Til Schweiger, Bildquelle: Flickr.com, Bildlizenz: Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0)

Til Schweiger wegen Facebook-Rüpelei vor Gericht

Als Gen­tleman auf Facebook ist Leinwand-Held Til Schweiger nicht bekannt. Aber, wie so oft, wer sich selbst auf der Seite des Wahren, Guten und Gerechten ver­ortet, der denkt meist, ihn kann niemand und nichts anfechten.

Sexy Til Schweiger mit der unsexy Sit­tich­stimme wird jetzt ein Facebook-Post zum Ver­hängnis. Ein kleiner, pat­ziger Schlag­ab­tausch, und Schweiger über­reißt die Nummer. Gerade Til Schweiger, der gern ver­schnupft ist, wenn die Medien nicht freundlich mit ihm umspringen oder seine Filme eine schlechte Kritik bekommen, haut gern mit der flachen Hand in den Breiteller und freut sich, wenn es spritzt. Für solche Leute hatte meine Groß­mutter selig einen hüb­schen Aus­druck. „Mimofant“ nannte sie das. Ein Elefant im Aus­teilen, ein Mimose im Einstecken.

Am Freitag, den 17. November um 12:00 Uhr muss Herr Schweiger vor Gericht erscheinen. Eine Sulz­bacherin hat ihn wegen der Ver­letzung der Per­sön­lich­keits­rechte ver­klagt. Er hatte ihre per­sön­liche Nach­richt samt seiner Antwort ver­öf­fent­licht, nun geht die Saar­län­derin juris­tisch gegen ihn vor.

 

 

Das Ganze rührt von einem der mar­kigen Sprüche her, die der Schau­spieler schon mal macht. Schweiger hatte vor der Bun­des­tagswahl im Sep­tember mit Aplomb ange­kündigt, er werde, falls die AfD in den Bun­destag ein­ziehe, Deutschland ver­lassen. Die Klä­gerin war eine von vielen, die ihn an sein „Ver­sprechen“ erin­nerte, und for­derte Einlösung.

 

Vier gegen die BankDieser Chat, bei dem der volle Name der Dame erscheint, ist nun Gegen­stand der Gerichts­ver­handlung. Der Klä­gerin geht es dabei nicht einmal um die etwas plumpe Anzüg­lichkeit und wenig char­mante Anmache, und da kann Schweiger eigentlich noch recht froh sein. Eine gewisse Staats­se­kre­tärin hätte ein so direktes Angebot zum Schä­fer­stündchen, überdies wenig geschmackvoll mit einem „Spritz-Emoji“ deko­riert, wahr­scheinlich kaum überlebt. Der Klä­gerin geht es, dem Gerichts­sprecher zufolge, aber aus­schließlich darum, dass ihre per­sön­liche Nach­richt unab­ge­sprochen als Screenshot öffentlich gemacht wurde. Sie ver­langt Unterlassung.

Das Gericht hat das per­sön­liche Erscheinen beider Seiten ange­ordnet. Sollte Herr Schweiger nicht erscheinen können, so ließ der Sprecher wissen, brauche er eine „besondere Ent­schul­digung“. Til Schweiger hat bisher nicht reagiert. Sein Management in Berlin sagte, man wolle sich in der Sache nicht äußern. Eine Ent­scheidung wird an dem Termin am Freitag nicht fallen, sagte Richter Dr. Wern.