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Stür­zen­berger: Keine Gefäng­nis­strafe für den Islam­kri­tiker (Video)

Statt, wie vom Staats­anwalt gefordert, ein Jahr und vier Monate Gefängnis auf Bewährung, bekam Stürzi „nur“ 220 Tages­sätze à 220 Euro, also 4.400 Euro ins­gesamt. Auch nicht ohne – ab 90 Tages­sätzen gilt man als vor­be­straft. Unter anderem deshalb will Stürzi in Berufung gehen. Im Video nimmt der Islam­kri­tiker aus­führlich Stellung.

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