By ArthurMcGill - Own work, CC BY 3.0, Link

Das Laut­sprecher-Urteil: Die halb­herzige Zurück­weisung des poli­ti­schen Islams

In Deutschland gibt es mehr als fünf Mil­lionen Muslime. Wie viele es genau sind, weiß niemand. Die Schät­zungen schwanken, was unter anderem damit zu tun hat, dass manche Erhebung nur Gläubige berück­sichtigt, die sich aktiv zum Islam bekennen, während die offi­zielle Sta­tistik des Bun­des­amtes für Migration und Flücht­linge rich­ti­ger­weise alle umfasst, die aus dem isla­mi­schen Kul­tur­kreis stammen, weil es für die viel­fäl­tigen Pro­blem­stel­lungen rund um das Zusam­men­leben keine Rolle spielt, ob sich ein mus­li­misch geprägter Befragter für religiös hält oder nicht. Da deutsch­stämmige Kon­ver­titen nicht mit­ge­zählt werden und keine neueren Zahlen als die des Jahres 2016 vor­liegen, kann man wohl davon aus­gehen, dass inzwi­schen annä­hernd sechs Mil­lionen Men­schen in Deutschland dem mus­li­mi­schen Kul­tur­kreis zuzu­rechnen sind. Einer Studie des US-For­schungs­in­stituts Pew Research Center zufolge könnte ihr Anteil in Deutschland bis 2050 auf ein Fünftel der Gesamt­be­völ­kerung ansteigen; es gäbe dann rund dreimal so viele Muslime wie heute. Bilden tür­kisch­stämmige Per­sonen derzeit noch knapp die Hälfte dieser Gruppe, so sinkt ihr Anteil durch die Zuwan­derung kon­ti­nu­ierlich. Kein Wunder, dass Recep Tayyip Erdoğan, der reli­giöse Führer der Türken, der sich so gerne mit welt­män­ni­schem Auf­treten und schicken Anzügen als Staatsmann tarnt, nervös wird. Dies auch, weil die deutsche Politik seinem ver­län­gerten Arm Ditib mitt­ler­weile skep­ti­scher gegen­über­steht als noch vor Jahren.

Ditib soll die Tür­kisch­stäm­migen beständig an ihre Bür­ger­pflicht erinnern, dem Islam zur Macht zu verhelfen

Der mächtige isla­mische Dach­verband soll die Massen orga­ni­sieren und hier lebende Tür­kisch­stämmige beständig an ihre Bür­ger­pflichten erinnern. Sie bestehen darin, dem Islam zur Macht zu ver­helfen und durch flei­ßiges Kin­der­kriegen dafür Sorge zu tragen, dass schon die schieren Zahlen irgendwann jede welt­liche Gegenwehr sinnlos erscheinen lassen. Auf dem Weg dorthin hat Erdoğans Ditib nun eine böse Schlappe erlitten. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Gel­sen­kirchen unter­sagte der tür­ki­schen Reli­gi­ons­ge­meinde ver­gangene Woche, in Oer-Erken­schwick per Laut­sprecher zum Frei­tags­gebet auf­zu­rufen. Damit kippte es die seit 2013 exis­tie­rende Geneh­migung der Stadt, die sich einer vom Gericht ange­regten güt­lichen Einigung zuvor ebenso ver­weigert hatte wie die Islam­ge­meinde. Zwar hatte Letztere den Laut­sprecher-Ruf ihres Muezzins nach der ein­ge­reichten Klage im Sommer 2015 gestoppt, doch war sie zu keiner Zeit bereit, sich kon­struktiv mit ihren Kri­tikern aus­ein­an­der­zu­setzen. Ein syri­scher Anwohner christ­lichen Glaubens sei gar massiv bedroht worden und habe die Absicht einer Klage daher auf­ge­geben. Nicht so das nun obsie­gende Ehepaar, das ins­be­sondere vor­ge­bracht hatte, dass es ihm haupt­sächlich um den Inhalt des Rufes gehe, der “Allah über unseren Gott der Christen stellt”. Zu diesem Aspekt äußerten sich die Richter aller­dings nicht, sondern begrün­deten ihre Ent­scheidung mit der unver­fäng­lichen Rüge, es hätte einer Befragung der Nach­bar­schaft bedurft, um sicher­zu­stellen, dass sich durch das Megaphon des Muezzins niemand gestört fühle.

Unver­hohlen ver­kündet der Muezzin-Ruf den Allein­ver­tre­tungs­an­spruch des Islam zulasten anderer Religionen

Ein Erfolg ist das Verbot des Laut­sprecher-Gebetsrufs daher nur vor­der­gründig, ent­puppt sich seine Begründung doch eher als halb­herzige Absage an einen auf­dring­lichen Islam, der weitaus mehr will, als seine Gläu­bigen nur zum Gebet zu rufen. Unver­hohlen ver­kündet der Ruf des Muezzins nämlich den Allein­ver­tre­tungs­an­spruch des Islams zulasten anderer Reli­gionen. Darauf hatten die Kläger zu Recht ver­wiesen und hierzu hätte man sich eine deut­liche Stel­lung­nahme gewünscht. Doch das Gericht beließ es bei dem Hinweis auf die soge­nannte negative Reli­gi­ons­freiheit, dem Verbot, anderen eine Religion oder deren Rituale auf­zu­zwingen. Dies lässt bei ganz Spitz­fin­digen auch das christ­liche Kir­chen­geläut durch­fallen. Es wäre wichtig gewesen, der­ar­tigen Ver­gleichen den Boden zu ent­ziehen, indem man darauf ver­weist, dass die Kir­chen­glocken zwar gleich­falls den Got­tes­dienst ankün­digen, der Muezzin-Ruf aber zusätzlich eine ideo­lo­gische Bot­schaft enthält, die andere Reli­gionen her­ab­würdigt. Statt­dessen ließ das Gericht eine Hin­tertür offen, die es Orga­ni­sa­tionen wie der Ditib auch künftig ermög­licht, unter dem Deck­mantel der Religion poli­tisch zu wirken und Anders­gläubige ein­zu­schüchtern. Doch in einem säku­laren Staat muss sich kein Bürger auf­dringlich zur Schau gestellte poli­tische Gesten und Symbole einer Religion gefallen lassen, die sich zugleich als Staatsform ver­steht. Dazu gehört nicht nur die in Teilen Europas ver­botene Voll­ver­schleierung, sondern eben auch der Ruf des Muezzins. Dies hätten die Richter klar­stellen können. Eine ver­gebene Chance, den poli­ti­schen Islam in die Schranken zu weisen.
 

 
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Ramin Peymani — peymani.de