Ein neues Urteil der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) folgt dem Antrag von Asylrechtsgruppen und verlangt, dass auch illegale Migranten an den EU-Binnengrenzen nicht mehr abgewiesen werden dürfen. Deutsche Grenzkontrollen werden damit sinnlos.
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss die Bundesrepublik Deutschland jeden illegal eingereisten Ausländer aufnehmen und darf ihn nicht in das EU-Land, aus dem er die Grenze überschritten hat, zurückweisen. Damit sind die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen zu beispielsweise Polen oder Tschechien, um illegale Zuwanderer abzuweisen, rechtswidrig [siehe Bericht »BILD«]. Abgewiesen dürfen die Migranten nur an den EU-Außengrenzen.
Die »Junge Freiheit« schreibt: »Triumph für Innenministerin Faeser: Der EuGH hat Zurückweisungen von Migranten an Binnengrenzen der EU verboten. Damit sind Kontrollen sinnlos. Alle Tore stehen offen.«
Eine souveräne Entscheidung darf die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache nicht treffen, weil Deutschland einen Teil seiner Souveränität zugunsten der Europäischen Union aufgegeben hat. Damit gilt zumindest vorerst das Urteil des EuGH.
Quelle: freiewelt.net
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