1.000 Anzeigen gegen Merkel wegen Hochverrats

Seit der Grenz­öffnung im Jahr 2015 sind bei der Bun­des­an­walt­schaft in Karlsruhe mehr als 1.000 Anzeigen gegen Angela Merkel ein­ge­gangen. Darin wird der Bun­des­kanz­lerin Hoch­verrat vorgeworfen. 

Bei der Bun­des­an­walt­schaft in Karlsruhe sind seit 2015 mehr als 1.000 Straf­an­zeigen gegen Bun­des­kanz­lerin Angela Merkel (CDU) wegen Hoch­verrats ein­ge­gangen. Hin­ter­grund ist die von ihr ver­ant­wortete Öffnung der deut­schen Grenzen für Migranten.

Aller­dings muss sich Angela Merkel keine Sorgen machen. „Die Straf­an­zeigen gegen die Bun­des­kanz­lerin haben sich alle als haltlos erwiesen“, sagte die Spre­cherin der Behörde, Frauke Köhler, dem Mann­heimer Morgen. Es gebe keine Basis für Ermittlungen.

Die Bun­des­an­walt­schaft ist für jene Staats­schutz­straf­sachen zuständig, welche die innere und äußere Sicherheit Deutsch­lands betreffen. Die Behörde ist ver­pflichtet, alle Straf­an­zeigen zu prüfen, auch wenn sie aus dem Umfeld der AfD kommen.

Hoch­verrat muss ange­zeigt werden

Bei Hoch­verrat gegen Bund oder Länder wird bereits der Versuch genauso hart bestraft wie die Voll­endung. Auch die Vor­be­reitung des Hoch­verrats steht unter Strafe. In Para­graph 81 Absatz 1 des Straf­ge­setz­buchs heißt es:

(1) Wer es unter­nimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. den Bestand der Bun­des­re­publik Deutschland zu beein­träch­tigen oder 2. die auf dem Grund­gesetz für die Bun­des­re­publik Deutschland beru­hende ver­fas­sungs­mäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebens­langer Frei­heits­strafe oder mit Frei­heits­strafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Frei­heits­strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Wer von dem Vor­haben oder der Aus­führung eines Hoch­verrats erfährt, ist dazu ver­pflichtet, recht­zeitig Anzeige zu erstatten. Sonst wird er wegen der Nicht­an­zeige geplanter Straf­taten bestraft, und zwar mit einer Frei­heits­strafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Berlin Journal