René Springer: Steu­er­pri­vi­legien für ARD und ZDF müssen weg!

Für den Sen­de­be­trieb zahlen ARD und ZDF keine Steuern und für die Ver­wertung des Pro­gramms und bei Wer­be­ein­nahmen gilt eine günstige Steu­er­pau­schale als Kör­per­schaft des öffent­lichen Rechts. Diesen Vorteil genießen die pri­vaten Sender nicht, was vom Bun­des­rech­nungshof kri­ti­siert wird.
Dazu der Vor­sit­zende von Genug­GE­Zahlt e.V., René Springer:
„ARD und ZDF leben seit langem sehr pri­vi­le­giert, was nun auch bei der Besteuerung der beiden Sender deutlich wird. Allein in den letzten zehn Jahren haben die beiden Öffentlich-Recht­lichen gut 55 Mil­lionen Euro durch Steu­er­vor­teile ein­ge­spart. Zurecht kri­ti­siert der Bun­des­rech­nungshof diese Sub­ven­ti­ons­po­litik, die nicht nur zulasten der Steu­er­zahler erfolgt, sondern auch zu Wett­be­werbs­ver­zer­rungen führt. Jedes Jahr ergeben sich rund 5,5 Mil­lionen Euro an steu­er­lichen Ver­güns­ti­gungen, die ARD und ZDF einen Finanz­vorteil gegenüber den pri­vaten Sendern ver­schaffen. Genug­GE­Zahlt fordert die Strei­chung dieser Bevor­zugung, da es dafür keine Recht­fer­tigung gibt. Außerdem sprudeln die Gebühren so üppig, dass zusätz­liche steu­er­liche Pri­vi­legien für ARD und ZDF den Zwangs­ge­büh­ren­zahlern nicht zu ver­mitteln sind. Im Rahmen unserer geplanten Reform der Öffentlich-Recht­lichen werden wir diese Steue­run­ge­rech­tigkeit abschaffen.”