Das wird ein kurzer Artikel, ich verspreche es Ihnen, denn eigentlich muss ich Ihnen nur den Fall erläutern und zum Ende den vorsitzenden Richter zitieren, das sollte reichen:
Bonn/Euskirchen: Am 25. Februar diesen Jahres tötete Tahir S. seine Ex-Frau mit 34 Messerstichen und verletzte ihren neuen Lebensgefährten mit 13 Stichen erheblich . Da der Angeklagte angab, zu dem Zeitpunkt unter eine Psychose gelitten zu haben – konkret habe er sich vorgestellt, er und sein 8‑jähriger, damals bei seiner Ex-Frau lebender Sohn würde von seiner Ex und deren neuen Lebensgefährten bedroht – wurde er des Totschlags angeklagt und vom Gericht freigesprochen. Die Richter glaubten Tahir S. seine Wahnvorstellungen, da er bereits früher schon in psychiatrischer Behandlung war und halten ihn deshalb für schuldunfähig.
Am Ende der Verhandlung machte sich der Vorsitzende Richter Josef Janßen aber noch mal richtig Luft und zog über Stammtisch-Juristen und die sozialen Medien her, denn er könne sich schon denken, wie es „heute Abend in den sozialen Medien rumort“, denn schließlich sei Tahir S. ja ein „Türke, seit 20 Jahren in Deutschland und hat außer Straftaten nicht viel im Sinn“. Und sicherlich würden ihm viele jetzt auch noch unterstellen, er würde vor Gericht einen auf schuldunfähig machen. Wo man ihn doch wegen Mordes lebenslang in den Knast hätte stecken müssen. Aber genau so was will Richter Janßen nicht hören, denn: „Nicht soziale Medien und der Stammtisch bestimmen, was Recht ist. Sondern die Gesetze.“ Und wenn das Gericht eben davon überzeugt ist, dass ein Täter für seine Tat nicht verantwortlich ist, wird er eben freigesprochen.
Na dann brauchen wir darüber ja kein Wort mehr verlieren.
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