Jan van Helsing im Interview mit Dr. Matthes Haug: “Wir sind immer noch besetzt!”

Jan van Helsing: Herr Dr. Haug, Sie haben im Dezember 20 Ihr Buch „Das Deutsche Reich, 1871 bis heute“ her­aus­ge­bracht. Es scheint auf großes Interesse zu stoßen, wenn man sich die ersten Ver­kaufs­zahlen anschaut. Was waren Ihre wesent­lichen Beweg­gründe, eine Schrift wie diese zu ver­öf­fent­lichen? Wie war Ihr Wer­degang in Bezug auf diese Thematik?

Dr. Haug: Bereits als Zwölf­jäh­riger hatte ich mich für dieses Thema inter­es­siert. Ich hatte mir damals schon eine Reichs­ver­fassung von 1919 besorgt, um mich damit einfach einmal zu beschäf­tigen. Ich wollte wissen, was die völ­ker­recht­liche Basis hier in Deutschland ist. Schnell war mir klar, dass natürlich nach dem Zweiten Welt­krieg – wobei ich diesen als Ersten Welt­krieg in der 2. Phase bezeichne, da durch den Ersten Welt­krieg u.a. mittels des Ver­sailler Ver­trages die 2. Phase ja vor­pro­gram­miert war – immer noch in der BRD das Besatzer­statut galt und heute auch noch gilt. Sie gaben mir damals 1999 – ich erinnere mich noch genau – eine Infor­mation auf einem DIN-A4-Blatt, auf dem wichtige Infor­ma­tionen dies­be­züglich zusam­men­ge­fasst waren. Dies war eine Art Initi­al­zündung, mich intensiv und dann später auch aktiv mit Deutschland respektive der Besatzer­si­tuation auseinanderzusetzen.

Was waren die wesent­lichen Inhalte dieser Zusammenfassung?

Es war knapp und kon­zen­triert erklärt, dass die Alli­ierten auch heute noch bis zum Abschluss eines Frie­dens­ver­trages, den Deutschland und die 69 „Feind­staaten“ auch heute noch nicht gezeichnet haben, am Fort­be­stand des Deut­schen Reichs – aller­dings in den Grenzen von 1937 – fest­halten. Man hätte in Berlin eine kom­mis­sa­rische Regierung dieses Reichs ein­ge­setzt, um u.a. zum Aus­druck zu bringen, dass dieser Rechts­status auch wei­terhin völ­ker­rechtlich Bestand hat.

Die BRD sei, so wie Carlo Schmid, damals SPD, 1949 es treffend zum Aus­druck brachte, nur als eine OMF, also eine Orga­ni­sation einer Moda­lität der Fremd­herr­schaft, zu betrachten. Das Grund­gesetz sei ein nur von den Alli­ierten vor­ge­ge­benes Basis­gesetz, so wie es in der Haager Land­kriegs­ordnung auch vor­ge­sehen ist, das vom Besatzer dem Besetzten zur Auf­recht­erhaltung von Ordnung und Dis­ziplin für eine bestimmte Zeit­spanne gegeben wird.

Deshalb heißt ja auch heute noch „Grund­gesetz für die Bun­des­re­publik Deutschland“.

Aber das Grund­gesetz wurde doch damals vom Par­la­men­ta­ri­schen Rat aus­ge­ar­beitet und verabschiedet?

Was der Öffent­lichkeit erzählt wird und wie der Sach­verhalt wirklich war, sind zwei paar Stiefel. Mein Vater war damals in einer Stu­den­ten­ver­bindung. Carlo Schmid, einer der soge­nannten Grün­der­väter des Grund­ge­setzes, war einer der „alten Herren“ dieser Ver­bindung. Bei Festen, so mein Vater, hat er sich manchmal nach Erreichen eines gewissen lockeren Pegels über Internas und wie die Dinge tat­sächlich abliefen, aus­ge­lassen. So sagte er zu den Stu­denten: „Wisst ihr, wir durften damals noch Punkt und Komma am Grund­gesetz  setzen. Der Rest war vorgegeben.“

Es gab 139 Geneh­mi­gungs­schreiben des Par­la­men­ta­ri­schen Rates mit  Abän­de­rungs­wün­schen an bei­spiels­weise die Briten, bevor man sich auf die erste Version des GG einigen konnte bzw. diese dann abge­segnet wurde.

Aber das Grund­gesetz wird doch heute als unsere „Ver­fassung“ bezeichnet. Ist es denn immer noch als Art Besatzer­recht anzu­sehen bzw. hat sich daran auch seit der Wie­der­ver­ei­nigung nichts geändert?

Richtig. Es ist immer noch ein Besatzer­recht. Aber das steht ja im Artikel 120 der aktu­ellen Fassung auch drin: „Der Bund trägt die Auf­wen­dungen für Besat­zungs­kosten und die sons­tigen inneren und äußeren Kriegs­fol­ge­lasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.“

Dem gibt es ja nichts mehr hin­zu­zu­fügen. Die Antwort wird einem direkt gegeben. Aber wer liest sich ein aktu­elles Grund­gesetz schon durch? Das machen nicht einmal die Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten. Die haben zu über 90 % hiervon keine Ahnung. Aber wenn man ein ordent­liches Gehalt vom Bund bezieht, so muss ich ja nicht auch noch die „Geschäfts­ordnung“ meines Dienst­herren durchlesen…

Ob wir nun Besatzer­kosten noch tragen oder nicht, Haupt­sache es klingelt regel­mäßig auf meinem Konto und meine Pension ist auch noch gesichert.

Ich habe häufig die Erfahrung gemacht, dass Abhängige bzw. Bedienstete des Appa­rates BRD einem unbe­dingt weis­machen möchten, dass doch alles in Ordnung, das Grund­gesetz unsere Ver­fassung wäre, und wir längst sou­verän sind. Die glauben tat­sächlich aus Eigennutz daran nach dem Motto: „Wes Brot ich ess, dessen Lied ich sing.“ Mit solchen Sys­tem­lingen zu dis­ku­tieren, ist müh­selig. Es gilt bei dieser Spezies der Grundsatz: Eigennutz geht vor Gemeinnutz!

Nach der Deut­schen „Wie­der­ver­ei­nigung“, welche nach näherer Betrachtung ja wohl nicht als solche bezeichnet werden kann, heißt es doch bis heute im Abschluss­ar­tikel des GG, dass nach Voll­endung der Deut­schen Einheit sich das Deutsche Volk dieses GG in freier Selbst­be­stimmung gegeben hat, bis es sich in freier Selbst­be­stimmung eine Ver­fassung gibt, so zumindest sinn­gemäß. Das scheint wider­sprüchlich zu sein.

Hier muss eine klare Dif­fe­ren­zierung gemacht werden bei der in diesem Zusam­menhang ste­henden häufig ver­wen­deten Vokabelakrobatik.

Erstens spricht man von „Wie­der­ver­ei­nigung“. Aus diesem Grunde hat man ja einen Eini­gungs­vertrag gezimmert. Wäre die Einheit voll­zogen worden, so müsste es „Deut­scher Ein­heits­vertrag“ heißen. Die DDR und die BRD haben sich jedoch nur in irgend­einer Weise geeinigt, so dass es eben Eini­gungs­vertrag heißt. Nach der 2. Phase des Ersten Welt­kriegs, also dem soge­nannten Zweiten Welt­krieg, wurde Deutschland in 4 Teile auf­ge­teilt. Die west­liche Besat­zungszone (später BRD) mit seinen durch die West­al­li­ierten auf­ge­teilten Bereichen, die mit­tel­deutsche Zone (DDR), die zur Ver­waltung an Polen über­ge­benen Ost­ge­biete und die sowje­ti­schen Ost­ge­biete wie Königsberg. Die Teil­zonen wie die damalige BRD und DDR konnten nicht hoheitlich das Gesamte wieder ver­einen, sondern lediglich ihre beiden Teil­ein­heiten. Keines der beiden staats­ähn­lichen Gebilde konnte hoheit­liche Auf­gaben für das gesamte Deutsche Reich über­nehmen bzw. war hierzu berechtigt. Dies hat Helmut Kohl damals auch betont.

Zum 2. Punkt: Niemand aus der Bevöl­kerung wurde jemals gefragt, ob man sich das Grund­gesetz in freier Selbst­be­stimmung geben möchte. Das ist schon unge­heu­erlich, dann so zu tun, als ob es in freier Selbst­be­stimmung geschehen wäre. In der nächsten Passage des Abschluss­ar­tikels 146 heißt auch noch, dass es gelten solle, bis sich die Deut­schen eine Ver­fassung geben. Also muss zwingend ein Grund­gesetz von der Natur her etwas anderes als eine Ver­fassung sein, sonst würde es dort nicht so drin­stehen. Aber auch hier behaupten oppor­tu­nis­tische Sys­tem­linge einfach wie­derum, dass eben das Grund­gesetz unsere Ver­fassung sei.

Es macht irgendwann keinen Spaß mehr, sich mit solchen eigen­nüt­zigen und unsin­nigen Behaup­tungen auseinanderzusetzen.

Es heißt doch immer, dass der soge­nannte „2 + 4 Vertrag“ über die abschlie­ßende Regelung in Bezug auf Deutschland die „Deutsche Frage“ geregelt hätte, einem Frie­dens­vertrag gleich käme und das Ver­einte Deutschland seine volle Sou­ve­rä­nität nun besitzen würde. Ist dies als weitere Täu­schung der Deut­schen zu betrachten?

Genau das ist es! Zunächst einmal heißt es „4 + 2 Vertrag“, also die 4 Alli­ierten und dann die BRD und DDR. Die Sou­ve­rä­nität hätte laut Vertrag für das ver­einte Deutschland gegolten. Dieses wurde jedoch niemals her­ge­stellt. Auch ver­langte der Vertrag, dass das ver­einte Deutschland für die Rati­fi­zierung als zwin­gende Vor­aus­setzung eine Ver­fassung hin­terlegt. Dies ist eben­falls niemals geschehen. Schon aus diesem Grunde erfolgte also keine Rati­fi­zierung. Der Vertrag besitzt für die BRD keine Gültigkeit.

Was geschah eigentlich im Wesent­lichen bei den soge­nannten Pariser Ver­hand­lungen am 17.7.1990, als der 2 + 4 oder besser 4 + 2 Vertrag ver­handelt wurde?

Jetzt wird es richtig inter­essant! Einem Gerücht zufolge soll der damalige Außen­mi­nister der USA als erster Sie­ger­macht, James Baker, den Artikel 23 des Grund­ge­setzes gestrichen haben. In selbem Atemzug soll der damalige Außen­mi­nister der Sowjet­union, Sche­ward­nadse, die DDR-Ver­fassung – hier sprach man von einer Ver­fassung! – mit einem Feder­strich kraft Alli­iertem Vor­be­halts­recht gestrichen haben.

Artikel 23 des GG der alten Fassung defi­nierte den Gel­tungs­be­reich des Gesetzes. D.h. wird der Gel­tungs­be­reich gestrichen, so gilt es nir­gends mehr.

Dies habe ich natürlich recher­chiert. Dazu nahm ich mit einem damals bei den Pariser Ver­hand­lungen anwe­senden Jour­na­listen per­sön­lichen Kontakt auf. Sein Name: Peter Ruge. Er war damals bei der „Welt“ tätig. Zwi­schen­zeitlich wohnte er in Paris. Wir ver­ab­re­deten uns damals im Cafe Opera in Paris. Er eröffnete mir gegenüber als erstes, dass er nicht abgehört werde, was im Klartext bedeutet, dass die Abhör­ma­schi­nerie ständig am arbeiten war. Leider hatte sich diesem Gespräch ein Agent, der sich damals als Mit­streiter des Deut­schen Reichs ausgab und für pol­nische Behörden tätig war oder heute noch ist, nämlich Christian Samter, mit auf­ge­drängt, so dass sich Herr Ruge mit ange­zo­gener Hand­bremse äußerte, da er bestimmt Hin­ter­grund­in­for­ma­tionen über ihn hatte. Ruge sagte, Gen­scher hätte gedroht, dass falls irgendein anwe­sender Jour­nalist bei diesen Pariser Ver­hand­lungen über irgend­welche Strei­chungen berichten würde, er selbst dafür sorgen würde, dass sel­biger mundtot gemacht werden würde. An anderer Stelle bestä­tigte dann Ruge den Akt der Strei­chungen, so wie es anfänglich die Gerüchte ver­mu­teten. Er schrieb am 18.7.1990 in einem Artikel in der „Welt“, den ich mir dann besorgt hatte, dass mit diesem Akt die Republik in die Geschichte einging. Wenn etwas in die Geschichte eingeht, so ist es vorbei.

Gen­scher hätte dann seine Drohung wahr­ge­macht und ihm einen Haus- und Hof-Jour­na­lis­tenjob bei Mit­terrand besorgt. Er verlor seine Anstellung bei der „Welt“.

Am 23.9.1990 wurde dann die Strei­chung des Gel­tungs­be­reich im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht, sodass aller­spä­testens ab diesem Zeit­punkt das Grund­gesetz ohne weitere Geltung war. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Wenn doch aber die BRD spä­testens mit Strei­chung des Gel­tungs­be­reiches nicht mehr existent war, wie konnte man dann über einen danach zu erfol­genden Bei­tritt der DDR, die es ja auch nicht mehr gab, verhandeln?

Helmut Kohl hatte nach Strei­chung des Artikels 23 die BRD im Frank­furter Han­dels­re­gister als Firma ange­meldet. Seither ist jede Stadt, jedes Land­ratsamt, jede Behörde eine Firma. Gen­scher meldete die BRD bei der UN ab und wieder als Firma „Germany“ auch in den USA an. Die Han­dels­re­gis­ter­nummern sind einsehbar.

Ein Bei­tritt der DDR kraft Artikel 23 am 3. Oktober 1990, also dem Tag der Deut­schen „Einheit“, war nicht mehr möglich, da dieser Artikel nicht mehr existent war.

Man begann nun eines der größten Lügen­ge­bäude in der Geschichte auf­zu­bauen. Ein Bei­tritt von etwas, das nicht mehr existent war, konnte nichts bei­treten, das seine recht­liche Existenz eben­falls ver­loren hatte. So etwas bezeichnet man klas­sisch als des Kaisers neue Kleider.

Dass der Artikel 23 am 3. Oktober 1990 nicht mehr vor­handen war, kann man ja dann leicht im Bun­des­ge­setz­blatt recher­chieren. Wenn es also der staat­lichen Berech­tigung der BRD fehlt, so ist doch jeg­licher inter­na­tional geschlossene Vertrag, also auch bezüglich der EU, nichtig und besitzt keine Gültigkeit?

Für Deutschland bzw. für das einzig rechtlich gültige Deutsche Reich kann keine BRD einen völ­ker­rechtlich ver­bind­lichen Vertrag unter­zeichnen. Die BRD ist zudem nach Haager Land­kriegs­ordnung „Feind­staat“ des Deut­schen Reichs. Es wäre in der Geschichte ein­malig, wenn ein Feind­staat für den Staat, gegen den er als Feind in der UN gelistet ist, auch noch rechts­ver­bind­liche Ver­träge in dessen Namen unter­zeichnen können solle.

Diesen Wider­spruch sollte man sich über­haupt einmal auf der Zunge zer­gehen lassen. Ein Land bzw. recht­mä­ßiger Staat wie das Deutsche Reich, und ich spreche hier vom Reich von 1871, ist von der Feind­staa­ten­klausel noch betroffen und eine BRD unter­zeichnet eine Mit­glied­schaft bei der UNO, die sie selbst in die Liste der Feind­staaten gegenüber dem Deut­schen Reich ein­reiht, jedoch behauptet diese BRD gleich­zeitig, dass sie den recht­mä­ßigen Staat Deutsch­lands ver­tritt. In medi­zi­ni­scher Hin­sicht würde man dieses Ver­halten kor­rekter Weise als schi­zo­phren bezeichnen.

Die BRD ver­sucht natürlich mit allen Mitteln aus dieser, gelinde gesagt, Misere her­aus­zu­kommen. Ent­weder ver­sucht man es über einen Lis­sabon-Vertrag, welcher dann die Situation der BRD deckeln bzw. die EU sich diese ein­ver­leiben soll, und/oder man macht es über Handels- und See­recht, da man ja eine Firma ist und so han­dels­recht­liche Ver­träge zeichnen kann.

Es liegen in allen Fällen immer arg­listige Täu­schungen vor gegenüber dem deut­schen Volk, das ja bei der­ar­tigen Ver­trägen immer ver­treten sein muss, so dass es sich danach um keinen Vertrag von rechts­wirk­samer Sub­stanz handeln kann.

Wenn wir, wie Sie sagen, im Deut­schen Reich von 1871 leben, wie beur­teilen Sie dann den aktu­ellen Gebiets­stand von Deutschland?

Es steht mir nicht zu, hier irgend­einen Gebiets­stand fest­legen zu können oder zu wollen. Deutschland ist ein zahn­loser, besetzter Tiger, der nicht all­zuviel zu melden hat. Die Alli­ierten halten an 1937 fest, völ­ker­rechtlich muss man sich jedoch über die Situation von 1871 Gedanken machen. Ich würde dies einer gewissen Frei­wil­ligkeit der betrof­fenen Völker über­lassen und dies nicht gleich in den Vor­der­grund aller Ver­hand­lungen stellen. Im noch zwingend abzu­schlie­ßenden Frie­dens­vertrag muss es dann, auch wenn es in Etappen geschehen sollte, letzt­endlich geregelt werden. Es ist wahr­scheinlich in jedem Falle ein lang­wie­riger Prozess.

Wie sind eigentlich die inner­deut­schen Bun­des­tags­wahlen vor diesem Hin­ter­grund zu bewerten?

Das sich selbst so bezeich­nende Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ent­schieden, dass keine Wahl in der BRD Gül­tigkeit besitzt. Aus meiner Sicht schon deshalb nicht, da ja im GG, unab­hängig von seiner nicht vor­handen Gül­tigkeit, in Artikel 116 steht, wer Deut­scher ist. Dort heißt es: „Deut­scher im Sinne dieses Grund­ge­setzes ist vor­be­haltlich ander­wei­tiger gesetz­licher Regelung, wer die deutsche Staats­an­ge­hö­rigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Ver­trie­bener deut­scher Volks­zu­ge­hö­rigkeit oder als dessen Ehe­gatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deut­schen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Auf­nahme gefunden hat.“

D.h. jeder Deutsche in diesem Sinne muss auch die Mög­lichkeit besitzen, an den Wahlen teil­zu­nehmen. Dies geschah jedoch nie, da Wahl­un­ter­lagen niemals an alle Deut­schen im Sinne des Artikels 116 ver­schickt wurden und man sie von vorn­herein aus­ge­schlossen hat. Also selbst nach eigenem Grund­gesetz der BRD sind alle Wahlen in diesem Sinne ungültig.

Gibt es denn abschießend noch absolut und nicht anzwei­felbare Beweise dafür, dass alle alli­ierten Vor­be­halts­rechte und Mili­tär­ge­setze wei­terhin Gül­tigkeit besitzen und somit der „4 + 2 Vertrag“ danach bewie­se­ner­maßen keine Gül­tigkeit besitzt?

Oh ja. Diese gibt es. Im Bun­des­ge­setz­blatt Teil II von 1994 steht unmiss­ver­ständlich – und ich habe wesent­liche Geset­zes­texte und ‑quellen immer parat – auf Seite 26, Artikel 1, Absatz 1 d), dass das Ber­lin­über­ein­kommen, in dem defi­niert ist, dass alle Vor­be­halts­rechte der Alli­ierten wei­terhin Gül­tigkeit besitzen, hiermit in kraft tritt. Ich bin auch im Besitz eines Schreibens des sog. Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­riums von 2004, in dem die weitere Gül­tigkeit der Vor­be­halts­rechte und somit die nicht vor­handene Sou­ve­rä­nität der BRD ein­deutig belegt sind. Diese Quellen und ent­spre­chende Kopien dieser Schreiben sind im Buch enthalten.

Herr Dr. Haug, es scheint, als ob Sie sich sehr intensiv in den letzten 20 Jahren mit diesem enorm wich­tigen Thema aus­ein­an­der­ge­setzt haben. Auch sprechen hierfür alle Pro­zesse, die Sie letzt­endlich an Ober­lan­des­ge­richten und Finanz­ge­richten erfolg­reich geführt haben. 

Was moti­viert Sie bzw. was ist Ihre Bot­schaft an die Deutschen?

Meine Moti­vation ist: Ich kann nicht anders! Es erfüllt mich auch mit Freude, wenn ich vielen Men­schen Steil­vor­lagen und eine solide Recher­che­basis in Form dieses kompakt gehal­tenen Buches, das doch gefüllt ist mit wesent­lichen recht­lichen, geschicht­lichen und prak­tisch gemachten Inhalten und Erfah­rungen, an die Hand geben kann.

Ich betrachte Deutschland im Moment als Jam­mertal. Das Volk wird aus­ge­nutzt, Rentner erhalten eine Durch­schnitts­rente von 846 Euro, obwohl diese wahr­scheinlich 40 Jahre ein­be­zahlt haben. Der reale Steu­ersatz beträgt inkl. aller Steuern auf Pro­dukte mehr als 80 %, Lug und Trug bestimmt unseren Alltag, Land­wirt­schaft wird ver­nichtet usw. China ver­sucht, sich über will­fährige und leider doch auch gewählte SED-Poli­tiker wie Merkel, Gauck, Habeck, etliche Linke und Grüne, hier zu bedienen und seinen Sozia­lismus Deutschland über Brüssel über­zu­stülpen. Wir stehen jetzt an einem Schei­deweg: Ent­weder ein nach sozia­lis­ti­schem Modell kon­trol­liertes und für die Deut­schen nicht pas­sendes China hier oder man setzt sich ein mit all seinen Kräften für ein freies und selbst­be­stimmtes Deutschland mit eigener Iden­tität. Es erfordert in jedem Auf­klärung und Infor­mation. Und dazu möchte ich beitragen.

Vielen Dank!

Sehr gerne! Es hat mich sehr gefreut.