Corona-App: 12% Nutzer – kommt der Rest „frei­willig“ dazu?

Bis dato sei die Corona-App ins­gesamt 9,6 Mil­lionen Mal her­un­ter­ge­laden worden, meldete das RKI, also das Robert-Koch-Institut. Dies ent­spricht bei einer Ver­breitung der Smart­phones in Höhe von 77% ungefähr einem Bevöl­ke­rungs­anteil von 12%, lässt sich einfach errechnen.

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Fraglich ist aller­dings, ob es Nutzer gibt, die bei­spiels­weise zwei Smart­phones damit aus­statten etc. Ab einer Ver­breitung von 15% soll die App bereits eine ein­däm­mende Wirkung haben können, so die Hoffnung. Aller­dings nutzt die sehr breite Mehrheit die App offenbar noch nicht. Ob sich dies in den kom­menden Tagen ändert, ist offen. Denn die Kritik ist groß – so sehen viele Men­schen den Daten­schutz als nicht gewähr­leistet. In Nor­wegen ist die App aus Daten­schutz­gründen schon wieder aus dem Regie­rungs­pro­gramm genommen worden.

Was aber blüht uns, wenn die App ins­gesamt nur schleppend instal­liert wird? Denn immer noch gehen Kri­tiker davon aus, die App sei vor allem aus Kon­troll­zwecken ein­ge­setzt worden. Dazu gibt und gab es bereits zahl­reiche Überlegungen:

„Frau Merkel, Herr Spahn & Co. wollen uns seit Monaten weis­machen, dass sowohl die Corona-Impfung als auch die Corona-Tracing-App frei­willig seien. Doch was hat es mit dem von der Euro­päi­schen Union geplanten Immu­ni­täts­ausweis auf sich? Wer den nach dessen Ein­führung nicht besitzt, der könnte künftig von Hotels, Air­lines oder Super­märkten abge­wiesen werden. Arbeit­geber könnten Ange­stellte zwingen, einen Immu­ni­täts­ausweis vor­zu­legen, um den Job zu behalten. Auch der Zugang zu Restau­rants könnte künftig ohne Immu­ni­täts­ausweis ver­wehrt werden. Weitere Repres­salien sind denkbar.

(…)

Die „ver­trau­ens­bil­denden“ Maß­nahmen bzw. Behaup­tungen der Merkel-Regierung, als das sei frei­willig, dürften sich also ganz schnell als eine weitere dreiste Lüge her­aus­stellen. Denn ersten Gerüchten zufolge sollen Restaurant-Wirte und Super­märkte „frei­willig“ ent­scheiden dürfen, ob sie Kunden nur noch den Zutritt zum Geschäft erlauben, wenn sie die Corona-App auf dem Handy instal­liert haben. Restau­rants und Super­märkten wird diese Ent­scheidung mit­nichten frei­ge­stellt werden, genau wie ihnen nicht frei­ge­stellt wurde, ob sie die „Corona-Schutz­maß­nahmen“ (Abstands­re­ge­lungen, Ple­xi­glas­scheiben, Mas­ken­pflicht) durch­zu­setzen haben oder nicht.

So wird es auch mit Flug­häfen, Air­lines und Hotels sein. Wer im ersten Schritt die App nicht hat, erhält keinen Zutritt. Im zweiten Schritt wird dann der Immu­ni­täts­ausweis erfor­derlich sein. Die Regierung wird zwar nach wie vor behaupten, das sei gesetzlich nicht vor­ge­schrieben – doch wenn die Tou­rismus- und Gas­tro­no­mie­branche hin­ter­rücks die ent­spre­chende Anweisung unter Androhung des Lizenz­ver­lusts erhält, wird diese auch durch­ge­setzt werden.

Die Argu­men­tation wird dann sein, dass Laden­be­sitzer, Gast­wirte, Hotels und Air­lines das „berech­tigte Interesse“ hätten, sich gegen Schlie­ßungen „wegen dro­hender Neu­in­fek­tionen“ zu wappnen. Das Resultat wäre die Aus­schließung von Kunden ohne Corona-App bzw. im zweiten Schritt ohne Immu­ni­täts­ausweis auf Basis der Argu­men­tation, sich und andere Kunden vor einer poten­ti­ellen „Neu­in­fektion“ zu schützen. Diesem teuf­li­schen Vor­haben kann man nur einen Riegel vor­schieben, wenn niemand dieses böse Spiel mit­macht. Leider wird es genügend Leute geben, die ihre „Seele verkaufen“,nur damit sie in Urlaub fliegen und in einem Restaurant essen gehen können.


Quelle: watergate.tv