Die SVP ist ent­setzt: Der Bun­desrat will Hei­ma­treisen von Flücht­lingen erlauben

Aner­kannten Flücht­lingen ist es ver­boten, in ihren Heimat- oder Her­kunfts­staat zu reisen. Der Bun­desrat will jedoch Aus­nahmen zulassen. Die SVP ist darüber ent­setzt: Wer in das Land zurück­kehrt, in dem er angeblich ver­folgt ist, ist nicht bedroht und damit kein Flüchtling im Sinne des Gesetzes.
Nun geschieht, wovor die SVP schon immer gewarnt hat: Der Bun­desrat will aner­kannten Flücht­lingen Hei­ma­treisen erlauben. Konkret sollen Flücht­linge bei «schwer­wie­genden Ereig­nissen» vom Staats­se­kre­tariat für Migration (SEM) eine Erlaubnis zur Heim­reise erhalten. Unter schwer­wiegend ver­steht der Bun­desrat nicht nur den Tod naher Ange­hö­riger, sondern auch wenn diese hei­raten, ein Kind zur Welt bringen, schwer erkranken oder einen Unfall haben. Die ent­spre­chende Ver­ord­nungs­an­passung hat der Bun­desrat heute in die Ver­nehm­lassung geschickt.
Die SVP sieht ihre Befürchtung bestätigt, dass das gesetz­liche Heim­rei­se­verbot für Flücht­linge bis zur Bedeu­tungs­lo­sigkeit auf­ge­weicht wird. Wer für ein Hoch­zeitsfest frei­willig in das Land zurück­kehren will, in dem er angeblich ver­folgt ist, ist kein Flüchtling. Ein echter Ver­folgter ris­kiert wohl kaum sein Leben, nur um an einer Party teilzunehmen.
Die SVP lehnt Reisen von Flücht­lingen in ihre Her­kunfts- oder Hei­mat­staaten klar ab. Per­sonen, die sich nicht daran halten, gehören Flücht­lings­status und Auf­ent­halts­recht in der Schweiz aberkannt. Weil der Bun­desrat die Aus­nah­me­be­wil­li­gungen auf dem Ver­ord­nungsweg durch­setzen will, sind dem Par­lament die Hände gebunden: Ver­ord­nungen kann der Bun­desrat in eigener Kom­petenz erlassen.