Die Ehe für keinen? Auch Öster­reich ist auf dem Weg zur #Ehe­FürAlle

Es ist beun­ru­higend, dass sogar die Ver­fas­sungs­richter den Blick ver­loren haben für die besondere Natur der Ehe als Ver­bindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder her­vor­zu­bringen, zu hüten und auf­zu­ziehen und damit die Gene­ra­tio­nen­folge zu sichern.”
Das sagte Kar­dinal Schönborn, als er die Ent­scheidung des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofes (VfGH) kom­men­tierte, nach welcher ab 1.1.2019 die Ehe auch den gleich­ge­schlecht­lichen Paaren offen stehen soll. Die Ver­fas­sungs­richter sind der Ansicht, dass die bisher gül­tigen Rege­lungen namens “Ehe” für Mann und Frau auf der einen Seite und “Ein­ge­tragene Part­ner­schaft” (EP) auf der anderen Seite gegen den Gleich­heits­grundsatz ver­stoßen würden, weil sich in der EP die Homo­se­xu­ellen zu ihrer Ori­en­tierung bekennen müssten respektive die EP keine andere Inter­pre­ta­ti­ons­mög­lichkeit offen lässt, weil sie eben nur für Schwule geschaffen wurde.
Bekenntnis muss sein
Ein solches Bekenntnis zu ihrer Sexua­lität geben natürlich Hete­ro­se­xuelle genauso ab: Auch sie liefern eine klare Demons­tration ihrer Ori­en­tierung, wenn sie die Ehe ein­gehen. Daran ist auch grund­sätzlich nichts Fal­sches zu finden, denn ver­heim­lichte sexuelle Nei­gungen können einen Schei­dungs­grund dar­stellen. Eine bei der Ehe­schließung nicht bekannt­ge­gebene Bise­xua­lität oder Homo­se­xua­lität eines der Partner ist ein klas­si­scher Schei­dungs­grund. Und damit tritt bei der Scheidung sofort der Fall auf, der laut VfGH eine Dis­kri­mi­nierung dar­stellt: Ein bal­diger Ex-Ehemann, der sich zu seiner bis dato — warum auch immer — ver­heim­lichten Homo­se­xua­lität bekennt, würde also Gefahr laufen, dis­kri­mi­niert zu werden. Und was jetzt, Hohes Gericht?
“His­to­rische Gründe” wären ausschlaggebend
Die Richter begrün­deten ihren Spruch damit, dass es wegen der sehr lange herr­schenden, mitt­ler­weile aber längst his­to­ri­schen Dis­kri­mi­nierung den Homo­se­xu­ellen nicht zumutbar sei, sich bekennen zu müssen. Diese Meinung ist nicht nach­voll­ziehbar, denn gerade den Homo­se­xu­ellen ist das “Outing” in den letzten Jahren stets sehr wichtig gewesen — und die Outings erfolgten immer frei­willig. Diese Outings wurden und werden sogar regel­mäßig medial und auf den Straßen förmlich zele­briert (Life-Ball, Regen­bo­gen­parade etc.). Stars wie Con­chita Wurst bekennen sich und auch im täg­lichen Leben hat niemand ein Problem mit der Homosexualität.
Die bis 1971 im Paragraf 129 (soge­nannte “Unzucht mit Men­schen des gleichen Geschlechts”) vor­ge­sehene Gefäng­nis­strafe bis zu fünf Jahren mutet heute schon ganz unvor­stellbar an und niemand, der zu unserem Kul­tur­kreis gehört, möchte Homo­se­xua­lität mehr unter Strafe gestellt wissen. Wir stehen also wieder vor der Tat­sache, dass “his­to­rische Gründe” als zeit­geistige Recht­fer­tigung für sachlich nicht nach­voll­ziehbare Ent­schei­dungen namhaft gemacht werden — die angeblich für immer gedenk­würdige Ver­gan­genheit frisst sol­cherart die Gegenwart auf. Warum das uralte, kul­turell und gesetzlich sehr aus­ge­reifte und vor allem wesenhaft ein­zig­artige Institut “Ehe” geöffnet und jedem Heirats- und Ver­bin­dungs­wil­ligen ange­boten werden soll, ent­zieht sich dadurch dem ratio­nalen Verständnis.
Es gibt eine Alternative
Man kann den höchst­rich­ter­lichen VfGH-Ent­scheid aber auch anders inter­pre­tieren bzw. gibt es eine andere Mög­lichkeit, das Gesetz zu ändern: Wenn der Gesetz­geber statt die #EheFuerAlle zu beschließen die Ein­ge­tragene Part­ner­schaft auch für Men­schen ver­schie­denen Geschlechts öffnet, fällt sofort der kri­ti­sierte Dis­kr­mi­nie­rungs­grund “erzwun­genes Bekenntnis zur Homo­se­xua­lität” weg und man kann die Ehe, die wesenhaft nur zwi­schen Mann und Frau kon­zi­piert ist, in Ruhe das sein lassen, was sie ist.
Fun­da­mentale Über­le­gungen tun not
Denken wir die Dinge grund­sätzlich: Die Ehe zwi­schen Mann und Frau ist der Grund­pfeiler jedes Staates, denn ihre beiden Haupt­zwecke sind erstens die geordnete Beziehung zwi­schen zwei ver­schie­den­ge­schlecht­lichen Erwach­senen und zweitens die Absicht, aus dieser Beziehung eine Familie ent­stehen zu lassen — also Nach­wuchs zu zeugen. Über diese nur und aus­schließlich in hete­ro­se­xu­ellen Ver­bin­dungen erziel­baren Ergeb­nisse schummeln sich die Pro­pa­gan­disten der #EheFuerAlle ständig und gerne herum, nicht zuletzt auch durch die mitt­ler­weile Gesetz gewordene Adop­ti­ons­er­laubnis für Homo­se­xuelle. Die Homo-Lob­by­isten wollen gleich­machen, was nicht gleich ist: Ein gleich­ge­schlecht­liches “Ehepaar” mit adop­tierten Kindern ist defi­nitiv nicht das gleiche wie ein ver­hei­ra­tetes hete­ro­se­xu­elles Elternpaar, das Kinder gezeugt bzw. geboren hat. Hier Gleichheit auch nur zu behaupten, ist voll­kommen unsinnig.
Was kommt als nächstes?
Im nächsten Schritt bedeutet #EheFuerAlle auch sofort: Wer “alle” ist denn damit gemeint? Dürfen nach der Öffnung der Ehe wirklich alle hei­raten? Darf ein Muslim dann seine nach dem Koran gestat­teten vier Frauen offi­ziell ehe­lichen? Der betref­fende Mann ist doch genauso Teil von uns “allen”, wenn er hier lebt. Mit welchem Recht will man es also den Mus­limen ver­wehren, nach ihrer Fasson zu hei­raten, wenn man die Ehe-Öffnung den Homo­se­xu­ellen zuge­steht? Warum dis­kri­mi­niert man mit der auf Homo­se­xuelle abge­stellten #EheFuerAlle hete­ro­se­xuelle Men­schen anderer Kultur, die andere Vor­stel­lungen von der Ehe haben, aber bei uns leben, Staats­bürger sind und Steuern zahlen?
Es muss ja gar kein Muslim oder ein anderer Reli­gi­ons­zu­ge­hö­riger (Mormone) sein, der die Vielehe haben möchte. Denkbar ist auch, dass zwei athe­is­tische Frauen und zwei athe­is­tische Männer sich alle gegen­seitig hei­raten wollen oder dass ein Mann drei Männer ehe­lichen will. Wie soll man solche Wünsche ver­weigern, wenn man das sin­guläre und unikale Institut “Ehe” einmal zer­stört hat? Was wird denn der VfGH mit seiner Ent­schei­dungsnot machen, sobald die ersten Klagen in diese Richtung depo­niert werden? Fragen über Fragen, die aus der bald offenen Büchse der Pandora her­aus­quellen und nicht mehr zu beherr­schen sind.
Die Ehe für keinen?
Am Ende dieses im Grunde wahn­wit­zigen und aus­schließlich pro­pa­gan­dis­ti­schen Erobe­rungs­krieges um die #EheFuerAlle steht die #EheFuerK­einen. Es gibt aus Sicht der buch­sta­ben­ge­treuen Umsetzung des heute so mäch­tigen und von kul­tur­so­zia­lis­ti­schen Strö­mungen getra­genen Gleich­heits­grund­satzes keine andere Mög­lichkeit, als sala­mi­artig und scheib­chen­weise alle tra­di­tio­nellen Struk­turen in einem rie­sen­haften gesell­schaft­lichen Eintopf so lange weich­zu­kochen, bis jeder in seiner Belie­bigkeit endlich das machen darf, was ihm sein Lob­byist, seine Religion, sein Zei­tungs­kom­men­tator, sein poli­ti­scher Führer, sein Freun­des­kreis oder wer auch immer vorsagt bzw. es mit ihm umsetzt.
Der Beweis für diese Annahme ist leicht zu erbringen: Die hie­sigen Homo­se­xu­ellen-Lob­by­isten ver­weigern bei den hier gestellten zen­tralen Fragen jede sach­liche Antwort, ihnen geht es nur um ihre Pro­pa­ganda und nur um die Errei­chung ihrer Ziele, die euphe­mis­tisch “Gleich­stellung” und “Ende der Dis­kri­mi­nierung” heissen. Dass sie damit zu Lenins “nütz­lichen Idioten” bei der Durch­führung eines destruk­tiven Pro­zesses geworden sind, der die Gesell­schaft auf­lösen soll, kommt ihnen nicht in den Sinn, denn das wissen nur ihre links­au­to­ri­tären Mas­ter­minds. Und die sitzen nach wie vor an den Mul­ti­pli­ka­toren der medialen und poli­ti­schen Propagandamaschinen.


Dr. Marcus Franz — www.thedailyfranz.at