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Ver­breitung von Kin­der­por­no­grafie: Regierung will mildere Strafen und mehr Nach­sicht für Täter

Jus­tiz­mi­nister Marco Buschmann (FDP) will das Strafmaß für Besitz und Ver­breitung von Kin­der­por­no­grafie her­un­ter­setzen. Angeblich sollen Polizei und Justiz von unnö­tigen Ver­fahren ent­lastet werden. Laut Recherchen unab­hän­giger Medien sind Zweifel angebracht. 

Mit jedem Tag, an dem die Ampel regiert, steigen die finan­zi­ellen Nöte, ideo­lo­gi­schen Zumu­tungen und Gän­ge­lungen für recht­schaffene Bürger ins Uner­mess­liche. Für Lieb­haber absei­tiger Fort­pflan­zungs­me­thoden, Trans-Akti­visten, pro­fes­sio­nelle Dis­kri­mi­nie­rungs­riecher und inzwi­schen sogar für Pädo­kri­mi­nelle ent­wi­ckelt sich Deutschland unter den links-woken Regen­bo­gen­par­teien hin­gegen zum Paradies.

Nachdem die Regierung das soge­nannte Selbst­be­stim­mungs­gesetz noch kurz vor Weih­nachten beschlossen hatte, das eine breite Schichte Kri­tiker als kin­des­wohl­schä­di­genden, natur­ge­setz­wid­rigen, ideo­lo­gi­schen Unfug betrachtet, geht es in der­selben Spur weiter für Marco Buschmann.

So soll der Jus­tiz­mi­nister laut Medi­en­be­richten planen, das Strafmaß für den Besitz und die Ver­breitung von Kin­der­por­no­grafie planen. Erst 2021 hatte die Große Koalition unter Angela Merkel genau diese Straftat als Ver­brechen neu ein­ge­ordnet unter § 184b StGB, die nicht mit unter einem Jahr Haft straf­be­wehrt war. Buschmann will das Rad jetzt wieder zurück­drehen. Der Besitz von Kin­der­por­no­grafie soll dem­zu­folge kein Ver­brechen, sondern lediglich ein Ver­gehen dar­stellen. Straf­täter kommen dann in der Regel mit einer Bewäh­rungs­strafe bzw. mit einer bloßen Geld­strafe davon. Vor dem Hin­ter­grund, dass der Besitz und die Ver­breitung von Kin­der­por­no­grafie geradezu explo­si­ons­artig gestiegen ist wie auch der Miss­brauch von Kindern ins­gesamt, ist Busch­manns Vorstoß, gegen dieses abscheu­liche Ver­brechen mit der ganzen Milde des Staates vor­zu­gehen, völlig unverständlich.

Die Erklärung des Jus­tiz­mi­nis­te­riums stellt auf schlichte prak­tische Gründe ab. Da die Ver­schärfung des Strafmaß für Kin­der­por­no­grafie auch soge­nannte Warn­fälle betrifft, muss es dringend refor­miert werden. Warnfall bedeutet, dass bei­spiels­weise Lehrer oder Eltern in Klas­sen­chat­gruppen ein­schlä­giges Bild- und Video­ma­terial aus Beweis­gründen sichern, dadurch jedoch auto­ma­tisch in den Anwen­dungs­be­reich von § 184b StGB fielen und sich als Zeugen strafbar machten.

Klingt erst einmal ein­leuchtend. Aber ist das auch so? Wie Julian Rei­chelt auf nius.de schreibt, kann die Regierung diese Dar­stellung mit keiner ein­zigen Zahl belegen. Nach Anfrage von nius.de an das Innen­mi­nis­terium mussten die Zustän­digen ein­räumen, dass sich ein Anstieg der Fall­zahlen von unschuldig Betei­ligten, die durch den Warnfall ins Visier von Polizei und Staats­an­walt­schaft gerieten, sta­tis­tisch nicht belegen lasse.

Der Hin­ter­grund muss also ein anderer sein. Und der liegt laut Julian Rei­chelt im migran­ti­schen Milieu. So ist laut Kri­mi­nal­sta­tistik die Zahl der tat­ver­däch­tigen Aus­länder bei jugend­por­no­gra­fi­schen Schriften um sage und schreibe 95 Prozent gestiegen. Rei­chelt schreibt:

»Wir haben mit Lokal­po­li­tikern und Poli­zisten gesprochen. An unseren Schulen gras­siert ein neues, fürch­ter­liches Ver­brechen, das – wie die Sta­tistik belegt – meist von jungen Aus­ländern begangen wird, nämlich sexuelle Erpressung von Min­der­jäh­rigen. Junge Mädchen ver­lieben sich in einen älteren Jungen. Sie werden über­redet, zum Bei­spiel Nack­fotos von sich per Whatsapp zu schicken. Mit diesen Fotos werden sie dann erpresst und zu wei­teren sexu­ellen Hand­lungen gezwungen. Diese erzwun­genen Sex-Videos, oft im Bereich der Ver­ge­wal­tigung, werden dann in Chat­gruppen als Tro­phäen ver­teilt und verschickt.«

Weil die Ver­brechen in den migran­ti­schen Milieus Legion werden, fällt der Kuschel­justiz in Deutschland nichts anderes ein als hilflos zu kapi­tu­lieren, Frauen und Mädchen ihren Pei­nigern aus­zu­liefern, anstatt sie vor diesen Exzessen mit wirk­samen Strafen zu schützen.

Ein Gast­beitrag der Initiative Familien-Schutz 

 

Der Artikel erschien zuerst bei freiewelt.net