Heil­prak­tiker­de­batte: Alter­na­tiv­me­dizin retten — Petition unterschreiben!

Unser Beitrag “Unglaublich: Schul­me­dizin will Heil­prak­tiker ver­bieten” ist auf große Resonanz gestoßen. Sehr viele Leute schätzen die Alter­naive Medizin hoch und haben beste Erfah­rungen damit gemacht. Da die Schul­me­dizin eben nicht die Auf­gaben der Heil­prak­tiker über­nehmen kann und wird, fiele hier ein großer Bereich des Gesund­heits­systems einfach ersatzlos weg, nur weil ein kleiner Kreis aus Schul­me­di­zinern offenbar keinen Ein­blick und kein Ver­ständnis für alter­native Behand­lungs­weisen hat. Den Bürgern würde, käme dieser Vor­schlag des Müns­te­raner Kreises zum Zuge, ein großer Teil ihrer Selbst­be­stimmung und Ent­schei­dungs­mög­lichkeit genommen. Die Alter­nativ- und Natur­me­dizin ist eine wun­derbare und sanfte Methode, selbst­ver­ant­wortlich für die eigene Gesundheit zu sorgen.

Es gilt zu bedenken, dass die Men­schen, die diesen sanften, natür­liche Weg in Selbst­ver­ant­wortung gehen wollen, auch bei Abschaffung der Heil­prak­tiker nicht einfach zum Schul­me­di­ziner gehen werden. Der Hausarzt kann vieles, aber in vielen Bereichen ist der Heil­prak­tiker eine wert­volle Ergänzung — oder kann Pro­ble­ma­tiken lösen, die die Schul­me­dizin nicht lösen kann. Das wissen die meisten Ärzte und behandeln gern in Zusam­men­arbeit mit Heil­prak­tikern — und mit sehr guten Erfolgen.

Ein Verbot würde überdies, wie immer in solchen Dingen, dazu führen, dass dann viele selbst­er­nannte Alter­nativ-Behandler tat­sächlich ohne Aus­bildung und im Ver­bor­genen agieren, ohne dass diese auch Ver­ant­wortung für ihr Tun über­nehmen. Aber auch, dass Kranke, voll­kommen auf sich allein gestellt, aus Büchern und vom Hören­sagen im Selbst­versuch han­tieren. Das bringt dann wirklich Unsi­cherheit und Gefahren für die Gesundheit der Men­schen. Den Leuten zu ver­bieten, was sie wollen und brauchen, hat noch nie etwas gebracht, außer “Schwarz­markt­systeme”. Wenn es um die Gesundheit und Wohl­be­finden geht, ist das nicht etwas, was man einfach sein lässt. Hier herrscht echter Bedarf, und der wird seinen Weg finden.

Es ist erschüt­ternd, dass Funk­tionäre, Poli­tiker und Inter­es­sens­ver­treter nach Jahr­tau­senden Geschichte — auch Medi­zin­ge­schichte — das nicht ver­standen haben.

Mit freund­licher Erlaubnis der Ärz­te­zeitung ver­öf­fent­lichen wir daher deren Beitrag zu dem Thema und möchten damit dazu bei­tragen, dass noch mehr unserer Leser die Petition unterzeichnen.

Heil­prak­tiker­de­batte: Petition und juris­ti­scher Gegenwind
Von Mat­thias Wallenfels

Ein Heil­prak­tiker hat eine Petition zum Erhalt des Berufs­standes gestartet. Er reagiert damit auf die Abschaf­fungs­emp­fehlung des Müns­te­raner Kreises. Gegen das Aus des Heil­prak­ti­ker­wesens plä­dieren indes auch die Osteopathen.

MAINBURG/DORTMUND/WIESBADEN. Die Ende August von dem Wis­sen­schaft­ler­gremium “Müns­te­raner Kreis” um die Medi­zin­ethi­kerin Pro­fessor Bettina Schöne-Seifert los­ge­tretene Dis­kussion um die Reform oder gar die gänz­liche Abschaffung des deut­schen Heil­prak­ti­ker­wesens hat nicht nur den Wider­stand der Ver­bände auf den Plan gerufen.

Der in Mainburg prak­ti­zie­rende Heil­prak­tiker Michael Rach hat den Vorstoß der Gelehrten zum Anlass genommen, auf poli­ti­schen Gegen­druck von der Basis zu setzen. Dazu hat der, wie er im Gespräch mit der “Ärzte Zeitung” sagt, nicht berufs­po­li­tisch enga­gierte Heil­prak­tiker eine Online-Petition mit dem Titel “Für den unein­ge­schränkten Erhalt des freien Berufes des Heil­prak­tikers” gestartet, die beim Peti­ti­ons­aus­schuss des Bun­des­tages ein­ge­reicht werden soll.

Die Unter­zeich­nungs­frist endet am 24. Februar 2018. Das not­wendige Quorum beläuft sich auf 50.000 Unter­zeichner – am Mon­tag­nach­mittag waren es bereits mehr als 6400.

Min­dest­standard schützt Patienten

Rach will seine Petition explizit nicht als Retour­kutsche zum “Müns­te­raner Memo­randum Heil­prak­tiker” ver­standen wissen. Dieses respek­tiert er er als “legitime Mei­nungs­äu­ßerung”. Der an den Gesetz­geber gerichtete Appell zur Reform des Heil­prak­ti­ker­wesens zum Nutzen der Pati­enten richtet sich gegen die nach Auf­fassung des Gre­miums “unan­ge­messene Aus­bildung und die meist unhalt­baren Krank­heits­kon­zepte” der Heil­prak­tiker. “Für Heil­prak­tiker gilt im Großen und Ganzen bereits ein Min­dest­standard der Unge­fähr­lichkeit ihres Han­delns”, sagt Rach er mit Blick auf den Müns­te­raner Vorwurf des man­gelnden Pati­en­ten­schutzes in Heil­prak­ti­k­erhand. “Wir lernen zunächst, was wir zum Schutze unserer Pati­enten nicht dürfen, dann erst unsere Optionen jen­seits der Schul­me­dizin. Und: Wenn ich keine Mög­lichkeit der Behandlung sehe, über­weise ich den Pati­enten selbst­ver­ständlich an einen Arzt”, schiebt er nach.

Deshalb sei die Petition auch als Sprachrohr für alle Pati­enten gedacht, die mit den klas­sisch schul­me­di­zi­ni­schen Ange­boten der Ärzte nicht zufrieden sind und darüber hinaus alter­native Behand­lungs­an­gebote suchen – mit denen sie meist auch zufrieden seien, so Rach. “Mit dem Gewicht der gesam­melten Unter­schriften möchte ich den ein­schrän­kenden Ver­ein­heit­li­chungs-Ten­denzen im Gesund­heits­wesen ent­ge­gen­treten und die Ver­treter unserer par­la­men­ta­ri­schen Demo­kratie sen­si­bi­li­sieren, auch hier die Freiheit des Ein­zelnen durch Bei­be­haltung einer Vielfalt zu ermög­lichen”, heißt es dem­entspre­chend in der Begründung der Online-Petition.

Ver­fas­sungs­recht­liche Bedenken

Auch Ulrich Sümper, Prä­sident des berufs­po­li­tisch aktiven Bundes Deut­scher Heil­prak­tiker (BDH), wies vor Kurzem im Gespräch mit der “Ärzte Zeitung” darauf hin, wie gut an der Basis – und damit im realen Ver­sor­gungs­ge­schehen – Ärzte und Heil­prak­tiker koope­rierten. “85 bis 95 Prozent unserer Pati­enten waren vor dem Besuch in der Praxis beim Arzt”, kon­sta­tierte er damals.

Der auf Heil­prak­ti­ker­recht spe­zia­li­sierte Rechts­anwalt Dr. René Sasse aus Dortmund geht mit dem Müns­te­raner Kreis hart ins Gericht. Er wirft dem Exper­ten­kreis – trotz Juris­ten­be­tei­ligung – man­gelnde juris­tische Trenn­schärfe vor – und meldet ver­fas­sungs­recht­liche Bedenken zu der im Memo­randum als Hand­lungs­option genannten Abschaf­fungen des Heilpraktikerwesens.

“Im Hin­blick auf das in Artikel 12 Grund­gesetz ver­an­kerte Grund­recht auf Berufs­freiheit dürfte es rechtlich nicht möglich sein, den Heil­prak­ti­ker­beruf abzu­schaffen”, ver­deut­licht er im Gespräch mit der “Ärzte Zeitung”.

Zwar seien in der Ver­gan­genheit der Beruf des Den­tisten zugunsten des Berufs des Zahn­arztes sowie die des Rechts­bei­standes zugunsten des Rechts­an­waltes abge­schafft worden. In diesen beiden Fällen habe es sich aber um das­selbe Tätig­keitsfeld auf unter­schied­lichem Niveau gehandelt, so dass letzten Endes jeweils der geringer qua­li­fi­zierte Beruf auf der Strecke geblieben sei. Bei den Heil­prak­tikern sei die Aus­gangslage eine andere.

“Ärzte – auch alter­na­tiv­me­di­zi­nisch tätige – und Heil­prak­tiker arbeiten nicht auf dem­selben Feld. Die Abschaffung des Heil­prak­ti­ker­wesens würde somit zu einer Ver­sor­gungs­lücke in der Natur­me­dizin führen”, argu­men­tiert Sasse.

Gegen die Abschaffung des Heil­prak­ti­ker­wesens spricht sich auch der Verband der Osteo­pathen Deutschland (VOD) aus, der das Ansinnen des Müns­te­raner Kreises eben­falls als rechtlich nicht umsetzbar ansieht und es zudem nicht für sinnvoll hält. “Gleichwohl macht der Berufs­verband deutlich, dass der Heil­prak­tiker für die Sicherung der Aus­bil­dungs- und Behand­lungs­qua­lität in der Osteo­pathie nicht die not­wendige berufs­ge­setz­liche Regelung ersetzen kann”, schreibt der VOD in einer Mit­teilung. Er wie­derholt damit im Rahmen der Reform­über­le­gungen seine For­derung nach einem eigenen Berufs­gesetz für Osteopathen.

Im Dezember waren die Osteo­pathen mit einem blauen Auge davon gekommen, als das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­terium einen Ände­rungs­antrag zum 3. Pfle­ge­stär­kungs­gesetz (PSG III)zurück­ge­zogen hatte, mittels dessen die osteo­pa­thische The­rapie mit 60 Unter­richts­ein­heiten in der Aus­bil­dungs- und Prü­fungs­ver­ordnung für die Aus­bildung von Phy­sio­the­ra­peuten ver­ankert worden wäre.

Die Petition zum Unter­zeichnen ist hier: https://www.openpetition.de