Insi­der­han­del­ver­dacht bei der Deut­schen Börse – doch kein Kuh­handel in der Sache Kengeter?

Die Staats­an­walt­schaft Frankfurt scheint nicht unbe­dingt auf den Vor­schlag der Deut­schen Börse ein­gehen zu wollen, gegen eine Straf­zahlung von 10,5 Mil­lionen Euro die Ermitt­lungen gegen den Chef der Deut­schen Börse, Carsten Ken­geter, ein­zu­stellen. Das teilte heute morgen die Spre­cherin der Staats­an­walt­schaft Frankfurt mit. „Wann und wie das Ver­fahren hin­sichtlich des Beschul­digten Ken­geter abge­schlossen werden wird, dazu können zum der­zei­tigen Zeit­punkt keine Aus­künfte erteilt werden.“

Bankster: Wohin Milch und Honig fließenAm gest­rigen Mitt­woch­abend hatte die Deutsche Börse ange­boten, mit einer Straf­zahlung von 10,5 Mil­lionen Euro das anhängige Ermitt­lungs­ver­fahren gegen Ken­geter aus der Welt zu schaffen. Sowohl der Auf­sichtsrat als auch der Vor­stand der Deut­schen Börse hatten dieser Summe zuge­stimmt und am Mittwoch das Angebot gemacht.

In der Sache geht es darum, dass gegen Ken­geter wegen eines Akti­en­ge­schäftes ermittelt wird, das dieser vor dem geplanten Zusam­men­schluss der Lon­doner Börse (LSE) mit der Frank­furter Börse abge­schlossen hatte. Dieser Akti­en­handel fand im Dezember 2015 statt. Da Ken­geter bereits im Sommer 2015 in Ver­hand­lungs­ge­sprächen mit der LSE war, besteht der Ver­dacht, Kon­zernchef Ken­geter habe seine Insi­der­kennt­nisse genutzt und privat im großen Stil Aktien der deut­schen Börse gekauft, in dem Wissen, bei einem Zusam­men­schluss der Börsen große Gewinne zu erzielen. Für diesen Akti­enkauf setzte er seinen erhal­tenen Bonus ein und kaufte in Höhe von 4,5 Mil­lionen Aktien der eigenen Firma. Zusätzlich erhielt er noch ein wei­teres Akti­en­paket in ungefähr gleicher Höhe geschenkt.

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Dies ist an und für sich in diesen Kreisen durchaus Usus und Aus­druck beson­derer Loya­lität zum eigenen Unter­nehmen. Der Grund, warum die Staats­an­walt­schaft ermittelt, ist der zeit­liche Zusam­menhang. Die Behörde ver­dächtigt Ken­geter des Insi­der­handels, da er, von den Fusi­ons­plänen wissend, auch rele­vante Infor­ma­tionen darüber besessen haben könnte, wie sich der Kurs der Deutsche Bör­sen­aktie dadurch ent­wi­ckeln würde.

Ob Carsten Ken­geter aber tat­sächlich des Insi­der­handels schuldig gemacht hat, scheint fraglich. Er hatte seinen Akti­enkauf im eigenen Hause rechtlich prüfen lassen, und es wurde als unbe­denklich ein­ge­stuft. Dies sieht die Staats­an­walt­schaft aber nicht als Grund, die Ermittlung ein­zu­stellen, sondern wertet das grüne Licht der Com­pliance- Abteilung als Ver­sagen der internen Kontrollmechanismen.

Nun hat sich auch noch die Bafin ein­ge­schaltet und will über­prüfen, ob Inves­toren zu ihrem Nachteil getäuscht worden sein könnten, als die Deutsche Börse etwas vor­eilig eine Mit­teilung her­ausgab, dass die Frank­furter Staats­an­walt­schaft in Aus­sicht gestellt habe, das lau­fende Gerichts­ver­fahren gegen Ken­geter im Rahmen einer „ein­ver­nehm­lichen Gesamt­be­en­digung“ ohne Auf­lagen ein­zu­stellen. Wie heute von der Behörde zu erfahren war, ist dem nicht so.

Zusätzlich hat sich nun noch die hes­sische Bör­sen­auf­sicht ein­ge­schaltet und will nun prüfen, ob das Management der Deut­schen Börse als zuver­lässig ein­ge­stuft werden könne, womit offenbar Carsten Ken­geter gemeint ist.

Ken­geter ist ein hoch erfolg­reicher Invest­ment­banker, der seine Kar­riere bei der bri­ti­schen Bar­clays-Bank begann, zu Goldman Sachs wech­selte und später Chef der großen Schweizer Invest­mentbank UBS wurde. Obwohl er dort das Mehr­fache seines heu­tigen Jobs ver­diente, reizten Ken­geter die Mög­lich­keiten der Gestal­tungs­freiheit an der Börse. Der Zusam­men­schluss mit der Lon­doner Börse war sein ambi­tio­nier­testes Projekt.

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