Der staatliche Geldhahn für die "Kahane-Stiftung" muss schleunigst abgedreht werden .. (c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne, Flickr CC By 2.0

Ist die Bezu­schussung der Amadeu Antonio Stiftung durch den Bund illegal?

Die Bun­des­re­gierung bezu­schusst jedes Jahr mit Mil­lionen Euro an Steu­er­geldern links­lastige Vereine (NGOs), die sich der poli­ti­schen Medi­en­arbeit »gegen Rechts«, in der Regel gegen die größte Oppo­si­ti­ons­partei im Deut­schen Bun­destag, die AfD, widmen. Eine Anfrage an den Wis­sen­schaft­lichen Dienst des Bun­des­tages soll nun klären, ob dies rechtens ist. Der Deutschland-Kurier berichtet:
Wie aus der Antwort der Bun­des­re­gierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion – Die Neuen deut­schen Medi­en­macher 2019 – her­vorgeht, finan­ziert die Bun­des­re­gierung diverse Lob­by­gruppen, die den Open Society Foun­da­tions des linken Groß­spenders George Soros nahe­stehen. Im Bun­des­haushalt 2019 sind dafür über 9,6 Mil­lionen Euro vor­ge­sehen (der Deutschland Kurier berichtete). Dazu gehören die Amadeu Antonio Stiftung, die Neuen deut­schen Medi­en­macher, der Rat für Migration und die Kon­ferenz re:publica.
Hier bestellen!

Der Bun­des­re­gierung obliegt im Umgang mit Steu­er­geldern die Neu­tra­li­täts­pflicht, ins­be­sondere wenn es um par­tei­po­li­tische Medi­en­arbeit geht. Die Finan­zierung von linken NGOs, deren Tätigkeit sich ein­seitig »gegen Rechts« richtet, also gegen die AfD und ihre Wähler, steht im Ver­dacht, ein klarer Verstoß gegen die Neu­tra­li­täts­pflicht zu sein.
Die Bun­des­re­gierung argu­men­tiert, diese Gelder würden nur pro­jekt­be­zogen aus­ge­zahlt und nicht der Ver­eins­arbeit dienen. Dirk Max­einer nannte diese Ausrede auf Achse des Guten »geradezu putzig«, wenn die Bun­des­re­gierung darlege, man habe »nicht etwa ›die Ver­eins­arbeit‹ der neuen deut­schen Medi­en­macher unter­stützt (ergo Lohn­schreiber bezahlt, was ja ein wenig anstößig wäre), sondern lediglich ›kon­krete Pro­jekte‹ gefördert.«
Auch die ein­zelnen Pro­jekte dieser Vereine richten sich oft »gegen Rechts«, also in der Regel gegen die AfD. So erhält 2019 z.B. der Rat für Migration 200.000 Euro vom Bun­des­kanz­leramt für den »Medi­en­dienst Inte­gration«, die Neuen deut­schen Medi­en­macher erhalten eine unbe­kannte Summe vom Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­terium für das Projekt »No Hate Speech«, die Amadeu Antonio Stiftung erhält eine unbe­kannte Summe vom Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­terium für das Projekt »Civic.net – Aktiv gegen Hass im Netz« sowie 1,572 Mil­lionen Euro für den Aufbau eines »Instituts für gesell­schaft­lichen Zusam­menhalt« in Jena.
Die par­tei­po­li­tische Natur dieser Anti-AfD-Kam­pagnen scheint offen­kundig. Es ist nicht bekannt, dass diese Vereine und deren Pro­jekte sich jemals gegen Links­extre­mismus oder »Hass« gegen AfD-Anhänger ein­ge­setzt hätten.
Der AfD-Abge­ordnete Petr Bystron hat nun eine Anfrage an den – in der Regel sehr objektiv und pro­fes­sionell arbei­tenden – Wis­sen­schaft­lichen Dienst des Deut­schen Bun­des­tages gerichtet, um zu erfahren, ob diese Finan­zie­rungen »mit unserer Rechts­ordnung, ins­be­sondere dem Neu­tra­li­täts­gebot der öffent­lichen Ver­waltung und dem Gebot der spar­samen Haus­halts­führung« ver­einbar seien.
Auszug aus der Antwort der Bun­des­re­gierung auf die Kleine Anfrage von Petr Bystron und der AfD-Fraktion