Die Bundesregierung bezuschusst jedes Jahr mit Millionen Euro an Steuergeldern linkslastige Vereine (NGOs), die sich der politischen Medienarbeit »gegen Rechts«, in der Regel gegen die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, die AfD, widmen. Eine Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages soll nun klären, ob dies rechtens ist. Der Deutschland-Kurier berichtet:
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion – Die Neuen deutschen Medienmacher 2019 – hervorgeht, finanziert die Bundesregierung diverse Lobbygruppen, die den Open Society Foundations des linken Großspenders George Soros nahestehen. Im Bundeshaushalt 2019 sind dafür über 9,6 Millionen Euro vorgesehen (der Deutschland Kurier berichtete). Dazu gehören die Amadeu Antonio Stiftung, die Neuen deutschen Medienmacher, der Rat für Migration und die Konferenz re:publica.
Der Bundesregierung obliegt im Umgang mit Steuergeldern die Neutralitätspflicht, insbesondere wenn es um parteipolitische Medienarbeit geht. Die Finanzierung von linken NGOs, deren Tätigkeit sich einseitig »gegen Rechts« richtet, also gegen die AfD und ihre Wähler, steht im Verdacht, ein klarer Verstoß gegen die Neutralitätspflicht zu sein.
Die Bundesregierung argumentiert, diese Gelder würden nur projektbezogen ausgezahlt und nicht der Vereinsarbeit dienen. Dirk Maxeiner nannte diese Ausrede auf Achse des Guten »geradezu putzig«, wenn die Bundesregierung darlege, man habe »nicht etwa ›die Vereinsarbeit‹ der neuen deutschen Medienmacher unterstützt (ergo Lohnschreiber bezahlt, was ja ein wenig anstößig wäre), sondern lediglich ›konkrete Projekte‹ gefördert.«
Auch die einzelnen Projekte dieser Vereine richten sich oft »gegen Rechts«, also in der Regel gegen die AfD. So erhält 2019 z.B. der Rat für Migration 200.000 Euro vom Bundeskanzleramt für den »Mediendienst Integration«, die Neuen deutschen Medienmacher erhalten eine unbekannte Summe vom Bundesfamilienministerium für das Projekt »No Hate Speech«, die Amadeu Antonio Stiftung erhält eine unbekannte Summe vom Bundesfamilienministerium für das Projekt »Civic.net – Aktiv gegen Hass im Netz« sowie 1,572 Millionen Euro für den Aufbau eines »Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt« in Jena.
Die parteipolitische Natur dieser Anti-AfD-Kampagnen scheint offenkundig. Es ist nicht bekannt, dass diese Vereine und deren Projekte sich jemals gegen Linksextremismus oder »Hass« gegen AfD-Anhänger eingesetzt hätten.
Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron hat nun eine Anfrage an den – in der Regel sehr objektiv und professionell arbeitenden – Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages gerichtet, um zu erfahren, ob diese Finanzierungen »mit unserer Rechtsordnung, insbesondere dem Neutralitätsgebot der öffentlichen Verwaltung und dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung« vereinbar seien.
Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Petr Bystron und der AfD-Fraktion
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion – Die Neuen deutschen Medienmacher 2019 – hervorgeht, finanziert die Bundesregierung diverse Lobbygruppen, die den Open Society Foundations des linken Großspenders George Soros nahestehen. Im Bundeshaushalt 2019 sind dafür über 9,6 Millionen Euro vorgesehen (der Deutschland Kurier berichtete). Dazu gehören die Amadeu Antonio Stiftung, die Neuen deutschen Medienmacher, der Rat für Migration und die Konferenz re:publica.
Der Bundesregierung obliegt im Umgang mit Steuergeldern die Neutralitätspflicht, insbesondere wenn es um parteipolitische Medienarbeit geht. Die Finanzierung von linken NGOs, deren Tätigkeit sich einseitig »gegen Rechts« richtet, also gegen die AfD und ihre Wähler, steht im Verdacht, ein klarer Verstoß gegen die Neutralitätspflicht zu sein.
Die Bundesregierung argumentiert, diese Gelder würden nur projektbezogen ausgezahlt und nicht der Vereinsarbeit dienen. Dirk Maxeiner nannte diese Ausrede auf Achse des Guten »geradezu putzig«, wenn die Bundesregierung darlege, man habe »nicht etwa ›die Vereinsarbeit‹ der neuen deutschen Medienmacher unterstützt (ergo Lohnschreiber bezahlt, was ja ein wenig anstößig wäre), sondern lediglich ›konkrete Projekte‹ gefördert.«
Auch die einzelnen Projekte dieser Vereine richten sich oft »gegen Rechts«, also in der Regel gegen die AfD. So erhält 2019 z.B. der Rat für Migration 200.000 Euro vom Bundeskanzleramt für den »Mediendienst Integration«, die Neuen deutschen Medienmacher erhalten eine unbekannte Summe vom Bundesfamilienministerium für das Projekt »No Hate Speech«, die Amadeu Antonio Stiftung erhält eine unbekannte Summe vom Bundesfamilienministerium für das Projekt »Civic.net – Aktiv gegen Hass im Netz« sowie 1,572 Millionen Euro für den Aufbau eines »Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt« in Jena.
Die parteipolitische Natur dieser Anti-AfD-Kampagnen scheint offenkundig. Es ist nicht bekannt, dass diese Vereine und deren Projekte sich jemals gegen Linksextremismus oder »Hass« gegen AfD-Anhänger eingesetzt hätten.
Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron hat nun eine Anfrage an den – in der Regel sehr objektiv und professionell arbeitenden – Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages gerichtet, um zu erfahren, ob diese Finanzierungen »mit unserer Rechtsordnung, insbesondere dem Neutralitätsgebot der öffentlichen Verwaltung und dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung« vereinbar seien.
Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Petr Bystron und der AfD-Fraktion