Seit der Grenzöffnung im Jahr 2015 sind bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mehr als 1.000 Anzeigen gegen Angela Merkel eingegangen. Darin wird der Bundeskanzlerin Hochverrat vorgeworfen.
Bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sind seit 2015 mehr als 1.000 Strafanzeigen gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen Hochverrats eingegangen. Hintergrund ist die von ihr verantwortete Öffnung der deutschen Grenzen für Migranten.
Allerdings muss sich Angela Merkel keine Sorgen machen. „Die Strafanzeigen gegen die Bundeskanzlerin haben sich alle als haltlos erwiesen“, sagte die Sprecherin der Behörde, Frauke Köhler, dem Mannheimer Morgen. Es gebe keine Basis für Ermittlungen.
Die Bundesanwaltschaft ist für jene Staatsschutzstrafsachen zuständig, welche die innere und äußere Sicherheit Deutschlands betreffen. Die Behörde ist verpflichtet, alle Strafanzeigen zu prüfen, auch wenn sie aus dem Umfeld der AfD kommen.
Hochverrat muss angezeigt werden
Bei Hochverrat gegen Bund oder Länder wird bereits der Versuch genauso hart bestraft wie die Vollendung. Auch die Vorbereitung des Hochverrats steht unter Strafe. In Paragraph 81 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs heißt es:
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder 2. die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung eines Hochverrats erfährt, ist dazu verpflichtet, rechtzeitig Anzeige zu erstatten. Sonst wird er wegen der Nichtanzeige geplanter Straftaten bestraft, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Berlin Journal