Umvolkung: Jetzt geht´s den ersten Deut­schen an die Wohnung

Der Volks­aus­tausch schreitet voran und die Anstrengung deutsche Bürger zu Gunsten angeb­licher Flücht­linge zu ver­drängen, geht dieser Tage in eine weitere Instanz.
Die Städte und Kom­munen sind eifrig darum bemüht, Wohnraum für die will­kommen gehei­ßenen Familien-Clans aus isla­mische Kul­tur­kreise zu öffnen. Dies geht natürlich nur zu Lasten der unge­liebten Alt­bürger, die man so unkom­pli­ziert wie möglich los­werden, oder am besten unter den Boden bringen will, vor allem wenn sie allein­ste­hende Rentner, Hartz 4 oder Grund­si­che­rungs-und Sozi­al­leis­tungs­emp­fänger sind.
Derzeit erhalten je nach Stadt, Kommune oder Bun­desland, Rentner die mit Grund­si­cherung auf­stocken, Hartz 4 und Sozi­al­leis­tungs­emp­fänger Post von ihrer Sozi­al­be­hörde in Ver­bindung mit einem aus­zu­fül­lenden Fra­ge­bogen zur Ermittlung der Ange­mes­senheit der Mieten im Land­kreis im Rahmen des SGB II bzw. SGB XII. Erfragt werden u.a. Daten über die Größe der Wohn­fläche, Baujahr des Hauses oder Lage der Wohngegend.
Doch Achtung:
Hier steht die Absicht dahinter, deutsche Hartz 4, Sozi­al­leis­tungs­emp­fänger oder Armuts­rentner sys­te­ma­tisch her­aus­zu­filtern, ob deren bis­herige Woh­nungen even­tuell als zu groß, zu teuer oder aus sonstige Gründe als unan­ge­messen ein­stufbar sind, um sie gezielt aus ihren Woh­nungen zu ver­drängen, weil auf Ver­mieter wartet ein fürst­liches, staat­liches Spon­soring wartet, wenn sie an Flücht­linge ver­mieten wollen. Das ist vor allem für städ­tische Woh­nungs­un­ter­nehmen attraktiv.
Wer also in letzter Zeit eine unge­wöhnlich hohe Miet­erhöhung erhielt, muss damit rechnen, in Bälde even­tuell umquar­tiert oder obdachlos zu werden, sollte er auf­sto­ckender Rentner, Hartz 4 oder Bezieher anderer Sozi­al­leis­tungen sein.
Nach einem vor­sorglich eigens dafür neu erlas­senen Hartz 4 Urteil vom ver­gan­genen November, muss nicht jede Miete über­nommen werden, wenn sie als zu hoch ein­ge­stuft, oder die Wohnung nicht den Richt­linien der Ange­mes­senheit entspricht.
Demnach sollen sich Job­center und Sozi­al­ämter an den Mieten für ver­gleichbare Woh­nungen „im unteren Preis­segment“ am Wohnort des Leis­tungs­emp­fängers orientieren.
Dabei gibt es regionale Unterschiede:
Für den Land­kreis Tübingen in Baden-Würt­temberg etwa gelten nach Vorgabe des Job­centers 45 Qua­drat­meter für eine Person und 360 Euro Miete im Monat als ange­messen. In der Stadt Tübingen selbst sind es 415 Euro. Für jede weitere Person kommen 15 Qua­drat­meter und im Land­kreis 80 Euro Miete hinzu, in der Stadt 90 Euro. Dazu kommen Betriebs- und Heiz­kosten.
In einem kon­kreten Fall verlor eine Hartz 4 Emp­fän­gerin ihre 77 Qua­drat­meter Wohnung, nachdem das zuständige Job­center die Miete und die Heiz­kosten seit 2008 nur noch teil­weise übernahm. Sie konnte die feh­lende Dif­ferenz nicht auf­bringen und schei­terte mit einer Klage. Ver­mutlich belegt inzwi­schen ein aus­län­di­scher Fami­li­enclan ihre einstige Wohnung.
In einem anderen aktu­ellen Fall übernahm das Job­center nur 285 Euro von der Miete eines Mannes, obwohl die Wohnung aber 314 Euro kostete. Somit musste der Mann jeden Monat die Dif­ferenz von dem Geld abknapsen, das eigentlich für seine sonstige Lebens­haltung gedacht war. Inzwi­schen sitzt er viel­leicht am sozialen Abgrund oder in einem Pennerwohnheim.
Bei allein­ste­hende Mieter einer Sozi­al­wohnung mit Wohn­be­rech­ti­gungs­schein, darf die Wohnung eine maximale Größe von 50 Qua­drat­meter nicht über­schreiten. Für zwei Per­sonen-Haus­halte gelten 60 Qua­drat­meter als ange­messen.  Jeder wei­teren Person sind 15 zusätz­liche Qua­drat­meter eingeräumt.
Derzeit sind in Deutschland fast 900.000 Men­schen ohne eigene Wohnung.
Das Ganze zielt offen­sichtlich darauf ab, Rentner im Ide­alfall in Alters-bzw. Pfle­ge­heime zu nötigen und Hartz 4 wie sonstige Sozi­al­leis­tungs­emp­fänger in Pro­blem­be­zirke oder soziale Brenn­punkt­viertel zu ghet­toi­sieren, weil dort die Miet­preise am bil­ligsten sind. Doch die Frage nach Ange­mes­senheit der Wohn­kosten ist nur vorgeschoben.
Oder ist es etwa ange­messen, das für syrische „Flücht­lings­clans“ in Burg­wedel bei Han­nover ein fun­kel­na­gel­neues Dop­pelhaus in bester Wohnlage für fast eine halbe Million Euro errichtet wird, das zudem noch fälsch­li­cher­weise als „sozialer Woh­nungsbau“ aus­ge­wiesen, den Steu­er­zahler etwa 1.300 Euro Kalt­miete pro 110 Qua­drat­meter Wohn­einheit, für jeden dort Residenz neh­menden Flücht­lingsclan kosten wird?
Die Kritik darüber kümmert den Bür­ger­meister Axel Düker (SPD) von Burg­wedel jeden­falls nicht. Er hält sie kalt­schnäuzig für teil­weise fürch­ter­liches Gerede und übelsten Trash.
Doch dem linken, Auto-ras­sis­ti­schen Trend folgend „Flücht­linge zuerst“ ent­standen jüngst auch in Rheinbach auf Beschluss des Stadt­rates zwei schmucke Mehr­fa­mi­li­en­häuser mit 24 modern aus­ge­stat­teten Wohn­ein­heiten in einer jewei­ligen Größe von 55 Qua­drat­meter. Wie der Rhein­bacher Stadtrat betont, sind die for­mi­dablen Woh­nungen vor­nehmlich für Flücht­linge bestimmt, die aber, sollte der Bedarf nach­lassen, an sozial benach­tei­ligte mit Wohn­be­rech­ti­gungs­schein ver­mietet werden könnten.
Das heißt wohl nichts anderes als, wenn die neuen Woh­nungen von den Flücht­lingen runter gerammelt wurden, bevor sie ihre neuen vom Staat ver­spro­chenen Eigen­heime erhalten, dann sind sie für das Deutsche Pack noch allemal gut genug.
Während die Behörden derzeit die Ange­mes­senheit der Woh­nungen sozial schwacher Deut­scher berechnen, beziehen isla­mische Fami­li­en­clans eine kom­plette Siedlung in Hamburg und schmucke for­mi­dable, eigens für sie gebaute Mehr­fa­mi­li­en­häuser mit Bal­konien in Willich, die sie unab­hängig von Miet­preis oder Größe, voll­kommen frei von Sorge über die Kosten, nebst Sozi­al­hilfe und üppigem Kin­dergeld unbe­grenzt für sich bean­spruchen können, während Deutsche zunehmend hin­tenan stehen, denn wer als sozial schwacher Deut­scher dringend eine Wohnung sucht, könnte Pech haben, vor allem wenn er in Stuttgart wohnt, denn auch hier gilt: Flücht­linge zuerst.
Demnach stehen dort aktuell 4223 Bewerber für eine Sozi­al­wohnung auf der Warteliste.
Dabei gibt es eine Beson­derheit: Wer eine Sozi­al­wohnung beziehen möchte, muss zuerst in einer Vor­merk­datei gemeldet sein. Um über­haupt in die War­te­liste auf­ge­nommen zu werden, muss man zudem min­destens drei Jahre in der Lan­des­haupt­stadt gemeldet sein. Doch für Flücht­linge gelten all diese Regeln natürlich nicht. Sie wurden von der War­tezeit befreit. Wer dagegen als Ein­hei­mi­scher dringend eine Sozi­al­wohnung sucht und kein Flüchtling ist, wird dis­kri­mi­niert und landet falls er nicht mehr weiter weiß, gege­be­nen­falls im Pen­ner­wohnheim, sollte dort über­haupt noch ein Platz frei sein.
In ganz Deutschland werden zur Zeit groß­zügige Häuser und Woh­nungen für Neu­bürger gebaut.
Während im ver­gan­genen Jahr einem schwer­be­hin­dertem Mann in Kevelaer als er 3 Wochen im Kran­kenhaus lag, ohne sein Wissen von der Stadt die Wohnung gekapert wurde, um sie an „Flücht­linge“ zu über­geben. Es gab sogar ein Video über diesen skan­da­lösen Fall, das mitt­ler­weile zen­siert ist, um die unge­heu­er­lichen Vor­gänge zu vertuschen.
Wie sich also deutlich abzeichnet, beschleunigt sich die Ver­nich­tungs­ma­schi­nerie gegen Deutsche unauf­haltsam. Jetzt, nachdem das Deutsche Volk erneut betrogen wurde, indem sich ein neues anti­deut­sches Merkel-Regime for­miert, wie es von weiten Teilen der Bevöl­kerung nicht gewollt war, wird man sich auf einiges gefasst machen müssen, weil wenn eines sicher ist: Nach­schub an Neu­bürger und Fami­li­en­clans, die alle unge­duldig auf ihre ver­spro­chenen Woh­nungen und Häuser pochen, wird es ohne Ende geben. Gott mit uns.
 
Quelle: krisenfrei.com