Dass besonders Schwerstverbrecher Schutz im deutschen Asylrecht bekommen, das belegen interne Schreiben aus Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an das Sicherheitsreferat in der Nürnberger BAMF-Zentrale (Quelle: BILD-Zeitung).
(Von Georg Martin)
Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags würde den neuen Skandal zu Tage bringen.
Es gab und gibt im BAMF stapelweise Warnhinweise: Mit diesen Protokollen informierten BAMF-Außenstellen das Sicherheitsreferat über Straftäter, die in Deutschland Asyl beantragten.
Oftmals berufen sich danach Asylbewerber sogar bewusst auf schwere Straftaten, die sie (angeblich oder tatsächlich) in ihrer Heimat begangen haben.
Der unfassbare und skandalöse Grund: Deutsches und internationales Recht bewahrt sie davor, nach den Gesetzen des Heimatlandes bestraft zu werden – unter anderem bei Folter und Todesstrafe.
In der Regel schützt die Schwerkriminellen letztlich ein Abschiebe-verbot deutscher Gerichte.
Die Folge: Mörder, Räuber, Drogenhändler, Vergewaltiger und andere Schwerverbrecher finden im Schutz des Asylrechts in Deutschland Zuflucht, werden dann auf Steuerzahlerkosten auch noch all-inclusive durchfinanziert… und begehen in Deutschland weitere Straftaten.
Hier einige krasse Fälle (auszugsweise):
Ein Afghane gesteht, dass er 40 Menschen in Afghanistan umgebracht hat. Dort droht ihm die Todesstrafe: er darf nicht abgeschoben werden, er darf in Deutschland bleiben.
Ein Sierra Leoner gesteht, dass er in der Heimat Frauen und Kinder ermordet hat. Ihm droht die Todesstrafe, er darf bleiben.
Ein Massen-Mörder aus Bangladesch will 85 Menschen ermordet haben. Er wurde verurteilt, konnte nach Deutschland fliehen. – er darf bleiben, da ihm Hinrichtung und Folter drohen.
Skurriler Weise hat er sein Urteil in Kopie gleich als Nachweis mitgebracht, um seine „Verfolgung“ und „drohende Folter“ zu dokumentieren und, um sein Bleiberecht in Deutschland zu verbessern, – er darf bleiben.
Ein Türke beging in der Türkei 85 Straftaten, er flieht nach Deutschland, er darf bleiben, weil ihm die Türkei angeblich keinen fairen rechtstaatlichen Prozess garantiert.
Solche Fälle belegen schockierend, wie total weltfremd und krank unser deutsches Asylrecht ist und, wie dieses unter dem Deckmantel von Humanität und Ethik massenhaft missbraucht wird.
Beklemmendes Fazit: Je schwerer und brutaler das Verbrechen im außereuropäischen Ausland, desto größer die Chancen des Schwerverbrechers in Deutschland Asyl oder zumindest Bleiberecht zu erwirken.
Vor diesen Hintergründen kann es nicht mehr verwundern, dass schwerste Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Drogendelikte usw. in Deutschland, begangen durch Asylanten, geradezu explodieren (2016: 293.000 und 2017 289.000 schwere Straftaten durch Asylanten).
Die Opfer dieser „schutzsuchenden Schwerverbrecher“ sind zumeist wehrlose Deutsche, die sich fälschlicherweise in einen Rechtsstaat in Sicherheit wähnten, einem Rechtsstaat der sie genau vor solchen kriminellen Subjekten schützen würde.
Aber weit gefehlt: Merkel hat mit ihrer unrechtmäßigen Grenzöffnung ab Sept. 2015 und ihrer wahnsinnigen „Willkommenskultur“ den Rechtsstaat für Deutsche praktisch preisgegeben.
Merkel hat wehrlose Deutsche fast millionenfach zu Opfern schwerster Gewalttaten durch Asylanten gemacht.
Nun sehen wir jeden Tag ein Stück mehr die wirkliche, die hässliche Fratze von Merkels unsäglicher „Willkommenskultur“.
Niemals zuvor in der deutschen Geschichte hat ein deutsches Regierungsoberhaupt derart Deutschland geschadet und das deutsche Volk derart verraten wie Merkel.
Dafür muss Merkel unbedingt zur vollen Verantwortung gezogen und ganz, ganz hart bestraft werden.
Quelle der Erstveröffentlichung conservo.wordpress.com