Bis dato sei die Corona-App insgesamt 9,6 Millionen Mal heruntergeladen worden, meldete das RKI, also das Robert-Koch-Institut. Dies entspricht bei einer Verbreitung der Smartphones in Höhe von 77% ungefähr einem Bevölkerungsanteil von 12%, lässt sich einfach errechnen.
Fraglich ist allerdings, ob es Nutzer gibt, die beispielsweise zwei Smartphones damit ausstatten etc. Ab einer Verbreitung von 15% soll die App bereits eine eindämmende Wirkung haben können, so die Hoffnung. Allerdings nutzt die sehr breite Mehrheit die App offenbar noch nicht. Ob sich dies in den kommenden Tagen ändert, ist offen. Denn die Kritik ist groß – so sehen viele Menschen den Datenschutz als nicht gewährleistet. In Norwegen ist die App aus Datenschutzgründen schon wieder aus dem Regierungsprogramm genommen worden.
Was aber blüht uns, wenn die App insgesamt nur schleppend installiert wird? Denn immer noch gehen Kritiker davon aus, die App sei vor allem aus Kontrollzwecken eingesetzt worden. Dazu gibt und gab es bereits zahlreiche Überlegungen:
„Frau Merkel, Herr Spahn & Co. wollen uns seit Monaten weismachen, dass sowohl die Corona-Impfung als auch die Corona-Tracing-App freiwillig seien. Doch was hat es mit dem von der Europäischen Union geplanten Immunitätsausweis auf sich? Wer den nach dessen Einführung nicht besitzt, der könnte künftig von Hotels, Airlines oder Supermärkten abgewiesen werden. Arbeitgeber könnten Angestellte zwingen, einen Immunitätsausweis vorzulegen, um den Job zu behalten. Auch der Zugang zu Restaurants könnte künftig ohne Immunitätsausweis verwehrt werden. Weitere Repressalien sind denkbar.
(…)
Die „vertrauensbildenden“ Maßnahmen bzw. Behauptungen der Merkel-Regierung, als das sei freiwillig, dürften sich also ganz schnell als eine weitere dreiste Lüge herausstellen. Denn ersten Gerüchten zufolge sollen Restaurant-Wirte und Supermärkte „freiwillig“ entscheiden dürfen, ob sie Kunden nur noch den Zutritt zum Geschäft erlauben, wenn sie die Corona-App auf dem Handy installiert haben. Restaurants und Supermärkten wird diese Entscheidung mitnichten freigestellt werden, genau wie ihnen nicht freigestellt wurde, ob sie die „Corona-Schutzmaßnahmen“ (Abstandsregelungen, Plexiglasscheiben, Maskenpflicht) durchzusetzen haben oder nicht.
So wird es auch mit Flughäfen, Airlines und Hotels sein. Wer im ersten Schritt die App nicht hat, erhält keinen Zutritt. Im zweiten Schritt wird dann der Immunitätsausweis erforderlich sein. Die Regierung wird zwar nach wie vor behaupten, das sei gesetzlich nicht vorgeschrieben – doch wenn die Tourismus- und Gastronomiebranche hinterrücks die entsprechende Anweisung unter Androhung des Lizenzverlusts erhält, wird diese auch durchgesetzt werden.
Die Argumentation wird dann sein, dass Ladenbesitzer, Gastwirte, Hotels und Airlines das „berechtigte Interesse“ hätten, sich gegen Schließungen „wegen drohender Neuinfektionen“ zu wappnen. Das Resultat wäre die Ausschließung von Kunden ohne Corona-App bzw. im zweiten Schritt ohne Immunitätsausweis auf Basis der Argumentation, sich und andere Kunden vor einer potentiellen „Neuinfektion“ zu schützen. Diesem teuflischen Vorhaben kann man nur einen Riegel vorschieben, wenn niemand dieses böse Spiel mitmacht. Leider wird es genügend Leute geben, die ihre „Seele verkaufen“,nur damit sie in Urlaub fliegen und in einem Restaurant essen gehen können.
Quelle: watergate.tv
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