­tungs­stärke zu errichten, in denen die Kraft der Sonne, die Kraft des Windes, die Kraft des Gezei­ten­hubes und die Erd­wärme umge­setzt werden in nutzbare Energie.
Vor­aus­setzung der Rea­li­sierung dieses Vor­habens ist es, dass die Völker und Staaten des Pla­neten Erde bereit sind, ihre Sou­ve­rä­nität bezüglich der Wehr­hoheit zum Zwecke end­gül­tiger Sicherung des Welt­friedens auf­zu­geben und darauf zu ver­trauen, dass der Inter­na­tionale Gerichtshof und neu ein­zu­rich­tende UN-Schieds­ge­richte geeig­netere Instru­mente zur Lösung zwi­schen­staat­licher Kon­flikte und Pro­bleme sind als wie der Krieg. Das sollte jedoch keine Schwie­rig­keiten bereiten ange­sichts der Über­legung einer­seits, wohin das weitere Wett­rüsten führt und ande­rer­seits, dass die ein­zelnen Men­schen ihre „per­sön­liche Wehr­hoheit“ zwecks Sicherung ihrer eigenen phy­si­schen Existenz seit langem abge­geben haben an die zustän­digen Innen­mi­nister und sons­tigen staat­lichen Behörden, ohne dadurch an Würde oder Freiheit Ein­bußen erlitten zu haben. Das Gegenteil war der Fall: Der ein­zelne Mensch hat durch diesen Ver­zicht an Würde und Freiheit gewonnen! Was dem ein­zelnen Men­schen möglich war, was Ländern innerhalb natio­naler Staaten möglich war, muß nunmehr zur Sicherung des Welt­friedens und der wirk­samen Rea­li­sierung aller Ziele und Zwecke der UNO auch den Staaten des Pla­neten Erde ins­gesamt möglich sein. Auch sie werden dadurch in Wahrheit größere Freiheit und Kraft erlangen.
Diese Ent­wicklung liegt im Zuge natür­licher Evo­lution, die die Staaten des Pla­neten Erde im Rahmen der UN-Charta von der bis­he­rigen Außen­po­litik zur not­wen­digen Welt­in­nen­po­litik führt. Koope­ration, nicht Kon­fron­tation zwi­schen Men­schen, ihren Ländern und Staaten ist für die Zukunft im Interesse der Wahrung des Welt­friedens angesagt.  Das Böse in der Welt ist dagegen, das Gute in der Welt dafür! Wofür treten sie ein? Das sollte sich jedes Mit­glied der UNO-Gene­ral­ver­sammlung und jeder Poli­tiker auf der Welt fragen.
Gegen meinen Vor­schlag sind alle Waf­fen­fa­bri­kanten, Händler, Anwender und hohe Berufs­mi­litärs, sowie alle Poli­tiker, die sich in der Gei­selhaft der Vor­ge­nannten befinden. Das sind leider fast alle! Die Rea­li­sierung meines Vor­schlages, kann nur durch die Erhebung der Völker weltweit und deren Druck auf die Regie­renden erfolgen. Es gibt kein ein­ziges Volk, welches für den Krieg ist. Jedes Volk ist an der Abschaffung aller Kriege inter­es­siert. Unter den Völkern sind in dieser Sache Prot­ago­nisten  wie­derum die Men­schen mit einem höheren Bewußtsein, die in Har­monie und Frieden mit Gott und Seiner kos­mi­schen Ordnung leben. Dies auch mit den Tieren, die sie weder töten noch ver­zehren. Wie erkannte schon Leo Tolstoi zu recht: „Solange es Schlacht­häuser gibt, wird es auch Schlacht­felder geben!“
Diesen Vor­schlag brachte ich am 31.  März 1976 als damals ehren­amt­licher Vor­sit­zender der World Activity für Human Rights – WAHR – Welt­be­wegung für Men­schen­rechte, inspi­riert von guten Geistern erst­malig zu Papier. In den seitdem ver­gan­genen mehr als 40 Jahren habe ich nie von einem bes­seren Vor­schlag gehört oder gelesen. Mir selbst ist bei allem Nach­denken darüber kein bes­serer Weg eingefallen.
Wäre dieser meiner Emp­fehlung des Weges zum Welt­frieden gefolgt worden, hätten sich in den letzten 40 Jahren in der Zeit nach dem 2. Welt­krieg über 50 Mil­lionen Kriegstote weltweit ver­meiden lassen! Sind Pro­duktion, der Verkauf und Besitz von Waffen, sowie die Unter­haltung rie­siger Streit­kräfte weltweit wert­voller als Men­schen­leben? Gott gab uns das Gesetz der Liebe und Nächs­ten­liebe und hat uns u.a. dazu geschaffen, dass wir über Koope­ration und Nächs­ten­liebe anstatt Kon­fron­tation und Feind­schaft Frieden unter­ein­ander halten.
Wer den Welt­frieden wünscht, sollte deshalb mit­helfen, diesen Vor­schlag unter den Völkern der Welt zu ver­breiten – das gilt auch für alle Medien, soweit in ihnen Men­schen mit einem höheren Bewußtsein zu ent­scheiden haben.

Autor: Dr. jur. Georg Meinecke, geb. 31.01.1926
Rechts­anwalt a.D., Reu­sengang 2, D — 24159 Kiel
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