Der Volksaustausch schreitet voran und die Anstrengung deutsche Bürger zu Gunsten angeblicher Flüchtlinge zu verdrängen, geht dieser Tage in eine weitere Instanz.
Die Städte und Kommunen sind eifrig darum bemüht, Wohnraum für die willkommen geheißenen Familien-Clans aus islamische Kulturkreise zu öffnen. Dies geht natürlich nur zu Lasten der ungeliebten Altbürger, die man so unkompliziert wie möglich loswerden, oder am besten unter den Boden bringen will, vor allem wenn sie alleinstehende Rentner, Hartz 4 oder Grundsicherungs-und Sozialleistungsempfänger sind.
Derzeit erhalten je nach Stadt, Kommune oder Bundesland, Rentner die mit Grundsicherung aufstocken, Hartz 4 und Sozialleistungsempfänger Post von ihrer Sozialbehörde in Verbindung mit einem auszufüllenden Fragebogen zur Ermittlung der Angemessenheit der Mieten im Landkreis im Rahmen des SGB II bzw. SGB XII. Erfragt werden u.a. Daten über die Größe der Wohnfläche, Baujahr des Hauses oder Lage der Wohngegend.
Doch Achtung:
Hier steht die Absicht dahinter, deutsche Hartz 4, Sozialleistungsempfänger oder Armutsrentner systematisch herauszufiltern, ob deren bisherige Wohnungen eventuell als zu groß, zu teuer oder aus sonstige Gründe als unangemessen einstufbar sind, um sie gezielt aus ihren Wohnungen zu verdrängen, weil auf Vermieter wartet ein fürstliches, staatliches Sponsoring wartet, wenn sie an Flüchtlinge vermieten wollen. Das ist vor allem für städtische Wohnungsunternehmen attraktiv.
Wer also in letzter Zeit eine ungewöhnlich hohe Mieterhöhung erhielt, muss damit rechnen, in Bälde eventuell umquartiert oder obdachlos zu werden, sollte er aufstockender Rentner, Hartz 4 oder Bezieher anderer Sozialleistungen sein.
Nach einem vorsorglich eigens dafür neu erlassenen Hartz 4 Urteil vom vergangenen November, muss nicht jede Miete übernommen werden, wenn sie als zu hoch eingestuft, oder die Wohnung nicht den Richtlinien der Angemessenheit entspricht.
Demnach sollen sich Jobcenter und Sozialämter an den Mieten für vergleichbare Wohnungen „im unteren Preissegment“ am Wohnort des Leistungsempfängers orientieren.
Dabei gibt es regionale Unterschiede:
Für den Landkreis Tübingen in Baden-Württemberg etwa gelten nach Vorgabe des Jobcenters 45 Quadratmeter für eine Person und 360 Euro Miete im Monat als angemessen. In der Stadt Tübingen selbst sind es 415 Euro. Für jede weitere Person kommen 15 Quadratmeter und im Landkreis 80 Euro Miete hinzu, in der Stadt 90 Euro. Dazu kommen Betriebs- und Heizkosten.
In einem konkreten Fall verlor eine Hartz 4 Empfängerin ihre 77 Quadratmeter Wohnung, nachdem das zuständige Jobcenter die Miete und die Heizkosten seit 2008 nur noch teilweise übernahm. Sie konnte die fehlende Differenz nicht aufbringen und scheiterte mit einer Klage. Vermutlich belegt inzwischen ein ausländischer Familienclan ihre einstige Wohnung.
In einem anderen aktuellen Fall übernahm das Jobcenter nur 285 Euro von der Miete eines Mannes, obwohl die Wohnung aber 314 Euro kostete. Somit musste der Mann jeden Monat die Differenz von dem Geld abknapsen, das eigentlich für seine sonstige Lebenshaltung gedacht war. Inzwischen sitzt er vielleicht am sozialen Abgrund oder in einem Pennerwohnheim.
Bei alleinstehende Mieter einer Sozialwohnung mit Wohnberechtigungsschein, darf die Wohnung eine maximale Größe von 50 Quadratmeter nicht überschreiten. Für zwei Personen-Haushalte gelten 60 Quadratmeter als angemessen. Jeder weiteren Person sind 15 zusätzliche Quadratmeter eingeräumt.
Derzeit sind in Deutschland fast 900.000 Menschen ohne eigene Wohnung.
Das Ganze zielt offensichtlich darauf ab, Rentner im Idealfall in Alters-bzw. Pflegeheime zu nötigen und Hartz 4 wie sonstige Sozialleistungsempfänger in Problembezirke oder soziale Brennpunktviertel zu ghettoisieren, weil dort die Mietpreise am billigsten sind. Doch die Frage nach Angemessenheit der Wohnkosten ist nur vorgeschoben.
Oder ist es etwa angemessen, das für syrische „Flüchtlingsclans“ in Burgwedel bei Hannover ein funkelnagelneues Doppelhaus in bester Wohnlage für fast eine halbe Million Euro errichtet wird, das zudem noch fälschlicherweise als „sozialer Wohnungsbau“ ausgewiesen, den Steuerzahler etwa 1.300 Euro Kaltmiete pro 110 Quadratmeter Wohneinheit, für jeden dort Residenz nehmenden Flüchtlingsclan kosten wird?
Die Kritik darüber kümmert den Bürgermeister Axel Düker (SPD) von Burgwedel jedenfalls nicht. Er hält sie kaltschnäuzig für teilweise fürchterliches Gerede und übelsten Trash.
Doch dem linken, Auto-rassistischen Trend folgend „Flüchtlinge zuerst“ entstanden jüngst auch in Rheinbach auf Beschluss des Stadtrates zwei schmucke Mehrfamilienhäuser mit 24 modern ausgestatteten Wohneinheiten in einer jeweiligen Größe von 55 Quadratmeter. Wie der Rheinbacher Stadtrat betont, sind die formidablen Wohnungen vornehmlich für Flüchtlinge bestimmt, die aber, sollte der Bedarf nachlassen, an sozial benachteiligte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden könnten.
Das heißt wohl nichts anderes als, wenn die neuen Wohnungen von den Flüchtlingen runter gerammelt wurden, bevor sie ihre neuen vom Staat versprochenen Eigenheime erhalten, dann sind sie für das Deutsche Pack noch allemal gut genug.
Während die Behörden derzeit die Angemessenheit der Wohnungen sozial schwacher Deutscher berechnen, beziehen islamische Familienclans eine komplette Siedlung in Hamburg und schmucke formidable, eigens für sie gebaute Mehrfamilienhäuser mit Balkonien in Willich, die sie unabhängig von Mietpreis oder Größe, vollkommen frei von Sorge über die Kosten, nebst Sozialhilfe und üppigem Kindergeld unbegrenzt für sich beanspruchen können, während Deutsche zunehmend hintenan stehen, denn wer als sozial schwacher Deutscher dringend eine Wohnung sucht, könnte Pech haben, vor allem wenn er in Stuttgart wohnt, denn auch hier gilt: Flüchtlinge zuerst.
Demnach stehen dort aktuell 4223 Bewerber für eine Sozialwohnung auf der Warteliste.
Dabei gibt es eine Besonderheit: Wer eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss zuerst in einer Vormerkdatei gemeldet sein. Um überhaupt in die Warteliste aufgenommen zu werden, muss man zudem mindestens drei Jahre in der Landeshauptstadt gemeldet sein. Doch für Flüchtlinge gelten all diese Regeln natürlich nicht. Sie wurden von der Wartezeit befreit. Wer dagegen als Einheimischer dringend eine Sozialwohnung sucht und kein Flüchtling ist, wird diskriminiert und landet falls er nicht mehr weiter weiß, gegebenenfalls im Pennerwohnheim, sollte dort überhaupt noch ein Platz frei sein.
In ganz Deutschland werden zur Zeit großzügige Häuser und Wohnungen für Neubürger gebaut.
Während im vergangenen Jahr einem schwerbehindertem Mann in Kevelaer als er 3 Wochen im Krankenhaus lag, ohne sein Wissen von der Stadt die Wohnung gekapert wurde, um sie an „Flüchtlinge“ zu übergeben. Es gab sogar ein Video über diesen skandalösen Fall, das mittlerweile zensiert ist, um die ungeheuerlichen Vorgänge zu vertuschen.
Wie sich also deutlich abzeichnet, beschleunigt sich die Vernichtungsmaschinerie gegen Deutsche unaufhaltsam. Jetzt, nachdem das Deutsche Volk erneut betrogen wurde, indem sich ein neues antideutsches Merkel-Regime formiert, wie es von weiten Teilen der Bevölkerung nicht gewollt war, wird man sich auf einiges gefasst machen müssen, weil wenn eines sicher ist: Nachschub an Neubürger und Familienclans, die alle ungeduldig auf ihre versprochenen Wohnungen und Häuser pochen, wird es ohne Ende geben. Gott mit uns.
Quelle: krisenfrei.com
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