Dass Bürger vor einer Heidelberger Polizeistation ihre Solidarität mit einer kritischen Rechtsanwältin bekundeten und damit die ihnen angeborenen Grundrechte wahrnahmen, soll ihnen nun zum Verhängnis werden. Eine der ersten Verhandlungen findet am 8. März 2021 gegen den kritischen Medizin-Journalisten Hans U. P. Tolzin statt. Der sieht Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Gefahr und erhofft sich an dem Termin maximale Öffentlichkeit.
(von Hans U. P. Tolzin)
Sie erinnern sich? Am 15. April war die Lockdown-kritische Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner nach einem erzwungenen Psychiatrie-Aufenthalt zu einem Verhör ins Heidelberger Polizeipräsidium zitiert worden.
Zu diesem Ereignis, auf das ich über meine Kanäle öffentlich hingewiesen hatte, kamen etwa 150 Menschen vor das Polizeipräsidium, um ihre Solidarität mit Frau Bahner zu bekunden.
Nach der spontanen Versammlung hatte der Staatsschutz eine 11-köpfige Sonderkommission eingerichtet, um die Identität der Teilnehmer anhand von Videomaterial festzustellen und reihenweise Bußgeldbescheide zu verschicken.
Meine eigenen Verfahren wegen Aufrufs zur verbotenen Versammlung und Nichtabstandhalten waren nach einer Weile eingestellt worden. Dachte ich zumindest.
Nun plötzlich heißt es, dass gegen mich am 8. März 2020 vor dem Heidelberger Amtsgericht verhandelt wird. Auch andere Teilnehmer der Solidaritätskundgebung haben entsprechende Vorladungen zu diversen Terminen erhalten.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat das Ganze schon lange nichts mehr zu tun. Hier soll vielmehr eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. Bereits mein Stuttgarter Amtsgerichtstermin am 9. Dezember war ein regelrechter politischer Schauprozess — unter fast vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit.
Bitte kommt am 8. März 2021 spätestens um 9 Uhr zum Amtsgericht Heidelberg und füllt den Zuschauerraum, so dass wir genügend Öffentlichkeit für diesen weiteren Versuch haben, Grundrechte und Demokratie zu Grabe zu tragen.
Für Youtuber wird es Gelegenheit zu Interviews mit meinem Anwalt, mir und unseren Sachverständigen geben. Näheres auf Anfrage.
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