Migranten sollen nur noch an den EU-Außen­grenzen abge­wiesen dürfen — EuGH ver­bietet Zurück­wei­sungen an EU-Bin­nen­grenzen: »Alle Tore stehen offen«

Ein neues Urteil der Euro­päi­schen Gerichts­hofes (EuGH) folgt dem Antrag von Asyl­rechts­gruppen und ver­langt, dass auch illegale Migranten an den EU-Bin­nen­grenzen nicht mehr abge­wiesen werden dürfen. Deutsche Grenz­kon­trollen werden damit sinnlos.

Nach einem aktu­ellen Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofes (EuGH) muss die Bun­des­re­publik Deutschland jeden illegal ein­ge­reisten Aus­länder auf­nehmen und darf ihn nicht in das EU-Land, aus dem er die Grenze über­schritten hat, zurück­weisen. Damit sind die Kon­trollen an den EU-Bin­nen­grenzen zu bei­spiels­weise Polen oder Tsche­chien, um illegale Zuwan­derer abzu­weisen, rechts­widrig [siehe Bericht »BILD«]. Abge­wiesen dürfen die Migranten nur an den EU-Außengrenzen.

Die »Junge Freiheit« schreibt: »Triumph für Innen­mi­nis­terin Faeser: Der EuGH hat Zurück­wei­sungen von Migranten an Bin­nen­grenzen der EU ver­boten. Damit sind Kon­trollen sinnlos. Alle Tore stehen offen.«

Eine sou­veräne Ent­scheidung darf die Bun­des­re­publik Deutschland in dieser Sache nicht treffen, weil Deutschland einen Teil seiner Sou­ve­rä­nität zugunsten der Euro­päi­schen Union auf­ge­geben hat. Damit gilt zumindest vorerst das Urteil des EuGH.


Quelle: freiewelt.net