Flücht­lings­paten wollen nicht mehr zahlen

In den Jahren 2014 und 2015 hatten sich zahl­reiche Bürger in meh­reren Bun­des­ländern ver­pflichtet, für den Lebens­un­terhalt syri­scher Flücht­linge auf­zu­kommen. Doch nun wird es ihnen doch zu teuer. Sie klagen gegen den Staat. 

Derzeit erhalten viele Men­schen Zah­lungs­auf­for­de­rungen von Sozi­al­ämtern oder Job­centern, weil sie noch vor der großen Migran­ten­welle in den Jahren 2014/15 Ver­pflich­tungs­er­klä­rungen für Lebens­un­terhalt und Unter­kunft syri­scher Flücht­linge unter­schrieben hatten.

Auch Christine Emmer-Funke aus Minden (NRW) hatte im Jahr 2014 für ein syri­sches Ehepaar gebürgt. Nun soll die 62-Jährige 22.000 Euro zahlen, berichtet das West­falen-Blatt. Denn so viel hat das syrische Paar den Bund allein für Lebens­un­terhalt und Unter­kunft gekostet.

Andere sollen den Lebens­un­terhalt für die Syrer zahlen.

Christine Emmer-Funke ist mit dieser Zah­lungs­auf­for­derung vom Bund nicht ein­ver­standen und hat sogar Klage dagegen ein­gelegt. Denn zwar war sie sehr dafür, dass den Syrern in Deutschland geholfen wird. Doch zahlen sollten das ihrer Ansicht nach andere.

Im Jahr 2014 hatte das Ehepaar Emmer-Funke im Fern­sehen lei­dende Syrer gesehen. „Wir waren erschüttert und wollten helfen.“ Doch zur Auf­nahme der Syrer nach Deutschland musste sich jemand zur Finan­zierung von Lebens­un­terhalt und Unter­kunft verpflichten.

Christine Emmer-Funke ging davon aus, dass sie Lebens­un­terhalt und Unter­kunft des syri­schen Paars nur bis zu deren Aner­kennung als Asy­lanten oder Flücht­linge zahlen muss. Das sollte nach sechs oder maximal zwölf Monaten der Fall sein, dachte sie. Danach wollte sie die Kosten an den Steu­er­zahler übergeben.

Doch aus Sicht der Bun­des­re­gierung galt die Ver­pflich­tungs­er­klärung von Christine Emmer-Funke auch nach der Aner­kennung fort. Das Inte­gra­ti­ons­gesetz bestimmte im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für Alt­fälle sogar auf nur drei Jahre redu­ziert wurde. Im Januar wurde dies das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt bestätigt.

„Die Men­schen haben vor ihrer Unter­schrift eine Belehrung erhalten, dass ihre Ver­pflichtung zeitlich und in der Höhe unbe­grenzt gelten kann“, sagte ein Sprecher des zustän­digen NRW-Innen­mi­nis­te­riums, das nicht bereit ist, die von den Bürgen gefor­derten Kosten zu übernehmen.

Auch für das Bun­des­ar­beits­mi­nis­terium, deren Behörden derzeit die Zah­lungs­auf­for­de­rungen ver­schicken, kommt ein Ver­zicht nicht infrage. Die Bürgen müssten die Sozi­al­leis­tungen zahlen, zu denen sie sich ver­pflichtet hatten.

Bessere Karten scheinen die zah­lungs­un­wil­ligen Flücht­lings­paten in Hessen zu haben. Denn dort hat Innen­mi­nister Peter Beuth (CDU) Ein­zel­fall­prü­fungen „unter wohl­wol­lender Aus­legung der Rege­lungen zur Amts­haftung“ ange­kündigt. Es zahlt also der Steuerzahler.

Dieser Beitrag von spiegel.tv zum Thema ist aus dem August 2015. Er zeigt, dass den Flücht­lings­paten anfangs sogar gesagt wurde, dass sie ein Leben lang für ihre Syrer haften müssen.

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Foto: Viele Flücht­lings­paten wollen ihren Syrern den Lebens­un­terhalt nicht mehr zahlen. (Screenshot: YouTube)

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