Haus­ärzte sollen alle zwei Jahre für Organ­spende werben

Berlin — Haus­ärzte sollen ihre Pati­enten in Zukunft alle zwei Jahre zur Frage einer Organ­spende beraten — und diese Beratung mit den Kassen abrechnen können. Das sieht der Gesetz­entwurf für eine so genannte Ent­schei­dungs­lösung bei der Organ­spende vor, der am kom­menden Montag von einer Abge­ord­ne­ten­gruppe um Grünen-Par­tei­chefin Annalena Baerbock in Berlin vor­ge­stellt werden soll. “Unser Vor­schlag sieht vor, dass der Hausarzt seine Pati­enten bei Bedarf alle zwei Jahre über die Organ- und Gewe­be­spende berät und sie zur Ein­tragung in das Online-Register ermutigt”, sagte Baerbock den Zei­tungen der Funke-Medi­en­gruppe (Sams­tag­aus­gaben).
Um die Zahl der poten­ti­ellen Organ­spender zu erhöhen, will die frak­ti­ons­über­grei­fende Gruppe ein solches bun­des­weites Online-Register für Erklä­rungen zur Organ- und Gewe­be­spende ein­richten. Geplant ist, die Bürger regel­mäßig bei der Ver­län­gerung ihres Per­so­nal­aus­weises zu ihrer Organ­spen­de­be­reit­schaft zu befragen. Wie Baerbock erläu­terte, sollen sich die Bürger zur Ein­tragung in das Online-Register sowohl bei der Aus­weis­be­an­tragung als auch bei der Aus­weis­ab­holung vor Ort ent­scheiden können. Diese Ent­scheidung kann zudem jederzeit online über ein gesi­chertes Ver­fahren von zuhause aus geändert werden. Mit ihrem Gesetz­entwurf stellt sich die Gruppe gegen den Vor­schlag von Gesund­heits­mi­nister Jens Spahn (CDU). Spahn will mittels einer Wider­spruchs­lösung jeden Erwach­senen auto­ma­tisch zum Organ­spender erklären, der zu Leb­zeiten nicht aus­drücklich wider­spricht. Noch in diesem Jahr will der Bun­destag ohne Frak­ti­ons­zwang über die ver­schie­denen Vor­schläge abstimmen.


Quelle: dts