Keine Fort­schritte bei Wahlrechtsreform

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Seit der letzten Bun­des­tagswahl tummeln sich 709 Abge­ordnete im Ple­narsaal. Ohne eine Wahl­rechts­reform könnten es bald über 800 sein. Aber die Alt­par­tei­en­ver­treter scheinen kein rechtes Interesse an einer Reform zu haben.

Der Deutsche Bun­destag soll sich laut aktu­ellem Wahl­recht aus 598 Abge­ord­neten zusam­men­setzen: 299 werden als Direkt­kan­di­daten aus den Wahl­kreisen ent­sendet (Erst­stimme), die zweite Hälfte zieht über die Lan­des­listen der Par­teien (Zweit­stimme) ins Par­lament ein. So weit die Theorie. Bei der letzten Bun­des­tagswahl gab es aller­dings so viele Überhang- und Aus­gleich­mandate, dass der Bun­destag auf 709 Par­la­men­tarier auf­ge­bläht wurde. Mit Mühe und Not gelang es, die beengten Räum­lich­keiten im Reichstag umzu­bauen, damit alle Abge­ord­neten einen Platz finden konnten. Mehr aber dürfen es nicht werden.

Zudem hat sich her­aus­ge­stellt, dass mehr Par­la­men­tarier nicht unbe­dingt auch mehr erle­digte Arbeit oder mehr Qua­lität im Par­lament bedeuten. Eher das Gegenteil ist, wenn man so manchen Erguss des einen oder anderen Alt­par­tei­en­ver­treter anschaut, der Fall. Und: ein derart großes Par­lament ver­schlingt jede Menge Steu­ergeld. Geld, das an anderer Stelle ver­mutlich deutlich mehr Nutzen erbringen könnte.

Alle Par­teien hatten daher nach der letzten Wahl unisono erklärt, eine Wahl­rechts­reform voran zu treiben. Kommt die nicht, besteht die durchaus rea­lis­tische Gefahr, dass der nächste Bun­destag aus über 800 Abge­ord­neten besteht. Doch wie so oft folgen bei den Alt­par­teien nach voll­mun­digen Wil­lens­er­klä­rungen keine Taten. Ein Knack­punkt ist die Redu­zierung der Wahl­kreise von derzeit 299 auf 250 . Dagegen ver­wehrt sich die Union mit Händen und Füßen, konnte sie bei der letzten Wahl doch deutlich mehr Direkt­kan­di­daten in den Bun­destag senden als ihr laut Stim­men­anteil der Zweit­stimme zustanden.

Einfach aus­ge­drückt: käme die Wahl­rechts­reform noch recht­zeitig vor der kom­menden Bun­des­tagswahl, müssten vor allem einige Unions-Abge­ordnete ihren Platz im Par­lament räumen und zukünftig auf die Rundum-Voll­ver­sorgung auf Kosten des Steu­er­zahlers verzichten.


Quelle: freiewelt.net