Screenshot Youtube-Video N24 "Befristung: BAMF überprüft selten, ob anerkannte Flüchtlinge Schutz benötigen"

2018 schei­terten mehr als die Hälfte der Abschiebungen!

Die Zahl geschei­terter Abschie­bungen abge­lehnter Asyl­su­chender war 2018 zum ersten Mal größer als die der gelun­genen. 30.921 kamen nicht zustande, weil die Betrof­fenen plötzlich ver­schwunden waren, keine Doku­mente hatten oder massiv Wider­stand leisteten.
Mehr als die Hälfte der Abschie­bungen aus Deutschland sind im ver­gan­genen Jahr aus viel­fäl­tigen Gründen gescheitert. Von 57.035 vor­ge­se­henen Rück­füh­rungen kamen nach Angaben des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­riums 30.921 nicht zustande, was einen Anteil von gut 54 Prozent aus­macht. Bun­des­in­nen­mi­nister Horst See­hofer (CSU) nannte die Quote nicht akzep­tabel und kün­digte Gegen­maß­nahmen an.

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Das ver­gangene Jahr war dabei das erste, in dem die Zahl der geschei­terten Abschie­bungen die der gelun­genen über­stieg. Im Vorjahr 2017 wurden 25.673 Abschie­bungen durch­ge­führt während 22.802 Rück­füh­rungs­ver­suche schei­terten. 2018 erwies sich als Problem, dass mehr als 27.000 zur Abschiebung vor­ge­sehene Aus­länder von den Bun­des­ländern nicht wie geplant an die Bun­des­po­lizei über­geben wurden, sagte Bun­des­in­nen­mi­nister Horst See­hofer (CSU).
Die Bun­des­po­lizei führt Abschie­bungen durch. Laut See­hofer waren Gründe für abge­sagte Über­gaben, dass die Betrof­fenen »nicht auf­findbar« waren oder »nicht über die erfor­der­lichen Rei­se­do­ku­mente ver­fügten«. Daneben gebe es Men­schen, »die ihre Rück­führung am Flug­hafen ver­hindern«. Im ver­gan­genen Jahr wurden 3.220 Rück­füh­rungen nach Übergabe an die Bun­des­po­lizei auf­grund Wider­stands Abzu­schie­bender abgebrochen.
See­hofer bezeichnet die Quote als nicht akzep­tabel. Er habe mit Bun­des­kanz­lerin Angela Merkel bereits darüber gesprochen, »dass wir das zügig abstellen müssen«. Er legte nun einen Geset­zes­entwurf vor, der Abschie­bungen in bestimmten Fällen erleichtern soll. Dabei ginge es um geduldete Aus­rei­se­pflichtige. Wenn Men­schen aus dieser Gruppe bei­spiels­weise nicht an der Beschaffung von Pass­pa­pieren mit­wirken oder vor einer Rück­führung unter­tauchen, sollen sie aus der Duldung herausfallen.
Die Zahl Aus­rei­se­pflich­tiger in Deutschland lag laut Bun­des­in­nen­mi­nis­terium zum Jah­res­wechsel bei knapp 236.000. Eine große Mehrheit von gut 180.000 sind dar­unter geduldet. In etwa 75.000 Fällen war der Grund für die Duldung, dass die nötigen Rei­se­do­ku­mente fehlten. Weitere gut 70.000 Fälle werden in der Sta­tistik als »Duldung aus sons­tigen Gründen« ausgewiesen.
 

Quelle: FreieWelt.net