Zur aktu­ellen Linkslage

Falls Sie die Über­schrift ver­wirren sollte: mir erschien das Wort „Rechtslage“ schlicht unan­ge­bracht zur Beschreibung der recht­lichen Zustände in Deutschland. Denn das, was wir seit vielen Jahren in immer erschre­cken­derem Maße erleben, ist juris­tisch gesehen ja wohl eher im Bereich eines Kas­per­le­theaters einer Lai­en­spiel­gruppe anzusiedeln.

Als Mensch, der geboren wird und in irgend­einem Land lebt (nehmen wir uns mal als Bei­spiel einen Deut­schen), ent­wi­ckelt man irgendwann das Ver­ständnis, dass man in einem Land lebt, das als Staat bezeichnet wird, dessen Bürger in einem abge­grenzt defi­nierten Gebiet innerhalb dieses Staates wohnen und zumindest meistens eine Staats­bür­ger­schaft haben, die sich in der Regel auf innerhalb dieses Gebietes geborene Men­schen bezieht und die den Namen dieses Staates trägt.

Als Bürger eines solchen Staates geht man gewohn­heits­mäßig davon aus, dass die­je­nigen, die man aus­er­koren hat, sich um diesen Staat und dessen Wohl­ergehen und ein­wand­freies Funk­tio­nieren zu kümmern, dies nach bestem Wissen und auf einem hohen Standard zu tun.

Da es sich bei einem Staat um eine Rechtsform handelt, ist, so darf man annehmen, logi­scher­weise gerade der juris­tische Bereich ein sehr wich­tiger und man darf wohl annehmen, dass hier Juristen nicht nur am Werk sind, sondern auch peinlich genau darauf achten, dass die ent­spre­chenden Grün­dungs­sta­tuten, Gesetze, Bestim­mungen und deren Durch­führung peinlich genau for­mu­liert und auf aktu­ellem Stand gehalten werden.

Als Bürger kommt man in den Genuss solcher Genau­igkeit, bei der sprich­wörtlich auf jedes Komma, jede Klammer, jeden Absatz und jeden Nebensatz achten muss ins­be­sondere, wenn es um das Zahlen von Steuern, Buß­geldern oder Abgaben geht. Dies ist kei­neswegs zwangs­läufig negativ, sondern zeigt lediglich, dass man mit Hilfe genau for­mu­lierter Gesetze und Bestim­mungen sehr genau das Ver­halten innerhalb einer Gemein­schaft regeln kann. Alles, was im Gesetz nicht geregelt ist, ist nicht geregelt und gibt somit mög­li­cher­weise in Zukunft Anlass für Strei­tig­keiten vor Gericht. Je genauer also das Gesetz for­mu­liert ist, desto weniger Arbeit hat man als Gemein­schaft später. Jeder Vertag im geschäft­lichen Bereich tut dies genau so.

Was aber erleben wir in Bezug auf den „Staat“ Bun­des­re­publik Deutschland? Da wird mit heißer Nadel gestrickt und nicht einmal ansatz­weise juris­tische Sorgfalt walten gelassen. Fragt man dann nach, wird selbst von Juristen lässig abge­wunken mit dem Hinweis „ist doch logisch“ oder „das weiß doch jeder“. Würde man als Bürger so beim Finanzamt argu­men­tieren, würde man schnell die im Ver­gleich dazu juris­tisch geradezu phä­no­menale Kom­petenz einer Ange­stellten im unteren Dienst dort kennenlernen.

Ein Bei­spiel: die Grün­dungs­sta­tuten eines Staates nennt man Ver­fassung. Nur in Aus­nah­me­fällen kann vor­über­gehend unfrei­willig darauf ver­zichtet werden, nämlich wenn ein Staat durch fremdes Militär besetzt wird und für die Dauer der Besatzung diese fremde Macht unter eigener Auf­sicht die öffent­liche Ordnung auf­recht­erhalten will. In diesem Fall, so war sich die Gemein­schaft aller Staaten einig, solle diese fremde Macht innerhalb des besetzten Gebietes des besetzten Staates eine gesetz­liche Ordnung schaffen. So wurde es nie­der­ge­schrieben in der Haager Landkriegsordnung:

Artikel 43.

Nachdem die gesetz­mäßige Gewalt tat­sächlich in die Hände des Beset­zenden über­ge­gangen ist, hat dieser alle von ihm abhän­genden Vor­keh­rungen zu treffen, um nach Mög­lichkeit die Öffent­liche Ordnung und das Öffent­liche Leben wie­der­her­zu­stellen und auf­recht­zu­er­halten, und zwar, soweit kein zwin­gendes Hin­dernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Man kann dies im Rahmen es „Grund­ge­setzes“ tun, man hätte es ebenso alter­nativ „Über­gangs­ordnung“ oder „Besat­zungs­ordnung“ nennen können. Beides hätte den vor­über­ge­henden Cha­rakter einer solchen Regelung besser offenbart als „Grund­gesetz“. Man könnte annehmen, dass genau deshalb zur Ver­schleierung dieser Tat­sache gerade eben dieser Begriff gewählt wurde. Auf dem Gebiete der Deut­schen Demo­kra­ti­schen Republik wurde statt­dessen eine Ver­fassung erar­beitet und somit in vielen Details eine Rechtsform geschaffen, die einem Staat viel näher kommt, als das „ver­wal­tungs­recht­liche Pro­vi­sorium Bun­des­re­publik Deutschland“[1] (man höre sich einmal die Rede von Carlo Schmid[2], SPD,  vom Par­la­men­ta­ri­schen Rat zur Gründung der Bun­des­re­publik Deutschland an und staune die schon und noch immer damals wie heute klaren Worte, Werte und Inhalte).

Ein solches Grund­gesetz sollte also, ebenso wie eine Ver­fassung, fest­legen, auf welches Gebiet sich diese ersatz­ge­setz­liche Regelung bezieht, auf welche Men­schen und in Folge eigentlich all das regeln, was eben genau für den vor­ge­se­henen Zweck, nämlich die Auf­recht­erhaltung der öffent­lichen Ordnung, nötig ist. Dies betrifft neben vielen anderen Dingen zum Bei­spiel auch das Thema Staats­bür­ger­schaft, aber auch zum Bei­spiel das Thema Finanzen.

Fangen wir beim Grund­sätz­lichen an: das Grund­gesetz wird gern und oft als unsere Ver­fassung bezeichnet. Wir haben ein Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, einen Ver­fas­sungs­schutz, Ver­fas­sungs­richter und noch einiges mehr.

Tat­sache ist: Artikel 146 des Grund­ge­setzes sagt eindeutig:

„Dieses Grund­gesetz (…) ver­liert seine Gül­tigkeit an dem Tag, an dem eine Ver­fassung in Kraft tritt, die vom deut­schen Volke in freier Ent­scheidung beschlossen worden ist.“

Warum heißt das Grund­gesetz Grund­gesetz? Dies haben wir bereits weiter oben gelernt, nämlich weil laut Haager Land­kriegs­ordnung ein besetztes Land während der Besat­zungszeit durch eine fremde Macht die Mög­lichkeit bekommen muss, zur Auf­recht­erhaltung von Recht und Ordnung innerhalb eines gesetz­lichen und exe­ku­tiven Rahmens während der regie­rungs­losen Zeit handeln.

Und genau dies sagt auch die Prä­ambel des Grund­gestzes in der Ausgabe vor 1990:
„…hat das deutsche Volk (…) um dem staat­lichen Leben für eine Über­gangszeit eine neue Ordnung zu geben (…)“. Das Grund­gesetz ist also eine von Besatzern für Besetzte gemachte Übergangshilfe.

Carlo Schmid sagt auch in seiner ein­gangs erwähnten Rede sehr deutlich, dass man im par­la­men­ta­ri­schen Rat das Grund­gesetz zu ver­ab­schieden habe, auch beraten. Aber „ÄNDERN“ keineswegs.

Diese Unselbst­stän­digkeit wird indes auch noch unter­strichen durch die Über­schrift des ganzen Werkes: da steht nämlich „Grund­gesetz für die Bun­des­re­publik Deutschland“ und nicht „Grund­gesetz der Bun­des­re­publik Deutschland“.

Im all­täg­lichen Sprach­ge­brauch mag eine solche Unter­scheidung nicht immer von Wich­tigkeit sein, in Gesetzen jedoch hat jedes Wort, jede Silbe und jedes Komma eine Bedeutung!

Im nor­malen Sprach­ge­brauch wird auch gern Deutschland mit der Bun­des­re­publik Deutschland gleich­ge­setzt. Das Grund­gesetz tut dies nicht!

Nach der Kapi­tu­lation der Deut­schen Streit­kräfte und der Besetzung des Deut­schen Reiches 1945 wurden anschließend die Bun­des­re­publik Deutschland und die Deutsche Demo­kra­tische Republik errichtet, ebenso wie weitere Gebiete unter pol­nische, fran­zö­sische, rus­sische und andere Ver­waltung gestellt wurden. Nach dem Mau­erfall 1989 wurde nach Meinung der deut­schen Öffent­lichkeit „Deutschland“ 1990  „wie­der­ver­einigt“. Der juris­tische Vorgang kann schnell erklärt werden: auf Grundlage des Artikels 23 des Grund­ge­setzes (GG)  traten die Länder der Deut­schen Demo­kra­ti­schen Republik dem Gel­tungs­be­reich des Grund­ge­setzes der Bun­des­re­publik Deutschland bei und lösten so ihre Eigen­staat­lichkeit auf.

Wir können nach­lesen im Artikel 23 (wohl­ge­merkt: in der alten Ausgabe des Grund­ge­setzes bis 1990, nicht in dem Ver­wir­rungs- und Ver­schleie­rungstext von heute):

„Dieses Grund­gesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder – Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Nie­der­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Hol­stein, Würt­temberg-Baden und Würt­temberg-Hohen­zollern. In anderen Teilen Deutsch­lands ist es nach deren Bei­tritt in Kraft zu setzen.“

Wenn Sie als Leser nun aller­dings eine Ausgabe des Grund­ge­setzes nach 1990 in den Händen halten, haben Sie Pech gehabt. Dort steht nämlich in Artikel 23 ein ellen­langer Absatz über die Euro­päische Union. Schauen wir ins Ände­rungs­ver­zeichnis der Aus­gaben nach 1990, finden wir schnell unter der lau­fenden Nummer 36 die pas­sende Erklärung: am 23.09.1990 wurde Artikel 23 (in seiner bis dahin exis­tie­renden Form) aufgehoben.

Nun fängt es aller­dings an spannend zu werden…

Der Tag der Deut­schen Einheit ist der erste Oktober, weil am 01.10.1990 die Deutsche Demo­kra­tische Republik auf Grundlage des Artikels 23 dem Gel­tungs­be­reich des Grund­ge­setzes der Bun­des­re­publik bei­getreten ist. Mal abge­sehen davon, dass laut Ände­rungs­ver­zeichnis dieser Artikel zu diesem Datum nicht mehr exis­tierte, frage ich mich was so schlimm daran ist, dass man den Artikel gleich löschen muss?

Ist ein Bei­tritt zum Gel­tungs­be­reich möglich laut diesem Artikel, wenn der nicht mehr exis­tiert? Und die Fragen gehen weiter: wenn der Artikel 23 auf­ge­hoben wurde, wo gilt dann jetzt das Grundgesetz?

Ein Gesetz, das über seinen Gel­tungs­be­reich Zweifel auf­kommen lässt, ist unbe­stimmt und deshalb wegen Ver­stoßes gegen das Gebot der Rechts­si­cherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Das Grund­gesetz in seiner neuen Ausgabe spricht hier in der (geän­derten) Prä­ambel davon, dass „die Deut­schen in den Ländern“ (es folgt eine Auf­zählung der aktu­ellen Bun­des­länder) „die Einheit und Freiheit Deutsch­lands voll­endet“ haben und stellt fest: „Damit gilt dieses Grund­gesetz für das gesamte Deutsche Volk“.

Inter­essant hierzu ist der Artikel 116: „Deut­scher (…) ist (…) wer (…) in dem Gebiete des Deut­schen Reiches nach dem Stande (der Grenzen. (Anm.d.Verf.)) vom 31.Dezember 1937 Auf­nahme gefunden hat.“

Soll man hier davon aus­gehen, dass Deutsche Ange­hörige des Deut­schen Volkes sind und das Grund­gesetz für das gesamte deutsche Volk gilt, so stößt man hier auf den Wider­spruch, dass ent­weder die in der Prä­ambel auf­ge­führten Länder das deutsche Volk ein­schließen oder die Defi­nition des Artikels 116. Ist eine Prä­ambel Teil des Gesetzes? Hat sie lediglich eine ein­lei­tende Funktion oder kommt ihr gesetz­ge­bende Gewalt zu?

Die Recht­spre­chung lässt hier kei­nerlei Zweifel: eine Prä­ambel ist eine Ein­führung. Nicht mehr. Nicht weniger. Eine Prä­ambel hat aber keinen geset­zes­gleichen und dinge-regelnden Cha­rakter wie ein Artikel oder Para­graph innerhalb des Geset­zes­textes. Mal abge­sehen von dem Wider­spruch hier in Bezug auf die Frage, für wen das Grund­gesetz gilt, bzw. wer oder wo das Deutsche Volk ist, bezieht sich nach wie vor der Artikel 144 aus­drücklich auf den Artikel 23 in seiner alten (auf­ge­ho­benen) Form.

Es drängt sicher der Ver­dacht auf, als sei hier „mit heißer Nadel gestrickt“ worden…

Wo gilt das Grund­gesetz, wenn es nir­gends im Geset­zestext, also in den Artikeln geregelt ist?

Heben wir uns diese Frage für später auf und kommen wir zu etwas anderem.

In Artikel 139 werden alle von den Alli­ierten Sie­ger­mächten erlas­senen Rechts­vor­schriften (dazu gehören auch soge­nannte „Befehle“ (des Hoch­kom­missars z.B.)) in ihrer Gül­tigkeit bestätigt und über das Grund­gesetz gestellt. Die erlas­senen Bestim­mungen haben also wei­terhin ohne jede zeit­liche oder inhalt­liche Beschränkung Gültigkeit.

So steht‘s im Grundgesetz!

Es gibt ein Gerücht, an dem ich Sie gerne teil­haben lassen möchte. Ich nenne es Gerücht, weil es mir bis heute nicht gelungen ist, die ent­spre­chenden Doku­mente ein­zu­sehen oder gar vor­zu­legen. Sollten Sie in der Lage sein, diese Doku­mente zu beschaffen, tun Sie es bitte!!

Der Vorgang ist schnell berichtet: am 17.09.1990 hat der damalige Außen­mi­nister der U.S.A. James Baker in seiner Eigen­schaft als Hand­lungs­be­voll­mäch­tigter der Alli­ierten West­mächte die Regierung der Bun­des­re­publik Deutschland schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass er von seinen Voll­machten Gebrauch mache und den Artikel 23 des GG aufhebe.

Am selben Tag unter­richtete Eduard Sche­ward­nadse, damals rus­si­scher Außen­mi­nister wie­derum in seiner Eigen­schaft als Bevoll­mäch­tigter für die rus­sische Besat­zungs­macht, die Regierung der Deut­schen Demo­kra­ti­schen Republik davon, dass er seine ent­spre­chenden Voll­machten wahr­nehme und die Ver­fassung der Deut­schen Demo­kra­ti­schen Republik aufhebe.

Vor­sichtig aus­ge­drückt bedeutet dies: sollte sich dies mit Doku­menten belegen lassen, so ist mit Wirkung vom 18.09.1990 der Gel­tungs­be­reich des Grund­ge­setzes gestrichen worden und somit das „Staats­gebiet“ der Bun­des­re­publik Deutschland zur Luft­nummer geworden, zeit­gleich ist die Ver­fassung der Deut­schen Republik auf­ge­hoben und somit diese Republik selbst auf­gelöst worden und wie­derum einige Tage später, am ersten Oktober 1990 ist etwas, was nicht mehr exis­tiert (Deutsche Demo­kra­tische Republik) auf Grundlage eines Artikels 23 (den es auch nicht mehr gab zu diesem Zeit­punkt) etwas bei­getreten, was nur noch auf dem Papier besteht, auf dem man es gedruckt hat (Bun­des­re­publik Deutschland).

Ich wie­derhole: sollte ich dies belegen lassen mit Doku­menten, so leben wir seit 1990 in einem Land, was weder Bun­des­re­publik noch Deutsche Demo­kra­tische Republik heißt.

Doch dazu später. Wir wollen uns hier streng an das Grund­gesetz halten.

Sollte jemand wis­sentlich dafür gesorgt oder es zuge­lassen haben, dass die bestehende Ordnung des Grund­ge­setzes gestört oder gar beseitigt wird, so berechtigt dies laut Artikel 20 jeden Deut­schen (wir erinnern uns: Deut­scher im Sinne dieses Grund­ge­setzes ist nach Artikel 116…) zum Wider­stand gegen ihn!

Mehr noch!

„Ver­letzt jemand in Aus­übung eines ihm anver­trauten öffent­lichen Amtes die ihm (…) oblie­gende Amts­pflicht“, so ist (…)  „bei Vorsatz oder grober Fahr­läs­sigkeit“ der Rück­griff auf seine Person vor­be­halten (Artikel 34).

Sollte also am 23.09.1990 jemand der Abge­ord­neten gewusst haben, was er mit der Strei­chung des Artikels 23 anrichtet oder sollte gar jemand von ihnen gewusst haben, dass die Auf­hebung auf höhere Weisung erfolgt oder sollte dies mög­li­cher­weise ver­schwiegen worden sein vor, während oder auch nach der Abstimmung, so frage ich mich sehr ernsthaft: warum hat mir niemand etwas gesagt?

Wenn die Alli­ierten der Meinung sind, sie müssten die Bun­des­re­publik Deutschland und die Deutsche Demo­kra­tische Republik auf­lösen, dann hätte ich das schon gern gewusst!

Ganz aktuell hören wir fernab des Main­streams, dass die Abschaffung der deut­schen Staats­bür­ger­schaft gar schon längst für Ende 2017 beschlossene Sache ist[3].

Ande­rer­seits: Wenn dies tat­sächlich so ist, so deutet dies auf eine Ziel­richtung der Alli­ierten im Jahre 1990 hin, die sich ganz offenbar gra­vierend unter­scheidet von der der Bun­des­re­gierung, damals wie heute!

Hat die damalige Bun­des­re­gierung uns wis­sentlich getäuscht? Hat sie einfach wei­ter­ge­macht mit der Bun­des­re­publik ohne recht­liche Grundlage? Wenn ja, warum? Etwa nur, weil die (durchaus attrak­tiven) Exis­tenzen des Abge­ord­neten an dieser Bun­des­re­publik hingen und hängen? Wie sieht es mit den aktu­ellen Abge­ord­neten aus? Wissen die Bescheid? Oder nicht? Was wäre schlimmer?

Sollten die Alli­ierten mit ihrer offen­sicht­lichen Ziel­setzung (der Auf­lösung der beiden deut­schen Teil­staaten und die schritt­weise oder gar sofortige Wie­der­errichtung des Deut­schen Reiches in seinem Grenzen vom 31. Dezember 1937) uns nicht in diesem Fall JETZT, SOFORT und DRINGEND unter­stützen im Wider­stand gegen eine offenbar bewusst kri­minell han­delnde kleine Clique von Poli­tikern, die seit 1990 wis­sentlich, vor­sätzlich, ohne recht­liche Grundlage, wider­rechtlich und heim­tü­ckisch uns hin­ter­gehen, belügen, aus­beuten? Ist dies viel­leicht der Grund für Trumps sehr deut­liche Schelte gegenüber Merkels Politik?

Sollten die oben ange­spro­chenen Pro­bleme alle nichtig und leicht erklärbar sein, so bin ich schlag­artig beruhigt. Dann kann mir sicher auch jemand sofort und ein­leuchtend erklären, wo das Grund­gesetz gilt, warum der Bei­tritt am 01.10.1990 erfolgte, wo doch schon am 23.09.1990 die Strei­chung des Artikels 23 erfolgt war.

Ich wäre heilfroh, wenn mir endlich jemand das alles erklären könnte.

Indem Sie diese Zeilen gelesen haben, machen Sie sich gerade Gedanken zu einem Thema, dessen wohl­wol­lende Betrachtung Sie fast auto­ma­tisch zu einem „Reichs­bürger“ macht. Reichs­bürger sind nämlich genau die­je­nigen, die genau diese juris­ti­schen Zweifel äußern an der Recht­mä­ßigkeit dieser Vor­gänge. Und diese Reichs­bürger sind bei­leibe keine „Neo­nazis“ oder „Rechtes Pack“, wie Minister Gabriel so gern zu poltern pflegt, sondern ganz normale Men­schen, die auf­merksam durchs Leben gehen und hier und da auch mal prüfen, was ihnen medi­en­tech­nisch so zum Gehirnfraß vor­ge­worfen wird.

Diese Men­schen würden sich in vielen Fällen nur zu gern von der Recht­mä­ßigkeit der Vor­gänge über­zeugen lassen, böte dies doch Gele­genheit, darauf zu ver­trauen, dass hier in diesem Land tat­sächlich alles nach Recht und Ordnung vor sich geht. Ein sehr ein­faches Mittel, solche Men­schen zu über­zeugen, wäre sicherlich TRANS­PARENZ bezüglich dieser Vor­gänge und OFFEN­LEGUNG aller Doku­mente in diesem Zusammenhang.

Ich bitte auch Sie: fragen Sie laut nach! Ist es nicht so, dass SIE, SIE lieber Leser, sich beim Bäcker um die Ecke mit nahezu jedem unter­halten können über diese Vor­gänge und bei der weitaus über­wie­genden Mehrheit ihrer Gesprächs­partner die ähn­lichen Zweifel, Sorgen und Nöte sichtbar werden? Ich frage Sie: Warum denken Sie noch immer, Sie wären allein mit Ihrer Meinung?

Ist es viel­leicht, weil jeder, Sie und Ihr Nachbar, dies nicht mehr offen sagen mögen, sobald mehrere Leute anwesend sind?
Wir sind alle längst in der Hölle der Poli­ti­schen Kor­rektheit gelandet. Wir trauen uns nicht, unsere wahre Meinung zu sagen, weil wir (durchaus in vielen Fällen zu Recht) die Gefahren für unsere Kar­riere, die soziale und gesell­schaft­liche Stellung sehen!

Dennoch: es wird Zeit für Erklä­rungen! Es wird Zeit dafür, Beweise auf den Tisch zu legen!
Hat nicht das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt selbst, ein Organ der Bun­des­re­publik Deutschland, in seinem Urteil vom 31.7.1973 aus­drücklich fest­ge­stellt: „Das Deutsche Reich exis­tiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechts­fä­higkeit(…)“ [4]?

Man sollte annehmen dürfen, dass jedermann, der genau dies aus­spricht, nämlich dass das Deutsche Reich nach wie vor besteht,  sich mit diesem Aus­sprechen auf dem sicheren Boden des Ver­fas­sungs­ge­richtes selbst bewegt! Allein, die Rea­lität ist, dass solche „rechts­ra­di­kalen“ „Ewig­gest­rigen“ „Neo­nazis“ offenbar in den Augen der Bun­des­re­gierung Volks­ver­hetzer sind.

Sollten wir dann viel­leicht lieber, ähnlich wie manche Ange­hörige der Bun­des­re­gierung es gerne tun, wenn sie über demo­kra­tisch gewählte Regie­rungen einiger anderer Länder sprechen, unsere Regierung besser „das REGIME in Berlin“ nennen? Ist dies nicht genau der Aus­druck, den man benutzt, um Willkür von oben in breitem Ausmaß zu beschreiben?

Sollte die recht­liche Situation der Bun­des­re­publik juris­tisch ein­wandfrei geklärt werden können: bitte sehr. Ich wäre in der Tat sehr dankbar für diesen Zustand, denn das würde eine Menge Ver­trauen wieder gut­machen. Sollten hier und da kleine recht­liche Schlam­pe­reien zu Tage treten: gut, das können wir doch im all­sei­tigen Ein­ver­nehmen rich­tig­stellen und repa­rieren.  Von mir aus können wir auch das Grund­gerüst des Grund­ge­setzes nehmen und daraus eine Ver­fassung zaubern und annehmen in freier und geheimer Wahl durch das ganze Volk, warum nicht? Sollten wir nicht Wert darauf legen, dass nicht nur wir als Bürger uns an Gesetze halten müssen, sondern auch die Poli­tiker und die Regierung? Leben wir nun gemeinsam in einem Staat, in dem Gesetze für alle einzeln und gemeinsam gelten? Oder leben wir bei einer Firma auf deren Fir­men­ge­lände, wo sich die Geschäfts­führung alles Mög­liche her­aus­nimmt oder sich ein Dreck um das Wohl­ergehen der Mit­ar­beiter sorgt?

Liebe Men­schen in der Regierung, fangt ENDLICH ENDLICH AN, die Sorgen und Nöte der Bürger wahr­zu­nehmen und auf sie ein­zu­gehen. Tut Ihr das mit Gewalt, wird es früher oder später zu Gegen­gewalt kommen. Tut ihr dies mit Trans­parenz und Offenheit, wird es genau die als Reaktion her­vor­rufen. Ich schlage vor, wir gehen einen gemein­samen Weg der Offenheit, Trans­parenz und im gegen­sei­tigen Respekt für einander.

 

[1] https://www.youtube.com/watch?v=UlM1tBAO5XE

[2] http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39132/carlo-schmid-spd

[3] http://www.pi-news.net/2009/04/roth-will-deutsche-staatsbuergerschaft-abschaffen/

[4] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.07.1973&Aktenzeichen=2%20BvF%201/73

Und viele andere mehr, einfach mal die Such­ma­schinen durchforsten!

 

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