Finanz­ämter prüften 2017 so viele Konten wie nie zuvor

Allein im ersten Halbjahr haben Finanz­ämter, Sozi­al­ämter und Gerichts­voll­zieher in 340.265 Fällen die Kon­to­daten von Pri­vat­per­sonen abge­fragt. Das ist ein Anstieg um 83 Prozent zum Vorjahr und so viel wie nie zuvor. 
(Von Max Wolf)
Der Kampf gegen Steu­er­betrug und Sozi­al­miss­brauch wird ver­stärkt. Im ersten Halbjahr 2017 haben Steu­er­be­hörden, Sozi­al­ämter und Gerichts­voll­zieher in 340.265 Abfragen die Konten von Pri­vat­per­sonen geprüft. Das ist ein Plus von 83 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2016.
Nie zuvor gingen beim zustän­digen Bun­des­zen­tralamt für Steuern so viele Anfragen ein, berichtet die Welt am Sonntag. Die Zeitung beruft sich dabei auf Angaben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­riums. Bei den im ersten Halbjahr abge­fragten Konten ging es

  • in 89.134 Fällen um Steuern (+69 Prozent) und
  • in 251.131 Fällen um Anfragen der Sozi­al­be­hörden und Gerichts­voll­zieher (+89 Prozent).

Laut der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­tragten Andrea Voßhoff war der Zugriff auf die Kon­to­daten eigentlich für die Ter­ror­abwehr ein­ge­richtet worden. Doch inzwi­schen gehe es vor allem darum, das zivil­recht­liche Inkasso zu erleichtern.
Thomas Eigen­thaler, Bun­des­vor­sit­zender der Deut­schen Steu­er­ge­werk­schaft, geht für die Zukunft davon aus, dass die Mit­ar­beiter in der Finanz­ver­waltung noch häu­figer solche Abfragen der Konten von Pri­vat­per­sonen starten werden.
Dabei verwies er auf die nied­ri­geren Hürden für solche Aus­kunfts­er­suchen, die im Rahmen des Steu­er­um­ge­hungs­be­kämp­fungs­ge­setzes fest­ge­schrieben wurden. „Es wird leichter, die Aus­künfte zu bekommen“, sagte Thomas Eigenthaler.
Auch seitens der Gerichts­voll­zieher wird mit einer weiter stei­genden Nach­frage nach Kon­to­daten gerechnet. Detlef Hüermann, Bun­des­ge­schäfts­führer des Ver­bandes Deut­scher Gerichts­voll­zieher, sagte der Welt am Sonntag:
Gläu­biger haben gelernt, dass dies ein viel­ver­spre­chender Weg ist, um doch noch an Geld zu kommen.
Seit November letzten Jahres können Gläu­biger auch für Beträge unter 500 Euro einen Kon­to­abruf bean­tragen könnten. Dies werde dazu führen, dass Gerichts­voll­ziehern in diesem und im nächsten Jahr noch einmal deutlich mehr Daten abrufen werden.
Schon seit 2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln. Seit 2013 gilt dies auch für Gerichts­voll­zieher. Mit­ge­teilt werden aller­dings weder Kon­to­stände noch Trans­ak­tionen, sondern lediglich, wann welche Konten ein­ge­richtet und gege­be­nen­falls wieder gelöscht wurden.
In Zukunft müssen die Banken auch die Adresse und die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­nummer ihrer Kunden in einer Datenbank hin­ter­legen, auf die das Bun­des­zen­tralamt für Steuern zugreifen kann, ohne dass die Bank des Kunden darüber Kenntnis erlangt.
 
 
Max Wolf / BerlinJournal.biz