Justizminister Marco Buschmann (FDP) will das Strafmaß für Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie heruntersetzen. Angeblich sollen Polizei und Justiz von unnötigen Verfahren entlastet werden. Laut Recherchen unabhängiger Medien sind Zweifel angebracht.
Mit jedem Tag, an dem die Ampel regiert, steigen die finanziellen Nöte, ideologischen Zumutungen und Gängelungen für rechtschaffene Bürger ins Unermessliche. Für Liebhaber abseitiger Fortpflanzungsmethoden, Trans-Aktivisten, professionelle Diskriminierungsriecher und inzwischen sogar für Pädokriminelle entwickelt sich Deutschland unter den links-woken Regenbogenparteien hingegen zum Paradies.
Nachdem die Regierung das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz noch kurz vor Weihnachten beschlossen hatte, das eine breite Schichte Kritiker als kindeswohlschädigenden, naturgesetzwidrigen, ideologischen Unfug betrachtet, geht es in derselben Spur weiter für Marco Buschmann.
So soll der Justizminister laut Medienberichten planen, das Strafmaß für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie planen. Erst 2021 hatte die Große Koalition unter Angela Merkel genau diese Straftat als Verbrechen neu eingeordnet unter § 184b StGB, die nicht mit unter einem Jahr Haft strafbewehrt war. Buschmann will das Rad jetzt wieder zurückdrehen. Der Besitz von Kinderpornografie soll demzufolge kein Verbrechen, sondern lediglich ein Vergehen darstellen. Straftäter kommen dann in der Regel mit einer Bewährungsstrafe bzw. mit einer bloßen Geldstrafe davon. Vor dem Hintergrund, dass der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie geradezu explosionsartig gestiegen ist wie auch der Missbrauch von Kindern insgesamt, ist Buschmanns Vorstoß, gegen dieses abscheuliche Verbrechen mit der ganzen Milde des Staates vorzugehen, völlig unverständlich.
Die Erklärung des Justizministeriums stellt auf schlichte praktische Gründe ab. Da die Verschärfung des Strafmaß für Kinderpornografie auch sogenannte Warnfälle betrifft, muss es dringend reformiert werden. Warnfall bedeutet, dass beispielsweise Lehrer oder Eltern in Klassenchatgruppen einschlägiges Bild- und Videomaterial aus Beweisgründen sichern, dadurch jedoch automatisch in den Anwendungsbereich von § 184b StGB fielen und sich als Zeugen strafbar machten.
Klingt erst einmal einleuchtend. Aber ist das auch so? Wie Julian Reichelt auf nius.de schreibt, kann die Regierung diese Darstellung mit keiner einzigen Zahl belegen. Nach Anfrage von nius.de an das Innenministerium mussten die Zuständigen einräumen, dass sich ein Anstieg der Fallzahlen von unschuldig Beteiligten, die durch den Warnfall ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft gerieten, statistisch nicht belegen lasse.
Der Hintergrund muss also ein anderer sein. Und der liegt laut Julian Reichelt im migrantischen Milieu. So ist laut Kriminalstatistik die Zahl der tatverdächtigen Ausländer bei jugendpornografischen Schriften um sage und schreibe 95 Prozent gestiegen. Reichelt schreibt:
»Wir haben mit Lokalpolitikern und Polizisten gesprochen. An unseren Schulen grassiert ein neues, fürchterliches Verbrechen, das – wie die Statistik belegt – meist von jungen Ausländern begangen wird, nämlich sexuelle Erpressung von Minderjährigen. Junge Mädchen verlieben sich in einen älteren Jungen. Sie werden überredet, zum Beispiel Nackfotos von sich per Whatsapp zu schicken. Mit diesen Fotos werden sie dann erpresst und zu weiteren sexuellen Handlungen gezwungen. Diese erzwungenen Sex-Videos, oft im Bereich der Vergewaltigung, werden dann in Chatgruppen als Trophäen verteilt und verschickt.«
Weil die Verbrechen in den migrantischen Milieus Legion werden, fällt der Kuscheljustiz in Deutschland nichts anderes ein als hilflos zu kapitulieren, Frauen und Mädchen ihren Peinigern auszuliefern, anstatt sie vor diesen Exzessen mit wirksamen Strafen zu schützen.
Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz
Der Artikel erschien zuerst bei freiewelt.net
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.