Die Stellung der Frau im Islam: in jeder Weise mindere Geschöpfe

„Der Islam hat Frauen immer als in jeder Weise mindere Geschöpfe ein­ge­stuft: kör­perlich, geistig und mora­lisch. Diese Nega­tiv­vision ist im Koran göttlich sank­tio­niert, von den Hadithen gestützt, und ver­ewigt durch die Kom­mentare der Theo­logen, der Bewahrer mus­li­mi­schen Dogmas und mus­li­mi­scher Ignoranz.“
(Von Von Helmut Zott)
Diese klare und zen­trale Aussage, die von dem 1946 als Moslem im indi­schen Rajkot gebo­renen und später vom Islam abge­fal­lenen Autor mit dem Pseudonym Ibn Warraq stammt und auf Seite 399 in seinem Buch mit dem Titel „Warum ich kein Muslim bin“ zu lesen ist, steht in krassem Wider­spruch zu den oft vor­ge­brachten Äuße­rungen der Muslime, nach denen die Frau eine besonders hohe Wert­schätzung im Islam genießt und Mohammed die Frauen von dem vor­is­la­mi­schen Joch der Unter­drü­ckung befreit hat.
So schrieb bei­spiels­weise Aja­tollah Ruhollah Khomeini:
„Die Frau erlebte zwei Phasen der Unter­drü­ckung, einmal zu vor­is­la­mi­scher, heid­ni­scher Zeit, in der sie wie ein Tier und mehr noch als ein Tier unter­drückt und unter­jocht wurde, aus diesem Morast sie dann später, durch den Islam, Erlösung fand. Und zum anderen in unserem Zeit­alter, in dem ihr, unter der Bezeichnung sie ‚befreien’ zu wollen, Unrecht, Gewalt und Unter­drü­ckung zugefügt und ihr der Status der Würde, Größe und geis­tigen Wer­tigkeit, den sie besaß, ent­rissen wurde“.
Was also ent­spricht der Wahrheit? 
„Während sich im Koran auch einige Stellen finden lassen, aus denen eine wohl­wol­lende, zu lie­be­voller und pfleg­licher Behandlung der Frau auf­ru­fende Haltung des Ver­künders her­vorgeht, ent­wi­ckelte sich ihre Rechts­po­sition und fak­tische Rolle in der Gesell­schaft zu einer umfas­senden Form mul­tipler Unterprivilegierung.“ 
Das jeden­falls schreibt der pro­mo­vierte Ori­en­talist Hans-Peter Raddatz in seinem Buch „Von Gott zu Allah?“ auf Seite 276.
Anschaulich dar­ge­stellt wird diese negative Wandlung zur „Unter­pri­vi­le­gierung“, welche die Stellung der Frau bereits zur Zeit Mohammeds und durch Mohammed selbst erfahren hat, in der Schil­derung von Arzu Toker, einer 1952 in der Türkei gebo­renen und in Köln lebenden Schrift­stel­lerin und Journalistin.
Sie schrieb in einem Artikel, unter Bezug­nahme auf die Schriften von Prof. Dr. Ilhan Arsel und von Truan Dursun, folgendes:
„Im Osten des Jemen befand sich einst ein Ort namens Hadramut. Dort lebte ein Stamm, dessen Frauen unge­duldig auf eine Nach­richt war­teten. Als die Nach­richt eintraf, malten sie ihre Hände mit Henna an, sie schmückten sich, musi­zierten und sie tanzten. Etwa 20 Frauen schlossen sich ihnen an. Diese ersehnte Nach­richt lautete: Mohammed ist tot.                       Sie fei­erten nicht den Tod von Mohammed, der sich zum Pro­pheten ernannt hatte. Sie fei­erten, weil sie hofften, dass somit die Zeit jenes Systems vorbei sei, das die Frau zum Sexu­al­objekt degra­dierte. Denn vor dem Islam besaß die ara­bische Frau mehr Rechte und Frei­heiten, als die Ori­en­ta­listen und Gläu­bigen uns weis­machen wollen. Sie betrieb Handel, sie ging wohin sie wollte. Sie zog an was ihr gefiel. Sie wählte ihren Lebens­ge­fährten selbst. 
Auch Mohammed wurde von seiner ersten, 14 Jahre älteren Frau zum Ehemann gewählt. Dennoch, oder viel­leicht gerade deshalb, begnügte er sich nicht damit, den Frei­heiten der Frauen und der Gleich­be­rech­tigung ein Ende zu setzen. Er erhob die Ver­sklavung der Frau zur gött­lichen Ordnung. 
Den Frauen von Hadramut wurden von Abu Bekr, dem Nach­folger Mohammeds, zur Strafe die Hände und Füße kreuz­weise abge­hackt, die Zähne gezogen. Wer sie schützen wollte, fand den Tod.“ 
Diese mora­lische Ver­wahr­losung, die sich hier zeigt, ist Aus­druck des Wandels, der sich seit der Aus­wan­derung (hidjra) Mohammeds von Mekka nach Medina im Jahre 622 voll­zogen hatte. Auch seine Beziehung zu den Frauen erfuhr eine gra­vie­rende Änderung.
„Als er 610 in die Geschichte trat, war er um die 40 Jahre alt und mit der Kauffrau Kha­didja ver­hei­ratet. Bis zu ihrem Tod im Jahre 619 blieb sie seine einzige Frau. Sie ver­kör­perte die Einehe als Ergebnis der reli­giösen, mek­ka­ni­schen Phase, die mehr­heitlich unter dem Ein­fluss jüdisch-christ­licher Ele­mente stand“. .. „Mit einer wahren Flut wei­terer Frauen – die Angaben schwanken zwi­schen 13 und 18 – bewirkt Muhammad den sozio­lo­gi­schen Umschwung zur Vielehe“. ..
Aus der Muhammad-Einehe in Mekka ent­steht der Muhammad-Harem in Medina“ (Dr. Hans-Peter Raddatz: „Allahs Frauen“, S.30/34).
In der Tat ist das Märchen von der Bes­ser­stellung der Frau durch Mohammed, sowie der Gleich­be­wertung und Gleich­be­handlung der Geschlechter im Islam ebenso abge­dro­schen, wie etwa der Slogan „Islam ist Frieden“ und ebenso falsch.
Letzt­in­stanzlich hat der all­mächtige und all­wis­sende Allah im Koran die gesetz­liche Ungleich­be­handlung von Mann und Frau verfügt und die exis­ten­zielle Ungleichheit offenbart.
Die Menschheit wird dahin­gehend mit fol­genden Worten auf­ge­klärt: „Hin­sichtlich eurer Kinder hat Allah fol­gendes ver­ordnet: Männ­liche Erben sollen so viel haben wie zwei weib­liche“ (4; 12 nach Ludwig Ullmann).
Und an anderer Stelle des Korans erfahren wir die angeblich absolute, für alle Men­schen und für alle Zeiten ver­bind­liche Wahrheit in der fol­genden Aussage: „ Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen, zu Zeugen …“ (2; 283 nach Ludwig Ullmann).
In einem Hadith wird erklärend dazu von Mohammed ergänzt, dass der man­gelnde Ver­stand der Frauen der Grund für die seiner Meinung nach durchaus berech­tigte und gerechte Ungleich­be­handlung sei. 
Anschaulich demons­triert und bestätigt findet man diesen Sach­verhalt in einem Hadith (Sahih al-Buhari: „Nach­richten von Taten und Aus­sprüchen des Pro­pheten Muhammad“, Reclam S. 82), in welchem Abu Sa‘id al-Hudri von einem Gespräch berichtet, das Mohammed mit Frauen führte und bei dem er sagte:
„ … ‘Ihr Frauen, ich rate euch, Almosen zu geben! Denn ich habe gesehen, dass die Mehrzahl der Höl­len­be­wohner Frauen sind‘. Die Frauen fragten ihn: ‘Wie kommt das, o Gesandter Allahs?‘ – ‘Frauen fluchen häufig und sind oft undankbar gegenüber ihren Ehe­männern. Auch sah ich nie jemanden mit weniger Ver­stand und gerin­gerer Reli­gio­sität als manche von euch! Und ihr könnt selbst einen ein­sich­tigen Mann betören!‘ Die Frauen fragten: ‘Aber warum ist unsere Reli­gio­sität und unser Ver­stand man­gelhaft, o Gesandter Allahs?‘ Er erwi­derte: ‘Ist es nicht so, dass der Zeu­gen­aussage einer Frau nur das halbe Gewicht der­selben eines Mannes zukommt?‘ – ‘Doch, natürlich!‘ – ‘Der man­gelnde Ver­stand der Frauen ist der Grund dafür! Und ist es nicht so, dass eine Frau während ihrer Mens­truation nicht betet und nicht fastet?‘ – ‘Doch.‘ – ‘Das ist die man­gel­hafte Reli­gio­sität der Frauen.‘“
Was bei diesem Dialog klar zum Aus­druck kommt und betroffen macht, ist nicht nur die Ansicht Mohammeds, dass die Frau dem Manne im recht­lichen Sinne nicht gleich­ge­stellt ist, sondern dass sie in ihrer Existenz min­der­wertig ver­anlagt ist, und das mit ein Grund sei, warum Frauen häu­figer in die Hölle kommen.
Im Islam übernahm man mit einigen Abän­de­rungen die Schil­derung von Adam und Eva aus dem Alten Tes­tament in den Koran hinein und damit die Vor­stellung der Ent­stehung der Menschheit aus einem ein­zigen Menschen.
In der siebten Sure ist nach der Über­setzung von Ludwig Ullmann im Vers 190 zu lesen: „Er, Allah, ist es, der euch erschaffen von einem Men­schen und aus diesem sein Weib, dass er ihr bei­wohne (Erqui­ckung finde)“.
Aus diesem und ähnlich lau­tenden Versen im Koran, folgt und ergibt sich die isla­mische Ansicht, dass die Frau das sekundäre und dem Manne unter­ge­ordnete Geschöpf sei, geschaffen zum Ver­gnügen und zur Erqui­ckung des Mannes.
Unter Vor­aus­setzung dieser Vor­stellung wird auch der fol­gende Koranvers der vierten Sure plau­sibel und besser verständlich:
„Die Männer stehen über den Frauen, weil Allah sie (von Natur vor diesen) aus­ge­zeichnet hat und wegen der Aus­gaben, die sie von ihrem Ver­mögen (als Mor­gengabe für die Frauen?) gemacht haben. Und die recht­schaf­fenen Frauen sind (Allah) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außen­ste­henden) ver­borgen ist, weil Allah (darauf) acht gibt (d.h. weil Allah darum besorgt ist, dass es nicht an die Öffent­lichkeit kommt). Und wenn ihr fürchtet, dass (irgend­welche) Frauen sich auf­lehnen, dann ver­mahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch (dar­aufhin wieder) gehorchen, dann unter­nehmt (weiter) nichts gegen sie! Allah ist erhaben und groß“ (nach Rudi Paret, Sure 4,34).
Dieser Koranvers enthält auch die viel dis­ku­tierte und strittige Aussage, dass die Frau mit Allahs Zustimmung vom Ehemann geschlagen werden darf und soll.
Muslime werden wie üblich ein­wenden, die Über­setzung sei falsch, aus dem Zusam­menhang gerissen und kann nur im ara­bi­schen Urtext hin­rei­chend ver­standen werden. Richtig ist, dass die ver­schie­denen Über­setzer ins Deutsche bei diesem ent­schei­denden Wort, das Paret mit „und schlagt sie“ über­setzt, von­ein­ander abwei­chende Aus­drücke gebrauchen. So steht in der Über­setzung von Max Henning zwar auch „und schlagt sie“ und bei Lazarus Gold­schmidt „und schlaget sie“, aber Ludwig Ullmann über­setzt es mit „und züchtigt sie“, und in der Ahma­diyya-Ausgabe ist zu lesen „und straft sie“.
Wie inter­pre­tiert nun der bedeu­tende han­ba­li­tische Rechts­ge­lehrte, Koran­exeget und Interpret der Über­lie­ferung Abū l‑Faraǧ Ibn al-Ǧauzī (1116 – 1200 n. Chr.) diesen Koranvers. Im Kapitel 67 seiner Schrift „Davon, dass es dem Mann erlaubt ist, seine Ehefrau zu schlagen“, führt er fol­gendes aus und bestätigt treffend die Koranaussage:
„Wenn die Frau gegen den Mann auf­be­gehrt oder sich ihm in etwas wider­setzt, worauf er ein Recht hat, soll sie mit Erlaubnis Allahs, des Starken und Mäch­tigen, erzogen werden, indem er sie ermahnt. Wenn sie aber weiter darauf besteht, sich zu wider­setzen, soll er sie von der Lager­statt fern­halten. Beharrt sie dann noch, soll er sie schlagen, aber nicht heftig, ein oder zwei Peit­schen­hiebe oder ein wenig mehr.“                                                                            Wie aber, wenn die Ehefrau nach „ein oder zwei Peit­schen­hiebe oder ein wenig mehr“ immer noch nicht gehorchen will? Darf es dann auch etwas mehr sein, und wo ist dann die Grenze? Mit Ein­tritt der Bewusst­lo­sigkeit oder des Todes?                                                                                        In der Tat schreibt Jaya Gopal in „Gabriels Ein­flüs­te­rungen“ auf Seite 274:                                                                                       „Da das Schlagen der Ehefrau ja explizit gestattet ist, greifen lau­nische Gatten neben psy­chi­scher auch zu phy­si­scher Gewalt, wobei letztere bis zum Ver­brennen oder Tot­schlag der Ehefrau aus­ufern kann“.
Mohammed hat den Willen Allahs stets vor­bildhaft befolgt und auch in diesem Punkt für alle Muslime ver­bindlich demons­triert, indem er seine Frauen schlug. 
Natürlich wird das mus­li­mi­scher­seits vehement bestritten. Bei Sahih Muslim ist aller­dings zu lesen: „Er (Mohammed) schlug mich (Aisha) auf den Rücken, was mir Schmerzen bereitete, und sagte: ‘Glaubst du, dass Allah und sein Apostel (Mohammed) dich unge­recht behandeln würde?‘“ (Sahih Muslim, Buch 4, Hadith 2127).                                                                                       „Omar schlug seine Frau, Zubair schlug seine Frau, und das gleiche galt für Ali, der immerhin Mohammeds Tochter gehei­ratet hatte …. Die medi­nen­si­schen Frauen schätzten ihre Freiheit hoch und den ´männ­lichen Chau­vi­nismus´ gar nicht. Aber dank einer gött­lichen Offen­barung mussten sie sich schließlich eben­falls die Prügel ihrer Ehe­männer gefallen lassen“ (Jaya Gopal, „Gabriels Ein­flüs­te­rungen“ – S.263).
So wie Allah die Macht und die will­kür­liche Freiheit hat, den mus­li­mi­schen Mann, der sich ihm zu wider­setzen wagt, zu bestrafen oder auch phy­sisch aus­zu­lö­schen, so steht der mus­li­mische Mann in Allahs hier­ar­chi­schem Ord­nungs­gefüge „Allah-Mohammed-Mann“ über der Frau, und er hat als Stell­ver­treter Allahs auf Erden den Auftrag und die Ver­pflichtung, die Frau zu über­wachen und zu beherrschen.
Den Rang­un­ter­schied zwi­schen Mann und Frau kann man kaum deut­licher zum Aus­druck bringen, als es Mohammed selbst in einem Hadith mit den fol­genden Worten getan hat: „Wäre mir auf­ge­tragen worden, jemandem zu gebieten, sich vor einem anderen als Allah zu ver­neigen, so hätte ich gewiss den Frauen geboten, sich vor ihren Männern zu neigen. (…) Eine Frau kann ihre Pflichten gegen Allah nicht erfüllen, bevor sie nicht zuerst die Pflicht erfüllt hat, die sie ihrem Manne schuldet“ (Ibn Warraq, „Warum ich kein Muslim bin“ – S.425).
Die Ehefrau, die der Mann als sein durch die Mor­gengabe gekauftes Eigentum betrachten darf, ist nicht nur ver­pflichtet, dessen sexuelle Bedürf­nisse jederzeit zu befrie­digen und für ihn bedin­gungslos in jeder Hin­sicht zur Ver­fügung zu stehen, sondern auch ver­pflichtet, dem gött­lichen Auftrag zu dienen, der in der Erhaltung und Ver­mehrung der Umma besteht. 
So ist es durchaus ver­ständlich, warum die Ehe von isla­mi­schen Rechts­ge­lehrten zur Pflicht erklärt wurde und sie nach Mohammeds Aussage die Hälfte des Glaubens aus­macht: „Wenn jemand hei­ratet, voll­endet er die Hälfte des Glaubens, er möge die andere Hälfte gut bewahren“, und weiter: „Die Heirat gehört zu meiner Lebens­weise; wer nicht nach meiner Lebens­weise handelt, gehört nicht meiner Gemeinde an. Hei­ratet! Denn ich werde mich am jüngsten Tag durch eure große Zahl rühmen“ (zitiert nach Moussa Afschar).
Was aus dem Gesagten ver­ständlich her­vorgeht, ist, dass die Frau als Mittel zum Zweck und als Objekt ange­sehen wird, die dem Mann zu dienen und für ihn zu gebären hat, die der Mann nach Lust und Laune erwerben kann und derer er sich ebenso wieder ent­le­digen darf. 
„Unter dem Joch des Islams ist die Frau in der Praxis ein ‚Ding’, ein Wesen, das nicht nach seinem eigenen Willen und Ermessen leben kann und darf, sondern sich den Befehlen   des Vaters, Bruders, Ehe­gatten, Sohnes oder eines sons­tigen Vor­mundes unter­zu­ordnen hat. In den Augen der Reli­gions- und Rechts­ge­lehrten ist sie zeit­lebens eine ‚Unperson’ “ (Jaya Gopal, „Gabriels Ein­flüs­te­rungen“ – S.275).
Darüber hinaus hängt auch das ewige See­lenheil einer Frau vom Gehorsam gegenüber ihrem Ehemann ab, wie uns der Prophet Allahs zu ver­stehen gibt: „Wenn eine Ehefrau das fünf­malige Gebet ver­richtet, im Fas­ten­monat fastet, ihren Schamteil behütet und ihrem Mann gehorcht, betritt sie das Paradies“.
Das Befolgen der Anwei­sungen und Befehle des Ehe­manns ist also für die mus­li­mische Frau nicht nur eine zu erzwin­gende Pflicht, sondern ein sakraler Akt, durch den ihr der Weg ins Paradies eröffnet wird, durch den aber auch der Ver­bleib in der Hölle für die Unge­horsame sicher ist. 
Mohammed, in den Augen der Muslime der Rang­höchste aller Men­schen und das leuch­tende mora­lische Vorbild für alle Muslime, hat einen nicht zu unter­schät­zenden Ein­fluss auf die Gläu­bigen. Von Anfang an, bis in unsere Gegenwart hinein, wird er als Aus­geburt mensch­licher Güte und mensch­lichen Seins über­haupt wahr­ge­nommen und gepriesen.
„Die Unter­drü­ckung der Frau wider­spricht den Lehren des Islams und basiert in keiner Weise auf den Lehren des hei­ligen Pro­pheten. Die Ernied­rigung und Ent­ehrung der Frauen ent­steht durch die Igno­rierung der Gesetze Allahs“, belehren die Muslime uns Ungläubige.
Aber wie kommt es, dass wir im Koran und im Hadith auf so viele Aus­sagen stoßen, die das Gegenteil aus­drücken und beweisen?
Es gibt keinen Grund anzu­nehmen, dass die Taten und Worte von Mohammed, wie sie im Hadith über­liefert werden, alle erfunden sind. Warum sollten Muslime, die ver­suchen, ihren Pro­pheten als vor­bildlich dar­zu­stellen, so viele Geschichten erfinden, die ihn als einen skru­pel­losen Men­schen zeigen? „Es gibt (wie zu erwarten) kein Hadith, das zum Geiste des Korans im Wider­spruch stünde; jedes setzt dessen Tendenz nur fort“ (Jaya Gopal, „Gabriels Ein­flüs­te­rungen“ – S.254).
Es sind viel zu viele Aus­sprüche und Hand­lungs­weisen Mohammeds in den Hadithen über­liefert, in denen Frau­en­ver­achtung zum Aus­druck kommt, als dass man sie igno­rieren oder weg­dis­ku­tieren könnte.
„Eine gläubige Frau unter den Frauen ist wie ein weißer Rabe unter den Raben. Die Hölle ist für Dumm­köpfe geschaffen; die Frauen sind die dümmsten unter den Dumm­köpfen“ (Hindi; Hadith-Nummer 65) – das ist ein kei­neswegs schmei­chel­hafter Aus­spruch Mohammeds. Nach einem anderen über­lie­ferten Spruch von ihm gibt es drei Dinge, die das Gebet ungültig machen: „Die Frau, der Esel und der Hund“ (Hindi).
Eine Auf­listung von unreinen Wesen ist ebenso bemer­kenswert: „Es ver­derben das Gebet eines Muslims: der Hund, das Schwein, der Jude und die Frau.“ Das Gebet des Muslims bleibt aller­dings gültig, solange diese „einen Steinwurf ent­fernt“ vor­bei­gehen (Abu Dawud, salat 109; Muslim, salat 265).
Weithin bekannt sind auch die schlimmen Sprüche Alis (600 – 661 n. Chr.), des Vetters und Schwie­ger­sohns des Pro­pheten und vierten Kalifen, die sicher nicht im Wider­spruch zu den Offen­ba­rungen Allahs und dem Denken seines Gesandten stehen:
„Die Frau ist ins­gesamt ein Übel, und das Schlimmste ist, dass man sie braucht! Nie sollte man eine Frau um Rat fragen, denn ihr Rat ist wertlos. Ver­stecke sie, so dass sie keine anderen Männer zu Gesichte bekommt“.
Auch Umar, der zweite Kalif (581 – 644 n. Chr.), offen­barte den gleichen Ungeist und sagte zur För­derung der Ver­dummung der Frauen: „Hindert die Frauen am Schrei­ben­lernen! Wehrt ihrer lau­ni­schen Art“ (zitiert nach Ibn Warraq, „Warum ich kein Muslim bin“ – S.405/406).
Und in ähn­lichem Sinne äußerte sich vier­hundert Jahre später der im Islam hoch geehrte per­sische Phi­losoph al Ghazzali (1058 – 1111 n. Chr.), der in seiner „Wie­der­be­lebung der Wis­sen­schaften von der Religion“ (zitiert nach Ibn Warraq: „Warum ich kein Muslim bin“ – S.406) schreibt:
„Sie (die Frau) soll nicht oft aus­gehen; sie darf nicht allzu gut infor­miert sein. (…) Ihre Arglist ist gren­zenlos, ihr Schaden ver­derblich; sie (die Frauen) sind unmo­ra­lisch und von klein­licher Gesinnung“.
Das Ord­nungs­gefüge des Islams besteht aus einer Macht­hier­archie und einer zeit­lichen Ent­wick­lungs­linie. Allah, der All­mächtige steht erhaben über allem, unter ihm, im mensch­lichen Bereich, steht sein Gesandter Mohammed, gefolgt vom isla­mi­schen Mann, der die rang­nied­rigere Frau beherrscht und leitet. Die Nicht­muslime, die pau­schal als Ungläubige bezeichnet werden, sind ein­ge­teilt in die höher­wer­ti­geren Besitzer der Bücher der ver­fälschten Wahrheit, also Juden und Christen, und in den Rest der Ungläu­bigen, die keine Exis­tenz­be­rech­tigung auf Erden haben.
In dieses Gefüge der Hier­archie und an der Naht­stelle von Mann und Frau, ist die isla­mische Ehe einzuordnen.
In der Ord­nungs­struktur der Ent­wicklung auf ein Endziel hin, das in der Mensch­heits-Umma mit einem Kalifen als Stell­ver­treter Allahs auf Erden in der Zukunft kul­mi­niert und endet, hat die Frau die unab­dingbare Aufgabe des Dienens am Höheren und der not­wen­digen Ver­mehrung der Muslime.
Kaum einen Bereich im Pri­vat­leben der Frau regelt der Islam so aus­führlich wie die Ehe. Das ara­bische Wort für die Ehe bedeutet gleich­zeitig ´Bei­schlaf´. Sie ist kein Sakrament wie in der Katho­li­schen Kirche, sondern ein Mittel zur Fort­pflanzung und des Lust­ge­winns beim Beischlaf.
So jeden­falls schildert es Moussa Afschar in seinem Buch „Die Stellung der Frau im Islam – Lizenz zur Unter­drü­ckung im Namen Allahs“, und Ibn Warraq schreibt zu diesem wich­tigen Sach­verhalt Fol­gendes: „In den Worten eines mus­li­mi­schen Juristen ist die Ehe für einen männ­lichen Muslim ein Vertrag, wodurch er das Fort­pflan­zungs­organ einer Frau erwirbt, zum aus­drück­lichen Zweck der Nutznießung. 
Das Ent­spre­chende gilt natürlich nicht. 
Das Fort­pflan­zungs­organ des Ehe­mannes ist nicht einer Frau vor­be­halten“ (Ibn Warraq, „Warum ich kein Muslim bin“- S.409).
Auch wenn Jaya Gopal andere Worte gebraucht, kommt er, in erstaun­licher Über­ein­stimmung mit dem Inhalt, zu der grund­sätzlich gleichen Aussage, wenn er das Fol­gende schreibt:
Für eine Muslima ist „die Ehe konkret die ver­trag­liche Ver­äu­ßerung ihrer Sexua­lität. Während der Laufzeit des Ver­trages hat sie die Bedürf­nisse ihres Mannes zu befrie­digen und sich seinen Launen zu fügen. Beim geringsten Unge­horsam ihrer­seits läuft sie Gefahr, den Zorn ihres Mannes zu erregen, der das Recht hat, sie zu schlagen, aus­zu­peit­schen oder zu ver­stoßen“.
Mit dieser Dar­stellung auf Seite 250 in seinem Buch „Gabriels Ein­flüs­te­rungen“ berührt Jaya Gopal eben­falls den zen­tralen und neur­al­gi­schen Punkt im isla­mi­schen Eheverständnis.
Und im gleichen Sinne, aller­dings in der Aus­drucks­weise noch dras­ti­scher, schreibt Ram Swarup:
„Betrachten wir die Kom­mentare der Hidaya (isla­mi­scher Rechts­kom­mentar) hin­sichtlich der so genannten Mor­gengabe, so finden wir hier Begriffe aus der Ter­mi­no­logie des Kauf­manns: Entgelt bzw. Lohn, Erwerb und Ver­äu­ßerung. Es heißt, dass der Leib der Frau oder – in der unver­blümten Sprache der Juristen – ihre Geschlechts­teile (bo´oz) die ‚Gegen­leistung für das Brautgeld’ oder den ‚Gegen­stand des Ehe­kon­trakts’ dar­stellen. Mit der Ehe­schließung hat die Frau das Recht auf ihre ‚Mor­gengabe’. Mit dem Vollzug der Ehe (d.h. des Geschlechts­aktes) gilt die Leistung der Frau, also die Zur­ver­fü­gung­stellung ihres Körpers, d.h. ihrer Geschlechts­teile, als erbracht, und damit hat sie das Anrecht auf die Aus­zahlung der Ver­gütung, des Braut­geldes, erworben“ (zitiert nach Jaya Gopal: „Gabriels Ein­flüs­te­rungen“ – S. 272).
Irri­tierend und abstoßend für ein all­gemein mensch­liches Emp­finden ist, dass die isla­mische Ehe, nach diesen Äuße­rungen, im Prinzip eine insti­tu­tio­na­li­sierte Pro­sti­tution durch Vertrag dar­stellt. Ob man darüber hinaus noch zu Allah betet und seinen Segen erfleht oder nicht, ist dabei belanglos.
Der vom Vormund abge­schlossene Kauf­vertrag und die Ent­mün­digung der Frau sind der eigent­liche Skandal, da der Muslima dabei sowohl das Recht ver­weigert wird, den Vertrag rechts­kräftig selbst zu unter­schreiben, als auch die Freiheit ent­zogen wird, sich ihren zukünf­tigen Ehemann eigen­ständig zu wählen. Den auf­ge­zwun­genen Partner muss sie, mög­li­cher­weise gegen ihre Zuneigung und gegen ihren Willen, hei­raten und im schlimmsten Falle unge­fragt mit drei anderen Ehe­frauen teilen.
Eine selbst­be­stimmte Heirat wird per­vers­er­weise im Islam als „Unzucht“ bewertet und verurteilt:
„Eine Unzüchtige ist die, die selbst hei­ratet“ (nach Gopal: Mishkat-ul-Masabih 27,42).
Aischa berichtete, dass der Prophet sagte: ´Eine Frau, die selbst ohne die Erlaubnis ihres Vor­munds hei­ratet, deren Ehe ist null und nichtig, null und nichtig, null und nichtig‘ (nach Gopal: Mishkat-ul-Masabih 27,40).
Auch diese letzten Aus­sagen von Mohammed sind Mosa­ik­steine im Gesamtbild, das sich uns bei der Betrachtung der Stellung der Frau im Islam ergibt.
Aller­dings ist dieses Bild das genaue Gegenteil von dem, was uns die Muslime mit scheinbar fester Über­zeugung vor­tragen. Wenn man die oben zitierte wört­liche Aussage von mus­li­mi­scher Seite ins Gegenteil ver­kehrt, ent­spricht sie genau dem, was sich uns als Ergebnis der Betrachtung zeigt und als Wahrheit offenbart:
„Die Unter­drü­ckung der Frau ent­spricht den Lehren des Islams und basiert in sicht­barer Weise auf den Lehren des hei­ligen Pro­pheten. Die Ernied­rigung und Ent­ehrung der Frauen ent­steht durch die Befolgung der Gesetze Allahs.“
Von Helmut Zott via conservo.wordpress.com