Ärz­te­kammern fordern Schutz vor Mobil­funk­strahlung (Videos)

In der Erklärung von Nikosia fordern die ‘Zyprische Ärz­te­kammer’, die ‘Öster­rei­chische Ärz­te­kammer’, die ‘Ärz­te­kammer für Wien’, sowie das ‘Zyprische Nationale Komitee für Umwelt und Kin­der­ge­sundheit’ gemeinsam den Schutz von Kindern und Jugend­lichen vor Han­dy­strahlung, sowie das Verbot von WLAN an KiTas und Schulen.
Ein WLAN-Verbot an Kin­der­gärten und Schulen fordern in einem gemein­samen Posi­ti­ons­papier die Zyprische Ärz­te­kammer, die Öster­rei­chische Ärz­te­kammer, die Ärz­te­kammer für Wien sowie das Zyprische Natio­nalen Komitee für Umwelt und Kin­der­ge­sundheit (Cyprus National Com­mittee on Envi­ronment and Children’s Health = CNCECH).
Die Ent­schei­dungs­träger müssten “eine alters­ge­rechte, ver­nünftige Nutzung digi­taler Technik fördern und dürfen kabellose Netz­werke an Schulen und ins­be­sondere an Vor­schulen, Kin­der­gärten und Grund­schulen nicht erlauben. Statt­dessen sind kabel­ge­bundene Ver­bin­dungen ein­zu­setzen,” heißt es in der gemein­samen “Erklärung von Nikosia”.
Die Gesund­heits­ge­fahren der Han­dy­strahlung werden benannt, eine Vor­sor­ge­po­litik und eine Neu­de­fi­nition der Grenz­werte ein­ge­fordert. 16 Han­dy­regeln wurden aufgestellt.
Das zyprische Gesund­heits­mi­nis­terium unter­stützt diese For­de­rungen und war Schirmherr des Sym­po­siums in Nikosia. Im gemein­samen Posi­ti­ons­papier heißt es zu den Gesundheitsgefahren:
“Zu den mög­lichen gesund­heit­lichen Aus­wir­kungen nicht-ioni­sie­render Strahlung von EMF/RF (elektromagne­tischen Feldern/hochfrequenter Strahlung) von 30 KHz – 300 GHz gehören Kan­ze­ro­ge­nität (Gruppe 2B, IARC 2011), Ent­wick­lungs­neu­ro­to­xi­zität, Aus­wir­kungen auf die DNA, die Frucht­barkeit, Über­emp­find­lichkeit und andere schwer­wie­gende Wir­kungen. Diese sind in wis­sen­schaftlich über­prüften Studien gut dokumentiert.
Hoch­fre­quenz­strahlung kann oxi­da­tiven Stress in Zellen erhöhen und zu einer Zunahme ent­zün­dungs­för­dernder Zytokine führen sowie zu einer Ver­rin­gerung der Kapa­zität, Einfach- und Dop­pel­strang­brüche der DNA zu repa­rieren. Kognitive Beein­träch­ti­gungen beim Lernen und dem Gedächtnis wurden auch aufgezeigt.
Diese Aus­wir­kungen können bei Inten­si­täten auf­treten, die weit unterhalb bestehender Grenz­werte der ICNIRP, EC Rec 1999/519 liegen … Die Expo­sition gegenüber EMF/RF in einem frühen Entwicklungs­stadium ist ein Grund beson­derer Besorgnis. In dieser Phase nimmt nämlich der Körper mehr Strahlung auf, es kann Aus­wir­kungen auf das sich ent­wi­ckelnde Gehirn, Ner­ven­system und Fort­pflan­zungs­system geben.
Es können bei­spiels­weise Krebs oder Folgen für die Kognition aus­gelöst werden. Die wis­sen­schaft­lichen Hin­weise nehmen zu. … Die Hin­weise sind stark genug, um Vor­sor­ge­maß­nahmen zu unter­stützen sowie um Aktionen und Vor­schriften im Sinne einer sicheren Hand­habung zu beschließen.”

Als Haupt­for­de­rungen werden in der Pres­se­er­klärung genannt:
1. Auf der Ebene der Politik müssen Richt­linien und vor­ge­schriebene Grenz­werte über­ar­beitet werden. In der Zwi­schenzeit müssen für die Bewertung der Expo­sition von Kindern gegenüber Geräten oder Anlagen Kri­terien ange­wendet werden, die auf wis­sen­schaft­licher Grundlage beruhen und bio­lo­gisch relevant sind.
2. Ent­schei­dungs­träger, ins­be­sondere im Bereich von Bildung und Gesundheit, müssen Kenntnis haben über die Risiken sowie die vor­han­denen sicheren tech­ni­schen Alter­na­tiven. Sie müssen berech­tigte Besorg­nisse bezüglich der Gesundheit und der Ver­letz­lichkeit von Kindern berücksichtigen.
Außerdem müssen sie die Schaffung sicherer Umge­bungen in den Schulen, Tages­be­treu­ungs­ein­rich­tungen und Ein­rich­tungen der Kin­der­heil­kunde unter­stützen. Sie müssen eine alters­ge­rechte, ver­nünftige Ver­wendung der digi­talen Technik fördern. Drahtlose Netz­werke sollten in Schulen ver­boten werden, ins­be­sondere in Vor­schulen, Kin­der­gärten und Grundschulen.
Dort sollten kabel­ge­bundene Ver­bin­dungen ein­ge­setzt werden. Wir weisen sie dazu an, sich an das ALARA-Prinzip (ALARA = As Low as Reasonably Achie­vable = so niedrig wie ver­nünf­ti­ger­weise erreichbar) sowie der Reso­lution 1815 des Euro­parats zu halten, um alle ver­nünf­tigen Maß­nahmen zu ergreifen, um die Expo­sition gegenüber hoch­fre­quenten Feldern zu verringern.
3. Die Expo­sition zu Hause und in Schulen (wo Kinder – je nach Alter – min­destens 60 bis 90 % ihrer Zeit ver­bringen) kann und muss ver­ringert werden, indem die Nutzung von Handys und anderen Draht­los­ge­räten auf ein Minimum beschränkt wird.
4. Medi­zi­ni­sches Fach­per­sonal, ins­be­sondere Kin­der­ärzte und Geburts­helfer, sollten ange­messen geschult werden.
5. Die Öffent­lichkeit hat ein Recht darauf, voll­ständig über mög­liche Gesund­heits­ri­siken durch alle kabel­losen und EMF-Strahlung abge­bende Geräte/Systeme auf­ge­klärt und über Stra­tegien zur Risi­ko­ver­min­derung infor­miert zu werden. Eltern müssen dazu ermutigt werden, zu Hause und in den Schulen ein sicheres Umfeld einzufordern.
Medi­zi­nische Fachkräfte, ins­be­sondere Kinderärzte und Geburts­helfer, sollten ange­messen zu den bio­lo­gi­schen Aus­wir­kungen elek­tro­ma­gne­ti­scher Strahlung (Diagnose/Symptome/ Behandlung) geschult werden. Sie sollten ihre Pati­enten darüber beraten, wie sie ihre Expo­sition mini­mieren können.
Für Ärzte bestehen bereits Richt­linien (EUROPAEM EMF-Richt­linien 2016) für die Verhütung, Dia­gnose und Behandlung von mit EMF zusammenhängenden Gesund­heits­pro­blemen und Erkrankungen.
Die Bevölkerung hat das Recht auf vollständige Aufklärung über mögliche Gesund­heits­ri­siken durch sämtliche kabellose und EMF übertragende Geräte/Systeme sowie über Stra­tegien zur Redu­zierung des Risikos. Eltern müssen dazu aufgeklärt und ermutigt werden, For­de­rungen zu stellen und persönliche Ent­schei­dungen zu treffen, um so die Expo­sition ihrer Föten und Kinder zu mini­mieren, ins­be­sondere zu Hause und in der Schule (Handy: Bio­In­ti­tiative fordert Ein­stufung als ‘Krebs erregend’ – Medi­ziner besorgt ange­sichts töd­licher Hirn­tumore).
Es werden prak­tische Regeln vor­ge­schlagen. Diese basieren auf den jährlich von der Ärztekammer Wiens/Österreichs heraus- gege­benen Regeln, den vom Zypri­schen Komitee für Umwelt und Kin­der­ge­sundheit veröffentlichten Regeln sowie dem aktu­ellen Appell von Reykjavik von 2017.
Erklärung von Nikosia zu elek­tro­ma­gne­ti­schen Feldern/hochfrequenter Strahlung als PDF.
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