Tahir S. tötete Ex-Frau mit 34 Mes­ser­stichen — Frei­spruch! — Richter motzt über „Stamm­tisch-Juristen“

Das wird ein kurzer Artikel, ich ver­spreche es Ihnen, denn eigentlich muss ich Ihnen nur den Fall erläutern und zum Ende den vor­sit­zenden Richter zitieren, das sollte reichen:
Bonn/Euskirchen: Am 25. Februar diesen Jahres tötete Tahir S. seine Ex-Frau mit 34 Mes­ser­stichen und ver­letzte ihren neuen Lebens­ge­fährten mit 13 Stichen erheblich . Da der Ange­klagte angab, zu dem Zeit­punkt unter eine Psy­chose gelitten zu haben – konkret habe er sich vor­ge­stellt, er und sein 8‑jähriger, damals bei seiner Ex-Frau lebender Sohn würde von seiner Ex und deren neuen Lebens­ge­fährten bedroht – wurde er des Tot­schlags ange­klagt und vom Gericht frei­ge­sprochen. Die Richter glaubten Tahir S. seine Wahn­vor­stel­lungen, da er bereits früher schon in psych­ia­tri­scher Behandlung war und halten ihn deshalb für schuldunfähig.
Am Ende der Ver­handlung machte sich der Vor­sit­zende Richter Josef Janßen aber noch mal richtig Luft und zog über Stamm­tisch-Juristen und die sozialen Medien her, denn er könne sich schon denken, wie es „heute Abend in den sozialen Medien rumort“, denn schließlich sei Tahir S. ja ein „Türke, seit 20 Jahren in Deutschland und hat außer Straf­taten nicht viel im Sinn“. Und sicherlich würden ihm viele jetzt auch noch unter­stellen, er würde vor Gericht einen auf schuld­un­fähig machen. Wo man ihn doch wegen Mordes lebenslang in den Knast hätte stecken müssen. Aber genau so was will Richter Janßen nicht hören, denn: „Nicht soziale Medien und der Stamm­tisch bestimmen, was Recht ist. Sondern die Gesetze.“ Und wenn das Gericht eben davon über­zeugt ist, dass ein Täter für seine Tat nicht ver­ant­wortlich ist, wird er eben freigesprochen.
Na dann brauchen wir darüber ja kein Wort mehr verlieren.