Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen lehnen die Eltern der vermutlichen Täter Unterstützung ab. Mitarbeiter des Jugendamts hatten ihre Hilfe bei der Erziehung angeboten.
Die Vergewaltigung einer 18-Jährigen in Mülheim durch eine Gruppe von männlichen Minderjährigen hat eine Diskussion über die Absenkung des Alters der Strafmündigkeit bei Kindern auf 12 Jahre entfacht. Von den fünf Verdächtigen sind drei 14 Jahre alt und zwei erst 12 und damit strafunmündig. Ein ähnlicher Fall wurde gestern bekannt. Auch da attackierten mehrere männliche Minderjährige ein Mädchen.
Der Deutsche Richterbund hat sich laut Rheinische Post gegen eine Senkung des Alters der Strafmündigkeit ausgesprochen. Der Richterbund argumentiert, die Gleichung mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität ginge bei Jugendlichen nicht auf. Das Jugendstrafrecht habe sich bewährt. »Es hat durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt«, sagte die Vorsitzende Jens Gnisa der Deutschen Presse-Agentur.
Ähnlich äußerte sich der Deutsche Kinderschutzbund. Die stellvertretende Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn erklärte, das Jugendamt sei gefordert, sich die Ursachen für das Verhalten des tatverdächtigen Kindes im Einzelfall anzuschauen. Jugendämter und die Familiengerichte hätten schon jetzt die Möglichkeit einzuschreiten.
In einer Art höhnischer Antwort auf diese Stellungnahme haben, wie Die Welt berichtet, die Eltern der zwei strafunmündigen vermutlichen Täter jede Mitarbeit mit den Behörden abgelehnt. »Es obliegt der Verantwortung der Eltern, das anzunehmen«, sagte ein Sprecher des Jugendamts.
Die Möglichkeit einzuschreiten haben die Behörden also offenbar nicht. Ganz im Gegenteil. Die beiden männlichen Minderjährigen wurden nach der Tat zu ihren Eltern nach Hause gebracht. Nach Angaben der Stadt ist eine Inobhutnahme der Kinder nur möglich, wenn die Eltern mit der Situation überfordert sind. Das sind dann wohl offenbar nicht.
Was Richterbund und Kinderschutzbund nicht sehen oder nicht sehen wollen: Sie haben es mit völlig anderen familiären Strukturen und anderen Erziehungsbildern zu tun. Das kriminelle Verhalten der männlichen Minderjährigen ist nicht das Ergebnis einer einzelnen Fehlentwicklung in einer einzelnen Familie. Hier bricht die virulente Frauenfeindlichkeit arabischer-türkischer Gesellschaften hervor.
Trifft eine solche frauenfeindliche Leitkultur auf eine moralisch aufgelockerte Willkommenskultur, werden deutsche Mädchen zum in ihren Augen untermenschlichen Freiwild. Die männlichen Minderjährigen reagieren nach den Vorstellungen und Regeln ihrer Kultur. Sie suchen die Schwächsten und toben sich an ihren wehrlosen Opfern ohne jeden moralischen Skrupel hemmungslos aus.
Mit einem Erziehungsauftrag dringt man in diesen Fällen nicht durch. Die Familien werden in dem Verhalten ihrer Kinder überhaupt kein Fehlverhalten erkennen. Mit einer häuslichen Erziehung zu einem humanen Verhalten ist daher schwerlich zu rechnen. Hier ist das Strafrecht zum Schutz der Opfer gefordert.
Doch die Opfer nimmt keiner in Obhut. Mit Mitleid haben in Deutschland nur Migranten und Flüchter zu rechnen. Minderjährige, strafunmündige Vergewaltiger genießen hierzulande den besonderen Schutz einer amtlich verbrieften Gesetzlosigkeit. Die Eltern der Türkisch sprechenden mutmaßlichen Täter werden sich wahrscheinlich bestätigt fühlen.
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