Die Wahrheit nach der Wahl: Schul­den­ver­ge­mein­schaftung, Banken-Haf­tungs­union & Zugriffs­rechte für Banken auf Kundenkonten

Prä­sident Macron hatte es ja schon anklingen lassen: Seine Bestre­bungen eines neuen Anlaufs für die Ver­ei­nigten Staaten von Europa beinhalten auch im Rahmen der Schul­den­ver­ge­mein­schaftung die Haf­tungs­union für Banken.

Bisher konnte der Deutsche Michel sich noch relativ ent­spannt in seinem Sessel zurück­lehnen und die Tages­schau gucken – und das Gezerre um insol­vente Banken und deren Rettung aus sicherer Ent­fernung betrachten. Aller­dings klang schon seit langem an, dass Brüssel und die diversen Banken das deutsche Drei­säulen-System der Banken ins Visier genommen haben.

Die deutsche Ban­ken­land­schaft setzt sich aus den halb öffent­lichen Spar­kassen und den Genos­sen­schafts­banken (Volks- und Raiff­ei­sen­banken) zusammen, als drittes Element die Pri­vat­banken. Das Geschäft der ersten zwei Säulen ruht wei­test­gehend auf auf den kleinen Pri­vat­kunden, die 70% des Geschäfts­vo­lumens aus­machen. Hier sind zwar nicht die gigan­ti­schen Gewinne zu holen, wie mit Invest­ments und Spe­ku­la­tionen, aber auch ande­rer­seits nicht die ver­hee­renden Verluste.

Gerade die Spar­kassen und Genos­sen­schafts­banken haben sich eigene Siche­rungs­systeme und Rück­lagen ein­ge­richtet und aus den großen, inter­na­tio­nalen Spe­ku­la­ti­ons­aben­teuern her­aus­ge­halten. Bis jetzt hat das Deutsche Ban­ken­system mit seiner soliden Ein­la­gen­si­cherung den Bank­kunden ver­läßlich Schutz geboten und sich erfolg­reich gegen die gemeinsame EU-Ein­la­gen­si­cherung wehren können. Es liegt auf der Hand, dass die gebeu­telten Banken anderer EU-Länder begierige Blicke auf den gut gefüllten Rück­la­gentopf der deut­schen Banken schauen – und alle ver­suchen werden, mög­lichst wenig in einen gemein­samen Topf hineinzugeben.

Es gibt ja bereits ein euro­pa­weites Ein­la­gen­si­che­rungs­system, das in der Finanz­krise 2008 eilig errichtet wurde, um Bankruns zu ver­hindern. Bis zu 100.000 Euro Je Sparer sind seitdem gesetzlich garan­tiert – auf dem Papier. Es haftet bisher zwar jedes nationale Sicher­heits­system für seine eigenen Banken, es gibt noch keine Banken-Haf­tungs­union, aber der Plan der EU-Kom­mission, die „Töpfe“ zu ver­ge­mein­schaften steht und erhält durch Macrons Pläne neuen Aufwind.

Auf­schluss­reich ist jedoch, wieviel Geld in den ein­zelnen, natio­nalen Siche­rungs­sys­temen eigentlich liegt. Die Süd­deutsche Zeitung ent­deckte im August in einem Papier der euro­päi­schen Ban­ken­be­hörde EBA so genannte „Roh­daten“ zu dieser Frage. Die Bera­tungs­firma „Barkow Con­sulting“ ana­ly­sierte die Zahlen und fand heraus, dass die Banken der euro­päi­schen Länder 42 Mil­li­arden Euro in ihren Sicher­heits­sys­temen ange­spart haben.

Die natio­nalen Fonds sollen, der Regel zufolge, 0,8% der geschützten Spar­ein­lagen vor­halten. Der Fonds sollte daher ca 72 Mil­li­arden Euro beinhalten, es fehlt also die Klei­nigkeit von ca. 30 Mil­li­arden. Diese sollen bis 2014 im Siche­rungs­fonds ein­ge­zahlt sein. Und aus­ge­rechnet Frank­reich, dessen Prä­sident so vehement auf die gemeinsame Ver­ant­wortung klopft, hat für sich einen Deckungs­anteil von 0,5% statt, wie alle anderen, 0,8% der Ein­lagen herausgehandelt.

Die Bankenunion kommt: Wie wird sie sich auf die Unternehmensfinanzierung auswirken? von [Dengl, Gerhard]Die immer drän­gender wer­denden Vor­stöße der Banken anderer EU-Länder, ins­be­sondere Ita­liens und Frank­reichs zur Banken-Haf­tungs­union zeigen Wirkung. Die EU-weite Banken Haf­tungs­union und die gene­relle Haftung Deutsch­lands für die euro­päische Schul­den­in­flation soll jetzt mit Druck durch­ge­setzt werden. Das bedeutet, dass sich zum Bei­spiel Grie­chenland pro­blemlos weiter und höher ver­schulden kann, denn die Gläu­biger gehen dann zu Recht davon aus, dass am Ende Europa, namentlich Deutschland, für Grie­chen­lands Schulden trotz aller Ver­träge und Schwüre gera­de­stehen wird.

Damit in einem solchen Fall des „Zahl­tages“ und Schul­den­kol­lapses, bei dem auch die Geld­häuser in arge Bedrängnis geraten werden, die Bürger nicht zur Bank laufen können und ihr Geld abheben oder ins Außer­eu­ro­päische Ausland ver­lagern können, plant Brüssel „erwei­terte Zugriffs­rechte“ der Banken auf die Gut­haben ihrer Kunden. Und das nicht nur im Falle einer Ban­ken­in­solvenz, sondern schon bei zu erwar­tenden Liqui­di­täts­eng­pässen. Die Banken sind dann berechtigt, die „Ver­fü­gungs­gewalt der Kunden über ihr Kon­to­gut­haben weit­gehend einzuschränken“.

Für den kleinen deut­schen Bank­kunden heißt das, dass er mög­li­cher­weise vom „Liqui­di­täts­engpass“ seiner Bank nichts ahnend, Geld abheben will oder Über­wei­sungen tätigen, und der Geld­au­tomat oder der Kas­sierer ihm nur eine kleine Summe aus­be­zahlt. Der Kunde bekommt keine Mög­lichkeit mehr, sein Gut­haben abzu­heben. Ein­zah­lungen bleiben selbst­ver­ständlich erlaubt, Aus­zah­lungen werden auf kleine Summen begrenzt. Das uner­reichbare Gut­haben auf dem Konto haftet dann im Falle einer Insolvenz der Bank und ist weg. Ob ganz oder teil­weise hängt davon ab, wie groß die Geld­pro­bleme seiner Bank sind, und wieviel jeder Bank­kunde davon anteilig von seinem Gut­haben abgeben muss.