In den Jahren 2014 und 2015 hatten sich zahlreiche Bürger in mehreren Bundesländern verpflichtet, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge aufzukommen. Doch nun wird es ihnen doch zu teuer. Sie klagen gegen den Staat.
Derzeit erhalten viele Menschen Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern, weil sie noch vor der großen Migrantenwelle in den Jahren 2014/15 Verpflichtungserklärungen für Lebensunterhalt und Unterkunft syrischer Flüchtlinge unterschrieben hatten.
Auch Christine Emmer-Funke aus Minden (NRW) hatte im Jahr 2014 für ein syrisches Ehepaar gebürgt. Nun soll die 62-Jährige 22.000 Euro zahlen, berichtet das Westfalen-Blatt. Denn so viel hat das syrische Paar den Bund allein für Lebensunterhalt und Unterkunft gekostet.
Andere sollen den Lebensunterhalt für die Syrer zahlen.
Christine Emmer-Funke ist mit dieser Zahlungsaufforderung vom Bund nicht einverstanden und hat sogar Klage dagegen eingelegt. Denn zwar war sie sehr dafür, dass den Syrern in Deutschland geholfen wird. Doch zahlen sollten das ihrer Ansicht nach andere.
Im Jahr 2014 hatte das Ehepaar Emmer-Funke im Fernsehen leidende Syrer gesehen. „Wir waren erschüttert und wollten helfen.“ Doch zur Aufnahme der Syrer nach Deutschland musste sich jemand zur Finanzierung von Lebensunterhalt und Unterkunft verpflichten.
Christine Emmer-Funke ging davon aus, dass sie Lebensunterhalt und Unterkunft des syrischen Paars nur bis zu deren Anerkennung als Asylanten oder Flüchtlinge zahlen muss. Das sollte nach sechs oder maximal zwölf Monaten der Fall sein, dachte sie. Danach wollte sie die Kosten an den Steuerzahler übergeben.
Doch aus Sicht der Bundesregierung galt die Verpflichtungserklärung von Christine Emmer-Funke auch nach der Anerkennung fort. Das Integrationsgesetz bestimmte im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für Altfälle sogar auf nur drei Jahre reduziert wurde. Im Januar wurde dies das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
„Die Menschen haben vor ihrer Unterschrift eine Belehrung erhalten, dass ihre Verpflichtung zeitlich und in der Höhe unbegrenzt gelten kann“, sagte ein Sprecher des zuständigen NRW-Innenministeriums, das nicht bereit ist, die von den Bürgen geforderten Kosten zu übernehmen.
Auch für das Bundesarbeitsministerium, deren Behörden derzeit die Zahlungsaufforderungen verschicken, kommt ein Verzicht nicht infrage. Die Bürgen müssten die Sozialleistungen zahlen, zu denen sie sich verpflichtet hatten.
Bessere Karten scheinen die zahlungsunwilligen Flüchtlingspaten in Hessen zu haben. Denn dort hat Innenminister Peter Beuth (CDU) Einzelfallprüfungen „unter wohlwollender Auslegung der Regelungen zur Amtshaftung“ angekündigt. Es zahlt also der Steuerzahler.
Dieser Beitrag von spiegel.tv zum Thema ist aus dem August 2015. Er zeigt, dass den Flüchtlingspaten anfangs sogar gesagt wurde, dass sie ein Leben lang für ihre Syrer haften müssen.
Foto: Viele Flüchtlingspaten wollen ihren Syrern den Lebensunterhalt nicht mehr zahlen. (Screenshot: YouTube)
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