Rund­funkrat Wolf fordert mehr Zwan­ges­ge­bühren: Öff-rechtl. Rundfunk muss Popu­listen „Boden entziehen“

Am gest­rigen Don­nerstag trafen sich die Minis­ter­prä­si­denten der Bun­des­länder, um über die Moda­li­täten der Erhebung der Zwangs­abgabe jedes deut­schen Haus­haltes für den öffent­lichen Rundfunk zu dis­ku­tieren. Um keine fal­schen Erwar­tungen zu wecken: Es ging kei­neswegs darum, die Recht­mä­ßigkeit der im Volk höchst unbe­liebten und juris­tisch zwei­fel­haften Zwangs­abgabe zu erörtern, sondern nur darum, wie stark und nach welcher Bemes­sungs­me­thode diese Zwangs­abgabe erhöht werden soll.
Unter den Landes-Minis­ter­prä­si­denten erfreut sich das soge­nannte „Index­modell“ beson­derer Beliebtheit. Hierbei wird der Beitrag auto­ma­tisch jedes Jahr um die Infla­ti­onsrate ange­hoben. Markus Söder, Bayerns Minis­ter­prä­sident, ist einer der Ver­fechter des infla­ti­ons­ge­steu­erten Modells, wie er im Merkur wissen ließ. Der Betrag steige damit in der­selben Höhe, wie die Ver­brau­cher­preise und gleiche so die Inflation aus, findet er froh­gemut. Wahr­scheinlich meint Herr Söder den Ver­brau­cher­preis­index, der — gemessen an einem reprä­sen­ta­tiven Kon­su­menten-Warenkorb – die Infla­ti­onsrate (von derzeit 1,4%) für den Kon­su­menten ermittelt. Viel­leicht meint er aber auch Die Teuerung bei den Ener­gie­preisen von 2,3%? Es gibt aber auch eine Infla­ti­onsrate, die auf dem Erzeu­ger­preis­index (EPI) fußt und bei 2,5% liegt. Noch wesentlich höher liegt die Infla­ti­onsrate bei den Ver­mö­gens­werten, die bei satten 8,7% Teue­rungsrate liegen. Oder die Teue­rungsrate bei Heizöl und Benzin, die im November 2018 um 9,3% gegenüber dem Vor­jah­res­monat ange­stiegen war? Heizöl war in manchen Bun­des­ländern im letzten Winter sogar um 50% teurer als im Jahr zuvor. Hier scheint es einen großen Gestal­tungsraum für Preis­stei­ge­rungen beim Rund­funk­beitrag zu geben. Lassen wir uns also über­ra­schen, welche Infla­ti­onsrate zur Berechnung der Zwangs­abgabe her­an­ge­zogen werden wird.
Herr Lorenz Wolf, der Vor­sit­zende des Rund­funk­rates des Baye­ri­schen Rund­funks hat jeden­falls eine höhere Zwangs­abgabe gefordert, ganz egal auf welcher Berech­nungs­grundlage. Herr Wolf – oder besser Hoch­würden – kommt natürlich als Theologe und Jurist aus einer Welt, wo die Schäflein tra­di­tionell von ihren Hirten gern zur Kasse gebeten werden, und wenn die Schäflein nicht wollen, wie sie sollen, kommt der Jurist in Hoch­würden zum Vor­schein und kann auch schon mal for­dernd werden. Denn es geht ja immerhin darum, das absolut Böse zu bekämpfen … also, die „Popu­listen“, und wer wäre da geeig­neter, als ein Theologe, Jurist und Rund­funkrat in einer Person? Und also sprach seine Hoch­würden:
„Um dem Popu­lismus den Boden zu ent­ziehen, braucht es jour­na­lis­tische Präsenz und Exzellenz auf allen Ebenen – ver­stärkt auch im Internet“.
Das von ihm gefor­derte „Kom­mando Relotius und seine Preise“ wird natürlich Geld kosten, und das muss der Steu­er­michel auf­bringen. Das sagt auch Hoch­würden: „Es braucht Qua­li­täts­jour­na­lismus als Mittel gegen den Popu­lismus – und das hat seinen Preis“.
Da passt es doch gut, dass am heu­tigen Freitag im Bun­destag auf eine große Anfrage der AfD zu den angeb­lichen „Hetz­jagden in Chemnitz“ eine Debat­tier­stunde abge­halten wird. Hier dürfen wir einmal an einem prak­ti­schen Bei­spiel die Effi­zienz und Exzellenz des von Herrn Hoch­würden ersehnten Qua­li­täts­jour­na­lismus betrachten.
Der Sprecher der Bun­des­re­gierung, Steffen Seibert, erklärte am 27. August 2018 in der Bun­des­pres­se­kon­ferenz wörtlich: „Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stel­len­weise auf Video fest­ge­halten wurde (…), das hat in unserem Rechts­staat keinen Platz. Solche Zusam­men­rot­tungen, Hetz­jagden auf Men­schen anderen Aus­sehens und anderer Her­kunft, (…) das nehmen wir nicht hin.“ 
Die Kanz­lerin selbst hatte sich tags darauf vor die Pres­se­mi­kro­phone gestellt und gesagt: „Wir haben Video­auf­nahmen darüber, dass es Hetz­jagden gab, Zusammenrottungen …“
Die AfD-Bun­des­tags­fraktion for­derte in ihrer großen Anfrage Auf­klärung darüber, auf­grund welcher Infor­ma­ti­ons­quellen und welchen Hin­ter­grund­wissens der Regie­rungs­sprecher, Herr Steffen Seibert und Frau Bun­des­kanz­lerin Dr. Angela Merkel von „Hetz­jagden“ und „Zusam­men­rot­tungen“ in Chemnitz sprachen. Jetzt musste die Bun­des­re­gierung kleinlaut zugeben, dass diese Aus­sagen auf den „Bericht­erstat­tungen der Medien fußten“.
Diese schwer­wie­genden, aber voll­kommen fal­schen Anschul­di­gungen gegen Bürger in Chemnitz wurden also auf­grund von Medi­en­be­richten gemacht. Und das, obwohl die Chem­nitzer Polizei, die zuständige Staats­an­walt­schaft Chemnitz, die lokalen Medien, die bei den Gescheh­nissen anwe­senden Jour­na­listen, die Kran­ken­häuser und die im Einsatz befind­lichen Sani­täter über­ein­stimmend aus­sagten, Hetz­jagden auf Migranten habe es nicht gegeben, dem­zu­folge auch keine Ret­tungs­ein­sätze und keine Ver­letzten in den Krankenhäusern.
Und doch wurden diese Lügen wei­terhin in den über­re­gio­nalen Medien ver­breitet und auch wei­terhin kol­por­tiert, obwohl die Wahrheit ans Tages­licht kam. Der damalige Prä­sident des Bun­des­ver­fas­sungs­schutzes, Hans Georg Maaßen hatte den Mut, die Lüge eine Lüge zu nennen – und wurde gefeuert. (Kleine Rand­be­merkung: Frau Bun­des­kanz­lerin, Dr. Angela Merkel, sagte bei ihrer umju­belten Rede an der Harvard Uni­ver­sität in den USA den schönen Satz „Lügen nicht Wahrheit nennen und nicht Wahrheit Lügen“ – und es war ihr noch nicht einmal peinlich).
Ist es das, was Hoch­würden Lorenz Wolf anstrebt? Was meint Hoch­würden Wolf, wenn er sagt: „Eine demo­kra­tische Gesell­schaft hat ein Recht auf einen freien, öffent­lichen Rundfunk, der leisten kann, wozu er geschaffen wurde“?
Sehen wir uns doch an, wozu er geschaffen wurde. Wer wüsste es besser, als der NDR:
„Der öffentlich-recht­liche Rundfunk hat den ver­fas­sungs­rechtlich vor­ge­ge­benen Auftrag, einen Beitrag zur indi­vi­du­ellen und öffent­lichen Mei­nungs­bildung zu leisten und so zu einem funk­tio­nie­renden demo­kra­ti­schen Gemein­wesen beizutragen.
Ent­standen ist der öffentlich-recht­liche Rundfunk in Deutschland nach dem Zweiten Welt­krieg als Gegen­entwurf zu dem zen­tra­lis­tisch orga­ni­sierten Staatsfunk der NS-Dik­tatur. Er gehört heute alleine der All­ge­meinheit, die ihn wie­derum beauf­sichtigt – durch Auf­sichts­gremien, in die Ver­tre­tungen aller gesell­schaft­lichen Gruppen ent­sandt werden.“
Er muss, so schreibt der NDR weiter, die Vielfalt gesell­schaft­lichen Lebens wider­spiegeln. Und das in einem demo­kra­ti­schen Gemein­wesen. Das bedeutet logi­scher­weise, dass auch alle gewählten Par­teien, die ja die Mei­nungs­vielfalt der Bürger ver­treten, von links bis rechts, in dem Pro­gramm­an­gebot des öffentlich-recht­lichen Rund­funks berück­sichtigt werden müssen. Das gilt selbst­ver­ständlich auch für die AfD, die in den neuen Bun­des­ländern teil­weise sogar als stärkste Partei aus dem Europa- und Land­tags­wahl­kampf her­vor­ge­gangen ist.
Man sollte meinen, dass dies dem Juristen Lorenz Wolf bekannt ist. Aber nein, er möchte den öffentlich recht­lichen Rundfunk dazu nutzen, einen Teil des poli­ti­schen Spek­trums in Deutschland zu dif­fa­mieren und damit eine große – und wach­sende! — Gruppe der Deut­schen schlichtweg öffentlich nie­der­zu­machen. Der öffentlich recht­liche Rundfunk soll zum Werkzeug werden, mit dem Demo­kratie und Men­schen­rechte, freie Meinung und das bür­ger­liche Recht, diese auch äußern zu dürfen, die Teilhabe an der all­ge­meinen Willens- und Mei­nungs­bildung für eine Partei und ihre Wähler außer Kraft gesetzt werden sollen.
Also genau das, was der öffentlich-recht­liche Rundfunk — nach eigenem Bekunden! — nach dem Zweiten Welt­krieg und den Erfah­rungen mit der NS-Dik­tatur ver­hindern soll. Es sollen nach der Vor­stellung des Geist­lichen und Juristen Wolf eben NICHT Ver­tre­tungen aller gesell­schaft­lichen Gruppen in den Gremien ver­treten sein, sondern bestimmte gesell­schaft­liche Gruppen, die soge­nannten „Popu­listen“, sollen aus­ge­schlossen und öffentlich geächtet werden.
So, wie es in Dik­ta­turen gern gemacht wird.
Nach der ersten neu­zeit­lichen Dik­tatur auf deut­schem Boden unter der National-Sozia­lis­ti­schen Deut­schen Arbeiter-Partei (NSDAP) kam die zweite Dik­tatur unter der Sozia­lis­ti­schen Ein­heits­partei Deutsch­lands (SED), die beide ihre poli­tische Oppo­sition erst dif­fa­mierten, dann vom poli­ti­schen und gesell­schaft­lichen Mit­wirken aus­schlossen, indem sie die Presse gleich­schal­teten, um dann ihre poli­ti­schen Gegner einzusperren.
Wir dürfen gespannt sein, was uns noch so alles erwartet.
Zumindest haben die NS-Dik­tatur und die DDR nicht auch noch den Bürgern Zwangs­gelder für ihre Medi­en­kam­pagnen gegen ihre poli­ti­schen Gegner abgeknöpft.