Syrien ent­eignet Flücht­linge? Fake News! — Assad ver­ordnet Immo­bi­li­en­pro­jekte für den Wie­der­aufbau Syriens

Die Assad-Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das soge­nannte Dekret 10, das für großen Aufruhr sorgt. Unter den syri­schen Flücht­lingen, die hier in Deutschland oder anderswo in Europa, in der Türkei, im Libanon oder in Jor­danien leben. Selbst deutsche Poli­tiker regen sich darüber auf, aller­dings nur, weil sie der Lücken­presse glauben.
Na klar, was sonst. Aber der Reihe nach.
Das Dekret 10 erlaubt der syri­schen Regierung, Land­besitz zu ent­eignen, wenn sich die Eigen­tümer nicht zügig melden.
Jetzt warnen Experten, dass dadurch Mil­lionen Ver­triebene ihre Woh­nungen, Häuser und Grund­stücke ver­lieren könnten, da sie kaum Mög­lich­keiten hätten, recht­zeitig ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die öster­rei­chische Kro­nen­zeitung schreibt dazu:
Dekret 10 erlaubt es der Regierung, Stadt­ent­wick­lungs­ge­biete aus­zu­schreiben, in denen die Besitzer ent­eignet werden können. Im Gegenzug erhalten sie Anteile an dem neuen Immo­bi­li­en­projekt. Der­artige Rege­lungen sind weltweit üblich zur Ent­wicklung ver­nach­läs­sigter oder zer­störter Gebiete, doch wird befürchtet, dass die Umsetzung des Gesetzes in Syrien zu erheb­lichem Miss­brauch führen wird.
Also noch einmal: Die Eigen­tümer werden nicht von ihrem alten, wahr­scheinlich zer­bombten, zer­störten Besitz ent­eignet, sondern bekommen dafür Anteile an neuen Immobilienprojekten!
Klingt doch super!

Doch natürlich wird für dieses gute Gesetz wieder mal Angst und Zwie­tracht gesät. Bei­spiels­weise von Diana Semaan von Amnesty Inter­na­tional:  Die vor­ge­sehene Ent­schä­digung für ent­eignete Immo­bilien sei „nicht fair“, da sie nicht deren realem Wert entspreche.
Woher will sie das eigentlich wissen? Hat sie auch ein  Häuschen in Syrien oder wie? 
Und:
„Wir sind besorgt, weil die Mög­lich­keiten zum Miss­brauch riesig sind“, sagt die Syrien-Expertin Sara Kayyali von Human Rights Watch (HRW). Viele Betroffene fürch­teten, im Fall einer Ent­eignung nicht mehr in die Heimat zurück­kehren zu können. Fünf Mil­lionen Syrer sind ins Ausland geflohen, sechs Mil­lionen weitere sind im Inneren auf der Flucht. Ihre Ansprüche geltend zu machen, ist für sie oft unmöglich.
Viele Ver­triebene werden kaum recht­zeitig von ihrer dro­henden Ent­eignung erfahren, andere wagen sich nicht nach Syrien zurück, um bei den Behörden ihre Ansprüche anzu­melden. Die meisten Flücht­linge haben zudem auf der Flucht ihre Besitz­nach­weise ver­loren – wenn sie jemals welche hatten. Viele Stadt­viertel in Syrien sind aus infor­mellen Sied­lungen ent­standen, sodass es keine Besitz­titel gibt.
Und weiter:
Laut einem Bericht des Nor­wegian Refugee Council (NRC) von 2016 hatte „ein bedeu­tender Teil“ der Syrer selbst vor dem Krieg keinen Eintrag im Grundbuch, und viele Katas­ter­ämter wurden seitdem zer­stört. „Der Verlust dieser Doku­mente kann die Besetzung und die Über­tragung von Besitz an andere Indi­viduen und kom­mer­zielle Inter­essen ermög­lichen“, warnte die Hilfsorganisation.
So soll bei­spiels­weise nur ein Fünftel der Flücht­linge in Jor­danien ein Haushalt-Besitz­do­kument besitzen.
Auch von der Bun­des­re­gierung, die befürchtet,  dass sich das Gesetz negativ auf die Rückkehr der Flücht­linge aus­wirken wird. Sie spricht von einem „zyni­schen Ansinnen“ des Assad-Regimes.
Was jedoch klein­ge­redet oder gar nicht erwähnt wird:
Schon 2012 erlaubte ein Gesetz der Regierung, jeden zu ent­eignen, der des „Ter­ro­rismus“ ver­dächtigt wurde. Der syrische Anwalt Hussein Bakri warnt, dass Syrer kaum wagen werden, bei den Behörden für Ver­triebene Besitz­an­sprüche geltend zu machen, wenn diese als „Ver­räter“ gelten.
Ori­gi­nal­quelle hier anklicken!
Und genau so ist es ja auch richtig! 
Sollen Ter­ro­risten, die bar­ba­risch Men­schen abge­schlachtet haben, nach dem Krieg etwa wieder ihr Häuschen im Grünen beziehen können oder wie?

Dieser Beitrag von Guido Grandt wurde erst­ver­öf­fent­licht auf dem Blog des Autors www.guido-grandt.de