Schlechte Erfahrungen mit Jugendämtern haben schon viele gemacht. Da die wenigsten allerdings jedes Detail schriftlich festhalten oder belegen können, ziehen betroffene Eltern vor Gericht gegen die Jugendämter immer den Kürzeren. Dies soll nicht bedeuten, dass Jugendämter per se unrecht handeln, keinesfalls. Aber FALLS sie es tun, sind betroffene Familien so gut wie machtlos gegen die prallgefüllte Kriegskasse der Ämter, die überdies alle Zeit der Welt und die Gerichte auf ihrer Seite haben.
Eine Beweisführung in Bezug auf Verfehlungen des Amtes ist im Normalfall so gut wie unmöglich. Einsicht in die Akten des Jugendamtes erhält die betroffene Familie nicht. Überdies sind gerade solche Fälle, in denen es um Entzug der Kinder, Wegbringen in Heime, Verhinderung des Kontaktes zum Kind und ähnlich tragische Dinge geht, emotional für Eltern und Kinder sehr belastend. Nicht selten führt die emotionale Überlastung zum „Ausrasten“ eines Elternteils, dem dann auch noch sein Verhalten als psychotisch oder gewaltaffin zur Last gelegt werden kann … möglicherweise nicht unbedingt zu Unrecht.
In einem Jugendhilfefall, in dem ein Vater nach vielen Verwicklungen durch das unangemessene Verhalten des Jugendamtes tragischerweise komplett den Zugang zu seiner Tochter verlor, sieht das ein wenig anders aus.
Horst Weiberg, jener Vater, beschwerte sich über das Vorgehen des Jugendamtes und des Subunternehmers des Amtes, den Verein „der kleine Muck“. Er legte detailliert und mit unangreifbarer Beweiskette dar, dass falsche Tatsachenbehauptungen und klar beweisbare Unwahrheiten in einem Familiengerichtsprozess vorgetragen worden waren – zu seinem Nachteil. Er ist – soweit ihm bekannt – der einzige, der wirklich jedes Detail belegen und beweisen kann, und das durch eine Unzahl von Klagen und Prozessen, die das Jugendamt Bonn ihm aufbürdete. Jedesmal hatte Weiberg Erfolg. Und jedesmal fand das Jugendamt Bonn einen neuen Anlass, ihn mit einem neuen Prozess in Kosten und zeitaufwendige Arbeit zu treiben.
Das Problem: Aufgrund der krassen Unwahrheiten und eines falschen Berichtes erhielt der Subunternehmer „Kleiner Muck E.V.“ jahrelang einen sehr lukrativen Auftrag, sich um die Weiberg entzogene Tochter zu kümmern. Es geht also um ziemlich viel Geld. Die krassen Falschdarstellungen, die der „Muck“ abgab, wurden vor einer Kölner Spezialkammer verhandelt und als Lügen entlarvt, belegt und auch so vom Gericht klassifiziert. Das Jugendamt hat ebenfalls verschiedene falsche Tatsachen vor Gericht behauptet. Es wird noch gerichtlich zu entschieden sein, ob diese falschen Behauptungen explizit als „Lüge“ benannt werden dürfen.
Horst Weiberg wehrte sich in vielen Verfahren. Insgesamt wurde er vom Jugendamt Bonn und seinem Subunternehmer „kleiner Muck“ in 28 Punkten verklagt: Auf insgesamt bis zu 7 Millionen Unterlassungssumme, zusätzlich soll er alle Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. In 20 Punkten hat Weiberg bisher gewonnen. 5 Punkte werden gegenwärtig verhandelt.
Horst Weiberg drohen aber, falls er unterliegen sollte, nicht nur hohe Unterlassungsgelder. Es wird mit Orgien von Strafanzeigen gedroht. Weiberg muss immer wieder in neuen Verhandlungsrunden Abertausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, weil er es wagte, eine staatliche Stelle zu kritisieren. Bei einem kleinem Fehler, irgendeiner Winzigkeit kann es passieren, dass Weiberg sogar lange Haftstrafen antreten muss.
Auf seine eigentliche Arbeit kann sich Weiberg kaum konzentrieren. Er ist seit Jahren hauptsächlich damit beschäftigt sich zu verteidigen, um eine völlige Vernichtung seiner Person zu verhindern. Das alles nur, weil er sich gegen Falschdarstellungen und Lügen wehrte.
Der Fall ist aber über seine persönliche Geschichte hinaus von allgemeinem Interesse. Und zwar nicht nur für Familien, die einen ähnlichen Leidensweg gehen müssen. Es geht hier um Grundsätzliches: Die Meinungsfreiheit, Grundrechte und bürgerliche Rechte gegenüber dem Staat.
Am 24.07.2013 beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1BvR 444/14 und 1 BvR 527/13 mit der Frage, welche Grundsätze bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen zu beachten sind.
Hierbei äußerte sich das Bundesverfassungsgericht klar dahingehend, dass insbesondere das Recht des Bürgers berücksichtigt werden müsse, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können. Dies gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit und sei bei einer Abwägung besonders zu berücksichtigen.
Hier stellt sich die Frage, ob die systematische Zerstörung der Erwerbsfähigkeit, der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen, die Vernichtung aller finanziellen Rücklagen und eine jahrelange, unverhältnismäßig grausame Zermürbung eines Kritikers mit dem Urteil des Bundesverfassungsferichtes in Einklang zu bringen ist: ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen, staatliche Stellen (festgestelltermaßen zu Recht!) kritisieren zu dürfen.
Ein völlig anderer und grundlegend wichtiger Aspekt in dieser Causa ist, dass der Staat selbst kein Grundrechtsträger ist. Nur Menschen haben Grundrechte, die ja gerade deswegen festgeschrieben wurden, um den Menschen gegen staatliche Macht zu schützen. Der Staat kann daher niemanden auf Unterlassung verklagen, denn eine Unterlassungsklage beruht auf Grundrechten. Dieser Sachverhalt wurde vom BGH dem Bundesverfassungsgericht und weiteren Gerichten ausgeurteilt. Die Klagen des Jugendamtes gegen Horst Weiberg auf Unterlassung hätten niemals angenommen und verhandelt werden dürfen.
Es handelt sich also nach der Definition der höchstrichterlichen Urteile um schweren Rechtsmissbrauch der aber seit Jahren stattfindet. Man kann gespannt darauf warten wie das OLG Köln darüber entscheiden wird. Das OLG hat selber 2012 entschieden, OLG Köln, Urt. V. 31.7.2012 – 15 U 13/12 dass die Voraussetzung einer solchen Klage eine schwere Funktionsbeeinträchtigung bei jedem einzelnen kritischen Punkt nachgewiesen sein muss.
Weitere Informationen zum Fall Weiberg:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/vater-kaempft-um-tochter-gegen-ex-frau-und-jugendamt-13415754.html
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Vater-Das-Jugendamt-hat-mir-nie-eine-Chance-gegeben-article1644656.html
http://www.nachrichten-regional.de/index.php/%C3%BCberregional/4934-eilmeldung-jugendamt-bonn-unterliegt-vor-dem-olg‑k%C3%B6ln.html
http://jugendamtwatch.blogspot.ch/2015/10/kritik-am-jugendamt-bonn-eilmeldung.html
http://bonner-presseblog.de/medien_und_presse/83239
https://www.activinews.com/politik/horst-weiberg-wie-rechtstheorie-und-praxis-auseinanderklaffen-koennen-277.html
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