Am gestrigen Donnerstag trafen sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer, um über die Modalitäten der Erhebung der Zwangsabgabe jedes deutschen Haushaltes für den öffentlichen Rundfunk zu diskutieren. Um keine falschen Erwartungen zu wecken: Es ging keineswegs darum, die Rechtmäßigkeit der im Volk höchst unbeliebten und juristisch zweifelhaften Zwangsabgabe zu erörtern, sondern nur darum, wie stark und nach welcher Bemessungsmethode diese Zwangsabgabe erhöht werden soll.
Unter den Landes-Ministerpräsidenten erfreut sich das sogenannte „Indexmodell“ besonderer Beliebtheit. Hierbei wird der Beitrag automatisch jedes Jahr um die Inflationsrate angehoben. Markus Söder, Bayerns Ministerpräsident, ist einer der Verfechter des inflationsgesteuerten Modells, wie er im Merkur wissen ließ. Der Betrag steige damit in derselben Höhe, wie die Verbraucherpreise und gleiche so die Inflation aus, findet er frohgemut. Wahrscheinlich meint Herr Söder den Verbraucherpreisindex, der — gemessen an einem repräsentativen Konsumenten-Warenkorb – die Inflationsrate (von derzeit 1,4%) für den Konsumenten ermittelt. Vielleicht meint er aber auch Die Teuerung bei den Energiepreisen von 2,3%? Es gibt aber auch eine Inflationsrate, die auf dem Erzeugerpreisindex (EPI) fußt und bei 2,5% liegt. Noch wesentlich höher liegt die Inflationsrate bei den Vermögenswerten, die bei satten 8,7% Teuerungsrate liegen. Oder die Teuerungsrate bei Heizöl und Benzin, die im November 2018 um 9,3% gegenüber dem Vorjahresmonat angestiegen war? Heizöl war in manchen Bundesländern im letzten Winter sogar um 50% teurer als im Jahr zuvor. Hier scheint es einen großen Gestaltungsraum für Preissteigerungen beim Rundfunkbeitrag zu geben. Lassen wir uns also überraschen, welche Inflationsrate zur Berechnung der Zwangsabgabe herangezogen werden wird.
Herr Lorenz Wolf, der Vorsitzende des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks hat jedenfalls eine höhere Zwangsabgabe gefordert, ganz egal auf welcher Berechnungsgrundlage. Herr Wolf – oder besser Hochwürden – kommt natürlich als Theologe und Jurist aus einer Welt, wo die Schäflein traditionell von ihren Hirten gern zur Kasse gebeten werden, und wenn die Schäflein nicht wollen, wie sie sollen, kommt der Jurist in Hochwürden zum Vorschein und kann auch schon mal fordernd werden. Denn es geht ja immerhin darum, das absolut Böse zu bekämpfen … also, die „Populisten“, und wer wäre da geeigneter, als ein Theologe, Jurist und Rundfunkrat in einer Person? Und also sprach seine Hochwürden:
„Um dem Populismus den Boden zu entziehen, braucht es journalistische Präsenz und Exzellenz auf allen Ebenen – verstärkt auch im Internet“.
Das von ihm geforderte „Kommando Relotius und seine Preise“ wird natürlich Geld kosten, und das muss der Steuermichel aufbringen. Das sagt auch Hochwürden: „Es braucht Qualitätsjournalismus als Mittel gegen den Populismus – und das hat seinen Preis“.
Da passt es doch gut, dass am heutigen Freitag im Bundestag auf eine große Anfrage der AfD zu den angeblichen „Hetzjagden in Chemnitz“ eine Debattierstunde abgehalten wird. Hier dürfen wir einmal an einem praktischen Beispiel die Effizienz und Exzellenz des von Herrn Hochwürden ersehnten Qualitätsjournalismus betrachten.
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, erklärte am 27. August 2018 in der Bundespressekonferenz wörtlich: „Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde (…), das hat in unserem Rechtsstaat keinen Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und anderer Herkunft, (…) das nehmen wir nicht hin.“
Die Kanzlerin selbst hatte sich tags darauf vor die Pressemikrophone gestellt und gesagt: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, Zusammenrottungen …“
Die AfD-Bundestagsfraktion forderte in ihrer großen Anfrage Aufklärung darüber, aufgrund welcher Informationsquellen und welchen Hintergrundwissens der Regierungssprecher, Herr Steffen Seibert und Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von „Hetzjagden“ und „Zusammenrottungen“ in Chemnitz sprachen. Jetzt musste die Bundesregierung kleinlaut zugeben, dass diese Aussagen auf den „Berichterstattungen der Medien fußten“.
Diese schwerwiegenden, aber vollkommen falschen Anschuldigungen gegen Bürger in Chemnitz wurden also aufgrund von Medienberichten gemacht. Und das, obwohl die Chemnitzer Polizei, die zuständige Staatsanwaltschaft Chemnitz, die lokalen Medien, die bei den Geschehnissen anwesenden Journalisten, die Krankenhäuser und die im Einsatz befindlichen Sanitäter übereinstimmend aussagten, Hetzjagden auf Migranten habe es nicht gegeben, demzufolge auch keine Rettungseinsätze und keine Verletzten in den Krankenhäusern.
Und doch wurden diese Lügen weiterhin in den überregionalen Medien verbreitet und auch weiterhin kolportiert, obwohl die Wahrheit ans Tageslicht kam. Der damalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans Georg Maaßen hatte den Mut, die Lüge eine Lüge zu nennen – und wurde gefeuert. (Kleine Randbemerkung: Frau Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, sagte bei ihrer umjubelten Rede an der Harvard Universität in den USA den schönen Satz „Lügen nicht Wahrheit nennen und nicht Wahrheit Lügen“ – und es war ihr noch nicht einmal peinlich).
Ist es das, was Hochwürden Lorenz Wolf anstrebt? Was meint Hochwürden Wolf, wenn er sagt: „Eine demokratische Gesellschaft hat ein Recht auf einen freien, öffentlichen Rundfunk, der leisten kann, wozu er geschaffen wurde“?
Sehen wir uns doch an, wozu er geschaffen wurde. Wer wüsste es besser, als der NDR:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag, einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beizutragen.
Entstanden ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg als Gegenentwurf zu dem zentralistisch organisierten Staatsfunk der NS-Diktatur. Er gehört heute alleine der Allgemeinheit, die ihn wiederum beaufsichtigt – durch Aufsichtsgremien, in die Vertretungen aller gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden.“
Er muss, so schreibt der NDR weiter, die Vielfalt gesellschaftlichen Lebens widerspiegeln. Und das in einem demokratischen Gemeinwesen. Das bedeutet logischerweise, dass auch alle gewählten Parteien, die ja die Meinungsvielfalt der Bürger vertreten, von links bis rechts, in dem Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks berücksichtigt werden müssen. Das gilt selbstverständlich auch für die AfD, die in den neuen Bundesländern teilweise sogar als stärkste Partei aus dem Europa- und Landtagswahlkampf hervorgegangen ist.
Man sollte meinen, dass dies dem Juristen Lorenz Wolf bekannt ist. Aber nein, er möchte den öffentlich rechtlichen Rundfunk dazu nutzen, einen Teil des politischen Spektrums in Deutschland zu diffamieren und damit eine große – und wachsende! — Gruppe der Deutschen schlichtweg öffentlich niederzumachen. Der öffentlich rechtliche Rundfunk soll zum Werkzeug werden, mit dem Demokratie und Menschenrechte, freie Meinung und das bürgerliche Recht, diese auch äußern zu dürfen, die Teilhabe an der allgemeinen Willens- und Meinungsbildung für eine Partei und ihre Wähler außer Kraft gesetzt werden sollen.
Also genau das, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk — nach eigenem Bekunden! — nach dem Zweiten Weltkrieg und den Erfahrungen mit der NS-Diktatur verhindern soll. Es sollen nach der Vorstellung des Geistlichen und Juristen Wolf eben NICHT Vertretungen aller gesellschaftlichen Gruppen in den Gremien vertreten sein, sondern bestimmte gesellschaftliche Gruppen, die sogenannten „Populisten“, sollen ausgeschlossen und öffentlich geächtet werden.
So, wie es in Diktaturen gern gemacht wird.
Nach der ersten neuzeitlichen Diktatur auf deutschem Boden unter der National-Sozialistischen Deutschen Arbeiter-Partei (NSDAP) kam die zweite Diktatur unter der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), die beide ihre politische Opposition erst diffamierten, dann vom politischen und gesellschaftlichen Mitwirken ausschlossen, indem sie die Presse gleichschalteten, um dann ihre politischen Gegner einzusperren.
Wir dürfen gespannt sein, was uns noch so alles erwartet.
Zumindest haben die NS-Diktatur und die DDR nicht auch noch den Bürgern Zwangsgelder für ihre Medienkampagnen gegen ihre politischen Gegner abgeknöpft.
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